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GaLaBau-Katalog - Kaspar Röckelein KG

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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />

und vom Käufer bzw. auf dessen Kosten sortiert<br />

angeliefert werden. Zur Abholung bereit gestellte<br />

Verpackung (getrennt nach Folie, Kunststoff-, Metallbändern,<br />

unverschmutzt) und Paletten (gestapelt,<br />

in wieder verwertbarem Zustand) können im<br />

Rahmen der laufenden Belieferung der Baustelle<br />

kostenfrei zurückgegeben werden, andernfalls erfolgt<br />

die Rückgabe auf Kosten des Käufers. Im Übrigen<br />

übernimmt der Käufer im Innenverhältnis zu<br />

dem Verkäufer dessen Verpflichtungen aus der VerpackVO<br />

und stellt den Verkäufer insoweit frei.<br />

Der Verkäufer verarbeitet und nutzt personenbezogene<br />

Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Technische Beratungen sind nicht Gegenstand<br />

des Liefervertrages; sie sind nicht verbindlich und<br />

entheben den Käufer nicht von der Verpflichtung<br />

einer sach- und fach gemäßen Verarbeitung.<br />

Vom Verkäufer gelieferte Konstruktions- und sonstige<br />

Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge<br />

bleiben dessen Eigentum und dürfen, ebenso<br />

wie andere Unterlagen, die der Verkäufer zur<br />

Verfügung gestellt hat, Dritten – auch auszugsweise<br />

– ohne dessen Zustimmung nicht zugänglich<br />

gemacht oder vervielfältigt werden.<br />

Der Käufer/Auftraggeber ist im Zusammenhang<br />

mit einer Produktprüfung im Rahmen des Verfahrens<br />

und der Durchführung der Zertifizierung von<br />

Produkten damit einverstanden, dass eine fremdüberwachende<br />

Stelle sowie unsere Beauftragten<br />

(Eigenüberwacher) in begründeten Fällen Händlerlager<br />

oder Baustellen betreten und in Gegenwart<br />

des Händlers oder Bauleiters oder deren Vertreter<br />

auf Kosten des Herstellers Proben entnehmen.<br />

17. Geltung für Verbrauchsgüterkauf<br />

Für Rechtsgeschäfte, die weder den Betrieb des<br />

Handelsgewerbes eines Kaufmannes noch eine juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts oder ein<br />

öffentlich-rechtliches Sondervermögen betreffen,<br />

gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

mit folgender Maßgabe:<br />

a) Ziffer 1 Abs. 1, letzter Halbsatz gilt nicht.<br />

b) Ziffer 4 a) gilt nicht. Ziffer 4 c) gilt nicht bei Versendungskauf<br />

(§ 474 Abs. 2 in Verbindung mit<br />

§ 447 BGB).<br />

c) Ziffer 6 Abs. 1 gilt mit der Maßgabe, dass in den<br />

Preisen die Mehrwertsteuer enthalten ist.<br />

d) Ziffer 7 f) gilt mit der Maßgabe, dass 5 Prozentpunkte<br />

über dem jeweiligen Basiszinssatz der<br />

Europäischen Zentralbank berechnet werden<br />

können. Ziffer 7 g) Satz 1 gilt<br />

nur insoweit, als auf die Rechtsfolgen des Verzuges<br />

(Schadensersatz wegen Verzögerung der<br />

Leistung) in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung<br />

besonders hingewiesen worden ist oder<br />

eine angemessene Frist gesetzt wird (Mahnung).<br />

e) Ziffer 8 b) Satz 1 gilt nur bei offensichtlich erkennbaren<br />

Mängeln, Falschlieferungen, Fehl- oder<br />

Mehrmengen und mit der Maßgabe, dass die<br />

Rügefrist 2 Wochen beträgt.<br />

f) Ziffer 8 d) und Ziffer 11 e) gelten nach Maßgabe<br />

der gesetzlichen Verjährungsvorschriften.<br />

g) Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung<br />

des Verkäufers zur Gewährleistung wegen<br />

Mängeln der Sache erlassen oder beschränkt<br />

wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel<br />

arglistig verschweigt (§ 476 BGB).<br />

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz<br />

des Verkäufers. Für den Fall, dass die Vertragsparteien<br />

Kaufleute im Sinne der §§ 1 ff. HGB, juristische<br />

Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche<br />

Sondervermögen sind, wird als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand Bamberg vereinbart.<br />

19. Schlussbestimmungen<br />

a) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches<br />

Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens<br />

der Vereinten Nationen über Verträge<br />

über den internatio nalen Warenkauf (CISG).<br />

b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam<br />

oder nichtig sein oder werden, so berührt dies<br />

die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

im Übrigen nicht. Die Parteien sind<br />

vielmehr verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren,<br />

die rechtswirksam ist und wirtschaftlich<br />

der Weggefallenen am besten entspricht.<br />

B Technische Liefer- und Leistungsbedingungen,<br />

Abrechnungsmaß (auszugsweise, soweit<br />

<strong>GaLaBau</strong>-Produkte betreffend)<br />

Maße<br />

Alle angegebenen Maße sind Rastermaße einschließlich<br />

der Abstandsnoppen. Das Gesamtraster<br />

der Verlegung muss durch vorheriges Auslegen<br />

von Steinreihen ermittelt werden.<br />

Normen<br />

Unsere Produkte unterliegen in der Herstellung<br />

und Überwachung den Bestimmungen der<br />

europäischen Normen DIN EN 1338/1339/1340<br />

sowie der BGB-Richtlinie für nicht genormte<br />

Beton produkte:<br />

Pflastersteine aus Beton entsprechen der<br />

DIN EN 1338 in der jeweils bei Vertragsabschluss<br />

gültigen Fassung.<br />

Platten aus Beton entsprechen der DIN EN 1339<br />

in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen<br />

Fassung.<br />

Bordsteine aus Beton entsprechen der<br />

DIN EN 1340/DIN 483 in der jeweils bei Vertragsabschluss<br />

gültigen Fassung.<br />

Sonstige Betonprodukte entsprechen der BGB-<br />

Richtlinie für nicht genormte Betonprodukte.<br />

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