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Lagerung von Gefahrstoffen - Fachstelle Risikomanagement ...

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Bern, 28 Juli 2010<br />

Universität Bern<br />

<strong>Lagerung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gefahrstoffen</strong><br />

1. Was? Definition und Geltungsbereich<br />

Dieses Merkblatt erläutert die geltenden Vorschriften zur <strong>Lagerung</strong> <strong>von</strong> <strong>Gefahrstoffen</strong> durch den Endverbraucher.<br />

Gefahrstoffe sind aufgrund ihren chemischen Eigenschaften 1 für Mensch, Umwelt oder Infrastruktur gefährlich.<br />

Für radioaktive und ansteckungsgefährliche Stoffe sind die spezifischen Lagervorschriften der Biosicherheitsbeauftragten<br />

und der Strahlenschutzsachverständigen des Institutes zu beachten.<br />

2. Wie?<br />

2.1 Gebinde und Kennzeichnung<br />

Gefahrstoffe sind grundsätzlich in der Originalverpackung aufzubewahren.<br />

• Das Gebinde darf nicht mit dem Gefahrstoff reagieren.<br />

• Das Gebinde muss dicht verschliessbar sein.<br />

• Ein Gebinde darf nicht mehr als 5 Kilogramm oder Liter beinhalten.<br />

• Das Gebinde muss mindestens mit der chemischen Bezeichnung des Gefahrstoffes, dem<br />

zugehörigen Gefahrensymbol, der Konzentration sowie dem Abfülldatum dauerhaft<br />

gekennzeichnet sein.<br />

• Falsche oder durchgestrichene Angaben auf dem Gebinde sind verboten.<br />

Methanol 30 %, 28.07.2010<br />

Michelle Muster<br />

Abbildung 2.1: Korrekte minimale Lager-Kennzeichnung <strong>von</strong> Gefahrstoffe.<br />

2.2 Zusammenlagerung<br />

Gefahrstoffe, welche gefährlich miteinander reagieren können (siehe Liste inkompatible Stoffe) sind getrennt zu<br />

lagern. Unter einer getrennten <strong>Lagerung</strong> ist die <strong>Lagerung</strong> in Teillagerflächen (z.B. in getrennten Schrankabteilen, in<br />

separaten Auffangwannen oder auf getrennten Regalen) zu verstehen.<br />

Zusammenlagerungsverboten<br />

Nicht zusammen gelagert werden dürfen beispielsweise:<br />

• Säuren mit Laugen, Cyanide, Hypochlorite, Alkalimetalle, Sulfide<br />

• Salpetersäure mit Salzsäure<br />

• Brennbare Flüssigkeiten mit brandfördernden Substanzen<br />

Die Aufzählung ist in keiner Weise abschliessend. Bei Unklarheiten bezüglich der chemischen Eigenschaft des<br />

Gefahrstoffes ist das jeweilige Sicherheitsdatenblatt zu konsultieren.<br />

1 SR 813.11<br />

Verwaltungsdirektion<br />

<strong>Fachstelle</strong> <strong>Risikomanagement</strong><br />

Gesellschaftsstrasse 6<br />

3012 Bern<br />

Tel. +41 (0)31 631 55 50<br />

Mobile: +41 (0)79 459 59 36<br />

Fax +41 (0)31 631 35 49<br />

urs.zehnder@bt.unibe.ch<br />

www.risiko.unibe.ch


3. Wo? Aufbewahrungsort<br />

• Zur Ermittlung des Aufbewahrungsortes ist das Merkblatt L02 2 zu berücksichtigen.<br />

• Auffangwannen müssen mindestens 10% aller eingelagerten Gebinde und das Volumen des<br />

grössten Gebindes auffangen können.<br />

• Gefährliche Gefahrstoffe dürfen nur so hoch gelagert werden, dass sie sicher abgestellt und<br />

entnommen werden können.<br />

• Gefahrstoffe, die im Laufe der Zeit instabil werden, dürfen nicht am Arbeitplatz aufbewahrt werden.<br />

• Sämtliche Aufbewahrungsorte (wie z.B. Schränke und Kühlschränke), in denen Gefahrstoffe<br />

gelagert werden, sind mit den entsprechenden Warnschildern zu markieren.<br />

Beispiel<br />

4. Wie viel pro Laboratorium?<br />

• An den Arbeitsplätzen sollen nur die Mengen 3 an <strong>Gefahrstoffen</strong> aufbewahrt werden, die für den<br />

ungehinderten Arbeitsablauf nötig sind.<br />

• Bei Druckgasbehälter darf neben dem angeschlossenen Behälter noch höchstens ein<br />

Druckgasbehälter bereitgestellt werden.<br />

• Abfälle sind wöchentlich aus dem Labor und monatlich der Entsorgung zuzuführen.<br />

• Im Labor dürfen nie mehr als 40 Liter Abfälle gelagert werden.<br />

5. Wie lange?<br />

Der Entsorgung 4<br />

abzugeben sind Gefahrstoffe:<br />

• bei denen das Ablaufdatum überschritten ist;<br />

• die nicht mehr benötigt werden;<br />

• die in unsicheren und/oder in undichten Gebinden aufbewahrt werden (vor der Abgabe an den<br />

Entsorger sind diese in sichere Gebinde umzupacken/abzufüllen);<br />

• die nicht mehr identifiziert werden können.<br />

1x pro Jahr sind sämtliche Regale, Schränke, Kühlschränke usw., in/auf welchen Gefahrstoffe aufbewahrt werden,<br />

bezüglich der oben aufgeführten Punkte zu überprüfen. Diese <strong>Lagerung</strong>skontrolle ist zu dokumentieren und vom<br />

Verantwortlichen zu visieren.<br />

2 Merkblatt L02_Tabelle der maximalen Mengen <strong>von</strong> gefährlichen Chemikalien am Aufbewahrungsort.<br />

3 Maximal 15 Liter leichtbrennbare Flüssigkeiten in Standflaschen <strong>von</strong> höchstens 3 Liter Inhalt<br />

4 Für die Abgabe an den Entsorger ist das Merkblatt Annahmekriterien zu berücksichtigen<br />

Verwaltungsdirektion<br />

<strong>Fachstelle</strong> <strong>Risikomanagement</strong><br />

Gesellschaftsstrasse 6<br />

3012 Bern<br />

Tel. +41 (0)31 631 55 50<br />

Mobile: +41 (0)79 459 59 36<br />

Fax +41 (0)31 631 35 49<br />

urs.zehnder@bt.unibe.ch<br />

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