Anlage 1 zum VPA – Beschluss vom 20.02.2013 ENTWURF ... - RIS
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Die Familienpflegezeitversicherung kann durch Beschäftigte über die Aufnahme in<br />
die Gruppenversicherung des BAFzA oder in eine <strong>vom</strong> BAFzA zertifizierte<br />
Versicherung eines anderen Anbieters beantragt werden. Die Voraussetzungen des<br />
§3 Abs.1 FPfZG müssen dabei durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen<br />
werden.<br />
Das Antragsformular kann aus dem Internet LINK heruntergeladen werden.<br />
Sollte die Familienpflegezeitversicherung bei einem anderen zertifizierten<br />
Versicherer, also nicht über das BAFzA, abgeschlossen werden, ist das<br />
Zustandekommen der Versicherung unverzüglich nachzuweisen.<br />
Der Arbeitgeberin wird ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt. Die /der<br />
Beschäftigte legt eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers unverzüglich<br />
vor.<br />
6. Weitere Regelungen<br />
Frau /Herrn ... ist bekannt, dass verbindliche Auskünfte über die steuer - und<br />
sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen dieser Vereinbarung nur die<br />
dafür zuständigen Behörden und Stellen (insbesondere Finanzamt,<br />
Krankenkassen und Deutsche Rentenversicherung) erteilen können. Über die<br />
Auswirkungen auf die Betriebsrente kann die Bayerische<br />
Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden<br />
bzw. auf Ansprüche aus der Eigenversorgung das Personal - und<br />
Organisationsreferat, P 4.22, Eigenversorgung informieren. Frau /Herrn ...<br />
wurde Bedenkzeit und Gelegenheit gegeben, sich bei den genannten Stellen<br />
zu informieren.<br />
Frau /Herrn …...wurde Gelegenheit gegeben, sich über die weiteren<br />
Möglichkeiten bei der Stadt München zur Vereinbarung von Beruf und der<br />
Pflege ihrer /seiner Angehörigen zu informieren. Die Beratungsmöglichkeit bei<br />
der Teilzeit - und Beurlaubtenberatungsstelle ist bekannt.<br />
Änderungen und Ergänzungen<br />
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich der<br />
Vereinbarung von Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich<br />
vereinbart werden.<br />
München, den..……….<br />
……………………………………….<br />
Arbeitgeberin<br />
…………………………………<br />
Beschäftigte(r)