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Anlage 1 zum VPA – Beschluss vom 20.02.2013 ENTWURF ... - RIS

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Die Familienpflegezeitversicherung kann durch Beschäftigte über die Aufnahme in<br />

die Gruppenversicherung des BAFzA oder in eine <strong>vom</strong> BAFzA zertifizierte<br />

Versicherung eines anderen Anbieters beantragt werden. Die Voraussetzungen des<br />

§3 Abs.1 FPfZG müssen dabei durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen<br />

werden.<br />

Das Antragsformular kann aus dem Internet LINK heruntergeladen werden.<br />

Sollte die Familienpflegezeitversicherung bei einem anderen zertifizierten<br />

Versicherer, also nicht über das BAFzA, abgeschlossen werden, ist das<br />

Zustandekommen der Versicherung unverzüglich nachzuweisen.<br />

Der Arbeitgeberin wird ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt. Die /der<br />

Beschäftigte legt eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers unverzüglich<br />

vor.<br />

6. Weitere Regelungen<br />

Frau /Herrn ... ist bekannt, dass verbindliche Auskünfte über die steuer - und<br />

sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen dieser Vereinbarung nur die<br />

dafür zuständigen Behörden und Stellen (insbesondere Finanzamt,<br />

Krankenkassen und Deutsche Rentenversicherung) erteilen können. Über die<br />

Auswirkungen auf die Betriebsrente kann die Bayerische<br />

Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden<br />

bzw. auf Ansprüche aus der Eigenversorgung das Personal - und<br />

Organisationsreferat, P 4.22, Eigenversorgung informieren. Frau /Herrn ...<br />

wurde Bedenkzeit und Gelegenheit gegeben, sich bei den genannten Stellen<br />

zu informieren.<br />

Frau /Herrn …...wurde Gelegenheit gegeben, sich über die weiteren<br />

Möglichkeiten bei der Stadt München zur Vereinbarung von Beruf und der<br />

Pflege ihrer /seiner Angehörigen zu informieren. Die Beratungsmöglichkeit bei<br />

der Teilzeit - und Beurlaubtenberatungsstelle ist bekannt.<br />

Änderungen und Ergänzungen<br />

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich der<br />

Vereinbarung von Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich<br />

vereinbart werden.<br />

München, den..……….<br />

……………………………………….<br />

Arbeitgeberin<br />

…………………………………<br />

Beschäftigte(r)

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