Beschlussentwurf SozA 04.07.13 - RIS
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Seite 3<br />
Die Verfügbarkeit der Immobilie „Elisenbunker“ konnte erst im Dezember 2012 gesichert<br />
werden.<br />
1.2. Art der Maßnahme<br />
Einrichtung und Ausstattung des Notfall-Kälteschutzraumes Elisenbunker<br />
Es erfolgt eine einfache Möblierung mit Eisenbetten/ Matratzen aus schwer entflammbaren<br />
Materialien. Zur Gewährleistung der Sicherheit in den Räumen wird eine<br />
Überfallmeldeanlage eingerichtet. Die beiden Außenzugänge werden aus Sicherheitsgründen<br />
videoüberwacht.<br />
Im Eingangsbereich ist ein Büroraum mit Materialausgabe vorgesehen. Möblierung<br />
und Büroausstattung müssen überwiegend neu beschafft werden.<br />
Belegungsmanagement und weitere notwendige Dienstleistungen<br />
Da für den Betrieb und die Koordination weder bei S-III-S/U noch bei S-III-SW personelle<br />
Ressourcen bereitstehen, wird vorgeschlagen, das Belegungsmanagement<br />
und das Facility Management über einen Dienstleister aus einer Hand zu vergeben.<br />
Die Betriebsführung beinhaltet das Reservierungsmanagement mit Bettplatzzuweisung,<br />
ggfs. Organisation der Versorgung mit Material (z.B. Einwegbettdecken in besonderen<br />
Notfällen wie Krankheitsfällen), Anleitung der externen Dienstleister für<br />
Objektreinigung, Sicherheit und Hausmeisterei sowie Vollzug der Hausordnung und<br />
Konfliktmanagement. Aufgrund der besonderen Situation im Bunker ist größtes Augenmerk<br />
auf vorbeugenden Brandschutz zu legen, so dass der Dienstleister auch<br />
den ausschließlichen Einsatz von entsprechend unterwiesenem Personal zur Evakuierung<br />
im Bedarfsfall, die Einhaltung des Rettungsplanes im Bedarfsfall sowie die<br />
Einhaltung der Brandschutzauflagen (insbesondere Rauchverbot) zu garantieren<br />
hat.<br />
Öffnungszeiten des Notfall-Kälteschutzraumes<br />
Der Notfall-Kälteschutzraum steht während des Zeitraumes von 01.11.2013 bis<br />
31.03.2014 sowie ab 2014 jeweils ab 01.11. bis 31.03. des Folgejahres für die Zeit<br />
von 17.00 Uhr bis 9.00 Uhr des Folgetages zur Verfügung, unter der Voraussetzung,<br />
dass in allen anderen Kälteschutzeinrichtungen der LHM keine ausreichenden Plätze<br />
mehr für den Bedarf zur Verfügung stehen.<br />
In diesem Fall wird der Bunker geöffnet nach der geltenden Dienstanweisung, die<br />
mit allen beteiligten Diensten abgestimmt ist, nur bei Temperaturen unter Null Grad<br />
Celsius bzw. Starkschneefall.