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Beschlussentwurf SozA 04.07.13 - RIS

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Seite 2<br />

I. Vortrag des Referenten<br />

Aufgrund der Neuregelung von mfm und Anwendung von § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung<br />

des Stadtrats in der Fassung vom 25.07.2012 trägt das Kommunalreferat zunächst<br />

im Sozialausschuss, anschließend im Kommunalausschuss das Ergebnis der Vorplanung<br />

(Nutzungsänderung und Umbau) zur Einrichtung des „Elisenbunkers“ als Kälteschutzeinrichtung<br />

vor.<br />

1. Aufgabenstellung<br />

1.1. Anlass der Maßnahme<br />

Mit Beschluss vom 28.11.2012 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V10525) hat der Stadtrat<br />

(Plenum) der Einrichtung und dem Betrieb eines zentralen Kälteschutzraumes in der Bayernkaserne,<br />

Haus 9, sowie der Einrichtung eines dort angeschlossenen ganzjährigen Beratungsdienstes<br />

zugestimmt. Die Nachfrage nach Übernachtungsplätzen hat sich im Vergleich<br />

zum Jahr 2011 nahezu verdoppelt. So wurden im gesamten Zeitraum, der aufgrund<br />

des Kälteeinbruchs Ende Oktober bereits am 24. Oktober 2012 begann, über 20.000<br />

Übernachtungen für über 1.000 unterschiedliche Personen ermöglicht. Die während des<br />

Zeitraums ansteigende Nachfrage hat eine Zuschaltung weiterer Kälteschutzräume notwendig<br />

gemacht, so z.B. die wegen einer anstehenden Sanierung leerstehende Gemeinschaftsunterkunft<br />

an der St.-Veit-Straße. Damit und mit weiteren Zuschaltungen im Beherbergungsgewerbe<br />

konnte die große Nachfrage gedeckt werden.<br />

Insgesamt wurden in den Münchner Kälteschutzräumen über 400 Übernachtungsplätze<br />

angeboten, die in der Spitzenauslastung von ca. 340 Menschen genutzt wurden. Die Heterogenität<br />

des untergebrachten Personenkreises erschwert eine Bedarfsprognose für<br />

den Winter 2013/14. Wegen der politischen und ökonomischen Entwicklung in Teilen Ostund<br />

Südosteuropas erwarten die Beteiligten derzeit eine mindestens gleichbleibende<br />

Nachfrage. Da die Unterbringungsmöglichkeiten des vergangenen Jahres in diesem Jahr<br />

möglicherweise nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen werden, besteht die Notwendigkeit<br />

für das Sozialreferat, ein weiteres Objekt für eine Notfallunterbringung vorzuhalten,<br />

in dem ca. 100 bis 150 Personen im Notfall nächtigen könnten.<br />

Die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, ist Eigentümerin des Tiefbunkers<br />

Ecke Luisenstraße/Elisenstraße, Arbeitstitel „Elisenbunker“. Aufgrund der insbesondere<br />

in den Wintermonaten sehr angespannten Unterbringungssituation im städtischen Notunterbringungssystem<br />

und dem massiv sich verschärfenden Mangel an adäquaten Objekten<br />

sollen hier Notschlafplätze vorgehalten werden. Diese Plätze sollen nicht der Regelversorgung<br />

dienen, sondern lediglich ein „letztes Auffangnetz“ darstellen, wenn alle anderen<br />

Kälteschutzplätze belegt sind. Entsprechend wird die Bereitstellung von 120 Bettplätzen<br />

nebst sanitärer Anlagen und Einrichtungen als dringend notwendig erachtet. Das Objekt<br />

ist aufgrund seiner zentralen Lage und der notwendigen Vorhaltung von Notschlafplätzen<br />

besonders geeignet, außergewöhnliche Notsituationen zu entschärfen.

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