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Beschlussentwurf SozA 04.07.13 - RIS

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Seite 8<br />

0640.4058<br />

(Rf-Nr. 442)<br />

Gesamtkosten<br />

in 1.000<br />

€<br />

bisherfinanz.<br />

Programmjahr 2012 bis 2016<br />

Summe 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

E (935) 35 0 35 0 35 0 0 0 0<br />

B<br />

(94<br />

0)<br />

585 0 585 0 450 135 0 0 0<br />

Su<br />

m-<br />

me<br />

620 0 620 0 485 135 0 0 0<br />

Bei Finanzposition 0640.940.4058.7 „Immobilienmanagement; Elisenbunker Kälteschutzeinrichtung“<br />

sind daher außerplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 450.000 €<br />

und bei Finanzposition 0640.935.4058.7 „Ersteinrichtung, Elisenbunker“ 35.000 €<br />

bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Ein unabweisbarer<br />

Bedarf nach Art. 66 GO ist gegeben, da die Maßnahme bis zur Winterperiode<br />

2013/2014 abgeschlossen sein muss.<br />

Das Baureferat wird die notwendige Verpflichtungsermächtigung für 2014 in Höhe<br />

von 135.000 € zum Nachtragshaushalt 2013 anmelden.<br />

Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Einrichtungsmittel in Höhe von 35.000 €<br />

auf dem Büroweg zu beantragen.<br />

Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden.<br />

5.5 Finanzierungsmoratorium<br />

Die Beschlussvorlage soll nicht dem Finanzierungsmoratorium unterliegen, weil die<br />

Maßnahme bis zum 31.10.2013 fertiggestellt sein muss, um im Winter 2013/2014<br />

ausreichende Kälteschutzräume zur Verfügung stellen zu können.<br />

6. Beteiligung der Bezirksausschüsse<br />

In dieser Angelegenheit ist die Stellungnahme des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes<br />

vorgeschrieben ( vgl. BA-Satzung, Anlage 1, Katalog Sozialreferat, Nr. 1.1<br />

d/g). Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebeten. Diese lag bei Drucklegung<br />

noch nicht vor.<br />

7. Beteiligung anderer Dienststellen<br />

Die Vorlage ist mit der Stadtkämmerei, dem Sozialreferat, dem Baureferat, dem<br />

Kreisverwaltungsreferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.

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