Beschlussentwurf SozA 04.07.13 - RIS
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Seite 8<br />
0640.4058<br />
(Rf-Nr. 442)<br />
Gesamtkosten<br />
in 1.000<br />
€<br />
bisherfinanz.<br />
Programmjahr 2012 bis 2016<br />
Summe 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
E (935) 35 0 35 0 35 0 0 0 0<br />
B<br />
(94<br />
0)<br />
585 0 585 0 450 135 0 0 0<br />
Su<br />
m-<br />
me<br />
620 0 620 0 485 135 0 0 0<br />
Bei Finanzposition 0640.940.4058.7 „Immobilienmanagement; Elisenbunker Kälteschutzeinrichtung“<br />
sind daher außerplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 450.000 €<br />
und bei Finanzposition 0640.935.4058.7 „Ersteinrichtung, Elisenbunker“ 35.000 €<br />
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Ein unabweisbarer<br />
Bedarf nach Art. 66 GO ist gegeben, da die Maßnahme bis zur Winterperiode<br />
2013/2014 abgeschlossen sein muss.<br />
Das Baureferat wird die notwendige Verpflichtungsermächtigung für 2014 in Höhe<br />
von 135.000 € zum Nachtragshaushalt 2013 anmelden.<br />
Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Einrichtungsmittel in Höhe von 35.000 €<br />
auf dem Büroweg zu beantragen.<br />
Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden.<br />
5.5 Finanzierungsmoratorium<br />
Die Beschlussvorlage soll nicht dem Finanzierungsmoratorium unterliegen, weil die<br />
Maßnahme bis zum 31.10.2013 fertiggestellt sein muss, um im Winter 2013/2014<br />
ausreichende Kälteschutzräume zur Verfügung stellen zu können.<br />
6. Beteiligung der Bezirksausschüsse<br />
In dieser Angelegenheit ist die Stellungnahme des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes<br />
vorgeschrieben ( vgl. BA-Satzung, Anlage 1, Katalog Sozialreferat, Nr. 1.1<br />
d/g). Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebeten. Diese lag bei Drucklegung<br />
noch nicht vor.<br />
7. Beteiligung anderer Dienststellen<br />
Die Vorlage ist mit der Stadtkämmerei, dem Sozialreferat, dem Baureferat, dem<br />
Kreisverwaltungsreferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.