Beschlussentwurf SozA 04.07.13 - RIS
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Seite 7<br />
Bei den Finanzpositionen 4356.540.3000.4 „Sonstige Kosten der Hausbewirtschaftung“<br />
sind überplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 20.000 € zum Betrieb der Bunkeranlage<br />
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Ein<br />
unabweisbarer Bedarf nach Art. 66 GO ist gegeben, da die Maßnahme bis zur Winterperiode<br />
2013/2014 abgeschlossen sein muss.<br />
Ab 2014 fallen dauerhaft Kosten in Höhe von 250.000 € für den Sicherheitsdienst<br />
(incl. 10 % Sicherheitsaufschlag) und 50.000 € für den laufenden Betrieb (Reinigung,<br />
Hausmeisterservice, siehe Tabelle oben) an. Für die Wartung der Sicherheitstechnik<br />
entstehen ab 2014 dauerhaft Kosten in Höhe von 1.000 €.<br />
Für Bauunterhaltsmaßnahmen des im Eigentum der Stadt verbleibenden Objektes<br />
fallen nach derzeitigem Projektstand ab 2014 dauerhaft voraussichtlich jährlich ca.<br />
15.000 € an.<br />
Für den Betrieb der Bunkeranlage sind daher im Bedarfsfall Sachhaushaltsmittel für<br />
Sicherheitsdienste und den laufenden Betrieb in Höhe von 316.000 € erforderlich<br />
(Kostenstelle SO 20363030, Unterabschnitt 4356), wovon noch 266.000 € zusätzlich<br />
ab 2014 bereitgestellt werden müssen.<br />
Welcher Betreiber die Anlage betreiben wird, wird noch vom Sozialreferat verhandelt<br />
werden.<br />
5.2. Überlassungsentgelt<br />
Das Objekt bleibt im Eigentum der LHM und wird dem Sozialreferat überlassen. Ein<br />
Überlassungsentgelt wird nicht erhoben.<br />
5.3. Kosten im Haushalt des Kommunalreferates (nachrichtlich)<br />
Die Nebenkosten (Strom, Wasser und Abwasser) betragen derzeit rund 500 € jährlich.<br />
Anfallende Kosten während des Betriebes des Notfall-Kälteschutzraumes sind<br />
derzeit nicht absehbar.<br />
5.4 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2012 - 2016<br />
Für die Baumaßnahme sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 – 2016 keine<br />
Raten vorgesehen. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 – 2016 ist daher in<br />
Investitionsliste 1, Unterabschnitt 0640, Maßnahmenummer 4058, Rangfolgenummer<br />
442, wie folgt zu ändern: