Beschlussentwurf SozA 04.07.13 - RIS
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Telefon: 0 233-26607<br />
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Az.: IM-FS<br />
Kommunalreferat<br />
Immobilienmanagement<br />
Tiefbunker Elisenstraße / Luisenstraße<br />
„Elisenbunker“ als Kälteschutzeinrichtung<br />
im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt<br />
Nutzungsänderung und Umbau<br />
1. Bedarfs-und Konzeptgenehmigung<br />
2. Projektauftrag und Projektgenehmigung<br />
3. Ermächtigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung<br />
4. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2012-2016, Mittelbereitstellung<br />
Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / 12375<br />
3 Anlagen<br />
Kurzübersicht zum Beschluss des Sozialausschusses vom 04.07.2013 (VB)<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Stichwort<br />
Anlass<br />
Inhalt<br />
Entscheidungsvorschlag<br />
Gesucht werden<br />
kann auch nach:<br />
"Elisenbunker" als Kälteschutzeinrichtung, Nutzungsänderung und<br />
Umbau<br />
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung<br />
2. Projektauftrag<br />
3. Projektgenehmigung<br />
4. Ausführungsgenehmigung<br />
1. Anlass und Aufgabenstellung<br />
2. Projektstand<br />
3. Planung<br />
4. Kosten<br />
5. Finanzierung<br />
1. Planungskonzept wird genehmigt<br />
2. Projektauftrag und -genehmigung wird zugestimmt<br />
3.Ermächtigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung<br />
4. Änderung des MIP wird genehmigt<br />
Tiefbunker Elisenstraße/Luisenstraße,"Elisenbunker",<br />
Nutzungsänderung und Umbau
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Kostenübersicht 1<br />
I. Vortrag des Referenten 2<br />
1. Aufgabenstellung 2<br />
1.1 Anlass der Maßnahme 2<br />
1.2 Art der Maßnahme 3<br />
2. Projektstand 4<br />
3. Planung 4<br />
4. Kosten 5<br />
4.1 Ermittlung der Projektkosten 5<br />
4.2 Stellungnahme zu Investitionskosten 5<br />
4.3 Betriebskosten 5<br />
5. Finanzierung 6<br />
5.1 Betriebs- und Unterhaltskosten 6<br />
5.2 Überlassungsentgelt 7<br />
5.3 Kosten im Haushalt des Kommunalreferates 7<br />
5.4 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 7<br />
5.5 Finanzierungsmoratorium 8<br />
6. Beteiligung des Bezirksausschusses 8<br />
7. Beteiligung anderer Dienststellen 8<br />
8. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirates 9<br />
9. Beschlussvollzugskontrolle 9<br />
II. Antrag des Referenten 9<br />
III. Beschluss 10
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Az.: IM-FS<br />
Kommunalreferat<br />
Immobilienmanagement<br />
Tiefbunker Elisenstraße / Luisenstraße<br />
„Elisenbunker“ als Kälteschutzeinrichtung<br />
im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt<br />
Nutzungsänderung und Umbau<br />
1. Bedarfs-und Konzeptgenehmigung<br />
2. Projektauftrag und Projektgenehmigung<br />
3. Ermächtigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung<br />
4. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2012-2016, Mittelbereitstellung<br />
Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / 12375<br />
Projektkosten (Kostenobergrenze)<br />
620.000 Euro<br />
(davon Ersteinrichtungskosten) 35.000 Euro<br />
3 Anlagen: Lageplan<br />
Nutzerbedarfsprogramm<br />
Projektdaten<br />
Beschluss des Sozialausschusses vom 04.07.2013 (VB)<br />
Öffentliche Sitzung
Seite 2<br />
I. Vortrag des Referenten<br />
Aufgrund der Neuregelung von mfm und Anwendung von § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung<br />
des Stadtrats in der Fassung vom 25.07.2012 trägt das Kommunalreferat zunächst<br />
im Sozialausschuss, anschließend im Kommunalausschuss das Ergebnis der Vorplanung<br />
(Nutzungsänderung und Umbau) zur Einrichtung des „Elisenbunkers“ als Kälteschutzeinrichtung<br />
vor.<br />
1. Aufgabenstellung<br />
1.1. Anlass der Maßnahme<br />
Mit Beschluss vom 28.11.2012 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V10525) hat der Stadtrat<br />
(Plenum) der Einrichtung und dem Betrieb eines zentralen Kälteschutzraumes in der Bayernkaserne,<br />
Haus 9, sowie der Einrichtung eines dort angeschlossenen ganzjährigen Beratungsdienstes<br />
zugestimmt. Die Nachfrage nach Übernachtungsplätzen hat sich im Vergleich<br />
zum Jahr 2011 nahezu verdoppelt. So wurden im gesamten Zeitraum, der aufgrund<br />
des Kälteeinbruchs Ende Oktober bereits am 24. Oktober 2012 begann, über 20.000<br />
Übernachtungen für über 1.000 unterschiedliche Personen ermöglicht. Die während des<br />
Zeitraums ansteigende Nachfrage hat eine Zuschaltung weiterer Kälteschutzräume notwendig<br />
gemacht, so z.B. die wegen einer anstehenden Sanierung leerstehende Gemeinschaftsunterkunft<br />
an der St.-Veit-Straße. Damit und mit weiteren Zuschaltungen im Beherbergungsgewerbe<br />
konnte die große Nachfrage gedeckt werden.<br />
Insgesamt wurden in den Münchner Kälteschutzräumen über 400 Übernachtungsplätze<br />
angeboten, die in der Spitzenauslastung von ca. 340 Menschen genutzt wurden. Die Heterogenität<br />
des untergebrachten Personenkreises erschwert eine Bedarfsprognose für<br />
den Winter 2013/14. Wegen der politischen und ökonomischen Entwicklung in Teilen Ostund<br />
Südosteuropas erwarten die Beteiligten derzeit eine mindestens gleichbleibende<br />
Nachfrage. Da die Unterbringungsmöglichkeiten des vergangenen Jahres in diesem Jahr<br />
möglicherweise nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen werden, besteht die Notwendigkeit<br />
für das Sozialreferat, ein weiteres Objekt für eine Notfallunterbringung vorzuhalten,<br />
in dem ca. 100 bis 150 Personen im Notfall nächtigen könnten.<br />
Die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, ist Eigentümerin des Tiefbunkers<br />
Ecke Luisenstraße/Elisenstraße, Arbeitstitel „Elisenbunker“. Aufgrund der insbesondere<br />
in den Wintermonaten sehr angespannten Unterbringungssituation im städtischen Notunterbringungssystem<br />
und dem massiv sich verschärfenden Mangel an adäquaten Objekten<br />
sollen hier Notschlafplätze vorgehalten werden. Diese Plätze sollen nicht der Regelversorgung<br />
dienen, sondern lediglich ein „letztes Auffangnetz“ darstellen, wenn alle anderen<br />
Kälteschutzplätze belegt sind. Entsprechend wird die Bereitstellung von 120 Bettplätzen<br />
nebst sanitärer Anlagen und Einrichtungen als dringend notwendig erachtet. Das Objekt<br />
ist aufgrund seiner zentralen Lage und der notwendigen Vorhaltung von Notschlafplätzen<br />
besonders geeignet, außergewöhnliche Notsituationen zu entschärfen.
Seite 3<br />
Die Verfügbarkeit der Immobilie „Elisenbunker“ konnte erst im Dezember 2012 gesichert<br />
werden.<br />
1.2. Art der Maßnahme<br />
Einrichtung und Ausstattung des Notfall-Kälteschutzraumes Elisenbunker<br />
Es erfolgt eine einfache Möblierung mit Eisenbetten/ Matratzen aus schwer entflammbaren<br />
Materialien. Zur Gewährleistung der Sicherheit in den Räumen wird eine<br />
Überfallmeldeanlage eingerichtet. Die beiden Außenzugänge werden aus Sicherheitsgründen<br />
videoüberwacht.<br />
Im Eingangsbereich ist ein Büroraum mit Materialausgabe vorgesehen. Möblierung<br />
und Büroausstattung müssen überwiegend neu beschafft werden.<br />
Belegungsmanagement und weitere notwendige Dienstleistungen<br />
Da für den Betrieb und die Koordination weder bei S-III-S/U noch bei S-III-SW personelle<br />
Ressourcen bereitstehen, wird vorgeschlagen, das Belegungsmanagement<br />
und das Facility Management über einen Dienstleister aus einer Hand zu vergeben.<br />
Die Betriebsführung beinhaltet das Reservierungsmanagement mit Bettplatzzuweisung,<br />
ggfs. Organisation der Versorgung mit Material (z.B. Einwegbettdecken in besonderen<br />
Notfällen wie Krankheitsfällen), Anleitung der externen Dienstleister für<br />
Objektreinigung, Sicherheit und Hausmeisterei sowie Vollzug der Hausordnung und<br />
Konfliktmanagement. Aufgrund der besonderen Situation im Bunker ist größtes Augenmerk<br />
auf vorbeugenden Brandschutz zu legen, so dass der Dienstleister auch<br />
den ausschließlichen Einsatz von entsprechend unterwiesenem Personal zur Evakuierung<br />
im Bedarfsfall, die Einhaltung des Rettungsplanes im Bedarfsfall sowie die<br />
Einhaltung der Brandschutzauflagen (insbesondere Rauchverbot) zu garantieren<br />
hat.<br />
Öffnungszeiten des Notfall-Kälteschutzraumes<br />
Der Notfall-Kälteschutzraum steht während des Zeitraumes von 01.11.2013 bis<br />
31.03.2014 sowie ab 2014 jeweils ab 01.11. bis 31.03. des Folgejahres für die Zeit<br />
von 17.00 Uhr bis 9.00 Uhr des Folgetages zur Verfügung, unter der Voraussetzung,<br />
dass in allen anderen Kälteschutzeinrichtungen der LHM keine ausreichenden Plätze<br />
mehr für den Bedarf zur Verfügung stehen.<br />
In diesem Fall wird der Bunker geöffnet nach der geltenden Dienstanweisung, die<br />
mit allen beteiligten Diensten abgestimmt ist, nur bei Temperaturen unter Null Grad<br />
Celsius bzw. Starkschneefall.
Seite 4<br />
2. Projektstand<br />
Durch verwaltungsinterne Abstimmung wurde die Bedarfsanmeldung am 08.05.2013<br />
vorläufig genehmigt und dem Baureferat der Untersuchungsauftrag erteilt. Das Ergebnis<br />
der Projektuntersuchung liegt nunmehr vor und ist im anliegenden Nutzerbedarfsprogramm<br />
dargestellt.<br />
Für das o.g. Bauvorhaben hat das Baureferat zwischenzeitlich die Entwurfsplanung<br />
erarbeitet und auf dieser Grundlage die Projektkosten nach dem derzeitigen Preisund<br />
Erkenntnisstand berechnet.<br />
Die Unterlagen nach § 10 Abs. 3 KommHV liegen vor.<br />
Da die Realisierung der Maßnahme unter hohem Zeitdruck steht und eine Fertigstellung<br />
bis zum 31.10.2013 gesichert sein muss, sollen der Projektauftrag, die Projektgenehmigung<br />
sowie die Ermächtigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung<br />
in einem Beschluss erteilt werden.<br />
3. Planung<br />
Das Baureferat hat die Planungsunterlagen erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen<br />
aus:<br />
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung<br />
in Verbindung mit ebenfalls genehmigungspflichtigen Umbaumaßnahmen. Zur<br />
Erfüllung des baulichen Brandschutzes sind gem. vorläufigem Brandschutzkonzept<br />
folgende Maßnahmen geplant:<br />
• Trennung der unterirdischen Anlage in zwei Brandabschnitte<br />
• Errichtung von transportablen Eingangsanlagen/Zugangsüberdachungen in<br />
nichtbrennbarer Konstruktion. Die Aufstellung erfolgt temporär für die jährliche<br />
Nutzungszeit.<br />
• Einbau von offengehaltenen, im Brandfall selbstschließenden Türen bei allen<br />
Unterbringungsräumen.<br />
Weitere notwendige bauliche Maßnahmen betreffen die teilweise Erneuerung und Ergänzung<br />
der elektrischen Anlagen, Wartung und Instandsetzung der Lüftungsanlage<br />
sowie Nachrüstung eines Heizregisters, Wartung und Instandsetzung der sanitären<br />
Anlagen sowie Einbau von 2 Einzelduschen, Einbau eines reinigungsfähigen Bodenbelages<br />
und Malerarbeiten in der gesamten Anlage. Zur Gewährung der Sicherheit<br />
wird ein Telefonanschluss geschaltet sowie eine Überfallmeldeanlage und Videoüberwachungsanlage<br />
eingerichtet.
Seite 5<br />
4. Kosten<br />
Das Baureferat hat auf der Grundlage der Projektuntersuchung und Vorplanung die<br />
Kostenberechnung erstellt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend<br />
dem derzeitigen Preis- und Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von<br />
17,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie<br />
der Mengen- und Preisansätze). Mit der ungekürzten Risikoreserve wird der schwierigen<br />
Bestandssituation Rechnung getragen.<br />
4.1 Ermittlung der Projektkosten<br />
Kostenberechnung<br />
530.000 Euro<br />
Reserve für Kostenrisiken<br />
90.000 Euro<br />
(17,5 % der Kostenschätzung)<br />
Projektkosten und Kostenobergrenze 620.000 Euro<br />
Danach ergeben sich für das Bauvorhaben Projektkosten von 620.000 Euro.<br />
Diese Summe wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung<br />
des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund<br />
von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig.<br />
4.2 Stellungnahme zu Investitionskosten<br />
Die Vorgaben des Beschlusses des Stadtrats „Standards bei städtischen Bauinvestitionsprojekten<br />
sowie bei deren Unterhalt und Betrieb“ vom 26.04.2007 lassen sich<br />
nicht auf den Umbau der Bunkeranlage übertragen, da bauliche Vorgaben aus dem<br />
Bestandsgebäude übernommen werden müssen, die sich keinen Richtwerten zuordnen<br />
lassen und daher nicht bewertet werden können.<br />
4.3 Betriebskosten<br />
Aus heutiger Sicht kann von folgenden Schätzkosten für den Betrieb des Not-Kälteschutzraumes<br />
ausgegangen werden:<br />
Wachdienst, 4 Personen<br />
Reinigung, Hausmeisterservice<br />
dauerhaft<br />
250.000 € ab 2014<br />
(incl. 10% Sicherheitsaufschlag)<br />
einmalig/befristet<br />
50.000 € für 2013 (1.11. bis 31.12.)<br />
(incl. 10% Sicherheitsaufschlag)<br />
50.000 € ab 2014 20.000 € für 2013<br />
Ausstattung 0,00 €<br />
Wartung und Unterhalt<br />
der Sicherheitstechnik<br />
1000 € ab 2014 0,00 €<br />
Summe Auszahlun- 301.000,00 € 70.000,00 €
Seite 6<br />
gen<br />
Einzahlungen 0,00 € 0,00 €<br />
Saldo Aus- und Einzahlungen<br />
Nachrichtlich:<br />
Investitionen<br />
301.000,00 € 70.000,00 €<br />
Summarische Darstellung ab 2014:<br />
Personalkosten<br />
(Summe in €)<br />
Sachkosten<br />
(Summe in €)<br />
Zuschuss<br />
(Summe in €)<br />
Summe (in €)<br />
0,00 € 316.000,00 € 0,00 € 316.000,00 €<br />
neue Stellen städtisch<br />
(Anzahl VZÄ)<br />
0 0<br />
neue Stellen Träger<br />
(Anzahl VZÄ)<br />
5. Finanzierung<br />
Das Sozialreferat hat geprüft, inwieweit noch vorhandene Restmittel bei der Finanzierung<br />
eingesetzt werden können. Da Restmittel grundsätzlich nur für einmalige und<br />
nicht für dauerhafte Finanzierungen geeignet sind, muss für permanente Bedarfe die<br />
zusätzliche dauerhafte Bereitstellung von Mitteln beantragt werden.<br />
5.1. Betriebs- und Unterhaltskosten<br />
Bereits im Beschluss „Münchner Gesamtplan II, Soziale Wohnraumversorgung /<br />
Wohnungslosenhilfe, Handlungsprogramm „Wohnen statt Unterbringen“ (Sitzungsvorlage<br />
Nr., 08-14 / V 10010, SA vom 11.10.2012) wurden 50.000 € für dauerhafte<br />
Sicherheitsmaßnahmen für den Betrieb der damals geplanten Bunkeranlage am<br />
Hauptbahnhof (Gleis 11) beschlossen, die nach dem derzeitigen Stand auf die Bunkeranlage<br />
Ecke Luisenstr./ Elisenstraße übertragen werden können.<br />
Als betriebliche Auflage wurde durch den Vorbeugenden Brandschutz eine Besetzung<br />
mit dauerhaft 4 Personen Wachpersonal festgelegt.<br />
Für 2013 entstehen einmalig Kosten in Höhe von 50.000 € für den Sicherheitsdienst<br />
(incl. 10 % Sicherheitsaufschlag) sowie 20.000 € für den laufenden Betrieb (Reinigung,<br />
Hausmeisterservice, siehe Tabelle oben).<br />
Es ergeben sich somit Gesamtkosten im konsumtiven Bereich in Höhe von 70.000 €,<br />
wovon noch 20.000 € zusätzlich in 2013 zentral bereitgestellt werden müssen (Produkt<br />
60 4.1.4, Kostenstelle 20363030, Unterabschnitt 4356).
Seite 7<br />
Bei den Finanzpositionen 4356.540.3000.4 „Sonstige Kosten der Hausbewirtschaftung“<br />
sind überplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 20.000 € zum Betrieb der Bunkeranlage<br />
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Ein<br />
unabweisbarer Bedarf nach Art. 66 GO ist gegeben, da die Maßnahme bis zur Winterperiode<br />
2013/2014 abgeschlossen sein muss.<br />
Ab 2014 fallen dauerhaft Kosten in Höhe von 250.000 € für den Sicherheitsdienst<br />
(incl. 10 % Sicherheitsaufschlag) und 50.000 € für den laufenden Betrieb (Reinigung,<br />
Hausmeisterservice, siehe Tabelle oben) an. Für die Wartung der Sicherheitstechnik<br />
entstehen ab 2014 dauerhaft Kosten in Höhe von 1.000 €.<br />
Für Bauunterhaltsmaßnahmen des im Eigentum der Stadt verbleibenden Objektes<br />
fallen nach derzeitigem Projektstand ab 2014 dauerhaft voraussichtlich jährlich ca.<br />
15.000 € an.<br />
Für den Betrieb der Bunkeranlage sind daher im Bedarfsfall Sachhaushaltsmittel für<br />
Sicherheitsdienste und den laufenden Betrieb in Höhe von 316.000 € erforderlich<br />
(Kostenstelle SO 20363030, Unterabschnitt 4356), wovon noch 266.000 € zusätzlich<br />
ab 2014 bereitgestellt werden müssen.<br />
Welcher Betreiber die Anlage betreiben wird, wird noch vom Sozialreferat verhandelt<br />
werden.<br />
5.2. Überlassungsentgelt<br />
Das Objekt bleibt im Eigentum der LHM und wird dem Sozialreferat überlassen. Ein<br />
Überlassungsentgelt wird nicht erhoben.<br />
5.3. Kosten im Haushalt des Kommunalreferates (nachrichtlich)<br />
Die Nebenkosten (Strom, Wasser und Abwasser) betragen derzeit rund 500 € jährlich.<br />
Anfallende Kosten während des Betriebes des Notfall-Kälteschutzraumes sind<br />
derzeit nicht absehbar.<br />
5.4 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2012 - 2016<br />
Für die Baumaßnahme sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 – 2016 keine<br />
Raten vorgesehen. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 – 2016 ist daher in<br />
Investitionsliste 1, Unterabschnitt 0640, Maßnahmenummer 4058, Rangfolgenummer<br />
442, wie folgt zu ändern:
Seite 8<br />
0640.4058<br />
(Rf-Nr. 442)<br />
Gesamtkosten<br />
in 1.000<br />
€<br />
bisherfinanz.<br />
Programmjahr 2012 bis 2016<br />
Summe 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
E (935) 35 0 35 0 35 0 0 0 0<br />
B<br />
(94<br />
0)<br />
585 0 585 0 450 135 0 0 0<br />
Su<br />
m-<br />
me<br />
620 0 620 0 485 135 0 0 0<br />
Bei Finanzposition 0640.940.4058.7 „Immobilienmanagement; Elisenbunker Kälteschutzeinrichtung“<br />
sind daher außerplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 450.000 €<br />
und bei Finanzposition 0640.935.4058.7 „Ersteinrichtung, Elisenbunker“ 35.000 €<br />
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Ein unabweisbarer<br />
Bedarf nach Art. 66 GO ist gegeben, da die Maßnahme bis zur Winterperiode<br />
2013/2014 abgeschlossen sein muss.<br />
Das Baureferat wird die notwendige Verpflichtungsermächtigung für 2014 in Höhe<br />
von 135.000 € zum Nachtragshaushalt 2013 anmelden.<br />
Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Einrichtungsmittel in Höhe von 35.000 €<br />
auf dem Büroweg zu beantragen.<br />
Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden.<br />
5.5 Finanzierungsmoratorium<br />
Die Beschlussvorlage soll nicht dem Finanzierungsmoratorium unterliegen, weil die<br />
Maßnahme bis zum 31.10.2013 fertiggestellt sein muss, um im Winter 2013/2014<br />
ausreichende Kälteschutzräume zur Verfügung stellen zu können.<br />
6. Beteiligung der Bezirksausschüsse<br />
In dieser Angelegenheit ist die Stellungnahme des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes<br />
vorgeschrieben ( vgl. BA-Satzung, Anlage 1, Katalog Sozialreferat, Nr. 1.1<br />
d/g). Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebeten. Diese lag bei Drucklegung<br />
noch nicht vor.<br />
7. Beteiligung anderer Dienststellen<br />
Die Vorlage ist mit der Stadtkämmerei, dem Sozialreferat, dem Baureferat, dem<br />
Kreisverwaltungsreferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.
Seite 9<br />
8. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirates<br />
Der Korreferentin des Sozialreferates, Frau Stadträtin Gülseren Demirel, und dem<br />
Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Marian Offmann, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage<br />
zugeleitet.<br />
9. Beschlussvollzugskontrolle<br />
Eine Aufnahme der Vorlage in die Beschlussvollzugskontrolle ist nicht notwendig, da<br />
mit dieser Beschlussvorlage bereits die Genehmigung zur Herbeiführung der verwaltungsinternen<br />
Ausführungsgenehmigung beantragt wird.<br />
Das Ergebnis der Entwurfsplanung wird hiermit zur Abstimmung hinsichtlich der jeweils<br />
wahrzunehmenden Belange vorgelegt.<br />
II. Antrag des Referenten<br />
0640.405<br />
8 (Rf-Nr.<br />
442)<br />
1. Der Bedarf gemäß NBP vom 18.03.2013 wird genehmigt. Dem Projektauftrag<br />
wird zugestimmt.<br />
2. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 620.000 Euro wird nach Maßgabe der<br />
vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt.<br />
3. Das Kommunalreferat wird unter Maßgabe der Kosteneinhaltung ermächtigt, die<br />
Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen. Das Baureferat wird<br />
beauftragt, die Ausführung der Maßnahme vorzubereiten, sowie nach erfolgter<br />
verwaltungsinterner Ausführungsgenehmigung die Maßnahme durchzuführen.<br />
4. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 bis 2016 wird in Investitionsliste 1,<br />
Unterabschnitt 0640, Maßnahmenummer 4058, wie folgt geändert:<br />
Gesamtkosten<br />
in 1.000<br />
€<br />
bisherfinanz.<br />
Programmjahr 2012 bis 2016<br />
Summe 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
E (935) 35 0 35 0 35 0 0 0 0<br />
B (940) 585 0 585 0 450 135 0 0 0<br />
Summe 620 0 620 0 485 135 0 0 0<br />
5. Bei Finanzposition 4356.540.3000.4 „Sonstige Kosten der Hausbewirtschaftung“<br />
werden überplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 20.000 € zum Betrieb der Bunkeranlage<br />
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Das<br />
Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen Auszahlungsmittel auf dem Büro-
Seite 10<br />
weg bei der Stadtkämmerei HA II/1 zu beantragen.<br />
6. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab 2014 erforderlichen Sachhaushaltsmittel<br />
in Höhe von 266.000 € im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens zusätzlich<br />
anzumelden (Produkt 60 4.1.4 Kostenstelle 20363030, Unterabschnitt 4356).<br />
7. Bei Finanzposition 0640.940.4058.7 „Immobilienmanagement; Elisenbunker Kälteschutzeinrichtung“<br />
werden außerplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 450.000 €<br />
sowie bei Finanzposition 0640.935.4058.7 „Ersteinrichtung, Elisenbunker“ 35.000 €<br />
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.<br />
Das Baureferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Auszahlungsmittel i. H.<br />
v. 450.000 € auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei HA II/1 zu beantragen und<br />
eine Verpflichtungsermächtigung für 2014 in Höhe von 135.000 € zum Nachtragshaushalt<br />
2013 anzumelden.<br />
Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Auszahlungsmittel für die Ersteinrichtung<br />
in Höhe von 35.000 € auf dem Büroweg zu beantragen und veranlasst nach<br />
Erteilung der Ausführungsgenehmigung eine Übertragung der Mittel im Wege der<br />
Veranschlagungsberichtigung und die Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms.<br />
8. Die Sitzungsvorlage unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil die Maßnahme<br />
bis zum 31.10.2013 fertiggestellt sein muss, um im Winter 2013/2014 ausreichende<br />
Kälteschutzräume zur Verfügung stellen zu können.<br />
9. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
nach Antrag<br />
Die endgültige Beschlussfassung obliegt vorberatend dem Kommunalausschuss und<br />
abschließend der Vollversammlung.<br />
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />
Die Vorsitzende<br />
Der Kommunalreferent<br />
Christine Strobl<br />
Axel Markwardt<br />
2. Bürgermeisterin Berufsmäßiger Stadtrat
Seite 11<br />
IV.<br />
Abdruck von I. mit III.<br />
über den Stenographischen Sitzungsdienst<br />
an das Revisionsamt<br />
an das Direktorium - Dokumentationsstelle<br />
an die Stadtkämmerei<br />
z.K.<br />
V. Wv. Kommunalreferat - Immobilienmanagement IM-FS<br />
Kommunalreferat<br />
I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift<br />
wird bestätigt.<br />
II.An<br />
das Baureferat - RZ, RG2, RG4<br />
das Baureferat - H, HZ, H 2, H6, H7, H8, H9<br />
das Baureferat - T, G<br />
das Baureferat – MSE<br />
das Sozialreferat-S-Z-B<br />
das Sozialreferat - S - III<br />
das Sozialreferat – S – III – LGS<br />
das Sozialreferat – SZF – H<br />
das Sozialreferat – SZF – H – AV<br />
das Sozialreferat – SZF – H – TV (2-fach)<br />
das Kreisverwaltungsreferat - HA IV / BD<br />
das Referat für Stadtplanung und Bauordung - HA IV, LBK<br />
das Kommunalreferat – IM – KS<br />
das Kommunalreferat – IM - BU<br />
das Kommunalreferat – GL2<br />
z.K.<br />
Am _______________