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Beschlussentwurf SozA 04.07.13 - RIS

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Telefon: 0 233-26607<br />

Telefax: 0 233-20358<br />

Az.: IM-FS<br />

Kommunalreferat<br />

Immobilienmanagement<br />

Tiefbunker Elisenstraße / Luisenstraße<br />

„Elisenbunker“ als Kälteschutzeinrichtung<br />

im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt<br />

Nutzungsänderung und Umbau<br />

1. Bedarfs-und Konzeptgenehmigung<br />

2. Projektauftrag und Projektgenehmigung<br />

3. Ermächtigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung<br />

4. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2012-2016, Mittelbereitstellung<br />

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / 12375<br />

3 Anlagen<br />

Kurzübersicht zum Beschluss des Sozialausschusses vom 04.07.2013 (VB)<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Stichwort<br />

Anlass<br />

Inhalt<br />

Entscheidungsvorschlag<br />

Gesucht werden<br />

kann auch nach:<br />

"Elisenbunker" als Kälteschutzeinrichtung, Nutzungsänderung und<br />

Umbau<br />

1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung<br />

2. Projektauftrag<br />

3. Projektgenehmigung<br />

4. Ausführungsgenehmigung<br />

1. Anlass und Aufgabenstellung<br />

2. Projektstand<br />

3. Planung<br />

4. Kosten<br />

5. Finanzierung<br />

1. Planungskonzept wird genehmigt<br />

2. Projektauftrag und -genehmigung wird zugestimmt<br />

3.Ermächtigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung<br />

4. Änderung des MIP wird genehmigt<br />

Tiefbunker Elisenstraße/Luisenstraße,"Elisenbunker",<br />

Nutzungsänderung und Umbau


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Kostenübersicht 1<br />

I. Vortrag des Referenten 2<br />

1. Aufgabenstellung 2<br />

1.1 Anlass der Maßnahme 2<br />

1.2 Art der Maßnahme 3<br />

2. Projektstand 4<br />

3. Planung 4<br />

4. Kosten 5<br />

4.1 Ermittlung der Projektkosten 5<br />

4.2 Stellungnahme zu Investitionskosten 5<br />

4.3 Betriebskosten 5<br />

5. Finanzierung 6<br />

5.1 Betriebs- und Unterhaltskosten 6<br />

5.2 Überlassungsentgelt 7<br />

5.3 Kosten im Haushalt des Kommunalreferates 7<br />

5.4 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 7<br />

5.5 Finanzierungsmoratorium 8<br />

6. Beteiligung des Bezirksausschusses 8<br />

7. Beteiligung anderer Dienststellen 8<br />

8. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirates 9<br />

9. Beschlussvollzugskontrolle 9<br />

II. Antrag des Referenten 9<br />

III. Beschluss 10


Telefon: 0 233-26607<br />

Telefax: 0 233-20358<br />

Az.: IM-FS<br />

Kommunalreferat<br />

Immobilienmanagement<br />

Tiefbunker Elisenstraße / Luisenstraße<br />

„Elisenbunker“ als Kälteschutzeinrichtung<br />

im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt<br />

Nutzungsänderung und Umbau<br />

1. Bedarfs-und Konzeptgenehmigung<br />

2. Projektauftrag und Projektgenehmigung<br />

3. Ermächtigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung<br />

4. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2012-2016, Mittelbereitstellung<br />

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / 12375<br />

Projektkosten (Kostenobergrenze)<br />

620.000 Euro<br />

(davon Ersteinrichtungskosten) 35.000 Euro<br />

3 Anlagen: Lageplan<br />

Nutzerbedarfsprogramm<br />

Projektdaten<br />

Beschluss des Sozialausschusses vom 04.07.2013 (VB)<br />

Öffentliche Sitzung


Seite 2<br />

I. Vortrag des Referenten<br />

Aufgrund der Neuregelung von mfm und Anwendung von § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung<br />

des Stadtrats in der Fassung vom 25.07.2012 trägt das Kommunalreferat zunächst<br />

im Sozialausschuss, anschließend im Kommunalausschuss das Ergebnis der Vorplanung<br />

(Nutzungsänderung und Umbau) zur Einrichtung des „Elisenbunkers“ als Kälteschutzeinrichtung<br />

vor.<br />

1. Aufgabenstellung<br />

1.1. Anlass der Maßnahme<br />

Mit Beschluss vom 28.11.2012 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V10525) hat der Stadtrat<br />

(Plenum) der Einrichtung und dem Betrieb eines zentralen Kälteschutzraumes in der Bayernkaserne,<br />

Haus 9, sowie der Einrichtung eines dort angeschlossenen ganzjährigen Beratungsdienstes<br />

zugestimmt. Die Nachfrage nach Übernachtungsplätzen hat sich im Vergleich<br />

zum Jahr 2011 nahezu verdoppelt. So wurden im gesamten Zeitraum, der aufgrund<br />

des Kälteeinbruchs Ende Oktober bereits am 24. Oktober 2012 begann, über 20.000<br />

Übernachtungen für über 1.000 unterschiedliche Personen ermöglicht. Die während des<br />

Zeitraums ansteigende Nachfrage hat eine Zuschaltung weiterer Kälteschutzräume notwendig<br />

gemacht, so z.B. die wegen einer anstehenden Sanierung leerstehende Gemeinschaftsunterkunft<br />

an der St.-Veit-Straße. Damit und mit weiteren Zuschaltungen im Beherbergungsgewerbe<br />

konnte die große Nachfrage gedeckt werden.<br />

Insgesamt wurden in den Münchner Kälteschutzräumen über 400 Übernachtungsplätze<br />

angeboten, die in der Spitzenauslastung von ca. 340 Menschen genutzt wurden. Die Heterogenität<br />

des untergebrachten Personenkreises erschwert eine Bedarfsprognose für<br />

den Winter 2013/14. Wegen der politischen und ökonomischen Entwicklung in Teilen Ostund<br />

Südosteuropas erwarten die Beteiligten derzeit eine mindestens gleichbleibende<br />

Nachfrage. Da die Unterbringungsmöglichkeiten des vergangenen Jahres in diesem Jahr<br />

möglicherweise nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen werden, besteht die Notwendigkeit<br />

für das Sozialreferat, ein weiteres Objekt für eine Notfallunterbringung vorzuhalten,<br />

in dem ca. 100 bis 150 Personen im Notfall nächtigen könnten.<br />

Die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, ist Eigentümerin des Tiefbunkers<br />

Ecke Luisenstraße/Elisenstraße, Arbeitstitel „Elisenbunker“. Aufgrund der insbesondere<br />

in den Wintermonaten sehr angespannten Unterbringungssituation im städtischen Notunterbringungssystem<br />

und dem massiv sich verschärfenden Mangel an adäquaten Objekten<br />

sollen hier Notschlafplätze vorgehalten werden. Diese Plätze sollen nicht der Regelversorgung<br />

dienen, sondern lediglich ein „letztes Auffangnetz“ darstellen, wenn alle anderen<br />

Kälteschutzplätze belegt sind. Entsprechend wird die Bereitstellung von 120 Bettplätzen<br />

nebst sanitärer Anlagen und Einrichtungen als dringend notwendig erachtet. Das Objekt<br />

ist aufgrund seiner zentralen Lage und der notwendigen Vorhaltung von Notschlafplätzen<br />

besonders geeignet, außergewöhnliche Notsituationen zu entschärfen.


Seite 3<br />

Die Verfügbarkeit der Immobilie „Elisenbunker“ konnte erst im Dezember 2012 gesichert<br />

werden.<br />

1.2. Art der Maßnahme<br />

Einrichtung und Ausstattung des Notfall-Kälteschutzraumes Elisenbunker<br />

Es erfolgt eine einfache Möblierung mit Eisenbetten/ Matratzen aus schwer entflammbaren<br />

Materialien. Zur Gewährleistung der Sicherheit in den Räumen wird eine<br />

Überfallmeldeanlage eingerichtet. Die beiden Außenzugänge werden aus Sicherheitsgründen<br />

videoüberwacht.<br />

Im Eingangsbereich ist ein Büroraum mit Materialausgabe vorgesehen. Möblierung<br />

und Büroausstattung müssen überwiegend neu beschafft werden.<br />

Belegungsmanagement und weitere notwendige Dienstleistungen<br />

Da für den Betrieb und die Koordination weder bei S-III-S/U noch bei S-III-SW personelle<br />

Ressourcen bereitstehen, wird vorgeschlagen, das Belegungsmanagement<br />

und das Facility Management über einen Dienstleister aus einer Hand zu vergeben.<br />

Die Betriebsführung beinhaltet das Reservierungsmanagement mit Bettplatzzuweisung,<br />

ggfs. Organisation der Versorgung mit Material (z.B. Einwegbettdecken in besonderen<br />

Notfällen wie Krankheitsfällen), Anleitung der externen Dienstleister für<br />

Objektreinigung, Sicherheit und Hausmeisterei sowie Vollzug der Hausordnung und<br />

Konfliktmanagement. Aufgrund der besonderen Situation im Bunker ist größtes Augenmerk<br />

auf vorbeugenden Brandschutz zu legen, so dass der Dienstleister auch<br />

den ausschließlichen Einsatz von entsprechend unterwiesenem Personal zur Evakuierung<br />

im Bedarfsfall, die Einhaltung des Rettungsplanes im Bedarfsfall sowie die<br />

Einhaltung der Brandschutzauflagen (insbesondere Rauchverbot) zu garantieren<br />

hat.<br />

Öffnungszeiten des Notfall-Kälteschutzraumes<br />

Der Notfall-Kälteschutzraum steht während des Zeitraumes von 01.11.2013 bis<br />

31.03.2014 sowie ab 2014 jeweils ab 01.11. bis 31.03. des Folgejahres für die Zeit<br />

von 17.00 Uhr bis 9.00 Uhr des Folgetages zur Verfügung, unter der Voraussetzung,<br />

dass in allen anderen Kälteschutzeinrichtungen der LHM keine ausreichenden Plätze<br />

mehr für den Bedarf zur Verfügung stehen.<br />

In diesem Fall wird der Bunker geöffnet nach der geltenden Dienstanweisung, die<br />

mit allen beteiligten Diensten abgestimmt ist, nur bei Temperaturen unter Null Grad<br />

Celsius bzw. Starkschneefall.


Seite 4<br />

2. Projektstand<br />

Durch verwaltungsinterne Abstimmung wurde die Bedarfsanmeldung am 08.05.2013<br />

vorläufig genehmigt und dem Baureferat der Untersuchungsauftrag erteilt. Das Ergebnis<br />

der Projektuntersuchung liegt nunmehr vor und ist im anliegenden Nutzerbedarfsprogramm<br />

dargestellt.<br />

Für das o.g. Bauvorhaben hat das Baureferat zwischenzeitlich die Entwurfsplanung<br />

erarbeitet und auf dieser Grundlage die Projektkosten nach dem derzeitigen Preisund<br />

Erkenntnisstand berechnet.<br />

Die Unterlagen nach § 10 Abs. 3 KommHV liegen vor.<br />

Da die Realisierung der Maßnahme unter hohem Zeitdruck steht und eine Fertigstellung<br />

bis zum 31.10.2013 gesichert sein muss, sollen der Projektauftrag, die Projektgenehmigung<br />

sowie die Ermächtigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung<br />

in einem Beschluss erteilt werden.<br />

3. Planung<br />

Das Baureferat hat die Planungsunterlagen erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen<br />

aus:<br />

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung<br />

in Verbindung mit ebenfalls genehmigungspflichtigen Umbaumaßnahmen. Zur<br />

Erfüllung des baulichen Brandschutzes sind gem. vorläufigem Brandschutzkonzept<br />

folgende Maßnahmen geplant:<br />

• Trennung der unterirdischen Anlage in zwei Brandabschnitte<br />

• Errichtung von transportablen Eingangsanlagen/Zugangsüberdachungen in<br />

nichtbrennbarer Konstruktion. Die Aufstellung erfolgt temporär für die jährliche<br />

Nutzungszeit.<br />

• Einbau von offengehaltenen, im Brandfall selbstschließenden Türen bei allen<br />

Unterbringungsräumen.<br />

Weitere notwendige bauliche Maßnahmen betreffen die teilweise Erneuerung und Ergänzung<br />

der elektrischen Anlagen, Wartung und Instandsetzung der Lüftungsanlage<br />

sowie Nachrüstung eines Heizregisters, Wartung und Instandsetzung der sanitären<br />

Anlagen sowie Einbau von 2 Einzelduschen, Einbau eines reinigungsfähigen Bodenbelages<br />

und Malerarbeiten in der gesamten Anlage. Zur Gewährung der Sicherheit<br />

wird ein Telefonanschluss geschaltet sowie eine Überfallmeldeanlage und Videoüberwachungsanlage<br />

eingerichtet.


Seite 5<br />

4. Kosten<br />

Das Baureferat hat auf der Grundlage der Projektuntersuchung und Vorplanung die<br />

Kostenberechnung erstellt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend<br />

dem derzeitigen Preis- und Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von<br />

17,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie<br />

der Mengen- und Preisansätze). Mit der ungekürzten Risikoreserve wird der schwierigen<br />

Bestandssituation Rechnung getragen.<br />

4.1 Ermittlung der Projektkosten<br />

Kostenberechnung<br />

530.000 Euro<br />

Reserve für Kostenrisiken<br />

90.000 Euro<br />

(17,5 % der Kostenschätzung)<br />

Projektkosten und Kostenobergrenze 620.000 Euro<br />

Danach ergeben sich für das Bauvorhaben Projektkosten von 620.000 Euro.<br />

Diese Summe wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung<br />

des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund<br />

von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig.<br />

4.2 Stellungnahme zu Investitionskosten<br />

Die Vorgaben des Beschlusses des Stadtrats „Standards bei städtischen Bauinvestitionsprojekten<br />

sowie bei deren Unterhalt und Betrieb“ vom 26.04.2007 lassen sich<br />

nicht auf den Umbau der Bunkeranlage übertragen, da bauliche Vorgaben aus dem<br />

Bestandsgebäude übernommen werden müssen, die sich keinen Richtwerten zuordnen<br />

lassen und daher nicht bewertet werden können.<br />

4.3 Betriebskosten<br />

Aus heutiger Sicht kann von folgenden Schätzkosten für den Betrieb des Not-Kälteschutzraumes<br />

ausgegangen werden:<br />

Wachdienst, 4 Personen<br />

Reinigung, Hausmeisterservice<br />

dauerhaft<br />

250.000 € ab 2014<br />

(incl. 10% Sicherheitsaufschlag)<br />

einmalig/befristet<br />

50.000 € für 2013 (1.11. bis 31.12.)<br />

(incl. 10% Sicherheitsaufschlag)<br />

50.000 € ab 2014 20.000 € für 2013<br />

Ausstattung 0,00 €<br />

Wartung und Unterhalt<br />

der Sicherheitstechnik<br />

1000 € ab 2014 0,00 €<br />

Summe Auszahlun- 301.000,00 € 70.000,00 €


Seite 6<br />

gen<br />

Einzahlungen 0,00 € 0,00 €<br />

Saldo Aus- und Einzahlungen<br />

Nachrichtlich:<br />

Investitionen<br />

301.000,00 € 70.000,00 €<br />

Summarische Darstellung ab 2014:<br />

Personalkosten<br />

(Summe in €)<br />

Sachkosten<br />

(Summe in €)<br />

Zuschuss<br />

(Summe in €)<br />

Summe (in €)<br />

0,00 € 316.000,00 € 0,00 € 316.000,00 €<br />

neue Stellen städtisch<br />

(Anzahl VZÄ)<br />

0 0<br />

neue Stellen Träger<br />

(Anzahl VZÄ)<br />

5. Finanzierung<br />

Das Sozialreferat hat geprüft, inwieweit noch vorhandene Restmittel bei der Finanzierung<br />

eingesetzt werden können. Da Restmittel grundsätzlich nur für einmalige und<br />

nicht für dauerhafte Finanzierungen geeignet sind, muss für permanente Bedarfe die<br />

zusätzliche dauerhafte Bereitstellung von Mitteln beantragt werden.<br />

5.1. Betriebs- und Unterhaltskosten<br />

Bereits im Beschluss „Münchner Gesamtplan II, Soziale Wohnraumversorgung /<br />

Wohnungslosenhilfe, Handlungsprogramm „Wohnen statt Unterbringen“ (Sitzungsvorlage<br />

Nr., 08-14 / V 10010, SA vom 11.10.2012) wurden 50.000 € für dauerhafte<br />

Sicherheitsmaßnahmen für den Betrieb der damals geplanten Bunkeranlage am<br />

Hauptbahnhof (Gleis 11) beschlossen, die nach dem derzeitigen Stand auf die Bunkeranlage<br />

Ecke Luisenstr./ Elisenstraße übertragen werden können.<br />

Als betriebliche Auflage wurde durch den Vorbeugenden Brandschutz eine Besetzung<br />

mit dauerhaft 4 Personen Wachpersonal festgelegt.<br />

Für 2013 entstehen einmalig Kosten in Höhe von 50.000 € für den Sicherheitsdienst<br />

(incl. 10 % Sicherheitsaufschlag) sowie 20.000 € für den laufenden Betrieb (Reinigung,<br />

Hausmeisterservice, siehe Tabelle oben).<br />

Es ergeben sich somit Gesamtkosten im konsumtiven Bereich in Höhe von 70.000 €,<br />

wovon noch 20.000 € zusätzlich in 2013 zentral bereitgestellt werden müssen (Produkt<br />

60 4.1.4, Kostenstelle 20363030, Unterabschnitt 4356).


Seite 7<br />

Bei den Finanzpositionen 4356.540.3000.4 „Sonstige Kosten der Hausbewirtschaftung“<br />

sind überplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 20.000 € zum Betrieb der Bunkeranlage<br />

bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Ein<br />

unabweisbarer Bedarf nach Art. 66 GO ist gegeben, da die Maßnahme bis zur Winterperiode<br />

2013/2014 abgeschlossen sein muss.<br />

Ab 2014 fallen dauerhaft Kosten in Höhe von 250.000 € für den Sicherheitsdienst<br />

(incl. 10 % Sicherheitsaufschlag) und 50.000 € für den laufenden Betrieb (Reinigung,<br />

Hausmeisterservice, siehe Tabelle oben) an. Für die Wartung der Sicherheitstechnik<br />

entstehen ab 2014 dauerhaft Kosten in Höhe von 1.000 €.<br />

Für Bauunterhaltsmaßnahmen des im Eigentum der Stadt verbleibenden Objektes<br />

fallen nach derzeitigem Projektstand ab 2014 dauerhaft voraussichtlich jährlich ca.<br />

15.000 € an.<br />

Für den Betrieb der Bunkeranlage sind daher im Bedarfsfall Sachhaushaltsmittel für<br />

Sicherheitsdienste und den laufenden Betrieb in Höhe von 316.000 € erforderlich<br />

(Kostenstelle SO 20363030, Unterabschnitt 4356), wovon noch 266.000 € zusätzlich<br />

ab 2014 bereitgestellt werden müssen.<br />

Welcher Betreiber die Anlage betreiben wird, wird noch vom Sozialreferat verhandelt<br />

werden.<br />

5.2. Überlassungsentgelt<br />

Das Objekt bleibt im Eigentum der LHM und wird dem Sozialreferat überlassen. Ein<br />

Überlassungsentgelt wird nicht erhoben.<br />

5.3. Kosten im Haushalt des Kommunalreferates (nachrichtlich)<br />

Die Nebenkosten (Strom, Wasser und Abwasser) betragen derzeit rund 500 € jährlich.<br />

Anfallende Kosten während des Betriebes des Notfall-Kälteschutzraumes sind<br />

derzeit nicht absehbar.<br />

5.4 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2012 - 2016<br />

Für die Baumaßnahme sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 – 2016 keine<br />

Raten vorgesehen. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 – 2016 ist daher in<br />

Investitionsliste 1, Unterabschnitt 0640, Maßnahmenummer 4058, Rangfolgenummer<br />

442, wie folgt zu ändern:


Seite 8<br />

0640.4058<br />

(Rf-Nr. 442)<br />

Gesamtkosten<br />

in 1.000<br />

€<br />

bisherfinanz.<br />

Programmjahr 2012 bis 2016<br />

Summe 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

E (935) 35 0 35 0 35 0 0 0 0<br />

B<br />

(94<br />

0)<br />

585 0 585 0 450 135 0 0 0<br />

Su<br />

m-<br />

me<br />

620 0 620 0 485 135 0 0 0<br />

Bei Finanzposition 0640.940.4058.7 „Immobilienmanagement; Elisenbunker Kälteschutzeinrichtung“<br />

sind daher außerplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 450.000 €<br />

und bei Finanzposition 0640.935.4058.7 „Ersteinrichtung, Elisenbunker“ 35.000 €<br />

bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Ein unabweisbarer<br />

Bedarf nach Art. 66 GO ist gegeben, da die Maßnahme bis zur Winterperiode<br />

2013/2014 abgeschlossen sein muss.<br />

Das Baureferat wird die notwendige Verpflichtungsermächtigung für 2014 in Höhe<br />

von 135.000 € zum Nachtragshaushalt 2013 anmelden.<br />

Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Einrichtungsmittel in Höhe von 35.000 €<br />

auf dem Büroweg zu beantragen.<br />

Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden.<br />

5.5 Finanzierungsmoratorium<br />

Die Beschlussvorlage soll nicht dem Finanzierungsmoratorium unterliegen, weil die<br />

Maßnahme bis zum 31.10.2013 fertiggestellt sein muss, um im Winter 2013/2014<br />

ausreichende Kälteschutzräume zur Verfügung stellen zu können.<br />

6. Beteiligung der Bezirksausschüsse<br />

In dieser Angelegenheit ist die Stellungnahme des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes<br />

vorgeschrieben ( vgl. BA-Satzung, Anlage 1, Katalog Sozialreferat, Nr. 1.1<br />

d/g). Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebeten. Diese lag bei Drucklegung<br />

noch nicht vor.<br />

7. Beteiligung anderer Dienststellen<br />

Die Vorlage ist mit der Stadtkämmerei, dem Sozialreferat, dem Baureferat, dem<br />

Kreisverwaltungsreferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.


Seite 9<br />

8. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirates<br />

Der Korreferentin des Sozialreferates, Frau Stadträtin Gülseren Demirel, und dem<br />

Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Marian Offmann, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage<br />

zugeleitet.<br />

9. Beschlussvollzugskontrolle<br />

Eine Aufnahme der Vorlage in die Beschlussvollzugskontrolle ist nicht notwendig, da<br />

mit dieser Beschlussvorlage bereits die Genehmigung zur Herbeiführung der verwaltungsinternen<br />

Ausführungsgenehmigung beantragt wird.<br />

Das Ergebnis der Entwurfsplanung wird hiermit zur Abstimmung hinsichtlich der jeweils<br />

wahrzunehmenden Belange vorgelegt.<br />

II. Antrag des Referenten<br />

0640.405<br />

8 (Rf-Nr.<br />

442)<br />

1. Der Bedarf gemäß NBP vom 18.03.2013 wird genehmigt. Dem Projektauftrag<br />

wird zugestimmt.<br />

2. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 620.000 Euro wird nach Maßgabe der<br />

vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt.<br />

3. Das Kommunalreferat wird unter Maßgabe der Kosteneinhaltung ermächtigt, die<br />

Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen. Das Baureferat wird<br />

beauftragt, die Ausführung der Maßnahme vorzubereiten, sowie nach erfolgter<br />

verwaltungsinterner Ausführungsgenehmigung die Maßnahme durchzuführen.<br />

4. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 bis 2016 wird in Investitionsliste 1,<br />

Unterabschnitt 0640, Maßnahmenummer 4058, wie folgt geändert:<br />

Gesamtkosten<br />

in 1.000<br />

€<br />

bisherfinanz.<br />

Programmjahr 2012 bis 2016<br />

Summe 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

E (935) 35 0 35 0 35 0 0 0 0<br />

B (940) 585 0 585 0 450 135 0 0 0<br />

Summe 620 0 620 0 485 135 0 0 0<br />

5. Bei Finanzposition 4356.540.3000.4 „Sonstige Kosten der Hausbewirtschaftung“<br />

werden überplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 20.000 € zum Betrieb der Bunkeranlage<br />

bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Das<br />

Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen Auszahlungsmittel auf dem Büro-


Seite 10<br />

weg bei der Stadtkämmerei HA II/1 zu beantragen.<br />

6. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab 2014 erforderlichen Sachhaushaltsmittel<br />

in Höhe von 266.000 € im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens zusätzlich<br />

anzumelden (Produkt 60 4.1.4 Kostenstelle 20363030, Unterabschnitt 4356).<br />

7. Bei Finanzposition 0640.940.4058.7 „Immobilienmanagement; Elisenbunker Kälteschutzeinrichtung“<br />

werden außerplanmäßige Auszahlungsmittel i.H.v. 450.000 €<br />

sowie bei Finanzposition 0640.935.4058.7 „Ersteinrichtung, Elisenbunker“ 35.000 €<br />

bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.<br />

Das Baureferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Auszahlungsmittel i. H.<br />

v. 450.000 € auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei HA II/1 zu beantragen und<br />

eine Verpflichtungsermächtigung für 2014 in Höhe von 135.000 € zum Nachtragshaushalt<br />

2013 anzumelden.<br />

Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Auszahlungsmittel für die Ersteinrichtung<br />

in Höhe von 35.000 € auf dem Büroweg zu beantragen und veranlasst nach<br />

Erteilung der Ausführungsgenehmigung eine Übertragung der Mittel im Wege der<br />

Veranschlagungsberichtigung und die Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms.<br />

8. Die Sitzungsvorlage unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil die Maßnahme<br />

bis zum 31.10.2013 fertiggestellt sein muss, um im Winter 2013/2014 ausreichende<br />

Kälteschutzräume zur Verfügung stellen zu können.<br />

9. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

nach Antrag<br />

Die endgültige Beschlussfassung obliegt vorberatend dem Kommunalausschuss und<br />

abschließend der Vollversammlung.<br />

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />

Die Vorsitzende<br />

Der Kommunalreferent<br />

Christine Strobl<br />

Axel Markwardt<br />

2. Bürgermeisterin Berufsmäßiger Stadtrat


Seite 11<br />

IV.<br />

Abdruck von I. mit III.<br />

über den Stenographischen Sitzungsdienst<br />

an das Revisionsamt<br />

an das Direktorium - Dokumentationsstelle<br />

an die Stadtkämmerei<br />

z.K.<br />

V. Wv. Kommunalreferat - Immobilienmanagement IM-FS<br />

Kommunalreferat<br />

I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift<br />

wird bestätigt.<br />

II.An<br />

das Baureferat - RZ, RG2, RG4<br />

das Baureferat - H, HZ, H 2, H6, H7, H8, H9<br />

das Baureferat - T, G<br />

das Baureferat – MSE<br />

das Sozialreferat-S-Z-B<br />

das Sozialreferat - S - III<br />

das Sozialreferat – S – III – LGS<br />

das Sozialreferat – SZF – H<br />

das Sozialreferat – SZF – H – AV<br />

das Sozialreferat – SZF – H – TV (2-fach)<br />

das Kreisverwaltungsreferat - HA IV / BD<br />

das Referat für Stadtplanung und Bauordung - HA IV, LBK<br />

das Kommunalreferat – IM – KS<br />

das Kommunalreferat – IM - BU<br />

das Kommunalreferat – GL2<br />

z.K.<br />

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