Anlage 1 Protokoll der Preisgerichssitzung vom 25.10.2013 - RIS
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- Einer Trassenführung des Stegs, welche auf <strong>der</strong> Westseite in räumlichen Bezug zur<br />
Klenzestraße steht, auf <strong>der</strong> Ostseite die Führung <strong>der</strong> Eduard-Schmid-Straße aufnimmt<br />
und damit die Baulichkeiten des Gartenstützpunktes umgeht, sollte <strong>der</strong> Vorzug<br />
gegeben werden vor einer direkt den Straßenzug <strong>der</strong> Klenzestraße verlängernden<br />
„Direttissima“<br />
- Vor allem dem räumlichen Auftakt an <strong>der</strong> Klenzestraße sollte beson<strong>der</strong>e<br />
Aufmerksamkeit geschenkt werden, sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> Höhenanbindung des<br />
Stegs, die einen möglichst niveaugleichen und keine Umwege erfor<strong>der</strong>nden Zugang<br />
ermöglicht, dies unter möglichster Vermeidung von riskanten Begegnungszügen<br />
zwischen kreuzenden Fußgängern und sich parallel zur Wittelsbacherstraße<br />
bewegenden Radfahrern<br />
- Mit <strong>der</strong> Stegausbildung verbundene Angebote für „ruhende“ Passanten durch<br />
entsprechende partielle Aufweitung des Brückenprofils sollen durchaus positiv<br />
gewürdigt werden<br />
- Das Erscheinungsbild des Stegs könnte sich sowohl als eigenständiges, die<br />
Erlebnishaftigkeit des Flussraums steigerndes Element darstellen, ohne diesen zu<br />
dominieren, wie auch als eine visuell und materiell bis aufs äußerste reduzierte<br />
„Linie“, bei <strong>der</strong> die Transparenz <strong>der</strong> Konstruktion im Vor<strong>der</strong>grund steht<br />
- In jedem Fall sollte <strong>der</strong> neue Steg einen spürbaren und erlebnishaften Gegensatz zu<br />
den beiden benachbarten "steinernen" Straßenbrücken bilden<br />
- Ein sichtbarer Eingriff in das Landschaftsbild im Sinne einer Landmarke, welche sich<br />
in die dritte Dimension erhebt, muss dagegen kritisch beurteilt werden<br />
- Insgesamt soll dem Aspekt <strong>der</strong> Angemessenheit des jeweiligen Lösungsvorschlags im<br />
Bezug zur Aufgabenstellung und <strong>der</strong> Einfügung <strong>der</strong> Bauaufgabe in diesen Stadt-<br />
Landschaftsraum, die in einem akzeptablen Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit in<br />
Erstellung und Unterhalt steht, durchgehend Beachtung geschenkt werden, wobei im<br />
Einzelfall die angebotenen Lösungsansätze vor allem im konstruktiven Bereich<br />
fallweise im weiteren konkretisiert bzw. optimiert werden müssten<br />
Danach begibt sich das Preisgericht ab 14 Uhr in die wertenden Rundgänge.<br />
Da alle Arbeiten bemerkenswerte Ansätze bieten, werden im 1. Rundgang keine Arbeiten<br />
ausgeschlossen.<br />
In einem 2. Wertungsrundgang werden nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion folgende Arbeiten<br />
ausgeschlossen:<br />
1001 Stimmverhältnis 7:2<br />
Einbindung in Landschaft gut, Trassenführung schlüssig. Gelän<strong>der</strong>konstruktion elegant, aber<br />
unfallträchtig, sonstige Konstruktion zu massiv, Gelän<strong>der</strong>anschluss an Beton<br />
schadensanfällig, Pfeiler in Hauptstromabfluss.<br />
1003 Stimmverhältnis 5:4<br />
Einbindung in Landschaft gut, Trassenführung unentschieden, "Knick" über <strong>der</strong> Auflagerung<br />
nicht überzeugend, Rampenanbindung auf <strong>der</strong> Westseite ungünstig, weitgespreizte flache<br />
Abstützung statisch problematisch.<br />
1004 Stimmverhältnis 8:1<br />
Trassenführung nicht überzeugend, Verengung in Stegmitte fraglich, Pergolen<br />
beeinträchtigen die Sichtbeziehung zum Steg, massive Brüstungen beeinträchtigen Sicht<br />
nach außen (Kin<strong>der</strong>), Pfeilerform und Anzahl verklausungsanfällig.<br />
1005 Stimmverhältnis 8:1<br />
Trassenführung nicht überzeugend, Konstruktion zu aufwändig, Stützenform und -lage am<br />
Westufer abflusstechnisch ungünstig.<br />
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