Bekanntgabe - RIS
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4. Empfehlung des Preisgerichtes<br />
Das Preisgericht empfahl, den mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurf unter Berücksichtigung<br />
der genannten Anregungen und Kriterien als Grundlage für die weitere<br />
Planung und Entwicklung zu verwenden.<br />
B) Weiteres Vorgehen<br />
Die Grundeigentümerinnen schließen sich der Empfehlung des Preisgerichts an und beabsichtigen,<br />
den Entwurf des 1. Preises umzusetzen.<br />
Im Rahmen eines Vorbescheidverfahrens soll geprüft werden, ob die Planung gemäß<br />
§ 34 des Baugesetzbuches (BauGB) umgesetzt werden kann. Sollte dies der Fall sein,<br />
wovon nach derzeitigem Stand auszugehen ist, bestünde insofern kein Planungserfordernis,<br />
d.h. auf die Durchführung einer Bauleitplanung könnte verzichtet werden.<br />
Im Ergänzungsantrag zum Beschluss vom 05.12.2012 wurde gefordert:<br />
• die Orientierung des Stellplatzkonzeptes an einen tatsächlichen Bedarf.<br />
• die Möglichkeit, Tiefgaragen weitgehend unter den Gebäuden zu situieren, um<br />
Konflikte mit dem gleichwertig genannten Ziel der „Berücksichtigung des Baumbestands“<br />
vermeiden zu können.<br />
Diese Ziele waren bereits Teil des Eckdatenbeschlusses. Sie lagen bereits dem Wettbewerb<br />
zugrunde und werden im Rahmen des weiteren Verfahrens und im Vollzug geprüft.<br />
C) Beteiligung des Bezirksausschusses/ der Bezirksausschüsse<br />
Die Bezirksausschuss-Satzung sieht in vorliegender Angelegenheit keine Beteiligung von<br />
Bezirksausschüssen vor. Die Bezirksausschuss-Vorsitzende des 20. Stadtbezirkes Hadern,<br />
Herr Stadler, war zudem im Preisgericht als Sachpreisrichter vertreten.<br />
Der Bezirksausschuss des 20. Stadtbezirkes Hadern sowie der benachbarte Bezirksausschuss<br />
des 25. Stadtbezirkes Laim haben Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten.<br />
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau<br />
Stadträtin Tausend, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.