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Bekanntgabe - RIS

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4. Empfehlung des Preisgerichtes<br />

Das Preisgericht empfahl, den mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurf unter Berücksichtigung<br />

der genannten Anregungen und Kriterien als Grundlage für die weitere<br />

Planung und Entwicklung zu verwenden.<br />

B) Weiteres Vorgehen<br />

Die Grundeigentümerinnen schließen sich der Empfehlung des Preisgerichts an und beabsichtigen,<br />

den Entwurf des 1. Preises umzusetzen.<br />

Im Rahmen eines Vorbescheidverfahrens soll geprüft werden, ob die Planung gemäß<br />

§ 34 des Baugesetzbuches (BauGB) umgesetzt werden kann. Sollte dies der Fall sein,<br />

wovon nach derzeitigem Stand auszugehen ist, bestünde insofern kein Planungserfordernis,<br />

d.h. auf die Durchführung einer Bauleitplanung könnte verzichtet werden.<br />

Im Ergänzungsantrag zum Beschluss vom 05.12.2012 wurde gefordert:<br />

• die Orientierung des Stellplatzkonzeptes an einen tatsächlichen Bedarf.<br />

• die Möglichkeit, Tiefgaragen weitgehend unter den Gebäuden zu situieren, um<br />

Konflikte mit dem gleichwertig genannten Ziel der „Berücksichtigung des Baumbestands“<br />

vermeiden zu können.<br />

Diese Ziele waren bereits Teil des Eckdatenbeschlusses. Sie lagen bereits dem Wettbewerb<br />

zugrunde und werden im Rahmen des weiteren Verfahrens und im Vollzug geprüft.<br />

C) Beteiligung des Bezirksausschusses/ der Bezirksausschüsse<br />

Die Bezirksausschuss-Satzung sieht in vorliegender Angelegenheit keine Beteiligung von<br />

Bezirksausschüssen vor. Die Bezirksausschuss-Vorsitzende des 20. Stadtbezirkes Hadern,<br />

Herr Stadler, war zudem im Preisgericht als Sachpreisrichter vertreten.<br />

Der Bezirksausschuss des 20. Stadtbezirkes Hadern sowie der benachbarte Bezirksausschuss<br />

des 25. Stadtbezirkes Laim haben Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten.<br />

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau<br />

Stadträtin Tausend, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

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