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Flyer Zonenplanrevision - Riehen

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Foto: A. Ribi<br />

Freizeit- und Kleingärten<br />

Die Familiengartenanlagen werden gemäss<br />

Volksentscheid neu einer Freizeitgartenzone<br />

zugewiesen. Einige bestehende Familiengärten<br />

an der Hörnliallee werden zugunsten einer<br />

neuen Arbeitszone aufgehoben.<br />

Für die Kleingartenareale im Autal, im Brühl,<br />

auf Hutzlen, in den Wenkenmatten sowie am<br />

Schlipf werden spezielle Nutzungsvorschriften<br />

erlassen, welche regeln, wie die einzelnen<br />

Grundstücke genutzt werden dürfen.<br />

Natur- und Landschaftsschutz<br />

Natur und Landschaft haben in <strong>Riehen</strong> einen<br />

hohen Stellenwert, tragen wesentlich zum<br />

heutigen Charakter bei und bieten der Bevölkerung<br />

Raum für Erholung und Freizeitaktivitäten.<br />

Sie sind aber auch Lebensräume für Flora<br />

und Fauna und dienen der Trinkwasserversorgung<br />

sowie der Land- und Forstwirtschaft.<br />

Der neue Zonenplan fasst all diese Bedürfnisse<br />

in den Zonen für Freiraumnutzungen<br />

zusammen. Darin enthalten sind Grünzonen<br />

und Grünanlagenzonen, die Landwirtschaftszone<br />

und Zonen des Natur- und Landschaftsschutzes.<br />

So sollen etwa die landschaftlich<br />

wertvollen Gebiete am Fusse des Dinkelbergs<br />

oder die Langen Erlen im Wesentlichen von<br />

einer Bebauung freigehalten werden.<br />

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