Flyer Zonenplanrevision - Riehen
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Foto: A. Ribi<br />
Freizeit- und Kleingärten<br />
Die Familiengartenanlagen werden gemäss<br />
Volksentscheid neu einer Freizeitgartenzone<br />
zugewiesen. Einige bestehende Familiengärten<br />
an der Hörnliallee werden zugunsten einer<br />
neuen Arbeitszone aufgehoben.<br />
Für die Kleingartenareale im Autal, im Brühl,<br />
auf Hutzlen, in den Wenkenmatten sowie am<br />
Schlipf werden spezielle Nutzungsvorschriften<br />
erlassen, welche regeln, wie die einzelnen<br />
Grundstücke genutzt werden dürfen.<br />
Natur- und Landschaftsschutz<br />
Natur und Landschaft haben in <strong>Riehen</strong> einen<br />
hohen Stellenwert, tragen wesentlich zum<br />
heutigen Charakter bei und bieten der Bevölkerung<br />
Raum für Erholung und Freizeitaktivitäten.<br />
Sie sind aber auch Lebensräume für Flora<br />
und Fauna und dienen der Trinkwasserversorgung<br />
sowie der Land- und Forstwirtschaft.<br />
Der neue Zonenplan fasst all diese Bedürfnisse<br />
in den Zonen für Freiraumnutzungen<br />
zusammen. Darin enthalten sind Grünzonen<br />
und Grünanlagenzonen, die Landwirtschaftszone<br />
und Zonen des Natur- und Landschaftsschutzes.<br />
So sollen etwa die landschaftlich<br />
wertvollen Gebiete am Fusse des Dinkelbergs<br />
oder die Langen Erlen im Wesentlichen von<br />
einer Bebauung freigehalten werden.<br />
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