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Flyer Zonenplanrevision - Riehen

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Foto: A. Ribi<br />

Arbeiten<br />

<strong>Riehen</strong> ist in erster Linie eine Wohngemeinde;<br />

eine Industrie- und Gewerbezone wurde nie<br />

ausgeschieden. Deshalb muss heute nicht das<br />

Wohnen vor der Verdrängung durch Betriebe<br />

geschützt werden, sondern umgekehrt, denn:<br />

Die Zahl der Betriebe in <strong>Riehen</strong> soll nicht weiter<br />

sinken, sondern stabil bleiben oder sogar<br />

wieder leicht ansteigen.<br />

Zu diesem Zweck soll neu eine sogenannte<br />

Arbeitszone definiert werden. In der Arbeitszone<br />

ist das Wohnen nicht erlaubt. Dort sollen<br />

– wie bereits heute in den Wohn-/Arbeitsmischzonen<br />

– Betriebe zulässig sein, die mässig<br />

störende Emissionen verursachen. Gebiete<br />

für stark störende Betriebe sind im neuen<br />

Zonenplan nach wie vor nicht vorgesehen.<br />

Schutz des Ortsbildes<br />

Anlässlich der Erarbeitung des neuen Zonenplans<br />

wurden die bestehenden Stadt- und<br />

Dorfbildschutz- und -schonzonen überprüft.<br />

Der Ortsbildschutz wird im Dorfzentrum leicht<br />

erweitert, zum Beispiel auf den Eingangsbereich<br />

ins Dorf bei der Bettingerstrasse, das<br />

Gegenüber der Dorfkirche und die Bebauung<br />

im östlichen Bereich der Rössligasse.<br />

Gestützt auf das Denkmalschutzgesetz können<br />

nach wie vor Einzelobjekte als Denkmal<br />

geschützt oder in das Inventar der schützenswerten<br />

Bauten aufgenommen werden.<br />

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