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Wichtige Hinweise zur Antragsstellung SvO Neukölln 2011

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<strong>Wichtige</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Antragsstellung</strong> <strong>SvO</strong> Neukölln <strong>2011</strong><br />

Zahlenbeispiel mit einer Zuwendungssumme von 10.000€:<br />

Pauschale indirekte Kosten = 9.345,79 € x 0,07 = 654,21 €<br />

Gesamtzuwendung = 9.345,79 € + 654,21 € = 10.000,- €<br />

2.4 Honorarkräfte<br />

Honorarausgaben sind unter Sachausgaben zu beantragen und ab<strong>zur</strong>echnen.<br />

Bei der Vergabe von Honoraraufträgen (hierzu zählen alle Honoraraufträge, egal ob es sich um<br />

interne oder externe handelt) ist folgendes zu beachten:<br />

(Das gleiche Verfahren gilt für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen)<br />

- Bei der Auftragsvergabe ist der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen<br />

Mittelbewirtschaftung zu beachten<br />

- Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 8.000 € ohne Umsatzsteuer können<br />

freihändig vergeben werden.<br />

- Ab einem geschätzten Auftragswert von 500,00 € bis 1.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) ist bei<br />

der freihändigen Vergabe eine nachvollziehbare, formlose Preisermittlung bei mindestens<br />

drei Anbietern durchzuführen.<br />

- Es sind mindestens drei schriftliche Angebote (ein Angebot per E-Mail ist möglich)<br />

einzuholen, wenn der geschätzte Auftragswert bei freihändigen Vergaben zwischen 1.000,01<br />

€ bis 8.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt.<br />

- Die Teilung eines Auftrages in mehrere Vergaben ist unzulässig, wenn damit der Zweck<br />

verfolgt wird, die vorgenannten Höchstwerte zu unterschreiten.<br />

- Es ist stets aktenkundig zu machen, weshalb von einer öffentlichen oder beschränkten<br />

Ausschreibung abgesehen wurde (ein Hinweis auf die hier festgelegten Höchstgrenzen reicht<br />

aus) und zu welchem Ergebnis die Preisermittlung geführt hat.<br />

- Vergleichsangebote müssen für alle Honorar-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vor<br />

Auftragsbeginn vorliegen.<br />

Sämtliche zu erbringende Leistungen sind im Vorfeld schriftlich zu fixieren bspw. in Form einer Miet-,<br />

Wartungs- oder Honorarvereinbarung.<br />

Die Höhe des förderfähigen Stundensatzes regelt sich wie folgt:<br />

- Bei Honorarkräften mit vergleichbaren Aufgaben von Mitarbeiter/innen der öffentlichen<br />

Hand ist ein am TVÖD-Bund angelehnter Stundensatz erstattungsfähig. Die Befähigung ist im<br />

Falle einer Förderung anhand eines Qualifikationsnachweises zu belegen (z.B. Kopie des<br />

Abschlusszeugnisses).<br />

- Bei Honorarkräften, deren Tätigkeit nicht mit Aufgaben von Mitarbeiter/-innen des<br />

öffentlichen Dienstes vergleichbar ist, sind marktübliche Preise förderfähig (Begründung und<br />

Qualifikationsnachweise erforderlich)<br />

- Geforderte Qualifikationen zu den Stundensätzen:<br />

Tätigkeiten erforderlich mit<br />

Stundensatz<br />

Hochschul- oder Fachhochschulbildung 23,78 € – 25,00 € *<br />

Fachschulausbildung oder handwerkliche<br />

Qualifikation<br />

19,41 € – 22,77 €<br />

Berufliche Ausbildung 14, 85 € - 19,40 €<br />

Hilfstätigkeiten ohne spezielle Ausbildung Bis 14,84 €<br />

* der Höchstsatz von 25,- € wurde vom Begleitausschuss im Jahr 2010 festgelegt<br />

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