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Wichtige Hinweise zur Antragsstellung SvO Neukölln 2011

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<strong>Wichtige</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Antragsstellung</strong> <strong>SvO</strong> Neukölln <strong>2011</strong><br />

2. Finanztechnische Planung<br />

2.1 Erstattung von Kosten<br />

Das Projekt wird nach dem Erstattungsprinzip durchgeführt. D.h. die Kosten werden vom<br />

Projektträger verauslagt (kassenwirksam bezahlt) und dann mit Hilfe eines Verwendungsnachweises<br />

bei der Lokalen Koordinierungsstelle <strong>SvO</strong> angefordert.<br />

Es können nach dem Zuwendungsrecht auf Ausgabenbasis generell nur Ausgaben erstattet werden,<br />

die im Förderzeitraum – also nach dem vertraglich oder per Bescheid festgelegten Projektbeginn und<br />

vor Ende des Förderzeitraums - entstanden und kassenwirksam bezahlt worden sind. Ausgaben für<br />

Aufträge, die davor ausgelöst wurden, oder die nach dem Ende des Förderzeitraums entstehen, sind<br />

nicht erstattungsfähig.<br />

Ausnahme vom Prinzip der Kassenwirksamkeit gibt es nur bei der Abschreibung. Hier kann die<br />

Kassenwirksamkeit vor Beginn des Bewilligungszeitraums liegen.<br />

Sollten im Rahmen des Projektes zusätzliche Einnahmen erzielt werden, müssen diese auch in den<br />

Anträgen und Beleglisten entsprechend erfasst werden, d.h. dass diese Einnahmen den<br />

Zuwendungsbetrag mindern.<br />

2.2 Finanzplan<br />

Die im Finanzplan (siehe Antragsformular) vorgegeben Kostenstellen sind nur Beispiele und können<br />

präzisiert werden. Wenn Sie z.B. einen Flyer drucken möchten, dann löschen Sie „Veröffentlichungen<br />

/ Druckkosten“ und schreiben dafür „Druckkosten Flyer“. Geben Sie des Weiteren die geplanten<br />

Honorarstellen einzeln mit Namen (wenn diese feststehen) und geplantem Stundenumfang an.<br />

Beispiel:<br />

Zahl der<br />

Einheiten<br />

Stückkosten<br />

in € Betrag in €<br />

Honorare<br />

Erika Mustermann, Projektleitung 200 25 5.000,00<br />

N.N., Seminar Berufsvorbereitung 10 25 250,00<br />

Max Mustermann, Organisation Seminare 30 15 450,00<br />

2.3 NEU: Pauschale für indirekte Kosten<br />

Im Rahmen der Durchführung Ihres Projektes ist es möglich, die Pauschale für bestimmte Kosten, die<br />

nicht direkt dem Projekt zuzuordnen sind (indirekte Kosten), in Anspruch zu nehmen. Die Pauschale<br />

beinhaltet unter anderem Kosten für Telefon, Porto, Internet, Büromaterialien etc. (eine genaue<br />

Auflistung ist am Ende dieses Dokuments in der Anlage 1 zu finden). Die Pauschale errechnet sich<br />

anhand der direkten Kosten (Sachausgaben und Personalausgaben) und ist in jedem Fall mit dem<br />

Prozentsatz in Höhe von 7 % anzuwenden. Für die in der Pauschale abgerechneten Kosten müssen<br />

keine Einzelbelege bei der Abrechnung mit der Lokalen Koordinierungsstelle eingereicht werden. Die<br />

Pauschale wird mit der letzten Abrechnung erstattet. Hier ist dann nur eine formlose Aufstellung der<br />

in der Pauschale enthaltenen Kosten ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Falls Sie die Pauschale für Ihr Projekt in Anspruch nehmen wollen, dann benutzen Sie bitte im<br />

Antragsformular den Finanzplan mit Pauschale hier wird die Pauschale in Bezug auf die direkten<br />

Kosten automatisch berechnet.<br />

Beispiel <strong>zur</strong> Berechnung der Pauschale:<br />

direkte Kosten x 0,07 = Pauschale indirekte Kosten<br />

Gesamtzuwendung = direkte Kosten + indirekte Kosten<br />

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