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Wichtige Hinweise zur Antragsstellung SvO Neukölln 2011

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Bezirksamt Neukölln von Berlin<br />

Abt. Bildung, Schule Kultur und Sport<br />

Lokale Koordinierungsstelle „STÄRKEN vor Ort“<br />

<strong>Wichtige</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Antragsstellung</strong><br />

im Programm „STÄRKEN vor Ort“ in Neukölln für das Jahr <strong>2011</strong><br />

Inhaltverzeichnis<br />

1. Inhaltliche Planung<br />

1.1. Altersgrenzen der Zielgruppen 2<br />

1.2. Wohnort der Teilnehmer/innen 2<br />

1.3. Ziele und Entwicklungsziele 2<br />

1.4. Laufzeit 2<br />

1.5. Weitere Informationen 2<br />

2. Finanztechnische Planung<br />

2.1. Erstattung von Kosten 3<br />

2.2. Finanzplan 3<br />

2.3. NEU: Pauschale für indirekte Kosten 3<br />

2.4. Honorarkräfte 4<br />

2.5. Personalkosten 5<br />

2.6. Versicherungen 5<br />

2.7. Anteilig eingebrachte Kosten 6<br />

2.8. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben 6<br />

2.9. Weitere Informationen 6<br />

Anlage 1: Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale<br />

Ansprechpartner:<br />

Im Bezirksamt<br />

Bezirksamt Neukölln von Berlin<br />

Abt. Bildung, Schule, Kultur und Sport<br />

Lokale Koordinierungsstelle <strong>SvO</strong><br />

Frau Rita Buth-Umlauf<br />

Tel. 030 90239 2232<br />

E-Mail: Rita.Buth@bezirksamt-neukoelln.de<br />

Dienstgebäude:<br />

Boddinstr. 34<br />

12053 Berlin<br />

Postanschrift:<br />

Karl-Marx-Straße 83<br />

12040 Berlin<br />

Administratives Finanzmanagement<br />

Martin Grafe<br />

Projekt- und Fördermittelmanagement<br />

Tel.: 030-32527354<br />

Fax: 030-32527355<br />

E-Mail: svo-finanzen@berlin.de<br />

Büro:<br />

Uthmannstraße 17<br />

12043 Berlin<br />

Postanschrift:<br />

Martin Grafe<br />

Projekt- und Fördermittelmanagement<br />

Postfach 47 03 44<br />

12312 Berlin<br />

Gefördert von:


1.1 Altersgrenzen der Zielgruppen:<br />

<strong>Wichtige</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Antragsstellung</strong> <strong>SvO</strong> Neukölln <strong>2011</strong><br />

1. Inhaltliche Planung<br />

Folgende Altersgrenzen sind für die Zielgruppen des Projektes festgelegt:<br />

- Mädchen und Frauen: ab 14 Jahren bis 65 Jahren<br />

- Jungen und Männer: ab 14 Jahren bis 25 Jahren<br />

Über 25 Jahre dürfen Männer nur Zielgruppe des Mikroprojektes sein, wenn sie hierdurch <strong>zur</strong><br />

ehrenamtlichen Mitarbeit befähigt werden sollen!<br />

1.2 Wohnort der Teilnehmer/innen<br />

Die Teilnehmer/innen müssen im Fördergebiet in dem das Projekt durchgeführt ihren Wohnsitz<br />

haben. In Ausnahmefällen können Teilnehmer/innen aufgenommen werden die zwar nicht im Gebiet<br />

wohnen, hier jedoch ihren Lebensmittelpunkt haben.<br />

1.3 Ziele und Entwicklungsziele<br />

Bitte berücksichtigen Sie bei der <strong>Antragsstellung</strong> in Ihrem Konzept die Ziele des Programms STÄRKEN<br />

vor Ort und die Entwicklungsziele für die Durchführung im Bezirk Neukölln.<br />

Die zentralen Ziele des ESF-Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ bestehen in der<br />

- erfolgreichen sozialen, schulischen und beruflichen Integration von benachteiligten jungen<br />

Menschen,<br />

- erfolgreichen beruflichen Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg und<br />

Wiedereinstieg in das Erwerbsleben,<br />

- Förderung von Teilhabe, Chancengleichheit und Bildung der Adressaten durch ihre<br />

Aktivierung sowie<br />

- Aktivierung, zivilgesellschaftlichen Beteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure.<br />

Die auf den zentralen Zielen aufbauenden Entwicklungsziele des Bezirks Neukölln bestehen in der,<br />

- Verbesserung der Schul- und Ausbildungssituation von Jugendlichen durch besseren<br />

Bildungs- und Spracherwerb,<br />

- Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt durch mehr Bildung,<br />

Weiterbildung, Spracherwerb und die Förderung des Allgemeinwissens,<br />

- Vernetzung und stärkeren Zusammenarbeit der Bildungs- und Beratungseinrichtungen mit<br />

den lokalen Akteuren <strong>zur</strong> Förderung der beruflichen und sozialen Integration,<br />

- Information über bestehende Angebote die als Anschlussmöglichkeit über das Projekt hinaus<br />

gehen,<br />

- Erhöhung der von den Bewohnern getragenen soziokulturellen Aktivitäten und Verbesserung<br />

des multiethnischen Zusammenlebens und der Toleranz gegenüber Minderheiten,<br />

- Aktivierung der ProjektteilnehmerInnen für eine ehrenamtliche Mitarbeit in Vereinen,<br />

Organisatione etc.<br />

1.4 Laufzeit:<br />

Ihr Projekt kann frühestens am 01.03.<strong>2011</strong> beginnen und muss spätestens am 31.12.<strong>2011</strong> beendet<br />

werden.<br />

1.5 Weitere Informationen<br />

Ausführliche Informationen <strong>zur</strong> <strong>Antragsstellung</strong> entnehmen Sie bitte dem beigefügten Handbuch für<br />

Mikroprojektträger<br />

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<strong>Wichtige</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Antragsstellung</strong> <strong>SvO</strong> Neukölln <strong>2011</strong><br />

2. Finanztechnische Planung<br />

2.1 Erstattung von Kosten<br />

Das Projekt wird nach dem Erstattungsprinzip durchgeführt. D.h. die Kosten werden vom<br />

Projektträger verauslagt (kassenwirksam bezahlt) und dann mit Hilfe eines Verwendungsnachweises<br />

bei der Lokalen Koordinierungsstelle <strong>SvO</strong> angefordert.<br />

Es können nach dem Zuwendungsrecht auf Ausgabenbasis generell nur Ausgaben erstattet werden,<br />

die im Förderzeitraum – also nach dem vertraglich oder per Bescheid festgelegten Projektbeginn und<br />

vor Ende des Förderzeitraums - entstanden und kassenwirksam bezahlt worden sind. Ausgaben für<br />

Aufträge, die davor ausgelöst wurden, oder die nach dem Ende des Förderzeitraums entstehen, sind<br />

nicht erstattungsfähig.<br />

Ausnahme vom Prinzip der Kassenwirksamkeit gibt es nur bei der Abschreibung. Hier kann die<br />

Kassenwirksamkeit vor Beginn des Bewilligungszeitraums liegen.<br />

Sollten im Rahmen des Projektes zusätzliche Einnahmen erzielt werden, müssen diese auch in den<br />

Anträgen und Beleglisten entsprechend erfasst werden, d.h. dass diese Einnahmen den<br />

Zuwendungsbetrag mindern.<br />

2.2 Finanzplan<br />

Die im Finanzplan (siehe Antragsformular) vorgegeben Kostenstellen sind nur Beispiele und können<br />

präzisiert werden. Wenn Sie z.B. einen Flyer drucken möchten, dann löschen Sie „Veröffentlichungen<br />

/ Druckkosten“ und schreiben dafür „Druckkosten Flyer“. Geben Sie des Weiteren die geplanten<br />

Honorarstellen einzeln mit Namen (wenn diese feststehen) und geplantem Stundenumfang an.<br />

Beispiel:<br />

Zahl der<br />

Einheiten<br />

Stückkosten<br />

in € Betrag in €<br />

Honorare<br />

Erika Mustermann, Projektleitung 200 25 5.000,00<br />

N.N., Seminar Berufsvorbereitung 10 25 250,00<br />

Max Mustermann, Organisation Seminare 30 15 450,00<br />

2.3 NEU: Pauschale für indirekte Kosten<br />

Im Rahmen der Durchführung Ihres Projektes ist es möglich, die Pauschale für bestimmte Kosten, die<br />

nicht direkt dem Projekt zuzuordnen sind (indirekte Kosten), in Anspruch zu nehmen. Die Pauschale<br />

beinhaltet unter anderem Kosten für Telefon, Porto, Internet, Büromaterialien etc. (eine genaue<br />

Auflistung ist am Ende dieses Dokuments in der Anlage 1 zu finden). Die Pauschale errechnet sich<br />

anhand der direkten Kosten (Sachausgaben und Personalausgaben) und ist in jedem Fall mit dem<br />

Prozentsatz in Höhe von 7 % anzuwenden. Für die in der Pauschale abgerechneten Kosten müssen<br />

keine Einzelbelege bei der Abrechnung mit der Lokalen Koordinierungsstelle eingereicht werden. Die<br />

Pauschale wird mit der letzten Abrechnung erstattet. Hier ist dann nur eine formlose Aufstellung der<br />

in der Pauschale enthaltenen Kosten ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Falls Sie die Pauschale für Ihr Projekt in Anspruch nehmen wollen, dann benutzen Sie bitte im<br />

Antragsformular den Finanzplan mit Pauschale hier wird die Pauschale in Bezug auf die direkten<br />

Kosten automatisch berechnet.<br />

Beispiel <strong>zur</strong> Berechnung der Pauschale:<br />

direkte Kosten x 0,07 = Pauschale indirekte Kosten<br />

Gesamtzuwendung = direkte Kosten + indirekte Kosten<br />

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<strong>Wichtige</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Antragsstellung</strong> <strong>SvO</strong> Neukölln <strong>2011</strong><br />

Zahlenbeispiel mit einer Zuwendungssumme von 10.000€:<br />

Pauschale indirekte Kosten = 9.345,79 € x 0,07 = 654,21 €<br />

Gesamtzuwendung = 9.345,79 € + 654,21 € = 10.000,- €<br />

2.4 Honorarkräfte<br />

Honorarausgaben sind unter Sachausgaben zu beantragen und ab<strong>zur</strong>echnen.<br />

Bei der Vergabe von Honoraraufträgen (hierzu zählen alle Honoraraufträge, egal ob es sich um<br />

interne oder externe handelt) ist folgendes zu beachten:<br />

(Das gleiche Verfahren gilt für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen)<br />

- Bei der Auftragsvergabe ist der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen<br />

Mittelbewirtschaftung zu beachten<br />

- Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 8.000 € ohne Umsatzsteuer können<br />

freihändig vergeben werden.<br />

- Ab einem geschätzten Auftragswert von 500,00 € bis 1.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) ist bei<br />

der freihändigen Vergabe eine nachvollziehbare, formlose Preisermittlung bei mindestens<br />

drei Anbietern durchzuführen.<br />

- Es sind mindestens drei schriftliche Angebote (ein Angebot per E-Mail ist möglich)<br />

einzuholen, wenn der geschätzte Auftragswert bei freihändigen Vergaben zwischen 1.000,01<br />

€ bis 8.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt.<br />

- Die Teilung eines Auftrages in mehrere Vergaben ist unzulässig, wenn damit der Zweck<br />

verfolgt wird, die vorgenannten Höchstwerte zu unterschreiten.<br />

- Es ist stets aktenkundig zu machen, weshalb von einer öffentlichen oder beschränkten<br />

Ausschreibung abgesehen wurde (ein Hinweis auf die hier festgelegten Höchstgrenzen reicht<br />

aus) und zu welchem Ergebnis die Preisermittlung geführt hat.<br />

- Vergleichsangebote müssen für alle Honorar-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vor<br />

Auftragsbeginn vorliegen.<br />

Sämtliche zu erbringende Leistungen sind im Vorfeld schriftlich zu fixieren bspw. in Form einer Miet-,<br />

Wartungs- oder Honorarvereinbarung.<br />

Die Höhe des förderfähigen Stundensatzes regelt sich wie folgt:<br />

- Bei Honorarkräften mit vergleichbaren Aufgaben von Mitarbeiter/innen der öffentlichen<br />

Hand ist ein am TVÖD-Bund angelehnter Stundensatz erstattungsfähig. Die Befähigung ist im<br />

Falle einer Förderung anhand eines Qualifikationsnachweises zu belegen (z.B. Kopie des<br />

Abschlusszeugnisses).<br />

- Bei Honorarkräften, deren Tätigkeit nicht mit Aufgaben von Mitarbeiter/-innen des<br />

öffentlichen Dienstes vergleichbar ist, sind marktübliche Preise förderfähig (Begründung und<br />

Qualifikationsnachweise erforderlich)<br />

- Geforderte Qualifikationen zu den Stundensätzen:<br />

Tätigkeiten erforderlich mit<br />

Stundensatz<br />

Hochschul- oder Fachhochschulbildung 23,78 € – 25,00 € *<br />

Fachschulausbildung oder handwerkliche<br />

Qualifikation<br />

19,41 € – 22,77 €<br />

Berufliche Ausbildung 14, 85 € - 19,40 €<br />

Hilfstätigkeiten ohne spezielle Ausbildung Bis 14,84 €<br />

* der Höchstsatz von 25,- € wurde vom Begleitausschuss im Jahr 2010 festgelegt<br />

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<strong>Wichtige</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Antragsstellung</strong> <strong>SvO</strong> Neukölln <strong>2011</strong><br />

2.5 Personalkosten:<br />

Falls Sie Personalkosten einplanen, reichen Sie bitte mit dem Projektantrag die ausgefüllte Erklärung<br />

zum Besserstellungsverbot (siehe E-Mail Anhang) schriftlich ein.<br />

Das Besserstellungsverbot ist generell bei allen Personalausgaben zu beachten, d.h. dass das für das<br />

Projekt eingesetzte Personal nicht besser gestellt werden darf als vergleichbare Arbeitnehmer/-innen<br />

des öffentlichen Dienstes. Als Vergleichsgrundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst<br />

(TVöD-Bund) mit den entsprechenden Eingruppierungen heranzuziehen. Als Vergleichsbasis dient<br />

dabei die tatsächliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes.<br />

Ein Nachweis des Anteils der Personalausgaben erfolgt über einen Stundennachweis. Eine<br />

Abrechnung ist auf Basis dieses Stundennachweises und den entsprechenden Gehaltsbelegen<br />

durchzuführen, wobei der entsprechende Anteil am Arbeitgeberbrutto erstattungsfähig ist.<br />

Die Berechnung geplanter anteiliger Personalausgaben ist wie folgt vorzunehmen:<br />

Personalausgaben = Projektstunden * Förderfähiger Stundensatz<br />

Der Förderfähige Stundensatz berechnet sich nach der Formel:<br />

Monatsarbeitgeberbrutto/Wöchentliche Arbeitszeit/4,348<br />

Der Divisor 4,348 berechnet sich nach der Formel:<br />

52,176 Wochen im Jahr/12 Monate im Jahr = 4,348 Wochen pro Monat<br />

Die Projektstunden können nach folgender Formel berechnet werden:<br />

Wöchentliche Arbeitszeit* Monate im Projekt * prozentualer Anteil im Projekt * 4,348.<br />

Sonderleistungen, die nicht vergleichbaren TVöD-Regelungen entsprechen, z.B. Direktversicherungen<br />

oder Gewinnbeteiligungen, sind nicht zuwendungsfähig.<br />

Eine Erstattung für Ausgaben von bereits geförderten Arbeitnehmer/-innen (z.B.<br />

Lohnkostenzuschuss) ist generell nicht möglich.<br />

2.6 Versicherungen<br />

Es sind nicht alle Versicherungen im Erstattungsverfahren anrechnungsfähig, sondern nur solche, die<br />

Risiken abdecken, die in ursächlichem und belegbarem Zusammenhang mit der Durchführung des<br />

Mikroprojekts stehen.<br />

Insbesondere sind nicht anrechnungsfähig:<br />

- Firmen-/Betriebsrechtsschutzversicherung<br />

- Betriebshaftpflichtversicherung (allgemeines Betriebsrisiko)<br />

- Betriebunterbrechungsversicherung<br />

- Kfz-Versicherungen (diese werden über die Kilometerpauschale im Rahmen des BRKG<br />

abgerechnet)<br />

Erstattungsfähig sind hingegen (anteilig):<br />

- Glas-/Sturm-/Feuer/Einbruch-/Diebstahl-/Leitungswasserversicherung<br />

- Unfallversicherung (z.B. für Teilnehmer/-innen)<br />

- Elektronikversicherung (für geförderte Ausstattungsgegenstände)<br />

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2.7 Anteilig eingebrachte Kosten<br />

<strong>Wichtige</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Antragsstellung</strong> <strong>SvO</strong> Neukölln <strong>2011</strong><br />

Ist eine direkte Zuordnung einzelner Originalbelege zum Projekt nicht möglich, können Ausgaben<br />

abgerechnet werden, die anhand eines anerkannten und nachprüfbaren Kostenschlüssels anteilig<br />

dem Projekt zu<strong>zur</strong>echnen sind. Dieses Verfahren wird häufig bei anteiligen Sachausgaben, wie z.B.<br />

Mieten, angewandt. Die Berechnung erfolgt über einen Kostenschlüssel, aus dem die Aufteilung der<br />

gesamten Ausgabepositionen auf die verschiedenen Projekte ersichtlich wird. Die Wahl des<br />

Umlageschlüssels ist zu begründen und zu dokumentieren. Bei den umgelegten Ausgaben ist die<br />

gesamte Ausgabeposition, d.h. bspw. die gesamte Miete des Projektträgers, durch Ausgabenbelege<br />

nachzuweisen und den Abrechnungsunterlagen beizufügen.<br />

2.8 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben<br />

- Sollzinsen<br />

- Erstattungsfähige Mehrwertsteuer<br />

- Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen<br />

- Nicht projektbezogene Ausgaben<br />

- Investitionen abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter/<br />

- Ausrüstungen/ Gebäude, insbesondere Kauf von Fahrzeugen,<br />

- Immobilien, Grundstücken oder sonstiger Ausstattung (inkl.<br />

- Möbel) bzw. Infrastruktur, sofern sie nicht als geringwertige<br />

- Wirtschaftsgüter eingestuft werden können<br />

- Baumaßnahmen<br />

- Pauschalen; mit Ausnahme der explizit gewährten<br />

- Bewirtungs- und Verpflegungskosten<br />

2.9 Weitere Informationen<br />

Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte der Europäischen<br />

Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 und der Verordnung (EG) Nr.<br />

1828/2006.<br />

Weiterhin sind nationale Bestimmungen, insbesondere die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften<br />

(VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), sowie die Förderrichtlinien <strong>zur</strong> Förderung<br />

des Programms STÄRKEN vor Ort gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des<br />

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Allgemeinen<br />

Nebenbestimmungen für Zuwendungen <strong>zur</strong> Projektförderung (ANBest-P) zu beachten.<br />

Der ESF stellt sowohl von Seiten der Europäischen Kommission als auch von seiner bundesbezogenen<br />

Umsetzung ein sich fortlaufend in Entwicklung begriffenes Instrument dar.<br />

Aus den Angaben in diesem Dokument kann kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität<br />

abgeleitet werden. Eine Haftung ist deshalb ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

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Anlage 1 Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale<br />

Anlage 1<br />

Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale im<br />

Programm <strong>SvO</strong> bei Mikroprojekten<br />

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Anlage 1 Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale<br />

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Anlage 1 Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale<br />

Erläuterungen <strong>zur</strong> Aufstellung Direkte und Indirekte Kosten<br />

1.)<br />

A. Personalausgaben (einschl. Sozialversicherung) / Umlagen U1, U2, U3<br />

Die Zuordnung der U1, U 2 und U3 kann sowohl bei den indirekten (für Verwaltungskräfte) als auch<br />

bei den direkten Personalausgaben (für Projektmitarbeiter) als Teile der Sozialversicherungsbeiträge<br />

erfolgen.<br />

Begründung: Ab 2009 müssen Unternehmen die Insolvenzgeldumlage (U3) monatlich zusammen mit<br />

den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie den Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)<br />

und U2 (Entgelt in der Mutterschaftszeit) abführen. Die U3 ist damit ab 2009 Bestandteil des Gesamt-<br />

Sozialversicherungsbeitrags.<br />

Zuständig für den Einzug der Umlagen sind ab 01.01.2009 die Krankenkassen. Für geringfügig<br />

Beschäftigte die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Umlagen werden im<br />

monatlichen Beitragsnachweis ausgewiesen.<br />

Besonderheit in der Übergangsphase 2009:<br />

Zuvor wurde die U 3 von den Berufsgenossenschaften eingezogen. Die Beitragsbescheide der<br />

Berufsgenossenschaften im Jahr 2009 enthalten letztmalig einen Insolvenzgeld-Beitrag. Im Jahr 2009<br />

wird die U3 noch einmal rückwirkend für das Jahr 2008 an die Berufsgenossenschaft gezahlt.<br />

Daneben wird über monatliche Beiträge an die Krankenkassen die U3 für das laufende Jahr erhoben.<br />

Es gibt damit in 2009 keine Doppelzahlungen, sondern Zahlungen für die unterschiedlichen Jahre.<br />

Folglich sind für alle Bewilligungen ab 2009 nur die monatlichen Umlagen relevant.<br />

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Anlage 1 Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale<br />

2.)<br />

B. Raumkosten (Mieten / Abschreibungen für im Projekt genutzte Gebäude)<br />

Die unter B.) aufgeführten indirekten Kosten können im Fall einer eindeutigen und ausschließlichen<br />

Projektzuordnung auch direkt abgerechnet werden (z.B. ausschließliche Nutzung einer kompletten<br />

Immobilie durch das Projekt).<br />

3.)<br />

C. Abschreibungen für Abnutzung / Leasing<br />

Die Anschaffung von Möbeln ist gem. ESF-VO nicht zulässig, jedoch besteht die Möglichkeit der<br />

Sofortabschreibung.<br />

4.)<br />

D. Reisekosten<br />

Die im BRKG gelisteten (Auslands-)Tagessätze entsprechen in ihrer Höhe oft nicht den tatsächlichen<br />

Projekterfordernissen. Daher ist u.U. eine Reduzierung der Sätze für pauschalierte Tagegelder für<br />

Projektmitarbeiter und Projektteilnehmer (insbesondere bei Auslandreisen) notwendig.<br />

5.)<br />

Versicherungen<br />

Vertraglich vorgeschriebene Wartungsverträge bleiben hier unberücksichtigt.<br />

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