Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage - Infothek
Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage - Infothek
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<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
mit Rückdeckungsversicherung
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Die arbeitgeberfinanzierte <strong>Pensionszusage</strong>:<br />
Stufe 1: <strong>Pensionszusage</strong><br />
Stufe 2: Rückdeckungsversicherung<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
2
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Vertriebschancen:<br />
Wie auch die anderen Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung<br />
bietet die <strong>Pensionszusage</strong> in Verbindung mit einer korrespondierenden<br />
Rückdeckungsversicherung hervorragende Vertriebschancen:<br />
� Langfristige Kundenbindung in stornosicherem Geschäftsfeld<br />
� Hohe Versicherungssummen, v.a. im Bereich der GGF-Versorgung<br />
� Individuelle Absicherung aller Versorgungsrisiken durch umfangreiche und<br />
flexible Produktpalette der NLV<br />
� Gute Möglichkeiten für Anschlussgeschäft, z.B. bei Erhöhung der bestehenden<br />
Versorgung oder bei einer Ablösung der <strong>Pensionszusage</strong> durch<br />
Unterstützungskasse oder Pensionsfonds<br />
� Kompetente Unterstützung durch NÜRNBERGER Beratungs- und<br />
Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und<br />
Personaldienstleistungen mbH<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
3
<strong>Pensionszusage</strong><br />
Verbreitung der Durchführungswege:<br />
Bei den Unternehmen:<br />
� 11% <strong>Pensionszusage</strong><br />
� 19% Pensionskasse/-fonds<br />
� 65% Direktversicherung<br />
� 54% Unterstützungskasse<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
Versorgungsberechtigte in den<br />
einzelnen Durchführungswegen:<br />
� 45% <strong>Pensionszusage</strong><br />
� 19% Pensionskasse/-fonds<br />
� 25% Direktversicherung<br />
� 11% Unterstützungskasse<br />
Auszug aus Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, Abschlussbericht<br />
von Infratest Sozialforschung, Stand Oktober 2003<br />
4
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in<br />
der bAV Ende 2008; Gesamt: 453,80 Mrd. EUR<br />
• <strong>Pensionszusage</strong>, rund 7,6 Mio. AN (54,01 %) 245,10 Mrd. EUR<br />
• Pensionskassen (23,58 %) 107,00 Mrd. EUR<br />
• Unterstützungskassen (8,17 %) 37,10 Mrd. EUR<br />
• Direktversicherungen (11,04 %) 50,10 Mrd. EUR<br />
• Pensionsfonds (3,20 %) 14,50 Mrd. EUR<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
<strong>Pensionszusage</strong><br />
54,01%<br />
Direktversicherung<br />
11,04%<br />
Pensionskasse<br />
23,58%<br />
Pensionsfonds<br />
3,20%<br />
U-Kasse 8,17%<br />
Quelle: aba<br />
Quelle: aba<br />
5
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Definition:<br />
Eine Pensionsverpflichtung ist die Verpflichtung eines Unternehmens, seinen<br />
Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen für das Alter und für den Fall des Todes<br />
oder der Invalidität aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu gewähren.<br />
Entscheidendes Merkmal der Pensionsverpflichtung ist, dass das Unternehmen<br />
selbst Träger der Versorgung ist. Deshalb bezeichnet man die Pensionsverpflichtung<br />
auch als “Direktzusage” oder als “unmittelbare Versorgungszusage”.<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
6
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Zustandekommen der <strong>Pensionszusage</strong>:<br />
� Regelung durch Tarifvertrag - Vereinbarung muss schriftlich zwischen den<br />
tariffähigen Parteien getroffen werden und gilt unmittelbar und zwingend für die<br />
betroffenen Mitglieder der Parteien.<br />
� Regelung durch Betriebsvereinbarung - Vereinbarung nur möglich, wenn für<br />
den Betrieb keine einschlägige tarifliche Regelung besteht. Sie gilt unmittelbar<br />
und zwingend für alle von der Betriebsvereinbarung betroffenen Arbeitnehmer<br />
des Betriebes.<br />
� Regelung durch Gesamtzusage - einseitig vom Arbeitgeber erlassene<br />
Versorgungsordnung. Sie bindet den Arbeitgeber sofern sie von ihm in<br />
geeigneter Weise bekannt gegeben wurde (z.B. Aushändigung im Rahmen einer<br />
Betriebsversammlung oder Aushang am „Schwarzen Brett“).<br />
� Regelung durch betriebliche Übung - Ruhegeldverpflichtung entsteht, wenn<br />
ein Arbeitgeber gleichbleibend Ruhegelder gewährt und hieraus der<br />
Arbeitnehmer nach Treu und Glauben schließen darf, der Arbeitgeber werde<br />
auch in Zukunft entsprechend verfahren.<br />
� Regelung durch Individualzusage - Ruhegeldverpflichtung entsteht, indem<br />
einzelnen oder mehreren Arbeitnehmern eine individuelle Versorgungszusage<br />
erteilt wird. Hierbei ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu<br />
beachten.<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
7
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Vorteile für den Arbeitnehmer:<br />
� Individuelle Versorgungsmöglichkeiten<br />
(Alter, Tod, Invalidität)<br />
� Wahl zwischen Renten- und<br />
Kapitalleistungen<br />
� Sofortige finanzielle Absicherung<br />
� Besteuerung erst bei Rentenbezug -<br />
hohe Freibeträge<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
8
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Lohnsteuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer:<br />
� vor Eintritt des Versorgungsfalles:<br />
Keine Auswirkungen, da dem Arbeitnehmer noch keine Leistungen zufließen.<br />
� nach Eintritt des Versorgungsfalles:<br />
Die Versorgungsleistungen gehören beim Arbeitnehmer zu den Einkünften aus<br />
nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Sie sind deshalb<br />
lohnsteuerpflichtig.<br />
Allerdings bleiben im Rahmen des Versorgungsfreibetrages 30,4% der<br />
Versorgungsbezüge, max. 2.280,-- € (+ max. 684,-- € Zuschlag) /<br />
Prozentsatz bis 2040 stetig auf 0% sinkend im Veranlagungszeitraum steuerfrei -<br />
gemäß § 19 Abs. 2, S. 1 EStG.<br />
Desweiteren kann der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 102,-- € sowie die<br />
Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG) in Anrechnung gebracht werden.<br />
Da es sich bei betrieblichen Pensionszahlungen i.d.R. um eine Vergütung für eine<br />
mehrjährige Tätigkeit handelt, kann bei einer Kapitalisierung der Rente der<br />
Abfindungsbetrag gem. § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert werden.<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
9
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung beim<br />
Arbeitnehmer:<br />
� vor Eintritt des Versorgungsfalles:<br />
Keine Auswirkungen, da beim Arbeitnehmer keine sozialversicherungspflichtigen<br />
Einkünfte vorliegen.<br />
� nach Eintritt des Versorgungsfalles:<br />
Versorgungsleistungen sind in der gesetzlichen Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung beitragsfrei.<br />
Ist der Rentner in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, so<br />
besteht Beitragspflicht, wenn die beitragspflichtigen Versorgungsbezüge (V) 1/20<br />
der monatlichen Bezugsgröße übersteigen; z.B. in 2010: (V) > 127,50 € (Alte BL).<br />
Der Beitragssatz beträgt in diesem Fall 100% des allgemeinen Beitragssatzes der<br />
zuständigen Krankenkasse zzgl. dem vollen Beitrag zur Pflegeversicherung.<br />
Werden Rentenzusagen kapitalisiert oder werden Kapitalzusagen fällig, so wird ein<br />
monatlicher Zahlbetrag in Höhe von 1/120 der Kapitalleistung angenommen. Dieser<br />
wird längstens für 120 Monate mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen<br />
belegt.<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
10
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Vorteile für das Unternehmen:<br />
� Langfristige Steuerstundung durch<br />
Rückstellungen<br />
� Zusätzliche Liquidität in der<br />
Anwartschaftsphase<br />
� Steuerbegünstigter Aufbau einer<br />
Versorgung<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
11
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Einschränkungen für das<br />
Unternehmen:<br />
� Bilanzielle Auswirkungen<br />
� PSV-pflichtig<br />
� Verwaltungsaufwendig - auch in der<br />
Rentenphase<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
12
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Rückstellungen:<br />
� Was versteht man eigentlich unter Rückstellungen?<br />
� Warum müssen Rückstellungen gebildet werden?<br />
� Welche Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen müssen<br />
gemäß § 6a EStG erfüllt werden?<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
13
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Rückstellungen:<br />
Definition von Rückstellung:<br />
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die der Art nach bekannt sind, nicht aber<br />
nach Höhe und Fälligkeit.<br />
Passivposten in der Bilanz:<br />
Die Bildung von Rückstellungen führt zu einer Erhöhung der Passiva.<br />
Buchungstechnischer Posten:<br />
Der buchhalterische Aufwand mindert den Gewinn des Unternehmens<br />
(Aufwand für Pensionsverpflichtungen an Rückstellungen für<br />
Pensionsverpflichtungen)<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
14
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Rückstellungen:<br />
Warum müssen Rückstellungen gebildet werden?<br />
� Grundlage bildet § 249 HGB - Ausweis von Verbindlichkeiten<br />
� „Merkposten“ in Bilanz<br />
� Grundsatz der Bilanzwahrheit<br />
� Steuerrechtliche Gründe (Substanz würde dem Unternehmen entzogen werden)<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
Gliederung einer Bilanz - siehe nächste Seite<br />
15
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
LKFV-bAV - 201101<br />
16
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Pensionsrückstellungen -<br />
allgemeine Anforderungen<br />
� Steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis<br />
� Klarheit der Versorgungsvereinbarung (Schriftform)<br />
� Keine Überversorgung<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
17
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Pensionsrückstellungen -<br />
Anforderungen des § 6a EStG<br />
Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen::<br />
� Der Pensionsberechtigte muss einen Rechtsanspruch auf einmalige oder<br />
laufende Pensionsleistungen haben.<br />
� Keine steuerschädlichen Vorbehalte - z.B. Widerrufsvorbehalte<br />
� Die <strong>Pensionszusage</strong> muss schriftlich erteilt sein; die <strong>Pensionszusage</strong> muss<br />
eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht<br />
gestellten künftigen Leistungen enthalten.<br />
� Bildung einer Rückstellung für Anwartschaften erstmals im Jahr der<br />
Zusageerteilung - frühestens jedoch im Alter 27/28.<br />
Bildung der Erstrückstellung altersunabhängig bei AN-finanzierter VO<br />
� Für Versorgungszusagen ab dem 1.1.1987 besteht eine Bilanzierungspflicht<br />
(Unterlassene Rückstellungen dürfen erst bei Eintritt eines Versorgungsfalles<br />
nachgeholt werden!)<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
18
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Rückstellungen - das Teilwertverfahren:<br />
Ziel des Teilwertverfahrens ist die Verteilung des voraussichtlichen Aufwands<br />
der Pensionsleistung auf die Zeit der aktiven Tätigkeit des<br />
versorgungsberechtigten Arbeitnehmers und die Verrechnung mit dem Ertrag der<br />
entsprechenden Arbeitsleistung.<br />
Für die Berechnung des Teilwerts schreibt § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG die Anwendung<br />
der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik und einen<br />
Rechnungszinsfuß (Abzinsungsfaktor) von 6 % p.a. vor.<br />
Der versicherungsmathematischen Methode liegen Erhebungen über die<br />
Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit zugrunde, die nach mathematischen Regeln<br />
ausgewertet werden. Der Rückgriff auf statistische Hilfsmittel ist erforderlich, weil die<br />
Höhe der Pensionsverpflichtung nicht exakt bestimmbar ist. Die Finanzverwaltung<br />
wendet hierbei die „RICHTTAFELN 2005 G“ der Heubeck-Richttafeln GmbH an.<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
19
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Beispiel:<br />
1.000 € Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1971)<br />
13.149<br />
3.945 8.225<br />
14.968<br />
22.122<br />
45.838<br />
32.701<br />
29 34 40 45 51 56 62 67<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
Rückstellungen<br />
Steuervorteil (30 %)<br />
27.417<br />
49.892<br />
73.740<br />
109.004<br />
152.793<br />
EUR<br />
20
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Beispiel:<br />
1.000 € Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1969)<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
Rückstellungen<br />
Steuervorteil (30 %)<br />
27.417<br />
8.225<br />
73.740<br />
22.122<br />
152.793<br />
45.838<br />
139.368<br />
41.810<br />
119.564<br />
35.869<br />
40 45 51 56 62 67 72 78 83<br />
EUR<br />
21
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Beispiel:<br />
1.000 € Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1969)<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
Rückstellungen<br />
Steuervorteil (30 %)<br />
27.417<br />
8.225<br />
73.740<br />
22.122<br />
152.793<br />
45.838<br />
85.337<br />
26.268<br />
73.805<br />
22.142<br />
40 45 51 56 62 67 72 78 83<br />
EUR<br />
22
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Beispiel:<br />
1.000 € Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1969)<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
Rückstellungen<br />
Steuervorteil (30 %)<br />
166.579<br />
49.973<br />
27.417<br />
8.225<br />
163.893<br />
49.168<br />
152.793<br />
45.838<br />
119.564<br />
35.869<br />
40 45 51 56 62 67 72 78 83<br />
EUR<br />
23
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
LKFV-bAV - 201101<br />
1.000 € Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente (Jahrgang 1971)<br />
160000<br />
140000<br />
120000<br />
100000<br />
80000<br />
60000<br />
40000<br />
20000<br />
0<br />
40<br />
42<br />
44<br />
Auffüllungsrisiko<br />
46<br />
48<br />
50<br />
52<br />
54<br />
56<br />
58<br />
60<br />
62<br />
Teilwert Witwenrentenbarwert<br />
Auflösungsrisiko<br />
64<br />
66<br />
24
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Finanzierbarkeit der <strong>Pensionszusage</strong>:<br />
Wirtschaftlich nicht erfüllbare <strong>Pensionszusage</strong>n werden von der Finanzverwaltung<br />
nicht akzeptiert.<br />
Bei Eintritt eines Versorgungsfalles (z.B. Invalidität oder Tod) ist der Barwert der zu<br />
zahlenden Renten zum nächsten Bilanzstichtag in der Bilanz auszuweisen und es<br />
besteht die Gefahr einer Überschuldung („Bilanzsprungrisiko“), sofern nicht ein<br />
entsprechender Ausgleich in der Bilanz hergestellt werden kann.<br />
Durch den Abschluss einer entsprechenden NÜRNBERGER<br />
Rückdeckungsversicherung ist stets gewährleistet, dass die<br />
Versorgungsverpflichtungen, die durch die Erteilung der <strong>Pensionszusage</strong> an den<br />
GGF entstanden sind, erfüllt werden können.<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
25
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Die arbeitgeberfinanzierte <strong>Pensionszusage</strong>:<br />
Stufe 1: <strong>Pensionszusage</strong><br />
Stufe 2: Rückdeckungsversicherung<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
26
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
LKFV-bAV - 201101<br />
27
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung:<br />
Um sich von den betriebsfremden Risiken aus einer <strong>Pensionszusage</strong> zu befreien<br />
und im Versorgungsfall das notwendige Kapital zur Verfügung zu haben, empfehlen<br />
wir dem Arbeitgeber den Abschluss einer NÜRNBERGER<br />
Rückdeckungsversicherung.<br />
Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Versicherung ist<br />
der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist lediglich die versicherte Person. Er kann seine<br />
Ansprüche ausschließlich gegenüber seinem Arbeitgeber, nicht aber gegenüber der<br />
Versicherungsgesellschaft geltend machen.<br />
<strong>Pensionszusage</strong> und Rückdeckungsversicherung sind zwei getrennte Vorgänge, die<br />
auch getrennt zu bilanzieren sind (Saldierungsverbot)!<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
28
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Startmaske BAVplus:<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
Software<br />
Informationen<br />
29
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Angebot Rückdeckungsversicherung (barwertorientiert):<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
30
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Angebot Rückdeckungsversicherung (barwertorientiert):<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
31
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Angebot Rückdeckungsversicherung (barwertorientiert):<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
32
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Angebot Rückdeckungsversicherung (barwertorientiert):<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
33
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Beispiel (barwertorientiert):<br />
In 2011 40-jähriger Arbeitnehmer (Jahrgang 1971), Endalter 67, Ehefrau Alter 37<br />
Jahre, 1.000,-- € Alters- und BU-Rente mtl., mit 60 % Witwenrente<br />
Bei Berufsunfähigkeit<br />
jährliche Rente<br />
Bei Tod im 1.<br />
Versicherungsjahr (2011)<br />
Bei Beginn der<br />
Altersrente<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
Die Verpflichtung Die Absicherung*)<br />
12.000,-- €<br />
113.438,-- €<br />
12.000,-- €<br />
113.443,-- €<br />
152.793,-- € 152.792,-- €<br />
*) NÜRNBERGER<br />
Rückdeckungsversicherung<br />
34
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Die Steuer- und Liquiditätsrechnung:<br />
Aus der <strong>Pensionszusage</strong>:<br />
Gewinnminderung<br />
durch Rückstellungen: 152.793,-- €<br />
Liquiditätsgewinn<br />
durch Steuerersparnis<br />
(30%):<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
45.838,-- €<br />
Liquiditätsgewinn gesamt: 58.971,-- €<br />
Aus der Rückdeckungsversicherung:<br />
Ablaufleistung: 152.792,-- €<br />
abzgl. gezahlte<br />
Beiträge: 134.031,-- €<br />
Gewinnerhöhung: 18.761,-- €<br />
Gezahlte Steuer (30%): 5.628,-- €<br />
Liquiditätsgewinn: 13.133,-- €<br />
35
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert):<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
36
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert):<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
37
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert):<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
38
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert):<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
39
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Beispiel (rentenorientiert):<br />
In 2011 40-jähriger Arbeitnehmer, Endalter 65, Ehefrau Alter 37 Jahre<br />
1.000,-- € Alters- und BU-Rente mtl., mit 60 % Witwenrente<br />
Bei Berufsunfähigkeit<br />
jährliche Rente<br />
Bei Tod -<br />
jährliche Witwenrente<br />
Bei Beginn der Altersrente,<br />
jährliche Rente<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
Die Verpflichtung Die Absicherung*)<br />
12.000,-- €<br />
7.200,-- €<br />
12.000,-- €<br />
12.000,-- € 12.000,-- €<br />
*) NÜRNBERGER<br />
Rückdeckungsversicherung<br />
7.200,-- €<br />
40
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Die Steuer- und Liquiditätsrechnung (rentenorientiert):<br />
Aus der <strong>Pensionszusage</strong>:<br />
Gewinnminderung<br />
durch Rückstellungen: 152.793,-- €<br />
Liquiditätsgewinn<br />
durch Steuerersparnis<br />
(30%):<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
45.838,-- €<br />
Liquiditätsgewinn gesamt: 73.908,-- €<br />
Aus der Rückdeckungsversicherung:<br />
Aktivwert: 277.134,-- €<br />
abzgl. gezahlte<br />
Beiträge: 237.034,-- €<br />
Gewinnerhöhung: 40.100,-- €<br />
Gezahlte Steuer (30%): 12.030,-- €<br />
Liquiditätsgewinn: 28.070,-- €<br />
41
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Bilanzielle Auswirkungen beim Arbeitgeber:<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
vor Eintritt des<br />
Versorgungsfalles<br />
nach Eintritt des<br />
Versorgungsfalles<br />
Gewinnminderung Gewinnerhöhung<br />
- Rückstellungen<br />
- Beiträge zur Rückdeckungsversicherung<br />
- Zuwachs des<br />
Versicherungswertes<br />
- Bezahlte Renten - Auflösung der<br />
Rückstellungen<br />
42
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Argumente für den Abschluss<br />
einer Rückdeckungsversicherung:<br />
� Planmäßiger Vermögensaufbau<br />
� Höhere Kreditwürdigkeit<br />
� Erleichterter Firmenverkauf<br />
� Erleichterte Übertragung der Pensionsverpflichtung<br />
� Keine betriebsfremden Risiken<br />
� Kein Auffüllungsrisiko<br />
� Kein Auflösungsrisiko<br />
� Insolvenzschutz durch Verpfändung<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
43
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Praxistip: Abwicklung (PC-Angebotsprogramme<br />
der NÜRNBERGER Beratungstechnologie)<br />
Im Rahmen eines Rückdeckungsversicherungsabschlusses:<br />
� LV-Antrag: VN+Bezugsrecht = Arbeitgeber, VP = Arbeitnehmer<br />
� wichtig bei beherrschenden GGF: Verpfändungsvereinbarung<br />
NÜRNBERGER Service:<br />
� Musterzusage<br />
� Verpfändungsvereinbarung<br />
� Muster Gesellschafterbeschluss<br />
� Vers.math. Gutachten<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
44
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Musterverträge - Fachinformationen<br />
Musterverträge sowie nützliche Informationen zu den Themen „<strong>Pensionszusage</strong>“,<br />
„GGF-Versorgung“, „<strong>Pensionszusage</strong> durch Entgeltumwandlung“ sowie<br />
„Finanzierungslücken bei <strong>Pensionszusage</strong>n“ sind in der Software der<br />
Beratungstechnologie hinterlegt!<br />
LKFV-bAV - 201101<br />
45
LKFV-bAV - 201101<br />
<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />
Verkaufsunterstützung<br />
Angebotssoftware<br />
Fachinformationen (BA520 – PZ AG) / (BA521 PZ EU) / (BA820 GGF)<br />
46
Impressum<br />
Herausgeber<br />
NÜRNBERGER<br />
Lebensversicherung AG<br />
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