geschäftsberichte 2012 - Rheinischer Fischereiverband von 1880 eV
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geschäftsberichte <strong>2012</strong><br />
Geschäftsbericht des Referenten für Gewässerfragen,<br />
Herrn Heiner Kreymann<br />
Meine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der Fischerei und hier besonders für den Rheinischen <strong>Fischereiverband</strong> hat im April<br />
<strong>2012</strong> mit der Übernahme eines Vorstandsamtes einen offiziellen Charakter erhalten.<br />
Durch die vielen schon vorher geknüpften Kontakte zu den Vereinen, den Vorstandskolleginnen und -kollegen sowie den hauptamtlichen<br />
Angestellten des Verbandes ist mir der Einstieg in die neue Aufgabe nicht schwer gefallen.<br />
Meine Erwartungen im Hinblick auf fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit wurden zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.<br />
Wenn jetzt auch noch die Mitgliedsvereine mit unseren Leistungen zufrieden waren, können wir gemeinsam und zuversichtlich<br />
das nächste Geschäftsjahr angehen.<br />
Die folgende Auflistung soll einen kurzen Einblick in das spannende Aufgabengebiet eines Referenten für Gewässerfragen<br />
gewähren:<br />
Wahrnehmung <strong>von</strong> Aufgaben als Referent für Gewässerfragen<br />
• Teilnahme an Vorstandssitzungen und Beiratssitzungen<br />
• Planung und Vorbereitung der Weiterbildungsveranstaltung für Vereinsvorstände und Gewässerwarte<br />
• Bearbeitung <strong>von</strong> Anträgen auf Zuwendung bei Fischbesatzmaßnahmen (FBM)<br />
• Bearbeitung <strong>von</strong> Anträgen auf Zuwendung bei Biotopverbesserungen (FA-G Punkt 2.3)<br />
• Beratung <strong>von</strong> Vereinen nach misslungenen Fischbesatzmaßnahmen (Verlustberechnung)<br />
• Stellungnahmen<br />
• Blaualgenproblematik<br />
• Wasserpflanzen in Fließ- und Stillgewässern<br />
• Einleitungen in Gewässern<br />
• Beratung <strong>von</strong> Vereinen nach Gewässerverunreinigungen<br />
• Freiwillige Hegepläne für Stillgewässer<br />
• Ausarbeitung/Verlängerung<br />
• Absprache der Hegepläne mit der Oberen Fischereibehörde<br />
RhFV-Info 1/2013<br />
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