Download - Rhein-Mosel-Akademie
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Formen der SV - derzeitige<br />
Rechtslage<br />
• Primäre SV § 66 StGB -<br />
Anordnungspflicht/Anordnungsbefugnis<br />
• Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge<br />
eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch<br />
welche die Opfer seelisch und körperlich schwer geschädigt werden,<br />
zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist (§<br />
66 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 StGB).<br />
• Vorbehaltene SV § 66a StGB<br />
• Unter anderem wenn Vorliegen der Voraussetzungen des § 66 Abs.1<br />
Satz 1 Nr. 4 StGB wahrscheinlich.<br />
• „Nachträgliche“ SV § 66b StGB<br />
PowerPoint-Folienmaster für das neue Corporate Design der Landesregierung <strong>Rhein</strong>land-Pfalz 09. Februar 2009<br />
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