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Thesen zum Straf- und Maßregelvollzug<br />

im Zusammenhang der SV-<br />

Neuregelungen (1)<br />

• LJVollzG als „Update“ StVollzG 1977<br />

• Ausrichtung der Regelungen an derzeitigen gesetzlichen<br />

Neuausrichtungen (z.B. Eingliederung, Mitwirkung, Datenschutz)<br />

• Flickenteppich bleibt; Mehrspurigkeit auch<br />

• LSVVollzG: freiheits- und therapieorientiert = Innensicherheit (-)<br />

• Die SV wird „Maßregel“ in Reinform; Maßregel = „Sonderopfer“,<br />

Behandlungsauftrag, Verhältnismäßigkeit, Fristen und Kontrollen<br />

• Motivierungsverpflichtung - Therapiewunsch von wem?<br />

• Hohe Ausrichtung auf Wissenschaftsorientierung mit Erfolgs-<br />

“gläubigkeit“ = aber nur Konsequenz aus juristischer Sicht!<br />

• Gesetz der Superlative mit hoher Kontrolldichte - Praxis?<br />

• Begriffsunschärfen „Psychische Störung, „Hang“ in §§ 66, 64<br />

StGB, „Ausmaß von Gefährlichkeiten“, „Psychotherapie im Vollzug“<br />

• Ausgestaltung übertrifft wohl - grundsätzlich - Maßnahmen nach<br />

MVollzG, Ausnahme unter anderem bei pflegerischen Aspekten<br />

PowerPoint-Folienmaster für das neue Corporate Design der Landesregierung <strong>Rhein</strong>land-Pfalz 09. Februar 2009<br />

Folie 26

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