Download - Rhein-Mosel-Akademie
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Neuregelungen des LSVVollzG –<br />
Aufnahme, Diagnose, Vollzugsund<br />
Eingliederungsplanung<br />
§§6 - 7 Aufnahme- und Diagnoseverfahren<br />
• Letzteres dient der Vorbereitung der Vollzugs- und Eingliederungsplanung,<br />
muss wissenschaftlichen Anforderungen genügen.<br />
• Erstreckt sich auf die Persönlichkeit, die sozialen Bezüge sowie<br />
alle sonstigen Gesichtspunkte, deren Kenntnis für eine Beurteilung<br />
der Gefährlichkeit der Untergebrachten und eine zielgerichte<br />
und wirkungsorientierte Vollzugsgestaltung und die Eingliederung<br />
notwendig erscheint.<br />
• Ermittlung der die Gefährlichkeit begünstigenden Faktoren und<br />
der Fähigkeiten deren Stärkung einer Gefährlichkeit entgegenwirken<br />
können.<br />
§ 8 Vollzugs- und Eingliederungsplanung<br />
• 8 Wochen nach Aufnahmeverfahren; enorme Detailregelungen, Inhalt<br />
erstreckt sich allein auf wenigstens 19 Aspekte.<br />
PowerPoint-Folienmaster für das neue Corporate Design der Landesregierung <strong>Rhein</strong>land-Pfalz 09. Februar 2009<br />
Folie 17