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Masterplan Leistungssport - Rhein-Kreis Neuss

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3.5 Empfehlung 5: Integrierte Förderung von sportartbezogenen<br />

Leistungskomplexen mit hohem Erfolgs- und Erwartungspotenzial<br />

Die Förderung des <strong>Leistungssport</strong>s im <strong>Kreis</strong> <strong>Neuss</strong> muss zunehmend zu einer<br />

integrierten und nachhaltigen Förderung von sportartbezogenen Leistungsko m-<br />

plexen bzw. Zentren übergehen. Von einer integrierten und nachhaltigen Förderung<br />

ist dann zu sprechen, wenn Maßnahmen einen infrastrukturellen Nutzen<br />

bzw. Mehrwert für den <strong>Leistungssport</strong> im <strong>Kreis</strong> <strong>Neuss</strong> auf <strong>Kreis</strong>ebene versprechen<br />

bzw. in Aussicht stellen. Dies ist beispielsweise berücksichtigt bei den<br />

Vorschlägen zur Steuerung des <strong>Leistungssport</strong>s (Empfehlungen 1-4), zu Maßnahmen<br />

der biographieorientierten Nachwuchsförderung (Empfehlung 6), zur<br />

Hilfestellung bei der Beantragung von Trainerstellen bzw. Bereitstellung entsprechender<br />

Trainerstellen (Empfehlung 8), zur Unterstützung beim Aufbau/Unterhalt<br />

eines Verbundes von Kooperationsformen Schule/Verein oder<br />

auch zur Unterstützung bei baulichen Infrastrukturmaßnahmen (Empfehlung<br />

12). Von der Förderung sportartbezogener Leistungskomplexe ist dann zu<br />

sprechen, wenn die infrastrukturellen Voraussetzungen entsprechender Sportarten<br />

(bauliche Infrastruktur, Personalsituation, Einbindung in Verbundsysteme,<br />

Tradition und Innovation) über die Förderung von temporär erfolgreichen Einzelsportlern/Mannschaften<br />

hinausgehen, d.h. die Nachhaltigkeit und Erwartbarkeit<br />

von Spitzenleistungen auf größere Dauer hin gewährleisten und stabilisieren.<br />

Förderungsmaßnahmen, die sich dem verpflichtet fühlen, kommen allerdings -<br />

bei Berücksichtigung der grundlegend verschärften Erfolgsbedingungen des<br />

Leistungs- und Hochleistungssports – nicht umhin, infrastrukturelle Anknüpfungspunkte<br />

bzw. Vorleistungen der Akteure („Leistungskomplexe“) voraussetzen<br />

zu müssen. Entsprechende „Andockstellen“ bzw. Kristallisationskerne sollten<br />

sich vor folgenden Kriterien qualifizieren:

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