Masterplan Leistungssport - Rhein-Kreis Neuss
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3.5 Empfehlung 5: Integrierte Förderung von sportartbezogenen<br />
Leistungskomplexen mit hohem Erfolgs- und Erwartungspotenzial<br />
Die Förderung des <strong>Leistungssport</strong>s im <strong>Kreis</strong> <strong>Neuss</strong> muss zunehmend zu einer<br />
integrierten und nachhaltigen Förderung von sportartbezogenen Leistungsko m-<br />
plexen bzw. Zentren übergehen. Von einer integrierten und nachhaltigen Förderung<br />
ist dann zu sprechen, wenn Maßnahmen einen infrastrukturellen Nutzen<br />
bzw. Mehrwert für den <strong>Leistungssport</strong> im <strong>Kreis</strong> <strong>Neuss</strong> auf <strong>Kreis</strong>ebene versprechen<br />
bzw. in Aussicht stellen. Dies ist beispielsweise berücksichtigt bei den<br />
Vorschlägen zur Steuerung des <strong>Leistungssport</strong>s (Empfehlungen 1-4), zu Maßnahmen<br />
der biographieorientierten Nachwuchsförderung (Empfehlung 6), zur<br />
Hilfestellung bei der Beantragung von Trainerstellen bzw. Bereitstellung entsprechender<br />
Trainerstellen (Empfehlung 8), zur Unterstützung beim Aufbau/Unterhalt<br />
eines Verbundes von Kooperationsformen Schule/Verein oder<br />
auch zur Unterstützung bei baulichen Infrastrukturmaßnahmen (Empfehlung<br />
12). Von der Förderung sportartbezogener Leistungskomplexe ist dann zu<br />
sprechen, wenn die infrastrukturellen Voraussetzungen entsprechender Sportarten<br />
(bauliche Infrastruktur, Personalsituation, Einbindung in Verbundsysteme,<br />
Tradition und Innovation) über die Förderung von temporär erfolgreichen Einzelsportlern/Mannschaften<br />
hinausgehen, d.h. die Nachhaltigkeit und Erwartbarkeit<br />
von Spitzenleistungen auf größere Dauer hin gewährleisten und stabilisieren.<br />
Förderungsmaßnahmen, die sich dem verpflichtet fühlen, kommen allerdings -<br />
bei Berücksichtigung der grundlegend verschärften Erfolgsbedingungen des<br />
Leistungs- und Hochleistungssports – nicht umhin, infrastrukturelle Anknüpfungspunkte<br />
bzw. Vorleistungen der Akteure („Leistungskomplexe“) voraussetzen<br />
zu müssen. Entsprechende „Andockstellen“ bzw. Kristallisationskerne sollten<br />
sich vor folgenden Kriterien qualifizieren: