Masterplan Leistungssport - Rhein-Kreis Neuss
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Dem Sportforum Büttgen wurde im Ergebnisbericht zur „Untersuchung und Bewertung<br />
der Olympiatauglichkeit von Sportanlagen bezogen auf die potenziellen<br />
Austragungsorte der Olympischen Sommerspiele 2012 in der <strong>Rhein</strong>-Ruhr-<br />
Region“ die Olympiatauglichkeit abgesprochen. Die Begründung lautete: „Die<br />
Bahnbreite ist zu gering, ein Ausbau würde einen Totalumbau der Radrennbahn<br />
und des Bauwerks erfordern“.<br />
Diese Feststellung wird vom Trägerverein nicht so gesehen. Man geht davon<br />
aus, dass man die Bahn ohne „größeren Aufwand“ verbreitern kann. Weiterhin<br />
beruft sich der Trägerverein auf die „Technischen Spezifikationen und Genehmigung<br />
von Velodromen“ der „Union Cycliste Internationale“ (UCI) in der unter §<br />
6 die folgende Möglichkeit angeführt ist: „Ausnahmsweise können Sonderbewilligungen<br />
von der UCI für Velodrome gewährt werden, die bereits vor dem Jahr<br />
2001 benutzt wurden. Nach Auffassung des Projektteams wird dies aber weder<br />
beim nationalen Verband noch beim Internationalen Verband (UCI) im Hinblick<br />
auf den Austragungsort der Olympischen Sommerspiele 2012 Berücksichtigung<br />
finden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auf der Radrennbahn in Büttgen<br />
nationale und internationale Radrennen ausgetragen werden.<br />
Eine sinnvolle Perspektive liegt in der Ausrichtung zu einem „multifunktional“<br />
nutzbaren Roll- und Radsportzentrum. Denkbar in diesem Zusammenhang ist<br />
die Nutzung des Innenraumes der Radrennbahn für eine Inline-Skater-Strecke.<br />
„Obwohl es keine Normierung in der Länge der Speedskating-Bahnen gibt, ist<br />
als Außen-Standardsportstätte die 200-m-Asphaltbahn verbreitet. Bahnen müssen<br />
zwei 180°-Kurven mit dazwischenliegenden Geraden aufweisen“<br />
(TIETZ/BREUER 1997).<br />
Aus den Wettkampfregeln „B. Technisches Reglement“ zum Speedskaten ist<br />
hinsichtlich der Wettkampfstätten folgendes zu entnehmen: Wettkämpfe finden<br />
auf Bahnen oder Straßen statt. Die Wettkampfstätten können im Freien liegen<br />
oder überdacht sein. Die Bahn hat zwei Geraden gleicher Länge, die durch zwei<br />
symmetrische Kurven gleichen Durchmessers verbunden sind. Die Vermessungslänge<br />
darf nicht weniger als 100 m und nicht mehr als 450 m betragen. Die<br />
Bahn muss an der schmalsten Stelle mindestens 4 m breit sein. Der Kurvenradius<br />
darf 6 m nicht unterschreiten. Die Kurven können flach oder überhöht sein.