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Modulkatalog für die Studienvariante „Recht und Wirtschaft“ (LL.B.)

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27<br />

§ 23 Die Judikative<br />

§ 24 Besonderheiten der Finanzverfassung<br />

§ 25 Besonderheiten der Wehr- <strong>und</strong> Notstandsverfassung<br />

2. Arbeitsgemeinschaft zum Gr<strong>und</strong>kurs I Öffentliches Recht<br />

Fallbesprechungen<br />

Zahl der zugeteilten ECTS-Credits: 9<br />

Lehrveranstaltungsst<strong>und</strong>en (LVS); Gesamtworkload <strong>und</strong> ihre Zusammensetzung:<br />

LVS Kontaktzeit Selbststudium Workload ECTS<br />

1. Gr<strong>und</strong>kurs I Öffentliches Recht 4 45 135 180 6<br />

2. AG zum GK I Öffentliches Recht 2 22,5 67,5 90 3<br />

Art der Prüfung/ Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vergabe von Leistungspunkten:<br />

Erfolgreiche Teilnahme an der Klausur (120 min) zum Gr<strong>und</strong>kurs I Öffentliches Recht<br />

Qualifikationsziele des Moduls:<br />

Im Rahmen des Moduls sollen <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>renden Gr<strong>und</strong>kenntnisse über den Staatsaufbau, <strong>die</strong><br />

Verfassungsprinzipien <strong>und</strong> <strong>die</strong> Besonderheiten des Verfassungsrecht vermittelt erhalten. Die<br />

Funktion der Verfassung <strong>und</strong> ihre Geltungsvoraussetzungen sowie <strong>die</strong> Auslegung ihrer<br />

Normen werden behandelt. Dabei wird Wert gelegt auf den Einbezug der prozessualen<br />

Möglichkeiten, <strong>die</strong> bei der Verletzung von Verfassungsrecht bestehen. Die Staatsorgane<br />

werden ebenso behandelt, wie <strong>die</strong> drei Funktionen Gesetzgebung, Verwaltung <strong>und</strong><br />

Rechtssprechung.<br />

Die vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft soll <strong>die</strong> Möglichkeit zur Wiederholung <strong>und</strong><br />

Vertiefung des allgemeinen Verwaltungsrechts bieten.<br />

Lehr- <strong>und</strong> Lernmethoden des Moduls:<br />

Der Gr<strong>und</strong>kurs wird als Vorlesung gestaltet. Es wird vor dem Semesterbeginn ein Skript zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Die Arbeitsgemeinschaften finden in mehreren Gruppen mit möglichst nicht mehr als 25<br />

Teilnehmern statt. Hier stehen Fallbesprechungen im Vordergr<strong>und</strong>, <strong>die</strong> damit ebenfalls auf <strong>die</strong><br />

Abschlussklausur vorbereiten.<br />

Empfohlene Literatur:<br />

Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht, 27. Aufl., 2011.<br />

Maurer, Hartmut, Staatsrecht I, 6. Aufl., 2010.

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