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Modulkatalog für die Studienvariante „Recht und Wirtschaft“ (LL.B.)

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Modul 4: Gr<strong>und</strong>lagen des Verwaltungsrechts<br />

Semester: 3. Semester<br />

Dauer des Moduls: Ein Semester<br />

Art des Moduls (Pflicht, Wahl, etc.): Pflichtmodul<br />

Häufigkeit des Angebots des Moduls: Jedes Wintersemester<br />

Zugangsvoraussetzungen: Keine.<br />

Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche: Prof. Dr. Ulrich Häde<br />

Name der/des Hochschullehrer/s: Prof. Dr. Ulrich Häde<br />

Lehrsprache: Deutsch<br />

Inhalte des Moduls:<br />

1. Gr<strong>und</strong>kurs III Öffentliches Recht (Allgemeines Verwaltungsrecht)<br />

A. Verwaltung <strong>und</strong> Verwaltungsrecht<br />

§ 1 Die Verwaltung<br />

§ 2 Das Recht der Verwaltung<br />

§ 3 Die Gesetzesbindung der Verwaltung<br />

B. Der Verwaltungsakt<br />

§ 4 Begriff <strong>und</strong> Arten von Verwaltungsakten<br />

§ 5 Zustandekommen <strong>und</strong> Wirksamkeit eines Verwaltungsakts<br />

§ 6 Das Verwaltungsverfahren<br />

§ 7 Der fehlerhafte Verwaltungsakt<br />

§ 8 Aufhebung von Verwaltungsakten durch <strong>die</strong> Verwaltung<br />

§ 9 Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten<br />

§ 10 Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte<br />

C. Weitere Handlungsformen der Verwaltung<br />

§ 11 Der verwaltungsrechtliche Vertrag<br />

§ 12 Rechtsetzung durch <strong>die</strong> Verwaltung<br />

2. Arbeitsgemeinschaft zum Gr<strong>und</strong>kurs III Öffentliches Recht<br />

Fallbesprechungen<br />

Zahl der zugeteilten ECTS-Credits: 6<br />

Lehrveranstaltungsst<strong>und</strong>en (LVS); Gesamtworkload <strong>und</strong> ihre Zusammensetzung:<br />

LVS Kontaktzeit Selbststudium Workload ECTS<br />

1. Gr<strong>und</strong>kurs III Öffentliches Recht 2 22,5 67,5 90 3<br />

2. AG zum GK Öffentliches Recht 2 22,5 67,5 90 3<br />

Art der Prüfung/ Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vergabe von Leistungspunkten:<br />

Erfolgreiche Teilnahme an der Klausur (120 min) zum Gr<strong>und</strong>kurs III Öffentliches Recht

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