Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte
Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte
Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
den. 24 Im Zuge der Beratungen wurden zwischen der Streichung <strong>des</strong><br />
<strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V über diverse Änderungsvorschläge bis zur Forderung nach<br />
der Beibehaltung der bislang gegebenen Form alles diskutiert. 25 In<br />
<strong>die</strong>sem Zusammenhang wurden, wie auch schon in dem Positionspapier<br />
der Ministerpräsidenten, Regelungswünsche seitens der Länder<br />
angesprochen, <strong>die</strong> einer Regelung aufgrund von <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V a. F. nicht<br />
zugänglich seien. So wurden als Beispiele <strong>die</strong> Führungspositionen auf<br />
Zeit, <strong>die</strong> obligatorische Teilzeitbeschäftigung, <strong>die</strong> Altersversorgung<br />
und <strong>die</strong> Einführung leistungsbezogener Elemente genannt. 26 Insbesondere<br />
wurde auch kritisiert, „dass wir gegenwärtig durch das, was<br />
<strong>die</strong> Rechtsprechung aus den Festlegungen in <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> <strong>Abs</strong>. 5 gemacht<br />
hat, an der Durchführung vieler Dinge gehindert sind“. 27 Es sollte jedoch<br />
nicht <strong>um</strong> <strong>die</strong> <strong>Abs</strong>chaffung <strong>des</strong> Berufsbeamtent<strong>um</strong>s, sondern <strong>um</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Abs</strong>chaffung der Inflexibilitäten gehen. 28 Eine <strong>Abs</strong>chaffung <strong>des</strong><br />
Berufsbeamtent<strong>um</strong>s durch Aufhebung <strong>des</strong> <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V hätte nach Einschätzung<br />
eines Mitglieds ohnehin keine Chance auf <strong>die</strong> erforderliche<br />
Mehrheit gehabt. 29<br />
Auch in einer Stellungnahme der Bun<strong>des</strong>regierung wurde zwar auf<br />
den bestehenden Gestaltungsspielra<strong>um</strong> im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V a. F.<br />
hingewiesen, jedoch auch angemerkt, dass es „zu wichtigen Elementen<br />
der Fortentwicklung <strong>des</strong> Dienstrechts … bisher keine inhaltlichen<br />
Festlegungen <strong>des</strong> Gerichts“ gibt. 30 Insoweit erscheint <strong>die</strong> Regelung als<br />
Versuch, eine <strong>Art</strong> <strong>Abs</strong>icherung zu schaffen, damit neue Ideen zur<br />
Fortentwicklung <strong>des</strong> Dienstrechts nicht durch das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht<br />
kassiert werden. Battis sieht <strong>die</strong>s ebenso, wenn er meint, dass<br />
es im Ergebnis dar<strong>um</strong> ginge, <strong>die</strong> „Bevormundung durch das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht“<br />
abzuschütteln. 31<br />
Die Fortentwicklungsklausel in ihrer heutigen Form kam aufgrund eines<br />
Vorschlags der Vorsitzenden der Bun<strong>des</strong>staatskommission zu-<br />
____________________________________________________________________________________<br />
24 Vorschlag der Arbeitsgruppe der Chefs der Senats- und Staatskanzleien, Kommissionsdok<strong>um</strong>ent<br />
„Anhang 2 zur Arbeitshilfe für AG1“ vom 06.01.2004, zitiert nach:<br />
Höfling/Burkiczak, DÖV 2007, 328 (<strong>33</strong>1).<br />
25 Höfling/Burkiczak, DÖV 2007, 328 (<strong>33</strong>1).<br />
26 Gerhards, Sten. Prot. Nr. 8 der Bun<strong>des</strong>staatskommission, S. 182, abrufbar unter:<br />
www.bun<strong>des</strong>rat.de.<br />
27 Ebenda.<br />
28 Wowereit, Sten. Prot. Nr. 8 der Bun<strong>des</strong>staatskommission, S. 184, abrufbar unter:<br />
www.bun<strong>des</strong>rat.de.<br />
29 So auch: Wiefelspütz, Sten. Prot. Nr. 8 der Bun<strong>des</strong>staatskommission, S. 181; abrufbar<br />
unter: www.bun<strong>des</strong>rat.de.<br />
30 Position der Bun<strong>des</strong>regierung, Projektgruppenarbeitsunterlage 2/0006, S 8, zitiert<br />
nach: Höfling/Burkiczak, DÖV 2007, 328 (<strong>33</strong>1), Fn. 50.<br />
31 Battis, Stellungnahme, S. 2.<br />
5