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Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte

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konkretisieren. 149 Wenn teilweise detaillierte Grundsätze aus <strong>Art</strong>. <strong>33</strong><br />

IV selbst hergeleitet werden, kann dem nicht gefolgt werden. Die den<br />

Typus <strong>des</strong> Beschäftigungsverhältnisses bestimmenden Merkmale<br />

müssen somit in einem abstrakten Maßstab verstanden werden.<br />

4. <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> II<br />

<strong>Art</strong>. <strong>33</strong> II postuliert als Ausprägung <strong>des</strong> allgemeinen Gleichheitssatzes<br />

das Leistungsprinzip. Danach hat nicht nur <strong>die</strong> Auswahl für <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Stellen nach Eignung, Leistung und Befähigung zu erfolgen,<br />

sondern es wirkt auch noch nach der Stellenbesetzung z<strong>um</strong> Beispiel<br />

bei Beförderung, Aufstieg und Übertragung höherwertiger<br />

Dienstposten. 150 Dadurch wird gerade das Beamtenverhältnis besonders<br />

geprägt. <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> II wirkt insoweit direkt auf <strong>die</strong> inhaltliche Gestaltung<br />

<strong>des</strong> Berufsbeamtent<strong>um</strong>s ein, auch wenn das Leistungsprinzip<br />

gleichzeitig ein hergebrachter Grundsatz <strong>des</strong> Berufsbeamtent<strong>um</strong>s<br />

ist. 151 Es sichert nicht nur das fachliche Niveau und <strong>die</strong> rechtliche Integrität<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Dienstes, 152 sondern verhindert auch gruppenpolitische<br />

Verfilzung 153 und Ämterpatronage 154 . Insoweit untermauert<br />

es <strong>die</strong> besondere Stellung <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes zur Sicherung<br />

einer funktionstüchtigen Verwaltung im Rahmen der Bestenauslese.<br />

155<br />

5. Demokratieprinzip / Rechtsstaatsprinzip / <strong>Art</strong>. 79 III<br />

Nunmehr sollen im Rahmen der systematischen Betrachtung noch das<br />

Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip z<strong>um</strong>in<strong>des</strong>t kurz auf<br />

ihren Einfluss im Hinblick auf das Berufsbeamtent<strong>um</strong> untersucht werden.<br />

Danach muss noch kurz auf <strong>die</strong> so genannte Ewigkeitsklausel <strong>des</strong><br />

<strong>Art</strong>. 79 III eingegangen werden.<br />

a) Einflüsse aus dem Demokratieprinzip<br />

Aus dem Demokratieprinzip, welches sich aus <strong>Art</strong>. 20 I ergibt, erhebt<br />

sich der Anspruch der Herrschaft <strong>des</strong> Volkes. Die Ausübung sämtlicher<br />

Gewalt muss letztendlich auf den Souverän zurückgehen. 156 Insoweit<br />

hat der öffentliche Dienst schon von daher besondere Funktio-<br />

____________________________________________________________________________________<br />

149 Benda/Maihofer/Vogel-Isensee, § 32, Rn. 62.<br />

150 Dreier-Masing, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>, Rn. 41; Von Münch/Kunig-Kunig, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>, Rn. 14.<br />

151 Maunz/Dürig-Maunz, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>, Rn. 74.<br />

152 Benda/Maihofer/Vogel-Isensee, § 32, Rn. 35; Dreier-Masing, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>, Rn. 35.<br />

153 Benda/Maihofer/Vogel-Isensee, § 32, Rn. 35.<br />

154 Dreier-Masing, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>, Rn. 35.<br />

155 Dreier-Masing, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>, Rn. 35.<br />

156 Benda/Maihofer/Vogel-Isensee, 1. Auflage, S. 1154.<br />

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