11.06.2014 Aufrufe

Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte

Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte

Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

) Die hergebrachten Grundsätze<br />

Was hergebrachte Grundsätze sind, ist seit der Geltung <strong>des</strong> <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V<br />

<strong>um</strong>stritten. Durch <strong>die</strong> vage Formel entstanden schon von Beginn an<br />

zwangsläufig Auslegungsprobleme. 78 Dies war auch schon bei der<br />

Schaffung der Norm im Parlamentarischen Rat gesehen worden. 79<br />

Die Literatur stimmt der Definition <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts in<br />

Bezug auf das „hergebrachte“, z<strong>um</strong>in<strong>des</strong>t im Rahmen eines Minimalkonsenses<br />

überein. 80 Danach sind <strong>die</strong> Grundsätze hergebracht, wenn<br />

sie „ während eines längeren, Tradition bildenden Zeitra<strong>um</strong>s, min<strong>des</strong>tens<br />

unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt<br />

und gewahrt worden sind“. 81 Es geht <strong>um</strong> <strong>die</strong>jenigen Prinzipien,<br />

<strong>die</strong> für das Beamtenverhältnis prägend sind und das tra<strong>die</strong>rte bewahren.<br />

82<br />

Die nächste sich stellende Frage ist, was unter Grundsätzen zu verstehen<br />

ist. Das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht definiert, dass es sich hierbei<br />

<strong>um</strong> den „Kernbestand der Strukturprinzipien“ handele. 83 Diese Auffassung<br />

wird auch von dem überwiegenden Teil der Literatur getragen.<br />

84 Es sollen alle grundlegenden Leitsätze sein, <strong>die</strong> in der konstitutionellen<br />

Monarchie und der Weimarer Republik wesensbestimmend<br />

waren 85 und <strong>die</strong> nicht beseitigt werden können, ohne das Berufsbeamtent<strong>um</strong><br />

an der Wurzel zu treffen und damit zu vernichten. 86 Auch <strong>die</strong>se<br />

Definition der Rechtsprechung in Bezug auf <strong>die</strong> Grundsätze hat eine<br />

Fülle von Einzelaussagen letztlich nicht verhindern können. 87<br />

Die entscheidende Frage ist somit, was <strong>die</strong>sen Kernbestand ausmacht<br />

und wie er abzugrenzen ist. Insoweit wurde ausgeführt, dass gerade<br />

<strong>die</strong>s <strong>die</strong> am meisten missverstandene Komponente <strong>des</strong> <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V dar-<br />

____________________________________________________________________________________<br />

78 Lecheler, AöR 103 (1978), S. 350; Stern, FS Ule, S. 199.<br />

79 So: Kanka, Sten. Prot. der 2. Sitzung <strong>des</strong> Unterausschusses II <strong>des</strong> Verfassungskonvents<br />

Herrenchiemsee, abgedruckt in: Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 396; Hoch,<br />

Sten. Prot. der 22. Sitzung <strong>des</strong> Hauptausschusses am 08.12.1948, abgedruckt in :<br />

Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 474.<br />

80 Dreier-Masing, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>, Rn. 74; von Mangoldt/Klein/Starck-Jachmann, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>,<br />

Rn. 43; Ule, Verfassungsrechtliche Grenzen, S. 474; Thieme, Verfassungsrechtliche<br />

Grenzen, S. 317.<br />

81 BVerfGE 8, <strong>33</strong>2 (343).<br />

82 von Mangoldt/Klein/Stark-Jachmann, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>, Rn. 43.<br />

83 BVerfGE 8, <strong>33</strong>2 (343).<br />

84 so: Thiele, DÖV 1981, 773 (774).<br />

85 Thiele, DÖV 1981, 773 (774).<br />

86 Von Mangoldt/Klein, Band II, 2. Auflage, S. 814.<br />

87 Thiele, DÖV 1981, 773 (775).<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!