Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte
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messen. Es erscheint fragwürdig, dass im Hinblick auf notwendige<br />
Reformen <strong>die</strong> Schuld zuallererst bei den Mitarbeitern und deren<br />
Rechtsverhältnis gesucht wird 47 und nicht zunächst in den Strukturen<br />
und Abläufen in der Verwaltung. 48 Gerade im Hinblick auf den flexiblen<br />
Einsatz von Beamten im Vergleich zu Angestellten dürfte, wie es<br />
in der Literatur ausgedrückt wurde, „ manch Arbeitsrechtler in den<br />
Personalabteilungen der Industrie vor Neid erblassen“. 49 Die Änderung<br />
von Strukturen und Verfahren hat weniger etwas mit der Annäherung<br />
der Verwaltung an marktwirtschaftliche Maxime zu tun. Es<br />
geht vielmehr <strong>um</strong> eine Effizienzverbesserung, unter anderem durch<br />
bessere Kommunikation und strukturiertere Abläufe. Natürlich ist dabei<br />
zu berücksichtigen, dass <strong>die</strong> öffentliche Verwaltung in erster Linie<br />
der gesetzestreuen Arbeit verpflichtet ist und das Verlangen nach einer<br />
sicherlich wünschenswerten Effizienz aus den Erfahrungen der<br />
Privatwirtschaft unter Umständen dahinter zurücktreten muss. Dies<br />
muss jedoch nicht in einem Verharren auf überkommenen Strukturen<br />
hinauslaufen.<br />
Von Verwaltungen werden teilweise Synergieeffekte nicht genutzt.<br />
Als Beispiel soll hier nur der mangelhafte Einsatz der Technik genannt<br />
werden. Wenn in einer Stadtverwaltung jede Fachabteilung eine<br />
eigene Software einsetzt, muss ein Bürger in vielen verschiedenen<br />
Applikationen „verwaltet“ werden. Dies verschwendet nicht nur Arbeitszeit,<br />
sondern führt auch zu Informationsverlusten und verlängert<br />
Bearbeitungszeiten.<br />
Letztendlich fußt gerade <strong>die</strong> Unzufriedenheit der Bürger mit dem<br />
Verwaltungspersonal, das sich gerade auf der Ebene der Kommunen<br />
aus immer weniger Beamten zusammensetzt, auf den Problemen mit<br />
der Struktur selbst. Der Bürger hat oftmals nicht einen einzigen Ansprechpartner<br />
in der Verwaltung, sondern min<strong>des</strong>tens einen Mitarbeiter<br />
pro Fachabteilung. Ansätze von größeren Verwaltungen, wie zentrale<br />
oder dezentrale Bürgerbüros, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Belange der Bürger z<strong>um</strong>in<strong>des</strong>t in<br />
einigen Aufgaben bündeln, sind ein guter Ansatz, gehen jedoch nicht<br />
weit genug.<br />
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47 Bull, DÖV 2004, 155 (156 f.)<br />
48 So auch: Schönenbroicher, DÖD 2003, 149 (153).<br />
49 Kutscha, NVwZ 2002, 942 (943).<br />
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