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Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte

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messen. Es erscheint fragwürdig, dass im Hinblick auf notwendige<br />

Reformen <strong>die</strong> Schuld zuallererst bei den Mitarbeitern und deren<br />

Rechtsverhältnis gesucht wird 47 und nicht zunächst in den Strukturen<br />

und Abläufen in der Verwaltung. 48 Gerade im Hinblick auf den flexiblen<br />

Einsatz von Beamten im Vergleich zu Angestellten dürfte, wie es<br />

in der Literatur ausgedrückt wurde, „ manch Arbeitsrechtler in den<br />

Personalabteilungen der Industrie vor Neid erblassen“. 49 Die Änderung<br />

von Strukturen und Verfahren hat weniger etwas mit der Annäherung<br />

der Verwaltung an marktwirtschaftliche Maxime zu tun. Es<br />

geht vielmehr <strong>um</strong> eine Effizienzverbesserung, unter anderem durch<br />

bessere Kommunikation und strukturiertere Abläufe. Natürlich ist dabei<br />

zu berücksichtigen, dass <strong>die</strong> öffentliche Verwaltung in erster Linie<br />

der gesetzestreuen Arbeit verpflichtet ist und das Verlangen nach einer<br />

sicherlich wünschenswerten Effizienz aus den Erfahrungen der<br />

Privatwirtschaft unter Umständen dahinter zurücktreten muss. Dies<br />

muss jedoch nicht in einem Verharren auf überkommenen Strukturen<br />

hinauslaufen.<br />

Von Verwaltungen werden teilweise Synergieeffekte nicht genutzt.<br />

Als Beispiel soll hier nur der mangelhafte Einsatz der Technik genannt<br />

werden. Wenn in einer Stadtverwaltung jede Fachabteilung eine<br />

eigene Software einsetzt, muss ein Bürger in vielen verschiedenen<br />

Applikationen „verwaltet“ werden. Dies verschwendet nicht nur Arbeitszeit,<br />

sondern führt auch zu Informationsverlusten und verlängert<br />

Bearbeitungszeiten.<br />

Letztendlich fußt gerade <strong>die</strong> Unzufriedenheit der Bürger mit dem<br />

Verwaltungspersonal, das sich gerade auf der Ebene der Kommunen<br />

aus immer weniger Beamten zusammensetzt, auf den Problemen mit<br />

der Struktur selbst. Der Bürger hat oftmals nicht einen einzigen Ansprechpartner<br />

in der Verwaltung, sondern min<strong>des</strong>tens einen Mitarbeiter<br />

pro Fachabteilung. Ansätze von größeren Verwaltungen, wie zentrale<br />

oder dezentrale Bürgerbüros, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Belange der Bürger z<strong>um</strong>in<strong>des</strong>t in<br />

einigen Aufgaben bündeln, sind ein guter Ansatz, gehen jedoch nicht<br />

weit genug.<br />

____________________________________________________________________________________<br />

47 Bull, DÖV 2004, 155 (156 f.)<br />

48 So auch: Schönenbroicher, DÖD 2003, 149 (153).<br />

49 Kutscha, NVwZ 2002, 942 (943).<br />

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