oder Examenshausarbeit
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Prof. Dr. Kaspar Frey<br />
HINWEISE FÜR DIE ANFERTIGUNG EINER<br />
SEMINAR- ODER EXAMENSHAUSARBEIT<br />
I. Allgemeines<br />
1. Bedenken Sie, dass jeder der einzelnen Arbeitsgänge (Materialsuche, Entwurf, Ausformulierung, Endredaktion,<br />
Ausdruck) seine Zeit beansprucht. Planen Sie daher genügend Zeit ein. Für eine Seminararbeit sollten Sie mit etwa<br />
drei bis vier (<strong>Examenshausarbeit</strong>: sechs) Wochen intensiver Arbeit rechnen.<br />
2. Wenn bei einer Seminararbeit Probleme auftauchen (etwa bei der Literatursuche <strong>oder</strong> Themenabgrenzung), sollten<br />
Sie diese möglichst frühzeitig mit mir <strong>oder</strong> Ihrem Betreuer besprechen.<br />
3. Sollten Sie sich nach Annahme eines Themas für eine Seminararbeit dafür entscheiden, die Arbeit nicht fertig zu<br />
stellen, so benachrichtigen Sie bitte sofort das Lehrstuhlsekretariat, Frau Leisner, Tel.: (0335) 5534-2801. Es gibt<br />
zumeist andere Kommilitonen, die bereit wären, Ihr Thema zu übernehmen.<br />
4. Die schriftliche Seminararbeit ist spätestens 2 Wochen vor dem Termin für den mündlichen Vortrag abzugeben!<br />
Bei Problemen rufen Sie mich bitte an (Tel. 0335/500 32 32). Bitte schicken Sie Ihre Arbeit auch als<br />
Datei an Frau Leisner und ggf. Ihren Betreuer. Ihre Seminararbeit werden wir etwa eine Woche vor Ihrem Referat<br />
per E-mail an die anderen Seminarteilnehmer schicken, die sich auf diese Weise mit der Thematik vertraut machen<br />
sollen.<br />
5. Äußere Form: Computerschrift, Zeilenabstand eineinhalbzeilig, DIN A 4 einseitig, Blocksatz, 25% der Blattbreite<br />
als Korrekurrand rechts. Bitte die Arbeit einfach links oben fest zusammenheften und ohne Hülle abgeben; dies<br />
erleichtert die Korrektur (und spart Plastik).<br />
II. Die schriftliche Arbeit muss folgende Bestandteile enthalten:<br />
1. Deckblatt: Es enthält bei Seminararbeiten die üblichen Angaben, insbesondere Name des Bearbeiters, E-mail,<br />
Matrikelnummer, Semester, Bezeichnung der Lehrveranstaltung und Titel der Seminararbeit; soweit möglich, eine<br />
Tel.-Nr. und Tageszeit, zu der ich Sie <strong>oder</strong> eine Ihrer Vertrauenspersonen erreichen kann. Besteht das Thema aus<br />
einem Sachverhalt, ist er - ggf. mit dem Generalsachverhalt für mehrere Unterthemen - auf dem Folgeblatt darzustellen.<br />
Bei <strong>Examenshausarbeit</strong>en genügen Name, Matr.-Nr. Schwerpunktbereich, Kurzthema; ist die Aufgabenstellung<br />
weiter konkretisiert, ist das Aufgabenblatt auf der folgenden Seite einzuheften <strong>oder</strong> der Text der Aufgabe wörtlich<br />
anzugeben.<br />
2. Inhaltsverzeichnis: Der Arbeit wird wie jeder wissenschaftlichen Arbeit eine Gliederung vorangestellt. Die Gliederung<br />
informiert den Leser, auf welchem Weg Sie sich der Lösung des gestellten Problemes genähert und wie Sie<br />
Ihre Darstellung aufgebaut haben. Unterteilen Sie Ihre Bearbeitung sinnvoll nach Komplexen und verwenden Sie für<br />
die Überschriften knappe, inhaltlich aussagekräftige Formulierungen. Die Gliederung sollte (insbesondere durch den<br />
Grad der Untergliederung) bereits erkennen lassen, welches Gewicht Sie einzelnen Punkten beimessen. Andererseits<br />
beeinträchtigt eine zu ausführliche Gliederung ihren Zweck, nämlich Leser auf einen Blick eine Übersicht über die<br />
Bearbeitung zu geben.<br />
Die Gliederung muss mit der im Text verwendeten übereinstimmen. Bei jedem Gliederungspunkt wird die Seite<br />
angegeben, die der Behandlung im Text entspricht. Die einzelnen Abschnitte der Gliederung sind im Text durch<br />
Ziffern, Buchstaben und Überschriften kenntlich zu machen (insbes. A, I, 1, a, aa, (1), (a)). Jede Gliederungsstufe<br />
muss zumindest zwei Gliederungspunkte aufweisen: „Wer A sagt, muss auch B sagen."<br />
3. Abkürzungsverzeichnis: Es ist vor allem erforderlich, wenn viele ausländische Abkürzungen verwendet werden.<br />
4. Schrifttumsverzeichnis: Bitte führen Sie alle zitierten Titel (und nur diese!) nach den Autorennamen in alphabetischer<br />
Reihenfolge an (auch Zeitungsartikel mit Verfasserangabe), nicht hingegen Gerichtsentscheidungen. Unüblich<br />
ist es, das Literaturverzeichnis nach Lehrbüchern, Kommentaren, Monographien Aufsätzen, ggf. auch Urteilsanmerkungen<br />
<strong>oder</strong> Rezensionen zu unterteilen. Materialien (Kommissionsberichte, Gesetzgebungsmaterialien etc.)<br />
sollten von der übrigen Literatur getrennt aufgeführt werden. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise der Eigennamen.<br />
Mehrere Verfassernamen bei einem Werk verbindet man am besten mit einem Schrägstrich (/). Den genauen<br />
Titel eines Buches findet man innen auf der ersten Titelseite. Bei Büchern bitte auch das Erscheinungsjahr angeben.<br />
Die zusätzliche Angabe des Erscheinungsorts macht nur bei gleichzeitiger Angabe des Verlags Sinn. Muster:<br />
letzte Änderung: 8.7.13 Druck: 15.07.13 © Frey HINW_SEM 1
Degenhart, Christoph: Staatsrecht I. Staatszielbestimmungen, Staatsorgane, Staatsfunktionen. 12. Aufl.<br />
1996.<br />
Gramm, Christof: Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn als Verfassungsrechtssatz. Zum Entwurf eines neuen<br />
Art. 2 a GG. JZ 1994, S. 611-618.<br />
Entscheidungen, Entscheidungssammlungen, Gesetzes- und Textsammlungen, Repetitorien und Zeitschriftentitel<br />
werden nicht ins Literaturverzeichnis aufgenommen. Allgemeine Rechtswörterbücher kann man konsultieren; man<br />
zitiert sie aber nicht. Wenn Sie Spalten verwenden, entfallen die Kursivschrift und der Doppelpunkt. Die Zitierweise<br />
muss nur angegeben werden, wenn nach dem Zurückblättern von der Fußnote ins Schrifttumsverzeichnis anderenfalls<br />
mehrere Werke gemeint sein könnten. Im Übrigen sollten Sie auf Einheitlichkeit achten, Ungereimtheiten und<br />
Lücken vermeiden. Es wirkt unsystematisch, wenn etwa nur bei einigen Werken der Erscheinungsort <strong>oder</strong> der Vorname<br />
angeben wird. Zitieren Sie den Ort stets <strong>oder</strong> – besser – lassen Sie ihn weg. Soweit zugänglich, ist stets die<br />
neueste Lehrbuch- und Kommentarauflage zu verwenden.<br />
5. Text: Der eigentliche Text der Arbeit sollte etwa 20 Seiten umfassen; wesentliche Überschreitungen bedürfen<br />
meiner Einwilligung. Bei <strong>Examenshausarbeit</strong>en, wenn vom Aufgabensteller nicht anderes erbeten, sollte der Umfang<br />
des Textes einschließlich der Fußnoten, aber ohne Leerzeichen 100.000 Zeichen umfassen. Nicht davon erfasst sind<br />
diejenigen Zeichen, die die vorangestellte Gliederung und das Literaturverzeichnis betreffen). Beschreiben Sie das<br />
Papier nur einseitig, nummerieren Sie die Seitenzahlen (römisch für den einleitenden Teil, arabisch für den eigentlichen<br />
Text), lassen Sie mindestens 25% der Blattbreite rechts als Korrekturrand und unterschreiben Sie die Arbeit am<br />
Schluss (bei <strong>Examenshausarbeit</strong>en auf dem Formblatt). Achten Sie auf Tippfehler und lesen Sie vor der Abgabe<br />
Korrektur und zwar nicht am Bildschirm (es werden regelmäßig Arbeiten mehr als einem Fehler pro Seite abgegeben;<br />
das ist nicht akzeptabel). Achten Sie auch auf korrekte Rechtschreibung, Grammatik – auch bei indirekter Rede<br />
– und Zeichensetzung.<br />
Bemühen Sie sich um inhaltliche und sprachliche Klarheit und Präzision; versuchen Sie, auch komplizierte Zusammenhänge<br />
in möglichst einfache Worte zu fassen (nicht umgekehrt). Beispiele und Hinweise auf die Praxis sind nicht<br />
etwa unwissenschaftlich, sondern notwendige Rechtfertigung längerer theoretischer Ausführungen! Suchen Sie den<br />
Widerstand der Sache! Welche Fragen kann man im praktischen Ergebnis unterschiedlich lösen? Nennen Sie die<br />
Fälle, deren Ergebnis von einem Theorienstreit abhängt! Fassen sie möglichst oft den Mut, die Alternativen selbst zu<br />
benennen und zu bewerten. Wer nur wiedergibt, was andere geschrieben haben, wird in der Regel über ein befriedigend<br />
nicht hinauskommen. Interpretieren Sie das Gesetz statt den BGH! Methodisch gibt es keinen Grund, anders<br />
vorzugehen, als Sie es bei Fallklausuren und -hausarbeiten gelernt haben! Beachten Sie das Thema: Ist z.B. ein Vertrag<br />
zu entwerfen, sind vom Willen der Parteien ausgehend alternative Klauseln abzuwägen, abstrakte Erörterungen<br />
zum dispositiven Recht sind i.d.R. überflüssig. Arbeiten Sie wo möglich auch de lege ferenda, schlagen Sie also die<br />
Formulierung eines Paragrafen vor. Sie sollten dann auch sagen, warum Sie naheliegende Alternativformulierungen<br />
nicht empfehlen. Denken Sie möglichst viel selbst und unabhängig von der Literatur.<br />
6. Fußnoten / Zitate: Ein Gesetz ist immer direkt im Text und möglichst genau, beim erstmaligen Zitat ggf. auch<br />
unter Angabe der Fundstelle, zu zitieren:<br />
§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BWahlG <strong>oder</strong> § 46 I 1 Nr. 5 BWahlG.<br />
Fußnoten schreiben Sie bitte unten auf die Seite des Zitats. Bitte halten Sie sich an das Vorbild einer juristischen<br />
Zeitschrift: Fußnoten beginnen groß und enden mit einem Punkt; Autoren bitte kursiv, sie sind auch bei Kommentaren<br />
in der Fußnote anzugeben, nicht notwendig im Schrifttumsverzeichnis.<br />
Bei Lehrbüchern geben Sie den Namen des Autors sowie – soweit vorhanden – den zitierten Paragrafen bzw. die<br />
Randnummer (Rn., RdNr., Rdnr.), andernfalls die genaue Seite an. Z.B.:<br />
Larenz/Canaris, Methodenlehre, S. 100.<br />
Kommentare zitieren Sie nach Namen des Kommentars, Paragraphen und Anmerkungen bzw. Randnummern. Außerdem<br />
ist bei mehreren Bearbeitern stets der jeweilige Bearbeiter anzugeben. Z.B.:<br />
Palandt/Heinrichs, § 242 Rn. 1. (Otto Palandt hat den Text nicht beeinflusst.)<br />
Literatur kann in der Fußnote abgekürzt zitiert werden, z. B.<br />
So auch Degenhart, Staatsrecht I, S. 104. bzw. A. A. Gramm, JZ 1994, 611, 616.<br />
Gerichtsentscheidungen zitieren Sie regelmäßig nach der amtlichen Sammlung, sonst nach Gericht und Fundstelle.<br />
Erstreckt sich die Entscheidung über mehrere Seiten , so geben Sie zunächst diejenige Seite an, auf der die Entscheidung<br />
beginnt. In Klammern beigefügt <strong>oder</strong> durch Komma abgetrennt wird sodann die Seite/Spalte, auf die man speziell<br />
Bezug nimmt. Erstreckt sich das Zitat noch auf die nächste Seite, kennzeichnen Sie dies mit "f.", zieht es sich<br />
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über mehrere Seiten hin, heißt es "ff.". Gegebenenfalls sind die in Bezug genommenen Randnummern in eckigen<br />
Klammern dahinter zu setzen. Z.B.: RGZ 99, 147, 149 f.; BGHZ 101, 186, 188 ff. [13-15].<br />
Oder LG Frankfurt a.M. , NJW 1982, 650, 651.<br />
Es muss immer genau die Seite angegeben werden, auf welcher der zitierte Gedanke zu finden ist. Davor ist bei<br />
Aufsätzen und Entscheidungen die Anfangsseite anzugeben. Bei Kommentaren ist der Bearbeiter anzugeben. Bei<br />
dem Verweis auf DIN-A-4-Seiten in Zeitschriften sind Angaben wie „a.E.“(am Ende) hilfreich.<br />
Wann muss Literatur <strong>oder</strong> Rechtsprechung zitiert werden? Grundregel: immer dann, wenn Sie einen fremden Gedanken<br />
übernehmen. Aber: Was sich direkt aus dem Gesetz ergibt, darf nicht durch ein Literatur- <strong>oder</strong> Rechtsprechungszitat,<br />
sondern nur durch Angabe der Gesetzesvorschrift belegt werden. Dasselbe gilt für juristisches Allgemeingut<br />
und unstreitige Auffassungen.<br />
Auch bei einer historischen Einführung muss die Quelle angegeben werden, etwa durch die Fußnote "Die folgende<br />
Übersicht orientiert sich an ..." (es folgt/en die Quelle/n).<br />
Wie soll zitiert werden? Eine Seminararbeit ist eine eigene geistige Leistung. Natürlich können und sollen Sie fremde<br />
Gedanken verarbeiten. Dieser Verarbeitungsprozess muss aber auch erkennbar sein. Dies bedeutet, dass Sie fremde<br />
Gedanken in aller Regel nicht wörtlich übernehmen, sondern – nach einer kritischen Reflexion – in eigene Worte<br />
fassen. Wörtliche Zitate sind nur dann zulässig, wenn es auf die genaue Formulierung ankommt. Ein nicht vom Verfasser<br />
nachgeprüftes Zitat ist nicht zulässig, es sei denn, die ursprüngliche Quelle ist dem Verfasser nicht auf zumutbare<br />
Weise zugänglich, in welchem Fall die statt dessen verwendete Quelle mit „zitiert nach“ zu kennzeichnen ist.<br />
Sollten Sie ausnahmsweise ein wörtliches Zitat für notwendig halten, müssen Sie dieses in Anführungsstriche setzen.<br />
Es muss jederzeit erkennbar sein, welche Ideen von Ihnen stammen und welche auf fremder Gedankenarbeit<br />
beruhen. Jeder fremde Gedanke – ob wörtlich zitiert <strong>oder</strong> nicht – muss also mit einer Fußnote belegt werden. Werden<br />
Gedanken desselben Autors mehrere Sätze lang verwendet, muss auch das deutlich werden, etwa durch indirekte<br />
Rede. Sie erspart dann mehrere aufeinanderfolgende Fußnoten zum selben Autor.<br />
III. Der mündliche Vortrag<br />
1. Der mündliche Seminarvortrag sollte möglichst frei sein. Dauer: die Hälfte der verfügbaren Zeit; sind Sie also<br />
der einzige Referent in einer Doppelstunde, sollte Ihr Vortrag 45 Minuten, bei zwei Referenten je 22 Minuten dauern.<br />
Deutliche Abweichungen sind vorher abzusprechen. Sie dürfen Ihren Vortrag durch Diskussion unterbrechen<br />
lassen und dann die volle Doppelstunde ausschöpfen. Bloßes Ablesen der schriftlichen Fassung dauert zu lange, ist<br />
in aller Regel eine Qual für die Zuhörer und führt zur Abwertung. Nicht notwendig, aber erwünscht ist es, wenn Sie<br />
sich eine Struktur für die anschließende Diskussion überlegen und mich darüber ggf. bei Abgabe Ihrer Arbeit mündlich<br />
<strong>oder</strong> schriftlich informieren.<br />
2. Es ist oft günstig, den Zuhörern Begleitmaterial, etwa ein Thesenpapier, in die Hand zu geben, Folien für den<br />
Projektor vorzubereiten <strong>oder</strong> ein übersichtliches Tafelbild zu planen.<br />
IV. Weiterführende Literatur zur Anfertigung von Seminararbeiten<br />
Für die Rechtswissenschaft: Forstmoser/Ogorek, Juristisches Arbeiten (3. Aufl. 2003); Kerschner, Wissenschaftliche<br />
Arbeitstechnik und -methodik für Juristen (5. Aufl. 1998); Kohler-Gehrig, Die Diplom- und Seminararbeit in den<br />
Rechtswissenschaften (2002); dies., Die Literatursuche bei Haus-, Seminar- und Diplomarbeiten mit juristischen<br />
Fragestellungen, JA 2001, 845 - 850; Kosman, Wie schreibe ich juristische Hausarbeiten (2. Aufl. 1997); Tettinger,<br />
Einführung in die juristische Arbeitstechnik (3. Aufl. 2003).<br />
Allgemein: Krämer, Wie schreibe ich eine Seminar-, Examens- und Diplomarbeit (4. Aufl. 1999); Lück, Technik des<br />
wissenschaftlichen Arbeitens (9. Aufl. 2003); Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten (3<br />
Aufl. 2005); Theisen, Wissenschaftliches Arbeiten (12. Aufl. 2004).<br />
Zum Einsatz von PC: Knoop, Die juristische Seminararbeit – Form, Methode und WinWord, jur-pc 1995, 3417 ff.;<br />
Krämer/Rohrlich, Juristisches Arbeiten mit Word (2005); Müller, Erstellung von Inhaltsverzeichnissen mit Word für<br />
Windows 6.0, Jura 1996, 52 f.; Schallbruch, Häufig gestellte Fragen – Hausarbeiten mit Winword 6.0, Jura 1996,<br />
498 f.<br />
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