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ZAHNÄRZ TEBLATT

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MAI 2014<br />

N I E D E R S Ä C H S I S C H E S<br />

<strong>ZAHNÄRZ</strong> <strong>TEBLATT</strong><br />

4<br />

Die Einzelpraxis ist tot –<br />

es lebe die Einzelpraxis<br />

Praxislage<br />

Wo die Bevölkerung lebt<br />

Wo Zahnärzte sich niederlassen<br />

32%<br />

Großstadt 28%<br />

Mittelstadt<br />

40%<br />

Land<br />

44%<br />

Großstadt<br />

26%<br />

30% Mittelstadt<br />

Land<br />

Quelle: IDZ/apoBank<br />

c<br />

IS Grafik<br />

14<br />

Prothetische Rehabilitation<br />

im parodontal geschädigten<br />

Gebiss – geht das?<br />

20<br />

In der Bewährungsphase –<br />

Verblendfreie, monolithische<br />

Kronen und Brücken<br />

aus Zirkoniumdioxid<br />

30<br />

Die indikationsgerechte<br />

Behandlung der<br />

bakteriellen Endodontitis –<br />

Teil 3


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Frankfurt, 2012)<br />

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Durch die Hintertür<br />

E D I T O R I A L<br />

Die alte Weisheit, dass Politik die Kunst des Möglichen ist,<br />

wird heutzutage von vielen Politikern gerne derart interpretiert,<br />

dass es darum geht, den Wähler eine möglichst lange<br />

Zeit über die eigentlichen Ziele im Unklaren zu lassen.<br />

So wurde beispielsweise der Bevölkerung der Eindruck<br />

vermittelt, man könne eine Währungsunion ohne Transferunion,<br />

ohne Harmonisierung der Sozialsysteme und mit<br />

einer Beschränkung der Neuverschuldung auf drei Prozent<br />

gestalten. Dazu mussten die Erkenntnisse von Eurostat<br />

bezüglich der Verschuldung einiger Beitrittsländer ignoriert<br />

werden.<br />

Die „roten Linien“ wurden dabei eine nach der anderen<br />

überschritten!<br />

Hätte man der Bevölkerung vor Einführung des Euro die<br />

Konsequenzen aus heutiger Sicht geschildert, der Bürger<br />

und Wähler hätte wohl mit ungläubigem Kopfschütteln<br />

abgewunken.<br />

Eine ähnliche Strategie, wenn auch nicht im gleichen<br />

Maße schicksalhaft für die Gesamtbevölkerung, kann<br />

man beim Umgang der Politik mit der Selbstverwaltung<br />

im Gesundheitswesen erahnen.<br />

Als der Gesetzgeber 2005 die – aus seiner Sicht wohl teilweise<br />

unbotmäßigen – ehrenamtlichen Vorstände bei den<br />

Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen durch hauptamtliche<br />

Vorstände ersetzte, wurde das mit einer notwendigen Professionalisierung<br />

begründet. Um bei dieser Beschneidung<br />

der Selbstverwaltung unterhalb der Schmerzgrenze von<br />

Ärzten und Zahnärzten zu bleiben, räumte man für die<br />

Vorstände die Möglichkeit ein, weiterhin in Nebentätigkeit<br />

als Arzt/Zahnarzt tätig bleiben zu dürfen. Es blieb den<br />

Vertreterversammlungen überlassen, wie dieser Spagat<br />

zwischen betriebswirtschaftlichen Zwängen der eigenen<br />

Praxis und dem Amt in der Körperschaft finanziell auszugleichen<br />

war.<br />

Ohne auf die Frage einzugehen, ob dabei immer das rechte<br />

Maß gefunden wurde, so muss doch festgehalten werden,<br />

dass hier die Selbstverwaltungen selbst entschieden haben,<br />

wie hoch die Entschädigungen sein sollten, finanziert aus<br />

den sauer verdienten Honoraren der Kollegenschaft.<br />

Wenn die Politik sich jetzt anscheinend in die Entschädigungsdiskussion<br />

einmischen will, so ist ihre dafür gegebene<br />

Begründung schlicht falsch und vorgeschoben: Es handelt<br />

sich eben nicht (mehr) um Versichertengelder, aus denen<br />

die Entschädigungen gezahlt werden, sondern um Gelder<br />

der Ärzte/Zahnärzte für deren erbrachte Leistungen.<br />

Das lässt sich auch ganz einfach beweisen: Die Kassen<br />

zahlen Vergütungen bis zur Gesamtvergütungsobergrenze<br />

auf der Basis erbrachter Leistungen, vollkommen unabhängig<br />

davon, wie viel die Vorstände in den jeweiligen<br />

Selbstverwaltungen als Entschädigungen erhalten!<br />

Trotzdem wollen die Aufsichten sich zukünftig die Dienstverträge<br />

vorab vorlegen lassen, und damit der Selbstverwaltung<br />

ein weiteres Stück Entscheidungsbefugnis nehmen.<br />

Ist das schon schlimm genug, droht darüber hinaus eine<br />

faktische Aushebelung der Möglichkeit, aus der Praxis heraus<br />

für eine begrenzte Zeit Verantwortung zu übernehmen.<br />

Denn die von der Politik diskutierte Entschädigungsorientierung<br />

an irgendwelchen Besoldungsstufen, die für<br />

Beamte dann ja im Normalfall für das gesamte Berufsleben<br />

gelten, mit der entsprechenden Pension im Anschluss,<br />

diese Orientierung ist ja nicht sachdienlich für jemanden,<br />

der seine Praxis parallel zu seiner Amtszeit am Leben<br />

erhalten muss, nicht wissend, ob er in der nächsten Legislatur<br />

wieder in sein Amt gewählt wird!<br />

Und dann greift die langfristige Strategie: Wenn sich kein<br />

Arzt/ Zahnarzt mehr findet für dieses Amt, dann werden<br />

die Vorstände der Selbstverwaltung von Verwaltungsfachleuten<br />

gestellt, von denen man sich vielleicht eine – aus<br />

Sicht der Politik – reibungslosere Arbeit erhofft!<br />

Aber auch hier gilt: Nicht jede Strategie geht auf! Ich habe<br />

mittlerweile etliche nichtzahnärztliche Vorstandsmitglieder<br />

in der Selbstverwaltung kennenlernen dürfen, die sich sehr<br />

engagiert für unsere Belange einsetzen! <br />

—<br />

Dr. Thomas Nels<br />

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | E D I T O R I A L<br />

1


NIEDERSÄCHSISCHES <strong>ZAHNÄRZ</strong><strong>TEBLATT</strong> – 49. Jahrgang<br />

Monatszeitschrift niedersächsischer Zahnärztinnen und Zahnärzte mit<br />

amtlichen Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(KZVN), erscheint elfmal jährlich, jeweils zum 15. eines jeden Monats.<br />

I M P R E S S U M<br />

HERAUSGEBER<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />

Postfach 81 03 64, 30503 Hannover;<br />

Tel.: 0511 8405- 0, Internet: www.kzvn.de<br />

REDAKTIONSBÜRO<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />

c/o KZVN, Heike Philipp, Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />

Tel.: 0511 8405 -207; Fax: 0511 8405 -262;<br />

E-Mail: nzb-redaktion@kzvn.de<br />

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Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />

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Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

REDAKTIONSSCHLUSS<br />

Heft 07, 08 / 14: 12. Juni 2014<br />

Heft 09 / 14: 14. August 2014<br />

Heft 10 / 14: 11. September 2014<br />

VERTRIEB<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

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4<br />

2012<br />

2011<br />

2010<br />

2009<br />

2008<br />

Art der Existenzgründung<br />

Berufsausübungsgemeinschaft<br />

Übernahme Einzelpraxis<br />

Neugründung Einzelpraxis<br />

Quelle: IDZ/apoBank<br />

27%<br />

33%<br />

30%<br />

30%<br />

35%<br />

61%<br />

57%<br />

57%<br />

50%<br />

55%<br />

12%<br />

10%<br />

13%<br />

20%<br />

10%<br />

c IS Grafik<br />

ABONNENTENVERWALTUNG<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

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Viola Soltysiak, Tel.: 0511 8405 -268<br />

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Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die<br />

Meinung der Redaktion wieder. Produktinformationen werden nach bestem<br />

Wissen veröffentlicht, jedoch ohne Gewähr. Alle Rechte des Nachdrucks und<br />

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Genehmigung der NZB-Redaktion. Für unverlangte Fotos wird keine Gewähr<br />

übernommen. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht auf<br />

Kürzungen vor. – Das Editorial wird von den Autoren in Eigenverantwortung<br />

verfasst und unterliegt nicht der presserechtlichen Verantwortung der<br />

Redaktion.<br />

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Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

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39,60 EUR, Einzelheft 3,30 EUR, inklusive Versandkosten. ISSN 1863-3145<br />

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2 I M P R E S S U M | N Z B | M A I 2 0 14


35<br />

E D I T O R I A L<br />

6<br />

20<br />

EDITORIAL<br />

FACHLICHES<br />

INTERESSANTES<br />

1 Dr. Thomas Nels:<br />

Durch die Hintertür<br />

POLITISCHES<br />

4 Die Einzelpraxis ist tot –<br />

es lebe die Einzelpraxis<br />

Existenzgründungsanalyse untersucht,<br />

wie sich Zahnärzte niederlassen<br />

6 Koordinierungskonferenz Presse- und<br />

Öffentlichkeitsarbeit in Mainz<br />

8 Das geheim verhandelte<br />

Freihandelsabkommen TTIP<br />

gefährdet die Demokratie<br />

10 Zahnreinigung für 30 Euro<br />

Preiswettbewerb, Qualitätsverunsicherung<br />

und Kulturwandel am Beispiel<br />

der Professionellen Zahnreinigung<br />

14 Prothetische Rehabilitation im<br />

parodontal geschädigten Gebiss –<br />

geht das?<br />

20 In der Bewährungsphase –<br />

Verblendfreie, monolithische Kronen<br />

und Brücken aus Zirkoniumdioxid<br />

30 Die indikationsgerechte Behandlung<br />

der bakteriellen Endodontitis<br />

Das „Timbuktu-Protokoll“<br />

Teil 3: Partielle Gangrän<br />

35 Wenn Knigge in die Praxis kommt –<br />

oder „Herzlich Willkommen in unserer<br />

Zahnarztpraxis“<br />

36 Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

- Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht<br />

- Aktuelle Urteile aus der Arbeitswelt<br />

38 Rechtstipp: Meldung bei Verdacht auf<br />

Kindesmisshandlung<br />

40 Handwerkerleistungen und<br />

haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

Kritische Punkte zur Abzugsfähigkeit<br />

ab 2014<br />

TERMINLICHES<br />

42 Termine<br />

PERSÖNLICHES<br />

42 Dr. Karl-Heinz Dreiocker ist gestorben<br />

43 Zum Tod von Dr. Joachim Wömpner<br />

KZVN<br />

44 Niederlassungshinweise<br />

46 Arbeitstreffen von KZVN-Vorstand &<br />

Verwaltungsstellenvorsitzenden<br />

K L E I N A N Z E I G E N<br />

K Z V N<br />

P O L I T I S C H E S<br />

I N H A LT<br />

KLEINANZEIGEN<br />

48 Kleinanzeigen<br />

P E R S Ö N L I C H E S T E R M I N L I C H E S I N T E R E S S A N T E S F A C H L I C H E S<br />

14<br />

30<br />

© Fotos Titel/Inhaltsverzeichnis: © yellowj/Fotolia.com; Dr. Uwe Neddermeyer; NZB-Archiv; Dr. A. Hutsky, J. Illner; Prof. Dr. M. Naumann<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | I N H A L T<br />

3


Die Einzelpraxis ist tot –<br />

es lebe die Einzelpraxis<br />

EXISTENZGRÜNDUNGSANALYSE UNTERSUCHT,<br />

WIE SICH <strong>ZAHNÄRZ</strong>TE NIEDERLASSEN<br />

2012<br />

2011<br />

2010<br />

2009<br />

2008<br />

Auch im Jahr 2012 war die Übernahme<br />

einer Einzelpraxis die häufigste Form der<br />

zahnärztlichen Existenzgründung. Das ergab die „Existenzgründungsanalyse“,<br />

die das Institut der Deutschen<br />

Zahnärzte (IDZ) seit 1984 gemeinsam mit der apoBank<br />

durchführt. Demnach entschieden sich 61 Prozent der<br />

Zahnärzte für die Übernahme einer Einzelpraxis, zwölf<br />

Prozent gründeten eine neue.<br />

Totgesagte leben länger – das gilt auch für die Einzelpraxis.<br />

Seit Jahren wird ihr das Totenglöcklein geläutet, aber sie ist<br />

nach wie vor die beliebteste Form der Niederlassung. Der<br />

Trend der letzten Jahre geht zwar zum Angestelltenverhältnis:<br />

Zwischen 2010 und 2013 ist die Zahl der angestellten<br />

Zahnärzte in Bayern um 65 Prozent gestiegen. Doch wenn<br />

sich Zahnärzte niederlassen, dann tun sie dies immer<br />

noch am liebsten in einer Einzelpraxis. 61 Prozent der<br />

Existenzgründer haben im Jahr 2012 eine bestehende Praxis<br />

übernommen und zwölf Prozent eine neue gegründet<br />

Art der Existenzgründung<br />

Berufsausübungsgemeinschaft<br />

Übernahme Einzelpraxis<br />

Neugründung Einzelpraxis<br />

Quelle: IDZ/apoBank<br />

27%<br />

33%<br />

30%<br />

30%<br />

35%<br />

61%<br />

57%<br />

57%<br />

50%<br />

55%<br />

12%<br />

10%<br />

13%<br />

20%<br />

10%<br />

c IS Grafik<br />

Abb. 1: 73 Prozent der Zahnärzte, die sich neu niederlassen,<br />

gehen in die Einzelpraxis. 61 Prozent übernehmen die Praxis<br />

eines Kollegen, zwölf Prozent gründen eine neue Einzelpraxis.<br />

(s. Abb. 1). Im Vorjahr war der prozentuale Anteil mit 57<br />

und zehn Prozent jeweils niedriger gewesen. Der Einstieg<br />

in eine Berufsausübungsgemeinschaft ist hingegen offensichtlich<br />

unattraktiver geworden.<br />

Einzelpraxen werden günstiger<br />

Für die Neugründung einer Einzelpraxis wendeten die<br />

Existenzgründer im Jahr 2012 im Schnitt 406.000 Euro auf.<br />

Damit ist sie zwar weiterhin die kostspieligste Form der<br />

Niederlassung, der Abstand zu den anderen Arten verringerte<br />

sich jedoch (s. Abb. 2). Zum einen, weil die durchschnittlichen<br />

Kosten für die Neugründung einer Einzelpraxis<br />

sanken (2009 lagen sie noch bei 438.000 Euro), und zum<br />

anderen, weil die Ausgaben für alle anderen Arten der<br />

Niederlassung stiegen, bei der Übernahme einer Einzelpraxis<br />

jedoch nur geringfügig um 2.000 Euro. Wie groß der<br />

Finanzbedarf eines einzelnen Zahnarztes bei Berufsausübungsgemeinschaften<br />

ist, hängt unter anderem von seinem<br />

Praxisanteil ab. Dies ist in Abbildung 2 berücksichtigt. Das<br />

Finanzierungsvolumen für Neugründungen betrug demnach<br />

340.000 Euro, das für Übernahmen 321.000 Euro und das<br />

für den Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft<br />

275.000 Euro. Im Jahr 2012 war die Übernahme einer<br />

Berufsausübungsgemeinschaft damit erstmals teurer als<br />

die Übernahme einer Einzelpraxis. Musste für die Einzelpraxisübernahme<br />

im Jahr 2008 noch um 35.000 Euro<br />

mehr aufgewendet werden als für eine Berufsausübungsgemeinschaft,<br />

so war sie 2012 um 20.000 Euro günstiger.<br />

Das dürfte nach Auffassung der apoBank auch auf die fehlende<br />

Nachfrage nach Einzelpraxen in manchen Regionen<br />

Deutschlands zurückzuführen sein. In Kooperationen hingegen<br />

sieht die Bank das Arbeitsmodell der Zukunft. Sie<br />

böten wirtschaftlich viel Potenzial. „Für viele Praxisabgeber<br />

ist es ratsam, die Praxis frühzeitig in eine Kooperation zu<br />

überführen, um sie für potenzielle Übernehmer attraktiver zu<br />

machen“, betonte Dr. David Klingenberger, stellvertretender<br />

wissenschaftlicher Leiter des IDZ, bei der Präsentation der<br />

Studie.<br />

4 P O L I T I S C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


Übernahmepreise gestiegen<br />

Bei den Kosten für die Neugründung einer Einzelpraxis<br />

machen die Investitionen in die Einrichtung und die medizinisch-technischen<br />

Geräte nach wie vor mit Abstand den<br />

größten Teil aus. Sowohl der Übernahmepreis von Einzelpraxen<br />

als auch der von Berufsausübungsgemeinschaften<br />

ist im Jahr 2012 gestiegen. Für die Übernahme einer<br />

Einzelpraxis wurde im Schnitt ein Preis von 155.000 Euro<br />

gezahlt. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr um elf Prozent.<br />

68 Prozent des Übernahmepreises umfasst der Goodwill,<br />

also der ideelle Wert der Praxis, und 32 Prozent deren<br />

materieller Wert. Bei den Berufsausübungsgemeinschaften<br />

ist der Übernahmepreis noch stärker gestiegen. Im Vergleich<br />

zum Vorjahr ist er um 26 Prozent auf 184.000 Euro gestiegen.<br />

Das prozentuale Verhältnis Goodwill zum materiellen Wert<br />

ist das Gleiche wie bei der Einzelpraxis (68:32).<br />

Frauen zurückhaltender<br />

Im Jahr 2012 haben fast genauso viele Frauen eine zahnärztliche<br />

Existenz gegründet wie Männer. 49 Prozent der<br />

Existenzgründer waren weiblich, 51 Prozent männlich. Wie<br />

in den Vorjahren haben dabei männliche Existenzgründer<br />

auch im Jahr 2012 mehr investiert als ihre Kolleginnen.<br />

In die Neugründung beziehungsweise Übernahme einer<br />

zahnärztlichen Einzelpraxis investierten Männer durchschnittlich<br />

429.000 Euro beziehungsweise 322.000 Euro.<br />

Zahnärztinnen hingegen investierten für Einzelpraxisneugründungen<br />

im Schnitt nur 376.000 Euro und für Einzelpraxisübernahmen<br />

278.000 Euro.<br />

Trend zur Stadt<br />

Auch 2012 zog es viele junge Zahnärzte in die Großstädte.<br />

Mittel- und langfristig gefährdet diese Entwicklung die<br />

flächendeckende zahnärztliche Versorgung in ländlichen<br />

Regionen. In großstädtischen Räumen leben 31,4 Prozent<br />

der Deutschen, der Anteil der Existenzgründungen in diesen<br />

Bereichen lag jedoch mit 44 Prozent deutlich höher<br />

(s. Abb. 3). In ländlichen Gebieten hingegen haben sich<br />

deutlich weniger Zahnärzte niedergelassen, als es der<br />

Bevölkerungsanteil vermuten lassen würde. Auch hier zeigt<br />

sich einmal mehr, dass die Niederlassung in ländlichen<br />

Gebieten weniger Konkurrenzdruck und damit bessere<br />

Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg verspricht als eine in<br />

der Großstadt.<br />

Gesamtwirtschaftlich relevant<br />

Quelle: IDZ/apoBank<br />

32%<br />

Großstadt<br />

Rund 350.000 Menschen arbeiten in deutschen Zahnarztpraxen.<br />

Welche wirtschaftliche Bedeutung der „Jobmotor“<br />

Zahnarztpraxis hat, zeigt einmal mehr die aktuelle Existenzgründungsanalyse.<br />

Allein in den Jahren 2011 und 2012<br />

haben zahnärztliche Existenzgründer laut IDZ und apoBank<br />

eine Milliarde Euro investiert. Mit diesem Geld seien<br />

20.000 Arbeitsplätze neu geschaffen oder erhalten worden.<br />

Grundlage der IDZ-Studie sind die von der apoBank<br />

durchgeführten Finanzierungen. Da der Marktanteil der<br />

Bank bei den zahnärztlichen Existenzgründungen nach<br />

eigenen Angaben bei knapp 50 Prozent liegt, handelt es<br />

sich um einen relevanten Ausschnitt, der „allgemeingültige<br />

Aussagen über das Niederlassungsverhalten im zahnärztlichen<br />

Bereich“ zulasse, heißt es in der Analyse. Die ganze<br />

Studie gibt es unter www.idz-koeln.de. <br />

—<br />

Tobias Horner<br />

Kosten der Niederlassung<br />

Gesamtfinanzierungsvolumina bei der Niederlassung in 1.000 Euro<br />

436<br />

406<br />

2011 2012<br />

Neugründung<br />

Einzelpraxis<br />

Quelle: IDZ/apoBank<br />

40%<br />

Land<br />

299 301<br />

Übernahme<br />

Einzelpraxis<br />

Wo die Bevölkerung lebt<br />

Mittelstadt<br />

Praxislage<br />

28%<br />

256<br />

340<br />

Neugründung<br />

Berufsausübungsgemeinschaft<br />

246<br />

321<br />

2011 2012 2011 2012 2011 2012 2011 2012<br />

Übernahme<br />

Berufsausübungsgemeinschaft<br />

Abb. 2: Die Kosten für die häufigste Form der Niederlassung<br />

(Übernahme einer Einzelpraxis) sind 2012 stabil geblieben.<br />

Wo Zahnärzte sich niederlassen<br />

44%<br />

Großstadt<br />

30%<br />

Land<br />

Abb. 3: Zahnärztliche Existenzgründer lassen sich gern in<br />

Städten nieder. Großstadt bedeutet mehr als 100.000 Einwohner,<br />

Mittelstadt 20.000 bis unter 100.000 Einwohner und Land unter<br />

20.000 Einwohner.<br />

Quelle: Nachdruck mit der freundlichen Genehmigung<br />

des BZB, BZB 1-2/2014<br />

249 275<br />

Beitritt/Einstieg<br />

Berufsausübungsgemeinschaft<br />

26%<br />

Mittelstadt<br />

c IS Grafik<br />

c IS Grafik<br />

P O L I T I S C H E S<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

5


Koordinierungskonferenz<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

in Mainz<br />

Fotos: © Dr. Uwe Neddermeyer<br />

Am 4. und 5. April waren die „Öffentlichkeitsarbeiter“<br />

der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />

und Zahnärztekammern in Mainz zusammengekommen,<br />

um sich diesmal unter dem Thema „Image<br />

zwischen Sein und Schein“ auszutauschen. „Image<br />

bezeichnet das Stimmungsbild und den Gesamteindruck,<br />

den eine Mehrzahl von Menschen von einer Organisation,<br />

einer Einzelperson oder einem Produkt hat“, hieß es in der<br />

Einladung. Zudem sehen Marktforscher das „Image“ als<br />

wichtigen Einflussfaktor für Kaufentscheidungen, und die<br />

Kommunikationswissenschaft weist dem Begriff folgerichtig<br />

auch einen wertschöpfenden Charakter zu. Mit dieser<br />

Feststellung wird aber bereits das Dilemma deutlich, das<br />

sich für Ärzte und Zahnärzte aus einer verkaufsorientierten<br />

Betrachtung des Image-Begriffs ergeben kann. Allerdings<br />

bildet ein positives Image auch eine Voraussetzung, um<br />

Ideen und Forderungen berufspolitischer Organisationen<br />

erfolgreich zu artikulieren.<br />

Anlässlich der Koordinierungskonferenz sollten unter anderem<br />

Antworten auf die Frage gefunden werden, ob die<br />

Zahnärzteschaft überhaupt eine Image-Kampagne benötige<br />

Prof. Dr. Lothar Rolke.<br />

Karolina Schmitd, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Christian Wehry,<br />

Dr. Jürgen Fedderwitz, Christian H. Schuster.<br />

und wie dieses zu beeinflussen sei. Unter der souveränen<br />

Moderation von Christian Wehry (Kassenzahnärztliche<br />

Bundesvereinigung – KZBV) und in Anwesenheit des<br />

stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV,<br />

Dr. Jürgen Fedderwitz, und des Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer,<br />

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, wurde<br />

ausgiebig diskutiert. Als Diskussionsgrundlage dienten<br />

dabei neben den Statements der beiden Letztgenannten<br />

weitere Vorträge rund um das Thema „Image“.<br />

Im Vordergrund des Vortrages von Prof. Dr. Lothar Rolke<br />

von der FH Mainz stand der Wertschöpfungsgedanke.<br />

Image-Management lohne sich, denn „das Image von<br />

heute ist der Umsatz von morgen“, lautete sein Credo.<br />

Rolke verdeutlichte anhand zahlreicher statistischer Werte<br />

und Beispiele aus der Wirtschaft den Zusammenhang<br />

zwischen Image, Reputation und einer Marke. Um diese<br />

Werte nutzbar zu machen, sei die Kommunikation wichtig.<br />

Über Chancen und Risiken bei Image-Kampagnen, die<br />

Kampagnenfähigkeit von Verbänden sowie über Konzeptionsprozesse<br />

referierte Christian H. Schuster vom Institut<br />

6 P O L I T I S C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


für Kommunikation (IFK), wobei die Übertragung von Marketingstrategien,<br />

wie sie beispielsweise für den Zentralverband<br />

des Deutschen Handwerks gelten, auf zahnärztliche<br />

Körperschaften nicht unproblematisch erschien.<br />

Die „Kommunikation rund um das Thema Organspende“<br />

war das Thema von Birgit Blome, Pressesprecherin der<br />

Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und Karolina<br />

Schmidt von der Bundeszentrale für gesundheitliche<br />

Aufklärung (BZgA). Anschaulich berichteten sie über die<br />

Grundlagen der Organ- und Gewebespende sowie über<br />

die entsprechende Imagebildung. Diskussionsgegenstand<br />

war ferner der nachhaltige Imageschaden und der darauf<br />

folgende dramatische Rückgang der Spenderbereitschaft<br />

nebst anhaltendem Mangel an Spenderorganen aufgrund<br />

der jüngsten Manipulationsskandale in Kliniken. Im Spiegel<br />

der Medien sei ein hohes Empörungspotential entstanden,<br />

und das Vertrauen der Bevölkerung sei nachhaltig erschüttert<br />

worden. Anhand dieses Beispiels und der geschilderten<br />

Begleitung der Veränderungsprozesse sowie der zum Teil<br />

drastischen und öffentlichkeitswirksamen Kampagnen<br />

(Beispielsweise bettlägerige Dialysepatienten auf Bahnsteigen)<br />

wurden die Maßnahmen aufgezeigt, mit denen man<br />

der Image-Krise begegnen kann.<br />

Referentinnen Karolina Schmidt und Birgit Blome.<br />

P O L I T I S C H E S<br />

Dr. Christoph A. Ramseier von der Klinik für Parodontologie<br />

der Universität Bern beschäftigte sich in seinem ebenso<br />

anspruchsvollen wie dezent humorvollen Vortrag mit der<br />

Frage „Was beeinflusst das Image der Zahnmedizin“. Das<br />

„Image des Zahnarztes als Berufsperson“ war dabei<br />

ebenso ein Thema wie die speziellen Imageprobleme des<br />

gesamten Berufsstandes. Danach fügen beispielsweise die<br />

Werbung für die eigene zahnärztliche Dienstleistung, das<br />

Anbieten von rein ästhetischen Dienstleistungen, der Missbrauch<br />

des Patientenvertrauens und zu hohe Honorare<br />

dem Image des Berufsstandes Schaden zu. Ethik, soziale<br />

Verantwortung und Wertvorstellungen sind daher für Ramseier<br />

wichtige Bestandteile der Imagebildung. Er sprach<br />

sich dafür aus, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />

Praxisumsatz, Personal und Patientenwohl aufrechtzuerhalten.<br />

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Dr. Christoph A. Ramseier,<br />

Prof. Dr. Lothar Rolke und Dr. Jürgen Fedderwitz.<br />

Gerade diese selbstkritische Betrachtung des eigenen<br />

Berufsstandes dürfte ein nicht unerheblicher Faktor bei der<br />

Imagebildung des einzelnen Praxisinhabers, aber auch des<br />

gesamten Berufsstandes sein, der neben allen anderen<br />

taktischen und strategischen Maßnahmen zur Hebung des<br />

Images nicht aus dem Auge verloren werden sollte. <br />

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25919


Das geheim verhandelte<br />

Freihandelsabkommen TTIP<br />

gefährdet die Demokratie<br />

„Nichts wünschen wir uns mehr als ein Freihandelsabkommen<br />

zwischen Europa und den Vereinigten Staaten“,<br />

schwärmte Angela Merkel im Februar 2013 vor dem<br />

Bund der Deutschen Industrie. i Was motiviert unsere<br />

Bundeskanzlerin zu solch einer Aussage? Es ist die Aussicht<br />

auf mehr Wachstum und Arbeitsplätze. In der dann<br />

größten Freihandelszone der Welt mit weit mehr als 800<br />

Millionen Einwohner/innen werden heute schon rund<br />

die Hälfte des globalen Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet<br />

und ein Drittel des Welthandels bestritten. Die<br />

Einschätzungen der Vorteile, die so ein Abkommen<br />

bringt, driften naturgemäß weit auseinander. Die Europäische<br />

Kommission selbst rechnet bis zum Jahr 2027<br />

mit einem Wachstum des realen Einkommens der EU<br />

von bis zu 0,48 Prozent. ii Es geht also um eine gewisse,<br />

eher geringe Einkommenssteigerung in zehn Jahren.<br />

Dagegen sind die Nachteile abzuwägen. Hier kommt<br />

mehr Demokratie ins Spiel.<br />

Wirtschaft oder Staat, wer entscheidet?<br />

Nun, es geht um weit mehr als freien Handel und Investitionsschutz.<br />

Wenn dieses Abkommen in Kraft tritt, verschiebt<br />

sich damit das heute schon schiefe Machtverhältnis zwischen<br />

den großen transnationalen Konzernen und den Staaten<br />

weiter in die falsche Richtung. Die Wirtschaft erzeugt nach<br />

wie vor die Grundlagen unseres Lebens. Es kann also<br />

nicht darum gehen, „wirtschaftsfeindlich“ zu sein. Es geht<br />

darum zu überlegen, wie Wirtschaft gestaltet wird. Zudem<br />

sollten die Interessen der Großkonzerne nicht mit den<br />

Interessen der hunderttausenden kleinen und mittelständischen<br />

Betriebe verwechselt werden.<br />

In Europa haben wir uns für das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft<br />

entschieden, dies ist auch in den europäischen<br />

Verträgen so festgelegt (EUV Artikel 3, Absatz 3). Das<br />

Wesen dieses Wirtschaftssystems ist, dass der Staat den<br />

Ordnungsrahmen für die Wirtschaft definiert, also die<br />

Spielregeln bestimmt und einen sozialen Ausgleich schafft.<br />

Das Grundgesetz definiert wiederum in Artikel 20 die entscheidenden<br />

Ordnungsprinzipien für den deutschen Staat:<br />

Demokratie, Sozial- und Rechtsstaatlichkeit. Das Abkommen<br />

würde – zum aktuellen Verhandlungsstand – diese Grundlagen<br />

unseres Zusammenlebens empfindlich verletzen.<br />

Deshalb mischt sich Mehr Demokratie ein. Es geht um<br />

mehr als Chlorhühnchen, Gentechnik oder Hormonfleisch.<br />

Konzernklagen: Gefahr für den Rechtsstaat<br />

Besonders kritisch ist das Investitionsschutzkapitel des<br />

Abkommens mit dem sogenannten Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren<br />

(ISDS). Dieses Verfahren erlaubt Konzernen,<br />

vor einem „Schiedsgericht“ zu klagen, wenn sie ihre<br />

Gewinnerwartung durch politische Entscheidungen eines<br />

Staates verletzt sehen. Konzerne selbst können nicht verklagt<br />

werden. Solche „Schiedsgerichte“ sind keine Gerichte<br />

im herkömmlichen Sinne. Sie bestehen ausschließlich<br />

aus Anwälten, die in einem Prozess die Rolle des Kläger-<br />

Anwalts, im nächsten Verfahren die Rolle des Anwalts der<br />

Beklagten, und ein anderes Mal die Rolle des Richters<br />

übernehmen. Eine exklusive Minderheit von hoch bezahlten<br />

Rechtsexpert/innen entscheidet also über Entschädigungen<br />

in Milliardenhöhe – die Steuerzahler/innen dann bezahlen<br />

müssen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich, Berufungsmöglichkeiten<br />

gibt es nicht.<br />

Auf eine solche Investitionsschutzklausel in einem anderen<br />

Abkommen beruft sich heute schon Vattenfall – und verklagt<br />

8 P O L I T I S C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


derzeit Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz<br />

für den Atomausstieg. Erfunden wurde dieses Gerichtsverfahren,<br />

um Investitionen in Staaten mit fehlender oder<br />

nicht unabhängiger Gerichtsbarkeit zu schützen. Dies trifft<br />

weder auf die USA noch die EU zu, hier wird die bestehende<br />

Justiz umgangen.<br />

Gefahren für die Demokratie<br />

a) Fehlende Transparenz<br />

Die Verhandlungen finden zwischen der EU-Kommission,<br />

vertreten durch den Handelskommissar, und dem US-Handelsministerium<br />

statt. In der EU haben weder die Mitgliedsstaaten<br />

noch die anderen Mitglieder der EU-Kommission<br />

noch gar die Abgeordneten von Europaparlament und<br />

nationalen Parlamenten Einblick in die Verhandlungsdokumente.<br />

Der Skandal dabei: Einige hundert Industrielobbyist/<br />

innen verfügen dagegen über einen exklusiven Zugang zu<br />

den Verhandlungen und können ihre Interessen direkt in<br />

den Vertrag einbringen. Die EU-Kommission will die Verhandlungen<br />

geheim abschließen und den Parlamenten<br />

dann nur noch die Wahl zwischen Zustimmung und<br />

Ablehnung lassen. Nach dem Motto: Friss Vogel oder stirb!<br />

Wir kennen dies bereits von der Eurorettungspolitik.<br />

b) Parlamente werden systematisch geschwächt<br />

Das könnte auch anders laufen. In den USA versucht Präsident<br />

Barack Obama seit Monaten, für seine handelspolitische<br />

Agenda die sogenannte „Fast Track Authority“ vom<br />

Kongress zu bekommen. iii Der US-Kongress hat nämlich<br />

das Recht, bei Handelsabkommen mitzureden. Wenn ein<br />

Verhandlungsergebnis in Form eines fertigen Vertragsentwurfes<br />

vorliegt, kann er den Entwurf Punkt für Punkt<br />

durchgehen und der Regierung Nachverhandlungsaufträge<br />

erteilen. Das verzögert unter Umständen natürlich die<br />

Verabschiedung – jedenfalls dann, wenn die Regierung die<br />

Wünsche der Abgeordneten im Verhandlungsprozess nicht<br />

berücksichtigt. Um das zu vermeiden, kann sich die Regierung<br />

die sogenannte „Fast Track Authority“ bewilligen lassen –<br />

dann verzichtet der Kongress auf diese Rechte und ist<br />

einverstanden, dass er am Ende einen Vertragsentwurf<br />

bekommt, den er nur in Gänze annehmen oder ablehnen<br />

kann. Obama hätte dies gerne, aber er bekommt es nicht.<br />

Fast Track ist in Europa der Normalfall, in Brüssel wie in Berlin.<br />

c) Wirtschaftslobby künftig Co-Autor der Gesetzgebung?<br />

Hinter dem Stichwort „regulatorische Kooperation“ verbirgt<br />

sich ein weiteres Demokratieproblem. Das TTIP könnte die<br />

Art und Weise, wie in der EU Gesetze und Regulierungen<br />

verabschiedet werden, fundamental verändern: Lange<br />

bevor Parlamente bestimmte Vorschläge zu Gesicht bekämen,<br />

hätten US-Regierung und Unternehmen weitreichende<br />

Konsultations- und Einflussmöglichkeiten. US- und EU-Lobbyverbände<br />

wie die American Chamber of Commerce und<br />

Business Europe sprechen hierzu Klartext: „Interessengruppen<br />

würden mit Regulierern zusammen an einem Tisch sitzen,<br />

um gemeinsam Gesetze zu schreiben.“ iv Wer schon ganz<br />

zu Beginn dabei ist, hat natürlich die besten Chancen,<br />

bestimmte Prozesse in seinem Sinne zu beeinflussen oder<br />

gar zu verhindern.<br />

TTIP und Volksentscheide<br />

Die Ergebnisse eines solchen Abkommens – neben TTIP<br />

geht auch vom CETA-Abkommen, das derzeit mit Kanada<br />

verhandelt wird, eine ähnliche Gefahr aus – sind kaum<br />

mehr zurückzudrehen und betreffen gleichzeitig unmittelbar<br />

das Leben von Millionen von Menschen. Die TTIP-Bestimmungen<br />

werden für alle Ebenen bindend sein (EU, Bund,<br />

Länder, Gemeinden); damit werden ganze Politikfelder<br />

dem Einfluss der gewählten und demokratisch legitimierten<br />

Politik und auch Volksentscheiden entzogen.<br />

Bevor das Abkommen in Kraft tritt, muss das europäische<br />

Parlament zustimmen, zudem müssen es vermutlich auch<br />

die einzelnen Mitgliedsstaaten ratifizieren. Das geschieht<br />

in der Regel durch die Parlamente, in einzelnen Ländern<br />

sind aber auch Volksentscheide möglich. Wird der Vertrag<br />

von nur einem EU-Staat nicht ratifiziert, ist er gescheitert.<br />

Mehr Demokratie fordert einen Volksentscheid in Deutschland<br />

über TTIP. Ein so weit gehender Vertrag braucht die<br />

Zustimmung aller Bürger/innen! <br />

—<br />

Roman Huber, Edda Dietrich<br />

Quelle: www.mehr-demokratie.de Nr. 100, 2/2014<br />

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P O L I T I S C H E S<br />

i zitiert nach: „Die Welt“ vom 2. Februar 2013: „USA und eU forcieren gigantische Freihandelszone“.<br />

ii Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Centre for economic Policy Research (CePR 2013).<br />

iii Jürgen Maier: „Freihandelsabkommen – Die Entmachtung der Parlamente“, Eröffnungsrede beim 2. Zivilgesellschaftlichen<br />

Außenwirtschaftsforum in Berlin am 24. Februar 2014, abrufbar unter http://tinyurl.com/juergenmaier<br />

iv Pia Eberhardt: „Weniger Demokratie wagen?“, in: „TTIP: no We Can’t“, abrufbar unter http://tinyurl.com/no-ttip<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

9


Zahnreinigung für 30 Euro<br />

PREISWETTBEWERB, QUALITÄTSVERUNSICHERUNG UND KULTURWANDEL<br />

AM BEISPIEL DER PROFESSIONELLEN ZAHNREINIGUNG<br />

Fotos: © IGZ Die Alternative<br />

Mehr denn je gehen Patienten heute<br />

nicht erst zum Zahnarzt, wenn sich<br />

bereits Zahnbeschwerden eingestellt haben, sondern um<br />

selbst aktiv Problemen zuvorzukommen – mit regelmäßigen<br />

Kontrolluntersuchungen, Prophylaxeberatungen und einer<br />

Professionellen Zahnreinigung (PZR). Die PZR ist neben der<br />

häuslichen Mundpflege eine der wichtigsten, wissenschaftlich<br />

anerkannten Maßnahmen, um den häufigsten<br />

Erkrankungen in der Mundhöhle – Karies und Parodontitis –<br />

vorzubeugen.<br />

Trotz ihres Nutzens für die Mundgesundheit ist die PZR<br />

nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen<br />

enthalten, so dass die dort versicherten Patienten die<br />

Behandlung – mit wenigen Ausnahmen – aus eigener<br />

Tasche bezahlen müssen. Diese Tatsache und die weite<br />

Verbreitung der PZR haben dazu geführt, dass die Kosten<br />

für eine PZR inzwischen Gegenstand von öffentlichkeitswirksamen<br />

Preisvergleichen in Internetportalen geworden<br />

sind. Dort können Patienten mit wenigen persönlichen<br />

Angaben eine PZR-Behandlung „ausschreiben“ und erhalten<br />

dann Preisangebote von Zahnärzten aus ihrer Nähe. Viele<br />

gesetzliche Krankenkassen unterstützen und bewerben<br />

solche Preisvergleichsportale. Im Mittelpunkt der Werbung<br />

steht dabei unübersehbar der Preis – sowohl Kassen als<br />

auch Portalanbieter versprechen dem Patienten teils horrende<br />

„Einsparpotenziale“.<br />

Zahnärzte aus KZVen und Kammern argumentieren, bei<br />

den Internetauktionen gehe es um Lockvogelangebote<br />

zur Patientengewinnung. Nun gut, mag man sich fragen,<br />

warum sollten sich solche Billigangebote nicht trotzdem<br />

einem Wettbewerb stellen. Wenn sie nicht mit entsprechender<br />

Qualität hinterlegt sind, werden sie – wie die<br />

Kaffeefahrten mit Lammfellverkauf – beim Patienten durchfallen<br />

und allenfalls eine ärgerliche Randerscheinung<br />

bleiben. Dabei gerät aus dem Blick, dass die Qualität einer<br />

zahnmedizinischen Behandlung immer nur individuell<br />

beurteilbar ist, sich oft erst über längere Zeiträume zeigt und<br />

vom Patienten bestenfalls intuitiv und selten nur fachlich<br />

medizinisch einschätzbar ist. Es fehlt also – anders als bei<br />

einer Handelsware – an einem standardisierbaren Maßstab<br />

für die Qualität der Leistung und damit auch die Möglichkeit,<br />

das Gesamtpaket aus Preis und Leistung zu bewerten.<br />

Unter solchen Voraussetzungen kann ein Wettbewerb<br />

nicht sinnvoll funktionieren. Ein solcher Wettbewerb wird,<br />

sollte man ihn wider besseres Wissen befördern, zu falschen<br />

Versprechen, uneinlösbaren Erwartungshaltungen und Verzerrungen<br />

im Anreizgefüge führen.<br />

30 Euro für eine PZR<br />

PZR für 30 Euro – Angebote beim Internetportal<br />

„2te-zahnarztmeinung.de.<br />

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Patient inseriert<br />

auf der Internetplattform „2te-zahnarztmeinung.de“ eine<br />

Professionelle Zahnreinigung. Er gibt an, dass er 24 Zähne<br />

(unter Berücksichtigung der Weisheitszähne fehlen acht<br />

Zähne) besitzt und dass bislang noch keine Professionelle<br />

Zahnreinigung bei ihm durchgeführt wurde. Diese spärlichen<br />

Informationen lassen kaum sichere Rückschlüsse auf den<br />

Mundgesundheitszustand zu. Die fehlenden Zähne sind<br />

10 P O L I T I S C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


meist Folge von Karies, was aber erst im Kontext des<br />

Alters und nach einer Untersuchung des Patienten bewertet<br />

werden kann. Die Tatsache, dass der Patient bislang noch<br />

nie eine PZR hatte, müsste allerdings einen bietenden<br />

Zahnarzt vorsichtig stimmen: Erfahrungsgemäß ist der<br />

Aufwand bei einer erstmaligen PZR oft wesentlich höher<br />

als bei den in regelmäßigen Abständen durchgeführten<br />

Zahnreinigungen, müssen doch hier die langjährig erworbenen<br />

Zahnbeläge und nicht nur die der letzten sechs<br />

Monate entfernt werden. Der Patient erhält insgesamt acht<br />

Angebote, das höchste Angebot liegt bei 70 Euro, das<br />

niedrigste bei 30 Euro.<br />

Wie sieht nun die Kalkulation des Angebotes über 30 Euro<br />

aus? 20 Prozent des Zahnarzthonorars kassiert das Internetportal<br />

als Gebühr für die Nutzung der Plattform. Vom<br />

Honorar müssen dann noch Kosten für Verbrauchsmaterialien,<br />

Instrumentenaufbereitung und anteilige Geräteabschreibungen<br />

abgezogen werden: Fluoridierung, Polierpaste/Air-<br />

Flow, Handinstrumente, Geräte, Hygiene. Je nach Aufwand<br />

verbleibt vermutlich ein Betrag von etwa 15-20 Euro für<br />

die Lohn- und allgemeinen Praxiskosten – wohlgemerkt<br />

für eine Behandlung, die selbst bei sorgfältig gepflegten<br />

Zähnen und entsprechend wenigen Zahnbelägen kaum<br />

unter einem Zeitaufwand von 30 Minuten ablaufen kann.<br />

Im Beispiel des Patienten, der nach eigenen Angaben<br />

noch nie eine PZR hat durchführen lassen, müsste man<br />

wohl eher mit 60 Minuten rechnen, womöglich bei<br />

schlechtem Pflegezustand sogar mit mehreren Sitzungen.<br />

Es wird deutlich, dass das Angebot über 30 Euro mit nahezu<br />

hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit nicht einmal<br />

die betriebswirtschaftlich zu kalkulierenden Kosten der<br />

Behandlung deckt und schon gar nicht einen Gewinn, ein<br />

Einkommen für den Zahnarzt generiert. Selbst bei den höheren<br />

Angeboten bleibt es zweifelhaft, ob die Behandlung<br />

wirklich kostendeckend hätte durchgeführt werden können.<br />

Der Vertrauensverlust in der Wettbewerbslogik<br />

Wenn Angebote so deutlich unter den betriebswirtschaftlich<br />

zu kalkulierenden Kosten liegen, dann liegt die<br />

Befürchtung nahe, dass an der Qualität der Behandlung<br />

gespart wird. Das könnte im Falle der PZR schlicht bedeuten,<br />

dass nicht alle Zahnbeläge entfernt werden. Die mühselige<br />

und zeitaufwendige Konkremententfernung (Zahnbeläge<br />

unter dem Zahnfleisch) – wichtig vor allem, um Zahnfleischentzündungen<br />

entgegenzuwirken – dürfte zuerst<br />

unter den Tisch fallen. Werden aber nicht alle vorhandenen<br />

Zahnbeläge entfernt, verliert die PZR ihren prophylaktischen<br />

Sinn. Immerhin könnte man noch sagen, dass ein bisschen<br />

Zahnreinigung besser sei als gar keine. Das Argument ist<br />

zwar richtig, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass<br />

der Patient nicht das bekommt, was ihm angeboten<br />

wurde. Hinzu kommt, dass Patienten kaum in der Lage<br />

Benn Roolf, Chefredakteur der<br />

IGZ Die Alternative.<br />

sind, zu erkennen, ob Zahnbeläge wirklich entfernt worden<br />

sind. Die Zahnbeläge an für die Zahnbürste schwer erreichbaren<br />

Stellen sind eben überwiegend nicht im heimischen<br />

Badezimmerspiegel sichtbar, sondern verstecken sich in<br />

Zahnzwischenräumen und Zahnfleischtaschen. Die Tatsache,<br />

dass die Qualität der zahnärztlichen Leistung vom Patienten<br />

nicht eingeschätzt werden kann, bedeutet, dass er letztlich<br />

nichts anderes tun kann, als seinem Zahnarzt zu vertrauen.<br />

Kann er aber einem Zahnarzt wirklich vertrauen, wenn offensichtlich<br />

ist, dass der Preis für die empfangene Leistung<br />

nach allen Regeln des gesunden Menschenverstandes<br />

nicht kostendeckend sein kann? Ein Vertrauensverlust ist<br />

unter diesen Umständen kaum zu vermeiden.<br />

Teurer Wettbewerb<br />

Der Preiswettbewerb produziert nicht nur kaum einlösbare<br />

Qualitätsversprechen und Vertrauensverluste, sondern<br />

verschlingt selbst Ressourcen, die für die Behandlung der<br />

Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen. 20 Prozent der<br />

Behandlungskosten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

müssen in unserem Beispiel allein für die Nutzung des Internetportals<br />

als „Auftragsakquisition“ an die Betreiberfirma<br />

gezahlt werden.<br />

Daneben entstehen systemische Fehlanreize, die das<br />

Leistungsvolumen innerhalb der Kassenleistungen durch<br />

Doppeluntersuchungen unnötig aufblähen. Jeder Zahnarzt<br />

ist verpflichtet, einen neuen Patienten vor der eigentlichen<br />

Behandlung erst einmal eingehend zu untersuchen und<br />

den Befund zu dokumentieren. Das löst eine Abrechnung<br />

dieser Kassenleistung nach BEMA Nr. 01 aus. Hinzu kommen<br />

ein PSI-Test (Parodontaler Screening Index, BEMA Nr. 04)<br />

und bei Unklarheiten auch noch Röntgenaufnahmen, <br />

P O L I T I S C H E S<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

11


wenn Bilder vom Vorbehandler nicht verfügbar sind. Je<br />

häufiger Patienten ihren Zahnarzt wechseln, desto häufiger<br />

fallen auch diese Leistungen an. Auf diese Weise entstehen<br />

überflüssige Doppeluntersuchungen – hätte der Patient die<br />

PZR bei seinem angestammten Zahnarzt durchführen lassen,<br />

wären solche Leistungen nicht angefallen. Die unnötige<br />

Aufblähung des Leistungsvolumens bei den Kassenleistungen<br />

geht zwar wegen der Vergütungsobergrenzen zunächst<br />

einmal nicht sofort zu Lasten der gesetzlichen Kassen,<br />

wirkt sich aber perspektivisch über die Budgetverhandlungen<br />

von KZVen und Kassen kostensteigernd aus. Wettbewerb<br />

kann teuer werden.<br />

Wettbewerbsantagonismen kontra<br />

vertrauensvolles Miteinander<br />

Ökonomen sehen Zahnarzt und Patient in einer kruden<br />

Kunden-Lieferanten-Beziehung, ausgestattet mit höchst<br />

gegensätzlichen Interessen. Der modellierte Kunde der<br />

Wirtschaftstheorie möchte den geringstmöglichen Preis<br />

erzielen, der modellierte Lieferant steht dem diametral<br />

entgegen. Dass solche Antagonismen schon im ganz normalen<br />

Wirtschaftsleben nicht die ganze Realität abbilden,<br />

dass es neben der Preisverhandlung immer auch um ein<br />

Vertrauen in die Seriosität des Partners, in die Qualität von<br />

Produkten und Leistungen geht und so ein wechselseitiges<br />

Aufeinander-Angewiesensein entsteht, ist eine Binsenweisheit.<br />

Insofern ist die Vertrauensbeziehung zwischen<br />

Arzt und Patient, eine Beziehung, in der aus guten Gründen<br />

das Miteinander dominiert, gar nicht so weit entfernt von<br />

der Realität des wirtschaftlichen Handelns, wie es uns die<br />

Ökonomen in ihren Modellen des „homo oeconomicus“<br />

weismachen wollen. Das vertrauensvolle Miteinander ist<br />

eben kein ethischromantischer Anachronismus aus vergangenen<br />

Tagen, sondern möglicherweise sogar die effizientere<br />

Form des „Wirtschaftens“. Unser Beispiel der PZR<br />

weist jedenfalls in diese Richtung.<br />

Homo oeconomicus<br />

Der „homo oeconomicus“ ist – und das sollte nicht aus<br />

dem Blick geraten – nur ein Modell der Wirtschaftswissenschaft,<br />

eine Vereinfachung, Vergröberung von Realität, um<br />

Mechanismen wirtschaftlichen Handelns zu beschreiben.<br />

In den politischen Debatten wird das Modell des „homo<br />

oeconomicus“ als des egoistisch-triebhaft, ja quasi<br />

naturgesetzlich seinem wirtschaftlichen Vorteil folgenden<br />

Menschen aber gern – weil es so verlockend simpel<br />

erscheint – als Natur des Menschen, als Realität gesehen.<br />

Doch ebenso wenig, wie die Vergröberung des Menschen<br />

zum „homo oeconomicus“ die ganze Vielfalt menschlicher<br />

Handlungen erklärt, sollte sich die Politik der Versuchung<br />

hingeben, vorrangig mit dem aus diesem Modell abgeleiteten<br />

Instrumentarium von wirtschaftlichen Anreizsystemen<br />

und Wettbewerb das Gesundheitswesen zu gestalten. Der<br />

„homo oeconomicus“ ist – wie der Wettbewerb – nur ein<br />

Teil des Ganzen und nicht das Ganze selbst.<br />

Medizin und wirtschaftlicher Wettbewerb<br />

In der Medizin geht es im Unterschied zu anderen Bereichen<br />

der gewerblichen Wirtschaft um fundamentale Güter der<br />

menschlichen Existenz: die Gesundheit und das Leben.<br />

Das trifft nicht minder auf die Zahnmedizin zu: Bekannt<br />

sind inzwischen die vielfältigen Wechselwirkungen von<br />

Erkrankungen des Mundraumes mit weitverbreiteten,<br />

schweren Allgemeinerkrankungen wie beispielsweise<br />

Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In Studien<br />

zeigte sich, dass Patienten mit Parodontitis ein 1,7fach<br />

erhöhtes Risiko für eine koronare Herzerkrankung hatten.<br />

Deutliche Hinweise gibt es auch auf Zusammenhänge<br />

von Frühgeburten und Atemwegserkrankungen mit einer<br />

unbehandelten Parodontitis. Bakterien aus den Zahnfleischtaschen<br />

wirken nicht nur im Mundraum, sondern<br />

gelangen über die Blutbahn in den Körper. Die Zahnmedizin<br />

ist längst schon dem tradierten Image eines Zahnreparaturbetriebes<br />

entwachsen und heute mehr als je zuvor<br />

prophylaxeorientiert und in Themen anderer medizinischer<br />

Disziplinen eingebunden.<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind sich der besonderen<br />

Verantwortung ihrer Berufsausübung bewusst. Das Wohl<br />

der Patienten ist die oberste Maxime zahnärztlichen Handelns<br />

– so steht es in den Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern.<br />

Diese Verpflichtung grenzt den Berufsstand<br />

von gewerblichen, im wirtschaftlichen Wettbewerb<br />

stehenden Unternehmen ab und macht den Weg frei für<br />

eine vertrauensvolle Zahnarzt-Patient-Beziehung. Nur unter<br />

solchen Voraussetzungen ist letztlich eine gelingende<br />

Medizin sinnvoll denkbar, denn Patienten wünschen sich<br />

ihren Arzt als Helfer und nicht als Verkäufer medizinischer<br />

Dienstleistungen. Wenn sie hinter jedem Therapievorschlag<br />

nur noch monetäre Motive vermuten müssten, stünden<br />

wir vor einem grundlegenden kulturellen Wandel, den<br />

niemand – weder Politiker noch Vertreter der Krankenkassen,<br />

Ärzte oder Patienten – ernsthaft wollen kann. Dass eine<br />

vertrauensvolle Zahnarzt-Patient-Beziehung auch wirtschaftlich<br />

effizient sein kann und der wirtschaftliche Wettbewerb<br />

bei näherem Hinsehen keineswegs zwangsläufig zu<br />

Kostenreduzierungen, sondern eher noch zu Kostensteigerungen<br />

führt, dürfte eine gute Nachricht sein. <br />

—<br />

Benn Roolf<br />

Quelle: „IGZ Die Alternative“, Ausgabe 2/2013,<br />

Hrg. von der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher<br />

Verbände in Deutschland e. V. (IGZ), www.i-g-z.de<br />

12 P O L I T I S C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


Fortbildungen in Hannover und Berlin<br />

21.05.2014 Hannover: Dentale Lachgassedierung 3 Punkte<br />

- sicher, komfortabel, wirtschaftlich -<br />

25.06.2014 Hannover: Bakterien sicher im Griff! Ein Konzept zur modernen<br />

Parodontitisbehandlung mit Photodynamik und Stabilisierung<br />

mit Probiotika<br />

2 Punkte<br />

13.06.2014 Berlin: Systematische Absaug- und Haltetechnik nach Hilger 5 Punkte<br />

09.07.2014 Hannover: Herstellung von Provisorien für<br />

verschiedene Indikationen<br />

4 Punkte<br />

03.09.2014 Berlin: Manueller Schärfkurs für parodontale Handinstrumente 5 Punkte<br />

10.09.2014 Berlin: Neue Richtlinien RKI-BfArM 2012 für Praxisbegehungen 3 Punkte<br />

24.09.2014 Hannover: Tiefziehtechnik 3 Punkte<br />

25.09.2014 Hannover: Schnarchschutz 9 Punkte<br />

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Prothetische Rehabilitation im<br />

parodontal geschädigten Gebiss –<br />

geht das?<br />

Epidemiologische Studien zeigen, dass in<br />

Deutschland mehr als die Hälfte aller Erwachsenen<br />

an einer Parodontitis erkrankt sind. Darüber<br />

hinaus stellen Parodontalerkrankungen die häufigste<br />

Ursache für Zahnverlust bei Erwachsenen dar. Daher<br />

nimmt die prothetische Rehabilitation im parodontal<br />

geschädigten Gebiss einen immer wichtigeren Stellenwert<br />

ein.<br />

Behandlungskonzept<br />

Interdisziplinäres Management der parodontologischen<br />

und prothetischen Therapie in einem synoptischen<br />

Behandlungskonzept stellt die Voraussetzung für eine<br />

funktionelle und ästhetische Rekonstruktion dar. Nur durch<br />

eine erfolgreich abgeschlossene präprothetische Vorbehandlungsphase,<br />

gefolgt von der prothetischen Therapie unter<br />

Berücksichtigung parodontaler Aspekte und anschließender<br />

Einbindung in ein regelmäßiges Nachsorge-Regime können<br />

voraussagbare und langzeitstabile Behandlungsergebnisse<br />

ermöglicht werden.<br />

Das synoptische Behandlungskonzept gliedert sich in<br />

Abhängigkeit von der individuellen Patientensituation in<br />

folgende übergeordnete Behandlungsschritte:<br />

Abb. 1: Sanierungsbedürftiges Gebiss. Ausgangssituation, Patient,<br />

männlich, 55 Jahre, behandlungs- und sanierungsbedürftiges<br />

Gebiss mit parodontaler Vorschädigung; Zähne 11, 12, 14, 15 mit<br />

Interimsprothese ersetzt, Behandlungswunsch: festsitzender<br />

Zahnersatz.<br />

Anamnese und Befundaufnahme,<br />

Schmerzbehandlung (soweit notwendig),<br />

Diagnosen und Einzelzahnprognosen,<br />

Prothetische Therapieplanung und Umsetzung in einem<br />

systematischen Behandlungsablauf und<br />

regelmäßige Nachsorge.<br />

Die gewissenhafte Erhebung der Anamnese in Kombination<br />

mit einer vollständigen Befundaufnahme ist die<br />

Grundlage einer sicheren Diagnosestellung. Ergänzend zur<br />

Fotos: © Prof. Dr. M. Naumann<br />

Abb. 2: Ausgangssituation mit partiellem Zahnersatz. Ansicht von rechts (Foto links), frontal (Foto Mitte), links (Foto rechts).<br />

14 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


dentalen Untersuchung haben sich in der parodontalen<br />

Diagnostik der klinische Parodontalstatus (Taschensondierungstiefen,<br />

Blutung auf Sondieren, parodontale Rezessionen<br />

pro Zahnfläche (m/d/v/oral) und Zahn, Furkationsbeteiligung,<br />

Mobilitätsgrad, Mundhygienestatus) und röntgenologische<br />

Zahnfilmaufnahmen in der Paralleltechnik mit Halter<br />

bewährt. Über den Wert eines DVT finden sich in letzter<br />

Zeit vermehrt Diskussionsbeiträge.<br />

Für die synoptische Behandlungsplanung ist die Einschätzung<br />

der Einzelzahnprognosen auf der Basis der gesamten<br />

Befundsituation von maßgeblicher Bedeutung. Jeder Zahn<br />

wird in die Kategorie sicher, zweifelhaft oder hoffnungslos<br />

eingestuft (Tab. 1), aufgrund dessen weitere, therapeutische<br />

Maßnahmen getroffen werden: Nach Abschluss der Planungsphase<br />

wird mit dem systematischen Behandlungsablauf<br />

begonnen (Tab. 2). Zunächst werden im Rahmen der systemischen<br />

Phase mögliche Risikofaktoren für Patient und<br />

Behandler erfasst und ggf. interdisziplinär abgeklärt. Die<br />

sich anschließende Hygienephase hat die Ziele, adäquate<br />

Mundverhältnisse herzustellen und die Mitarbeit des<br />

Patienten zu evaluieren, sodass eine Verbesserung der<br />

oralen Gesundheit erreicht wird. Entsprechend den Einzelzahnprognosen<br />

werden dann in der präprothetischen<br />

Phase hoffnungslose Zähne extrahiert, die Prognose der<br />

verbliebenen Zähne während der Tragezeit provisorischer<br />

Versorgungen ausgetestet und optimale Okklusionsverhältnisse<br />

wiederhergestellt. Gleichzeitig wird durch konservierende<br />

und endodontische defektbezogene Behandlungsmaßnahmen<br />

versucht, fragliche Zähne in einen<br />

vorhersagbaren Zustand zu überführen.<br />

Die Therapie des parodontalen Krankheitsbildes stellt sich<br />

komplexer dar, da es sich um eine multifaktorielle Infektionserkrankung<br />

handelt. In der Ätiopathogenese wird der<br />

parodontalpathogenen Mikroflora, aber auch den endogenen<br />

respektive exogenen Risikofaktoren sowie genetischen<br />

Komponenten eine entscheidende Rolle zugeschrieben.<br />

Demzufolge stellen die Desintegration von supra- und<br />

subgingivalem Biofilm in Kombination mit einer adjuvanten<br />

antimikrobiellen Therapie und die Modifikation von Risikofaktoren<br />

die zentralen Bestandteile der Parodontitistherapie<br />

dar. Parodontalchirurgische Verfahren sind i. d. R. erst dann<br />

indiziert, wenn die alleinige konservative Therapie zu einem<br />

nicht ausreichenden Behandlungserfolg geführt hat. Insbesondere<br />

bei Patienten mit chronischen schweren respektive<br />

aggressiven Parodontitiden ist die subgingivale Belagentfernung<br />

und Reduktion der Taschensondierungstiefen mit<br />

chirurgischen Verfahren sicherer zu erzielen als mit der<br />

konservativen Therapie alleine. Als weiterreichende<br />

operative Maßnahmen können resektive und regenerative<br />

parodontalchirurgische Techniken zum Einsatz kommen.<br />

Die chirurgische Furkationstherapie mit resektiven Verfahren<br />

wie Hemisektion und Wurzelamputation weisen in der<br />

Literatur heterogene Behandlungsergebnisse auf. <br />

PROGNOSEEINSTUFUNG EINES ZAHNES<br />

Sicher<br />

Zweifelhaft<br />

Hoffnungslos<br />

Tabelle 1.<br />

Zahn mit gutem dentalem und<br />

parodontalem Zustand, so dass ein<br />

dauerhafter Erhalt anzunehmen ist.<br />

Zahn mit fraglichem dentalem<br />

und/oder parodontalem Zustand, aber<br />

in strategisch wichtiger Position.<br />

Im Rahmen der Vorbehandlung muss<br />

versucht werden, den Zahn in einen<br />

sicheren Zustand zu überführen und<br />

somit dauerhaft zu erhalten.<br />

Zahn mit schlechtem dentalem<br />

und/oder paorodontalem Zustand.<br />

Erhalt medizinisch nicht möglich bzw.<br />

nur mit übermäßigem Aufwand zu<br />

realisieren. Der Zahn steht aber in<br />

strategisch unwichtiger Position, so<br />

dass es nicht sinnvoll ist, ihn zu erhalten.<br />

SYSTEMISCHER BEHANDLUNGSABLAUF<br />

1. Systemische Phase<br />

Ziele: Schutz des Patienten und Behandlers<br />

2. Hygienephase<br />

Ziele: Herstellung hygienischer Mundverhältnisse,<br />

Evaluation der Mitarbeit des Patienten<br />

3. Präprothetische Vorbehandlung<br />

Ziele: konservierende Vorbehandlung erhaltungswürdiger<br />

Zähne, Verbesserung parodontaler Verhältnisse,<br />

optimale Okklusionsverhältnisse. Austesten prothetischer<br />

Versorgungen, Pfeilerzahnvermehrung<br />

4. Reevaluation der gesamten Vorbehandlung<br />

(nach 2 bis 12 Monaten)<br />

Ziel: Erfolgreicher Abschluss aller präprothetischen<br />

Maßnahmen<br />

5. Prothetische Phase<br />

Ziel: Eingliedern von definitivem Zahnersatz<br />

6. Nachsorge<br />

Ziele: Aufrechterhaltung der oralen Gesundheit und<br />

Funktionstüchtigkeit des Zahnersatzes<br />

Tabelle 2.<br />

F A C H L I C H E S<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

15


Ist darüber hinaus eine Pfeilervermehrung mit Implantaten<br />

geplant, ist aufgrund eines erhöhten Periimplantitisrisikos<br />

der Zeitpunkt der Insertion nach dem Abschluss der parodontalen<br />

Therapie zu wählen. In dieser Phase können<br />

Zähne mit unsicherer Prognose zur Verankerung von<br />

provisorischen Versorgungen genutzt werden. Diese Zähne<br />

werden zusammen mit der Implantatfreilegung entfernt.<br />

In einer abschließenden Gesamt-Reevaluation werden die<br />

präprothetischen Behandlungsergebnisse der vorbereitenden<br />

Maßnahmen beurteilt. Erst wenn alle Ziele erfolgreich<br />

erreicht wurden, erfolgt die definitive prothetische Therapie.<br />

Andernfalls müssen weitere präprothetische Therapiemaßnahmen<br />

ergriffen oder die prothetische Planung verändert<br />

werden.<br />

Abb. 3: Einzelbild-Röntgenstatus. Prognostische Beurteilung<br />

der Zähne anhand des Ampelsystems: rot = hoffnungslos,<br />

gelb = zweifelhaft, grün = sicher.<br />

Abb. 4: Parodontalstatus. Rot = Taschentiefen von 6 mm und<br />

mehr, Zahn 16 und 47 Furkationsgrad III.<br />

Misserfolge sind u. a. darauf zurückzuführen, dass es zu<br />

einer Multiplikation von verschiedenen Risiken kommt<br />

wie endodontische Behandlung, ausgeprägter Zahnhartsubstanzverlust,<br />

chirurgische Therapie und prothetische<br />

Rekonstruktion. Ist eine derartig komplexe Therapie geplant,<br />

empfiehlt sich eine interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

im Spezialistenteam von Parodontologen, Endodontologen<br />

und Prothetikern.<br />

Die erfolgreiche Bewertung der korrektiven Phase der<br />

gesamten Parodontaltherapie geht mit folgenden Behandlungszielen<br />

einher:<br />

entzündungsfreie Verhältnisse des Parodontiums,<br />

Ausschaltung ökologischer Nischen mit Taschensondierungstiefen<br />

< 5mm sowie Furkationsbeteiligung < Grad 1,<br />

Regeneration der durch Parodontitis destruierten<br />

Strukturen und<br />

Schaffung optimaler Voraussetzungen für<br />

adäquate Mundhygieneverhältnisse.<br />

Lockerungsgrad<br />

Die Zahnbeweglichkeit wird klinisch bestimmt als Amplitude<br />

der Kronenauslenkung als Wirkung einer standardisierten<br />

Kraft (0,1 N). Diese Amplitude wird in der Regel zur Unterscheidung<br />

zwischen physiologischer und pathologischer<br />

Zahnbeweglichkeit herangezogen und hat deshalb Einfluss<br />

auf die prothetische Therapieplanung. Die Grenze zwischen<br />

physiologischer und pathologischer Zahnbeweglichkeit ist<br />

wissenschaftlich nicht klar definiert. Die Zahnbeweglichkeit<br />

ist abhängig von der Höhe des Alveolarknochens und der<br />

Weite des Parodontalspaltes. Ein reduziertes Parodont weist<br />

nicht zwangsläufig eine pathologische Zahnbeweglichkeit<br />

auf. Der Begriff „pathologisch“ ist dann gerechtfertigt, wenn<br />

sich die Zahnbeweglichkeit im Laufe der Zeit erhöht und/<br />

oder Zeichen der Entzündung (Bluten auf Sondieren,<br />

Pusentleerung, Progression des Attachmentverlustes)<br />

vorliegen. Eine erhöhte Zahnbeweglichkeit kann auch ein<br />

Indikator für eine fortschreitende traumatische Läsion sein.<br />

Eine erhöhte Zahnmobilität bei gesundem, reduziertem<br />

alveolärem Attachment ohne erweiterten Parodontalspalt<br />

ist somit als physiologisch zu bezeichnen. Sie wird als<br />

physiologische Adaptation an eine veränderte Funktion<br />

gewertet.<br />

Rekonstruktion<br />

Im Zuge einer parodontalen Vorbehandlung werden die<br />

hoffnungslosen Zähne, bei nicht erfolgreichen präprothetischen<br />

Maßnahmen auch die zweifelhaften Zähne entfernt.<br />

Oft bleibt nach diesen Maßnahmen ein Lückengebiss<br />

zurück, das aufgrund der numerischen topographischen<br />

Verteilung der Restzähne bei konservativer Herangehensweise<br />

eine Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz<br />

zulässt. Ist eine Implantatlösung nicht geplant, bleiben<br />

nur die Optionen, überspannige Brückenrekonstruktionen<br />

(mit ihrem Für und Wider) einzusetzen oder das Gebiss<br />

mit herausnehmbarem Zahnersatz zu versorgen.<br />

16 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


Herausnehmbarer Zahnersatz<br />

Bei der Versorgung von teilbezahnten Kiefern mit<br />

herausnehmbaren Prothesen stehen die Optionen<br />

Herausnehmbarer Zahnersatz,<br />

Kombiniert festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz<br />

zur Verfügung.<br />

Die Eingliederung von Teilprothesen führt zu einem erhöhten<br />

Level an Plaquebefall der Ankerzähne. Daher werden<br />

einige Grundregeln in der Gestaltung von Teilprothesen<br />

empfohlen: Ein Abstand der Konstruktionselemente von<br />

etwa 4 mm vom Gingivarand ist einzuhalten, grazile<br />

Gestaltung kleiner Verbinder, im Unterkiefer ist ein Lingualbügel<br />

einer lingual bedeckenden Platte vorzuziehen.<br />

Insgesamt werden vereinfachte Konstruktionen mit wenig<br />

Bedeckung empfohlen. Teilprothesen können durch die<br />

Pfeilerbelastung zu erhöhter Mobilität an den Pfeilern führen.<br />

Daher ist bei parodontal geschädigten Pfeilern, die nach<br />

der Behandlung noch eine erhöhte Mobilität aufweisen,<br />

eine sekundäre Verblockung durch die Retentionselemente<br />

der Teilprothesen sinnvoll. Die sekundäre Verblockung<br />

kann unterstützend wirken, um eine Mobilität zu verringern.<br />

Im Vergleich zu festsitzendem Zahnersatz oder unversorgten<br />

Lückengebissen weisen konventionelle herausnehmbare<br />

Prothesen in klinischen Studien Nachteile in Bezug auf parodontale<br />

Parameter auf. Pfeilerzähne in mit Teilprothesen<br />

versorgten Kiefern haben häufig erhöhte Sondierungstiefen.<br />

Teilprothesen, die mit Doppelkronen verankert werden,<br />

scheinen gegenüber Modellgussprothesen etwas bessere<br />

Überlebensraten zu erzielen. Unter optimalen Bedingungen<br />

wurden nach 25 Jahren Überlebensraten von 65 % gefunden,<br />

aber auch ein erheblich geringeres Überleben von nur<br />

etwa 40 bis 50 % nach 10 Jahren wurde beschrieben. Unterschiede<br />

im verwendeten Retentionselement (Klammern,<br />

Geschiebe, Doppelkronen) scheinen jedoch keinen Einfluss<br />

auf parodontale Parameter, die das Überleben von Pfeilerzähnen<br />

beeinflussen, zu besitzen. Insgesamt weisen jedoch<br />

Teilprothesen gegenüber festsitzendem Zahnersatz<br />

schlechtere Überlebensraten auf.<br />

Festsitzender Zahnersatz<br />

Im Zusammenhang mit der prothetischen Versorgung mit<br />

Brücken wird häufig das Gesetz nach Ante herangezogen.<br />

Es besagt, dass die perizementäre Oberfläche der Brückenpfeiler<br />

diejenigen der zu ersetzenden Zähne erreichen oder<br />

übertreffen soll. <br />

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Abb. 5: Langzeitprovisorische Versorgung. Zum Ersatz von 11, 12, 14, 15, 16 im Sinne einer überspannten Brückenversorgung parallel<br />

zur systematischen PA-Behandlung. Bereits jetzt konnte der Patient subjektiv funktionell und ästhetisch zufrieden gestellt werden.<br />

Abb. 6: Implantatabformung (System: Camlog),<br />

aus Aspekten der Vorhersagbarkeit<br />

der Rot-Weiß-Ästhetik im Frontzahnbereich<br />

wurde auf die Implantation regio 12 zu<br />

Gunsten einer Verbundbrücke z13-i11<br />

verzichtet.<br />

Eine Reihe klinischer Studien belegt, dass trotz eklatanter<br />

Missachtung des Gesetzes nach Ante diese Versorgungen<br />

klinisch erfolgreich sind. Die Komplikationsraten von langspannigen<br />

Brücken im parodontal schwer geschädigten,<br />

aber sanierten Gebiss können wie folgt zusammengefasst<br />

werden: nach fünf Jahren 96,4 % (CI: 94,6-97,6 %), nach 10<br />

Jahren 92,9 % (CI: 89,5-95,3 %).<br />

Für die Pfeilerzähne lagen die Überlebensraten nach 5 Jahren<br />

bei 97,5 % und nach 10 Jahren bei 95 %. Als biologische<br />

Komplikationsraten (nach 5 Jahren/10 Jahren) wurden<br />

bewegliche Brücken 3,1 %/6,2%, Pfeilerkaries 0,9 %/1,9%<br />

und Pfeiler mit endodontischen Komplikationen in 3,6 %/<br />

7 % der Fälle beobachtet. Es wurden nach 5 Jahren/10 Jahren<br />

Dezementierung in 2,2 %/4,6%, Pfeilerfrakturen in 1,9 %/<br />

3,7 % und Gerüstfrakturen in 2,1 %/4,2 % der Fälle im Sinne<br />

technischer Komplikationen beobachtet.<br />

Bei einer gleichmäßigen Anordnung der Pfeilerzähne im<br />

reduzierten, aber gesunden Parodont gelten 20 bis 30 %<br />

des ursprünglichen Zahnhalteapparates als ausreichend,<br />

um eine zirkuläre Brücke zu tragen. Pfeilerzähne mit reduzierter<br />

alveolärer Knochenunterstützung halten normalen<br />

Kaubelastungen stand. Ein negativer Einfluss auf Beißund<br />

Kaumuster wird nicht beobachtet. Eine alternierende<br />

Extraktion nach HELD erscheint heute obsolet.<br />

Zur Versorgung mit zirkulärem, festsitzendem Zahnersatz<br />

werden mindestens 4 bis 6 Pfeilerzähne gefordert. Die<br />

Abb. 7: Individuelles Zirkonabutment<br />

auf Titanklebebasis regio 11 und<br />

Standardabutments Titan regio 14, 15, 16<br />

vor definitiver Befestigung.<br />

symmetrische Anordnung begünstigt<br />

eine gleichmäßige Kräfteverteilung.<br />

Zwei Pfeiler in Prämolaren- und Molarenregion<br />

in beiden Kieferhälften<br />

werden als notwendig erachtet. Die<br />

bilaterale Versorgung einer zirkulären<br />

Brücke mit bis zu zwei Extensionsgliedern<br />

in Prämolarenbreite kann erfolgreich<br />

sein (wird aber nicht als Standardtherapie<br />

für den zahnärztlichen Alltag<br />

empfohlen) unter Berücksichtigung<br />

folgender technischer und biomechanischer<br />

Aspekte.<br />

Hierzu zählen:<br />

Schaffung ausreichender Retention<br />

Das Ziel sollte sein, die Höhe für die Präparation des<br />

Pfeilerzahnes bei möglichst großer Parallelität auszunutzen.<br />

In einer Brückenkonstruktion mit mehreren Pfeilern ist<br />

der parodontal stabilste Zahn den größten Rotationsund<br />

Dislokationsbewegungen ausgesetzt. Hier sollte<br />

die Aufmerksamkeit auf die Schaffung ausreichender<br />

Retention gerichtet sein.<br />

Dimensionierung der Rekonstruktion<br />

Um Materialermüdungen und Spannungen innerhalb<br />

der Konstruktion zu vermeiden, sollte das Metallgerüst<br />

mindestens 5 mm hoch und 4 mm breit sein.<br />

Bissrelation und Okklusion: Eine gleichmäßige<br />

Okklusion mit „freedom in centric“ ist anzustreben<br />

Eine Reduktion des Okklusionsfeldes zur Verringerung<br />

der okklusalen Belastung ist nicht notwendig. Die noch<br />

vorhandenen Parodontien sollen vor allem axial belastet<br />

werden. Im Frontzahnbereich ist ein großer Overbite und<br />

Overjet zu vermeiden. Bei einer Reduktion auf eine<br />

Prämolarenokklusion gemäß dem ShortenedDental<br />

ArchKonzept (SDA) sind okklusale Kontakte im Frontzahnbereich<br />

zwingend erforderlich.<br />

Die dynamische Okklusion sollte anteriore Balancekontakte<br />

bei Exkursivbewegungen im Rahmen einer Front/<br />

Eckzahnführung vorsehen. In extremen Ausnahmefällen<br />

ist eine bilateral balancierte Okklusion sinnvoll. Die<br />

18 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


Abb. 8: Abschlussbild. Zahn 21 Zustand nach chirurgischer Kronenverlängerung; Zirkonoxidbasierte Endpfeilerbrücke 13-11<br />

und Einzelkrone 21, 14-17 klassische VMK-Kronenversorgung (Foto links).<br />

statische Okklusion soll langfristig regelmäßig kontrolliert und<br />

adjustiert werden, um das Auftreten von Frühkontakten zu<br />

vermeiden.<br />

Implantate<br />

Es konnte gezeigt werden, dass bei der Implantation bei<br />

Patienten mit vorhergehendem, durch Parodontitis bedingten<br />

Zahnverlust nach 10 Jahren ein 9fach erhöhtes Risiko<br />

für Periimplantitis im Vergleich zu Implantaten bei nicht<br />

parodontal erkrankten Patienten vorliegt. Jedoch liegt eine<br />

gleiche Überlebenswahrscheinlichkeit von Implantat und<br />

Suprakonstruktion vor. Für die Implantation im parodontal<br />

geschädigten, teilbezahnten Gebiss wurde ebenfalls eine<br />

verringerte Erfolgswahrscheinlichkeit beschrieben. Derzeit<br />

ist mit einer um ca. fünf Prozent verringerten Überlebenswahrscheinlichkeit<br />

der Implantate im Vergleich zu Zähnen<br />

zu rechnen. Trotzdem handelt es sich um eine sinnvolle<br />

Erweiterung des Therapiespektrums, welches unbedingt in<br />

Betracht gezogen werden sollte. Implantate sollten mit<br />

dem Ziel eingesetzt werden, bei Einzelzahnlücken die<br />

Pfeilerpräparation angrenzender Zähne für eine Brücke zu<br />

vermeiden oder über eine Pfeilervermehrung festsitzenden<br />

bzw. festsitzendherausnehmbaren Zahnersatz zu ermöglichen.<br />

Eine „Schienung“ beweglicher Zähne durch Verbundbrücken<br />

(ZahnImplantatgetragene Brücken) scheint nicht<br />

sinnvoll zu sein.<br />

Parodontitistherapie<br />

Langzeitstabile Ergebnisse sind nur durch die lebenslange<br />

Einbindung des parodontal erkrankten Patienten in ein<br />

regelmäßiges Nachsorgekonzept zu erzielen. Ohne eine<br />

adäquate unterstützende Parodontitistherapie kann die<br />

konservative und parodontalchirurgische Therapie die<br />

Progredienz der Parodontitis – wenn überhaupt – nur<br />

kurzfristig stoppen. Während bei der sog. professionellen<br />

Zahnreinigung (PZR) lediglich die sichtbaren supragingivalen<br />

Areale gereinigt werden, müssen bei der unterstützenden<br />

Parodontitistherapie (UPT) Stellen mit Taschensondierungstiefen<br />

> 4 mm zusätzlich auch subgingival instrumentiert<br />

werden. Zeitliche Intervalle von drei bis sechs Monaten<br />

zwischen den einzelnen UPT-Terminen sollten nicht überschritten<br />

werden. Das Nachsorgekonzept für Patienten mit<br />

Implantaten ähnlich den Richtlinien der Parodontitistherapie<br />

erscheint sinnvoll. Hierbei sollten Intervalle von drei Monaten<br />

bei teilbezahnten und mit Implantaten versorgten Patienten<br />

eingehalten werden. Zahnlose Patienten mit implantatgetragenen<br />

Konstruktionen sollten in Abhängigkeit vom<br />

individuellen Mundhygienestatus in 3bis 6monatlichen<br />

Nachsorgeintervallen einbestellt werden. <br />

—<br />

Prof. Dr. Michael Naumann<br />

Prof. Dr. Ralph G. Luthardt, Ulm<br />

Patientenfall: von Prof. Naumann<br />

Quelle: ZBW 01/2012<br />

Literaturverzeichnis beim Informationszentrum<br />

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19


In der Bewährungsphase –<br />

Verblendfreie, monolithische Kronen<br />

und Brücken aus Zirkoniumdioxid<br />

Fotos: © Dr. A. Hutsky, J. Illner<br />

Abb. 1 a: Der Scan-Datensatz zur Herstellung vollanatomischer<br />

Vollzirkon-Kronen auf den Zähnen 16-22 und einer vollanatomischen<br />

Vollzirkon-Brücke auf den Pfeilerzähnen 23, 24 und 26 ist<br />

angefertigt worden.<br />

Gegenüber klassischen Glaskeramik-Restaurationen<br />

sowie Sinterverbundrestaurationen<br />

auf Zirkoniumdioxid-Gerüsten verzeichnen monolithische<br />

Restaurationen aus Zirkoniumdioxid insbesondere im<br />

Lachlinienbereich über eine verminderte natürliche Transluzenz.<br />

Im Seitenzahngebiet dagegen – vor allem im retrograden<br />

Oberkiefer – wirken niedrigtransluzente bis opake<br />

Keramiken auf das Gesamterscheinungsbild weit weniger<br />

störend. Daher kommen monolithische Zirkoniumdioxid-<br />

Restaurationen vorwiegend zur ästhetischen Versorgung<br />

außerhalb des sogenannten Lachlinienbereichs nach den<br />

zweiten Prämolaren im Oberkiefer beziehungsweise nach<br />

den ersten Prämolaren im Unterkiefer zum Einsatz. Besonders<br />

vorteilhaft: Im Gegensatz zu Verblend-Metall-Keramikkronen<br />

ergeben sich bei freiliegenden Kronenrändern als<br />

Folge von Gingivarezessionen kaum ästhetische Probleme.<br />

Viele der im Markt erhältlichen Restaurationsmaterialien für<br />

Zirkoniumdioxid lassen sich im gefrästen Grünzustand mit<br />

Färbelösungen im Tauchverfahren gezielt einfärben, dann<br />

sintern und bei Bedarf mit Effektmassen und Malfarben<br />

individualisieren. Andere wiederum sind monochrom voreingefärbt<br />

oder verfügen über einen fließenden Farbverlauf,<br />

bei dem die einzelnen Zahnschmelz-, Dentin- und Zahnhalsfarbabstufungen<br />

sanft coloriert sind (Multicolor-Vollzirkon,<br />

R+K CAD/CAM Technologie GmbH & Co. KG, Berlin). Dentallabore<br />

mit Fräsmaschinen können derart Fräsronden<br />

unproblematisch im alltäglichen Fräsprozess einsetzen.<br />

Besonders praktisch: Obwohl diese Materialien ohne<br />

aufwändiges Eintauchen, Bemalen und Trocknen auskommen,<br />

lässt sich ein ansprechendes Ergebnis mit einem<br />

natürlichen Farbverlauf erzielen. Zudem werden mögliche<br />

manuelle Fehler beispielsweise beim Ansetzen der Färbeflüssigkeiten<br />

oder im Hinblick auf die Einhaltung der Färbedauer<br />

vermieden. Aufgrund des verkürzten Verfahrens kann<br />

termingerechter und kostengünstiger produziert werden<br />

und gleichzeitig die Zufriedenheit durch weniger interne<br />

und externe Reklamationen erhöht werden.<br />

Für Allergiker stellt der biokompatible, allergenfreie Zahnersatz<br />

aus reinem Zirkoniumdioxid eine biologisch langzeitverträgliche<br />

Alternative dar – nicht nur aufgrund dessen<br />

Materialeigenschaften, sondern auch deshalb, weil monolithische<br />

Restaurationen aus Zirkoniumdioxid beispielsweise<br />

im Gegensatz zu den klassischen Glaskeramiken konventionell<br />

befestigt werden können.<br />

Keramiken wie Zirkon-Keramiken sind im Allgemeinen chemisch<br />

inert und im Mundmilieu unlöslich [4, 5]. Aufgrund<br />

der ausgesprochen homogenen und gewebeschonenden<br />

Oberflächenbeschaffenheit erleichtern Restaurationen aus<br />

diesen Werkstoffen deren parodontale Hygienefähigkeit.<br />

Infolge der verminderten Tendenz zur Plaqueanlagerung<br />

wird auf einfache Weise das Entstehen Plaque-induzierter<br />

Gingivitiden vermieden. Patienten mit kälte- und wärme -<br />

empfindlichen Zähnen bieten monolithische Zirkoniumdioxid-<br />

Restaurationen einen besseren Schutz vor Temperaturempfindlichkeiten<br />

im Gegensatz zu den handelsüblichen<br />

metallischen und metallbasierten Restaurationen. Restaurationen<br />

aus Zirkoniumdioxid sind aufgrund ihrer Materialzusammensetzung<br />

weniger empfindlich als klassische<br />

20 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


Abb. 1 b, c: Die Einschubrichtung und die Präparationsgrenzen müssen festgelegt werden.<br />

Glaskeramik-Restaurationen. „Chippings“ und „Mikrochippings“<br />

gehören bei verblendfreien, vollanatomisch erstellten<br />

Arbeiten im Gegensatz zu Feldspat-keramisch handverblendeten<br />

Restaurationen der Vergangenheit an [3].<br />

Präparationsempfehlungen für CAD/CAM-basierte<br />

Zirkoniumdioxidkronen- und Brückenpräparationen<br />

Monolithische Zirkoniumdioxidrestaurationen lassen sich<br />

im Vergleich zu herkömmlichen Feldspatkeramiken aufgrund<br />

ihrer höheren Biegefestigkeitswerte, ihrer Bruchzähigkeit<br />

sowie Verschleißfreiheit, abhängig von der Indikation<br />

ebenso substanzschonend präparieren wie herkömmliche<br />

Kronen und Brücken aus edelmetallfreien Legierungen<br />

(EMF). Spezielle Frässtrategien, resultierend aus den<br />

CAD/CAM-Fertigungsverfahren, erfordern dennoch ein Umdenken<br />

hinsichtlich des Präparationsdesigns. Insbesondere<br />

scharfe Kanten am Übergang vom Kavitätenboden zur<br />

lateralen Pulpenwand des Approximalkastens oder stehen<br />

gelassene spitze Grate stellen im Allgemeinen eine typische<br />

Sollbruchstelle für Keramiken dar. Denn während Keramiken<br />

auf der Restaurationsoberseite relativ gut Druckbelastungen <br />

F A C H L I C H E S<br />

Abb. 1 d-g: Jetzt wird die passende Zahnkrone aus der Zahnbibliothek ausgewählt und an die<br />

anatomischen Gegebenheiten angepasst.<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

21


Abb. 1 h-k: Der passende Artikulatortyp wird ausgewählt. Der Einstellwinkel und die Bissebene des Scan-Modells müssen festgelegt<br />

werden. Danach erfolgt die Anpassung der Okklusion. Die Modelle werden mittelwertig artikuliert.<br />

Abb. 1 l-o: Auf Basis der Software Dental System 2013 (3Shape) werden die Restaurationen CAD-gerecht modelliert<br />

und anschließend freigestellt..<br />

22 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


F A C H L I C H E S<br />

Abb. 1 p-u: Die Designdatensätze werden in den maschinellen Produktionsprozess überführt.<br />

Es erfolgt die Berechnung und Simulation der Fräsbahnen (exemplarisch).<br />

Stand halten können, wirken sich Spannungsspitzen an<br />

der zugbelasteten Unterseite der Keramikrestauration negativ<br />

auf die Gesamtstabilität der Restauration aus. Potenziell<br />

erhöhte Frakturgefahren können allerdings reduziert werden,<br />

wenn alle inneren Übergänge, beispielsweise von der<br />

Kavitätenwand zum Kavitätenboden und innerhalb der<br />

Approximalkästen, weich und gleichmäßig abgerundet<br />

gestaltet werden. Fließende Formen und sanfte Übergänge<br />

zeichnen CAD/CAM-gerechte Präparationen aus. Klassische<br />

scharfkantige, retentiv wirkende Kästen sind zu vermeiden.<br />

Zudem würden diese Areale aufgrund der sogenannten<br />

Fräserradiuskorrektur ohnehin von der Produktionssoftware<br />

„rundgerechnet“ und damit unnötig hohlgelegt werden.<br />

Unterschnitte sollten nach einer erforderlichen Kariesexkavation<br />

im Vorfeld zu Gunsten der Substanzschonung beispielsweise<br />

mit einem Komposit aufgefüllt werden –<br />

natürlich nur, wenn die verbleibenden Wände stabil genug<br />

erscheinen. Der Zahnstumpf ist anschließend ohne Unterschnitte<br />

mit einem Konuswinkel von 2 x 3° bis 2 x 6°<br />

hohlkehlartig oder mit einem abgerundeten Zylinder zu<br />

präparieren [1]. Um ein „Abhebeln“ herkömmlich zementierter<br />

Kronen- oder Brückenrestaurationen zu vermeiden,<br />

sollte der Präparationswinkel umso steiler gewählt werden,<br />

je kürzer der Stumpf ist. Prinzipiell sollte die Präparationstiefe<br />

laut Herstellerangaben am Kronenrand mindestens<br />

1,0 mm betragen – wobei dieser Wert in der Realität<br />

erfahrungsgemäß allzu oft unterschritten wird. Darauf<br />

basierend wird die Außengeometrie der Zahnkrone im <br />

M A I 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

23


Abb. 1 v-z: Ein geschicktes Positionieren der Restaurationen in der Höhe des polychromatischen Fräsrohlings (Katana ® Zirconia ML A<br />

dark, KurarayNoritake ® ) bewirkt, dass der gewünschte Farbton und ein natürlicher Farbverlauf erreicht werden kann. Ein aufwändiges<br />

Eintauchen, Bemalen und Trocknen entfällt. Im vorliegenden Patientenfall sind alle Restaurationen individuell bemalt worden.<br />

Normalfall überall möglichst gleichmäßig reduziert. Die<br />

Präparationsempfehlungen für vollkeramische Brückenpfeiler<br />

gleichen denen für Kronen. Selbstverständlich muss darauf<br />

geachtet werden, dass die Pfeiler in einer gemeinsamen<br />

Einschubrichtung präpariert sind und genügend Platzangebot<br />

im okklusalen Bereich vorhanden ist, um ein ästhetisches<br />

Design gerade bei schwierigen Kieferbögen realisieren zu<br />

können. Zu kurze und gleichzeitig kleine Stümpfe können<br />

aufgrund des geringen vertikalen Platzangebots dazu führen,<br />

dass system- und materialabhängige Mindestverbinderstärken<br />

im Gerüst nicht eingehalten werden können. In<br />

diesen Fällen und insbesondere im Falle der konventionellen<br />

Befestigung sollte die Materialwahl überdacht werden, da<br />

eine Unterschreitung der Mindestverbinderstärken zur Fraktur<br />

des Gerüstes führen könnte. Nur durch eine geeignete<br />

Verbinderhöhe kann eine ausreichende und langanhaltende<br />

Stabilität von Vollkeramik-Brücken gewährleistet werden.<br />

Strategien für einen sicheren Haft- und/oder<br />

Klebeverbund<br />

Aufgrund ihrer Eigenstabilität lassen sich Vollzirkoniumdioxid-<br />

Restaurationen oder keramisch verblendete Zirkoniumdioxid-Gerüste<br />

erfahrungsgemäß konventionell zementieren.<br />

Gerade Zahnarztpraxen, die bisher eher festsitzenden<br />

Zahnersatz aus edelmetallfreien und Edellegierungen ein-<br />

24 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


F A C H L I C H E S<br />

Abb. 2 a-d: Fertiggestellter Scan-Datensatz zur Herstellung einer vollanatomischen Krone auf Zahn 47. Die digitale Erfassung<br />

erfolgte mit dem puderfreien Intraoralscanner TRIOS ® von 3Shape. Danach Bestimmung der Präparationsgrenzen, Festlegung der<br />

Einschubrichtung und CAD-Modellation.<br />

gegliedert haben, profitieren von diesem Prozessschritt, da<br />

keine zulänglichen Anpassungen im Zuge der Befestigung<br />

vollzogen werden müssen. Um allerdings ein konstantes<br />

Mischungsverhältnis gewährleisten zu können, sollten im<br />

Falle der herkömmlichen Befestigung anstatt der manuell<br />

gemischten Zemente Kapselmischzemente Anwendung<br />

finden. Nur so kann eine annähernd gleichbleibende<br />

Konsistenz und eine kontrollierte Abbindedauer garantiert<br />

werden. Eine Befestigung monolithischer Zirkoniumdioxid-<br />

Restaurationen kann in aller Regel mit herkömmlichen,<br />

konventionellen Zementen gewährleistet werden. Natürlich<br />

muss die Präparation in solchen Fällen ausreichend friktive<br />

Haftflächen bieten. Die klassischen Phosphatzemente<br />

ermöglichen lediglich ein Minimum an Rückhaltevermögen<br />

der Restauration in ihrer Kavität infolge einer mikroretentiven<br />

Friktion der Zementpartikel im Fügespalt. Über ein höheres<br />

Maß an Haftwirkung an der Schmelz- und Dentinoberfläche<br />

verfügen Glasionomerzemente. Auswascheffekte im<br />

Bereich der Befestigungsfuge, die wiederum zu einem<br />

erhöhten Karies- und Frakturrisiko beitragen können,<br />

lassen sich mit beiden Befestigungsalternativen lediglich<br />

unzureichend abdämpfen.<br />

Selbstadhäsive Zemente sind aufgrund ihrer einfacheren<br />

Handhabung weitaus weniger fehleranfällig im Verbund<br />

zum Dentin. Sie weisen eine zeitsparende Verarbeitungszeit<br />

auf, was wiederum Fehleranfälligkeiten im Bezug auf die<br />

bestehende Restfeuchtigkeit und damit Kontamination mit<br />

Speichel oder Sulkusfluid reduziert. Schließlich ermöglichen<br />

Kronenpfeilerpräparationen in aller Regel nur eine erschwerte<br />

beziehungsweise gar keine speicheldichte Applikation von<br />

Kofferdam.<br />

Kurze und konische Pfeiler sind wie bereits erwähnt nicht<br />

geeignet, Vollzirkoniumdioxid-Restaurationen konventionell<br />

zu befestigen. Sie bieten nur mangelhafte Retentionsmöglichkeiten<br />

für den festsitzenden Zahnersatz. In diesen<br />

Fällen sollte die Restauration, wenn technisch möglich,<br />

selbstadhäsiv oder adhäsiv befestigt werden. Auf diese<br />

Weise kann ein formschlüssiger Verbund zwischen der<br />

keramischen Restaurationsinnenseite und der präparierten<br />

Zahnhartsubstanz erzielt werden.<br />

Achtung: Zirkoniumdioxid-Keramiken enthalten im Gegensatz<br />

zu Feldspatkeramiken keine Siliziumdioxidphase.<br />

Diese ist normalerweise erforderlich, um ein Anlagern der<br />

Silanphase des Silanhaftvermittlers an das Siliziumdioxid<br />

der Restaurationsunterseite zu gewährleisten. Daher ist es<br />

ohne Umwege nicht möglich, die Oberfläche durch Flusssäure<br />

wie gewohnt vorzubehandeln. Hier ein möglicher<br />

Umweg: Die Restaurationsinnenseite sollte zuerst mit <br />

M A I 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

25


Abb. 2 e-h: Die Restauration wird über die SUM-Software im Fräsblank automatisiert positioniert und die Fräsbahnen werden simuliert.<br />

Abb. 2 i-l: Vollständig virtuell erstelltes Dentalmodell – Definieren und Generierung des herausnehmbaren Zahnmodellstumpfes 47.<br />

Gefrästes Polyurethan-Arbeitsmodell für das Dentallabor (Material: Modell blank, R+K CAD/CAM Technologie GmbH & CO. KG, Berlin).<br />

26 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


Abb. 2 m-o: Schichtaufbau einer Multilayer-Ronde und CAD/CAM-gefertigte Vollzirkon-Krone<br />

(Material: Katana ® Zirconia ML A dark, KurarayNoritake ® ).<br />

Al 2 O 3 (50 µm-Körnung, 1-2 bar Druck) gesäubert und<br />

vorsichtig mikromechanisch vergrößert werden. Die Restaurationsinnenfläche<br />

wird anschließend mit einem für<br />

Zirkoniumdioxid geeigneten Primer (Scotchbond Universal,<br />

3M Espe; Monobond plus, Ivoclar Vivadent) behandelt.<br />

Eine verbesserte Haftwirkung lässt sich zudem über<br />

Phoshatmonomer-haltige Kompositkleber (Panavia) erzielen.<br />

Ist die Klebefläche beispielsweise nach einer vorherigen<br />

Einprobe der Restauration im Patientenmund kontaminiert<br />

worden, so sollte die Restauration in der Praxis erneut<br />

sandgestrahlt (≤50 µm Aluminiumoxid, Korund, 1,5-2 bar<br />

Druck) werden, um sie anschließend mit Alkohol zu reinigen<br />

und zu trocknen.<br />

Weiterverarbeitung von Zirkoniumdioxid<br />

am Behandlungsstuhl<br />

Die Anpassung von monolithischen Restaurationen im<br />

Patientenmund sollte aufgrund ihrer ausgeprägten<br />

Homogenität und Dichte mit geeigneten Werkzeugen bei<br />

gleichzeitiger Verwendung von ausreichend Wasserkühlung<br />

erfolgen. Infolge Überhitzung könnten ansonsten Oberflächenstrukturdefekte<br />

in Form feinster Risse und Aussprengungen<br />

im Material entstehen. Anschließend ist darauf<br />

zu achten, dass die Oberfläche mit einem für Keramik<br />

geeigneten Poliersystem auf Hochglanz veredelt wird.<br />

Die Entfernung adhäsiv befestigter Zirkoniumdioxid-basierter<br />

und monolithischer Versorgungen stellt den unerfahrenen<br />

Anwender aufgrund der charakteristisch hohen Härte von<br />

Zirkoniumdioxid bisweilen vor eine Geduldsprobe. Spezielle<br />

Kronentrenner für Zirkoniumdioxid (Kronentrenner 4ZR.314.012<br />

und 4ZR.314.014, Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG, Lemgo)<br />

zeichnen sich durch eine sehr gute Abtragleistung bei<br />

einer sehr langen Standzeit aus und eignen sich damit<br />

hervorragend für solche Kraftakte.<br />

Recall und Oberflächengüte – Wesentliche Erfolgsfaktoren<br />

für einen langzeitstabilen Parodontalbefund<br />

Der Abrieb des natürlichen Zahnschmelzes beträgt in etwa<br />

20-40µm pro Jahr [2]. Der Abrasionsgrad dentaler Füllungsmaterialien<br />

wie von Kompositen oder Amalgam und <br />

F A C H L I C H E S<br />

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27


Edelmetallfreie Kronen- und<br />

Brückenversorgungen<br />

Gesetzlich bezuschusst,<br />

Abrechnung nach BEMA<br />

Teilverblendete Versorgungen<br />

auf EMF-Gerüsten<br />

Gesetzlich bezuschusst,<br />

Abrechnung nach BEMA<br />

Monolithische Zirkoniumdioxid-<br />

Kronen- und -Brückenversorgungen<br />

Private Leistung, in erster Linie<br />

Abrechnung nach GOZ<br />

Kein Chipping-Risiko Erhöhtes Chipping-Risiko Kein Chipping-Risiko<br />

Potenziell dunkel verfärbter<br />

Zahnfleischsaum durch Metalloxide<br />

„Graue“ Restauration<br />

In Farbe unnatürliches,<br />

auffälliges Erscheinungsbild<br />

Metallischer Glanz (EMF)<br />

Jahrzehntelange Erfahrungen<br />

bei der Anwendung<br />

Potenziell dunkel verfärbter<br />

Zahnfleischsaum durch Metalloxide<br />

Graue oder freiliegende (Opaker-)-<br />

Kronenränder teilverblendeter<br />

Restaurationen<br />

Opakes, „quarkiges“<br />

Erscheinungsbild<br />

Zahnfarben; in nichtverblendeten<br />

Bereichen metallischer Glanz (EMF)<br />

Jahrzehntelange Erfahrungen<br />

bei der Anwendung<br />

Keine Gingivaverfärbung<br />

Verblendfrei, für aufgeklärte Patienten<br />

zufriedenstellende „weiße“ Ästhetik<br />

Akzeptabler Transluzenzgrad in<br />

Abhängigkeit von der Materialwahl<br />

/-stärke<br />

Zahnfarben und in bis zu 16<br />

VITA-Zahnfarben erhältlich<br />

Keine langfristigen klinischen Daten<br />

und unzureichende Studienlage<br />

Nachkontrollen im üblichen Rahmen Nachkontrollen im üblichen Rahmen Aufwändigere und arbeitsintensivere<br />

Nachkontrollen<br />

Kein reproduzierbares Ergebnis<br />

(ausgenommen CAD/CAM)<br />

Kälte- und wärmeleitend (Stichwort:<br />

Temperaturempfindlichkeit)<br />

Metallischer Geschmack<br />

Mit Ausnahme von Titan nicht<br />

korrosionsbeständig<br />

Galvanisches Element<br />

Kein reproduzierbares Ergebnis<br />

(ausgenommen CAD/CAM)<br />

Bedingt kälte- und wärmeleitend<br />

Geringer metallischer Geschmack<br />

durch nicht-verblendete Areale<br />

Mit Ausnahme von Titan nicht<br />

korrosionsbeständig an den<br />

nicht-verblendeten Bereichen<br />

Galvanisches Element (an den<br />

nicht-verblendeten Bereichen)<br />

Dank CAD/CAM-Datensatz<br />

reproduzierbares Ergebnis<br />

Schlecht kälte- und wärmeleitend<br />

Geschmacksneutral<br />

Korrosionsbeständig<br />

Kein galvanisches Element<br />

Abb. 3: Vor- und Nachteile monolithischer Vollzirkoniumdioxid-Restaurationen gegenüber klassischen<br />

EMF-basierten, festsitzenden Versorgungen.<br />

Zahnersatzmaterialien wie Gold und Keramiken sollte sich an<br />

diesen Werten orientieren. Monolithische Vollzirkon-Kronen<br />

weisen nach Testmessungen von ca. 600.000 Kauzyklen<br />

(ca. 2-3 Jahre) eine Abrasion auf, die sowohl an der<br />

Restauration als auch an den Antagonisten als gering<br />

einzuschätzen ist [6]. Der Grund: Nicht primär die Härte<br />

des Werkstoffs ist für die Abrasion verantwortlich, sondern<br />

in erster Linie der Rauheitsgrad der Materialoberfläche.<br />

Polierte und teilweise zusätzlich glasierte Vollzirkon-Kronen<br />

weisen in einer Simulation mit einer Tragedauer von fünf<br />

Jahren die geringste Abrasion beim Material und am<br />

Antagonisten auf [7]. Um potenzielle Frühkontakte auf<br />

den monolithischen Vollzirkon-Restaurationen und an den<br />

dazugehörigen Antagonisten zu vermeiden, sollten diese<br />

28 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


in regelmäßigen Abständen auf den funktionellen Status<br />

der dynamischen Okklusion der umgebenden Restzahnhartsubstanz<br />

überprüft und falls erforderlich durch Einkürzen<br />

des Zahnersatzes gleichmäßig nivelliert und sorgfältig<br />

poliert werden [6].<br />

Wenn dagegen okklusale und approximale Kontaktflächen<br />

nach Einschleif- und Politurmaßnahmen am Patienten<br />

unsachgemäß und mangelhaft durchgeführt werden, kann<br />

gerade bei komplexeren Versorgungen mit Vollzirkoniumdioxid-Restaurationen<br />

[8] in Abhängigkeit von der Rauigkeit<br />

eine erhöhte Abrasion und Attrition an den Antagonisten<br />

nicht ausgeschlossen werden [9]. Dies deuten auch die<br />

Testergebnisse einer Kausimulationsstudie an, die zum<br />

Ausdruck bringen, in welchem Maß natürliche Zähne und<br />

nanogefüllte Komposit-Prothesenzähne unter dem Einfluss<br />

dreier unterschiedlich rauer und sehr harter Oberflächen<br />

(ZrO 2 ) abradiert werden. Bereits Rauigkeiten von über 0,75<br />

µm hinterlassen im Schmelz sichtbare Spuren. Beträgt die<br />

Rauigkeit 2,75 µm, so steigt der Abrieb des Schmelzes auf<br />

das fast vierfache Maß an. Der Abrieb des Schmelzes ist<br />

im Vergleich zu Prothesenzähnen doppelt und der Substanzverlust<br />

beinahe vierfach erhöht [10]. Es wird empfohlen,<br />

mindestens einmal jährlich eine gezielte Okklusionskontrolle<br />

durchzuführen und dabei die Unversehrtheit der<br />

Restaurationsoberfläche zu überprüfen. Erfolgen gezielte<br />

Einschleifmaßnahmen zu spät, könnten daraus weitreichende<br />

Schädigungen an den Zähnen und am Zahnhalteapparat<br />

resultieren. Beispielsweise bei Versorgungen mit Einzelrestaurationen<br />

verteilen sich die Kaukräfte zu Beginn noch<br />

gleichmäßig auf alle Zähne. Diese verschieben sich nach<br />

und nach auf den prothetisch versorgten Zahn und seinen<br />

direkten Antagonisten, da sich der Rest des Gebisses<br />

altersgerecht abnutzt, nicht aber die okklusale Zirkoniumdioxid-Oberfläche<br />

und die seines Antagonisten. Daraus<br />

resultierende Früh- und Hyperbalancekontakte können<br />

zur Lockerung der Parodontien sowie zur Schädigung der<br />

Muskulatur und der Kiefergelenke führen. Weist der Patient<br />

eine mangelhafte Mundpflege und zudem parodontale<br />

Vorerkrankungen auf, ist es für Bakterien und Speisereste<br />

ein Leichtes sich in entzündete Zahnfleischtaschen vorzuarbeiten,<br />

um den mäßigen Parodontalzustand weiter zu<br />

verschlimmern. Großflächig gefüllte natürliche Antagonisten<br />

und nicht überkappte, wurzelkanalbehandelte Zähne<br />

können auf Grund des Stabilitätsverlusts vorzeitig frakturieren.<br />

Obwohl diese Punkte noch nicht abschließend geklärt<br />

sind und sich die Literatur an einigen Stellen uneinig ist,<br />

sollte der Anwender der Vorsicht halber ein engmaschiges<br />

Recallsystem in Betracht ziehen.<br />

Dr. med. dent. André Hutsky,<br />

MBA.<br />

ZT Jan Illner.<br />

Für gesetzlich Krankenversicherte und ganz allgemein für<br />

Patienten mit kleinem Budget stellen computergestützt gefertigte<br />

Kronen und Brücken aus Vollzirkoniumdioxid eine<br />

zahnfarbene und gleichermaßen kostengünstige Variante<br />

zu edelmetallfreien, vollmetallischen Restaurationen gemäß<br />

den Festzuschuss-Richtlinien dar. Mit ihrer „weißen“<br />

Erscheinung und in bis zu 16 individuellen VITA-Zahnfarben<br />

erhältlich, überzeugen monolithische Zirkoniumdioxid-<br />

Restaurationen besonders in vielen Fällen außerhalb des<br />

sogenannten Lachlinienbereichs.<br />

Um eine vorzeitige Beeinträchtigung der Keramik und eine<br />

unnatürlich hohe Abnutzung der verbleibenden Zahnhartsubstanz<br />

und/oder weiterer inserierter Restaurationsmaterialien<br />

zu vermeiden und um eine stabile Funktion zu<br />

erhalten, sollte der Politur der Keramikoberfläche besondere<br />

Bedeutung beigemessen werden. Bei diesen regelmäßigen<br />

Untersuchungen sollte der Behandler den funktionellen<br />

Status der dynamischen Okklusion überprüfen und die<br />

Okklusion bei Bedarf anpassen.<br />

Der Wunsch von immer mehr Patienten nach ästhetischen,<br />

langzeitstabilen und zugleich kostengünstigen Versorgungen,<br />

wie sie nicht zuletzt monolithische Vollzirkoniumdioxid-<br />

Restaurationen bieten, untermauert die Notwendigkeit,<br />

weitere wissenschaftliche und klinische Erfahrungen<br />

zusammenzutragen. Auf diese Weise können innovative<br />

Anwendungen wie diese nachhaltig von Erfolg gekrönt<br />

sein. <br />

Korrespondenzadresse:<br />

Dr. med. dent. André Hutsky, MBA<br />

R+K CAD/CAM Technologie GmbH & Co. KG<br />

Ruwersteig 43, 12681 Berlin<br />

E-Mail: andre.hutsky@ruebeling-klar.de<br />

F A C H L I C H E S<br />

Fazit<br />

Die Literaturliste können Sie unter<br />

https://www.kzvn.de/nzb/literaturlisten.html herunterladen oder<br />

unter www.nzb-redaktion@kzvn.de anfordern<br />

—<br />

André Hutsky, Jan Illner<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

29


Die indikationsgerechte Behandlung<br />

der bakteriellen Endodontitis<br />

Das „Timbuktu-Protokoll“*<br />

TEIL 3: PARTIELLE GANGRÄN<br />

30 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14<br />

Darüber, dass es ein klinisch mehr oder weniger deutlich<br />

abgrenzbares, in der älteren Literatur als „partielle Gangrän“<br />

beschriebenes Krankheitsbild sehr wohl gibt, auch wenn<br />

die aktuelle Lehrmeinung dies aus kaum nachvollziehbaren<br />

Gründen neuerdings zu verneinen scheint, kann überhaupt<br />

kein Zweifel bestehen. Schließlich ist sie, wie ich bereits<br />

im 2. Teil dieser Serie ausgeführt habe, histologisch<br />

nachgewiesen. Aber auch klinisch kann sich jeder davon<br />

leicht überzeugen: Denn jeder erfahrende Zahnarzt hat<br />

beispielsweise bereits mehrwurzelige, pulpitisch imponierende<br />

Zähne eröffnet und dann festgestellt, dass zwei<br />

Kanäle sehr wohl vital waren, während einer eindeutig<br />

devital und/oder bereits gangränös verändert war. Wie soll<br />

man einen solchen Befund denn anders als mit „partielle<br />

Gangrän“ bezeichnen? Und es sind nicht selten genau<br />

diese Zähne, die die Diagnostik aufgrund ihrer untypischen<br />

Symptomatik so schwierig machen: eher unauffälliger Vitalitätstest,<br />

kaum Klopfempfindlichkeit, kein Lockerungsgrad,<br />

aber dennoch rezidivierende, atypische Beschwerden, die<br />

häufig keinem Zahn, manchmal nicht einmal dem Oberoder<br />

Unterkiefer sicher zuzuordnen sind. Die Patienten mit<br />

solchen Symptomen tauchen beispielsweise eine Weile<br />

nach prothetischer Versorgung in wechselnden Abständen<br />

immer wieder mit unterschiedlich starken Beschwerden in<br />

der Praxis auf und laufen im Extremfall irgendwann sogar<br />

unter der Diagnose CMD. Man findet dann immer wieder<br />

aufs Neue mehr oder weniger eindeutige Früh- und Fehlkontakte<br />

und schleift sie ein (entzündliches Ödem, siehe<br />

1. Teil). Dann geht es wieder eine Weile, aber gerade dann,<br />

wenn man denkt, dass man dieses Problem endlich los ist,<br />

zeigt der Blick ins Bestellbuch, dass ausgerechnet dieser<br />

Patient schon wieder einen Termin wegen Schmerzen ausgemacht<br />

hat. Entschließt man sich irgendwann entnervt<br />

zur endodontischen Therapie, hat man sich über die lange<br />

Zeit einen inzwischen chronisch-bakteriellen Infekt herangezüchtet,<br />

der dann nicht selten eine langwierige Behandlung<br />

zur Ausheilung erforderlich macht. Wenn ich in<br />

solchen Fällen einen bestimmten Zahn in Verdacht habe,<br />

überlasse ich dem Patienten die Entscheidung und sage:<br />

„Ich kann Sie möglicherweise durch eine einfache Wurzelkanalbehandlung<br />

von diesen Beschwerden befreien, Sie<br />

müssen mir nur sagen, wenn es Ihnen reicht!“ So stellt<br />

sich schnell heraus, wie stark die Patienten wirklich leiden.<br />

Die Schmerzempfindung ist ja ausgesprochen individuell.<br />

Und wenn man über ein Behandlungsprotokoll verfügt,<br />

mit dem man den Behandlungserfolg auch in schwierigen<br />

Fällen sicher voraussagen kann, fällt die Entscheidung für<br />

eine endodontische Therapie deutlich leichter.<br />

Was heißt „bedingt offen“<br />

Unter diesem Begriff verstehe ich den Verschluss der<br />

trepanierten Zahnkrone mit festgestopften, desinfektionsmittelgetränkten<br />

Wattepellets.<br />

„Ubi pus ibi evacua“ ist einer der ältesten überlieferten<br />

Lehr- und Leitsätze der Medizin. Er wird Hippokrates zugeschrieben,<br />

gilt seit 400 vor Christus und wird mit Sicherheit<br />

auch noch die nächsten Zweieinhalbjahrtausende gelten.<br />

Nun muss es aber nicht immer Eiter sein. Gleiches gilt<br />

auch für Fäulnisgase und Sekrete, die beim putriden Zerfall<br />

von menschlichem Gewebe entstehen. Totes, zerfallendes<br />

Gewebe stinkt nun einmal, weil sich Gase – und damit<br />

auch Druck – entwickeln. Und dieses Gas muss schließlich<br />

irgendwo hin, wenn es seinem Besitzer nicht unangenehme<br />

Gefühle in Form von Schmerzen bereiten soll. Kann es<br />

nicht nach koronal entweichen, führt der einzige Weg<br />

nach apikal über das Foramen und nach lateral über die<br />

Nebenkanälchen und Tubuli in die Nachbargewebe. Ist<br />

das medizinisch wünschenswert?<br />

Hochschulseitig wird gelehrt, man müsse praktisch jeden<br />

Zahn nach jeder endodontischen Maßnahme primär verschließen,<br />

um die in der Mundhöhle lauernde Gefahr einer<br />

sekundären Infektion mit allen Mitteln zu verhindern. Den<br />

gangränösen Zahn vor dem bakterostatischen Speichel<br />

retten? Macht das Sinn? Natürlich nicht! Diese Lehrmeinung<br />

widerspricht nicht nur dem oben zitierten, ubiquitär geltenden<br />

medizinischen Lehrsatz – denn was ist eine (begin-<br />

* Warum „Timbuktu-Protokoll“? Der Name hat sich aus einem<br />

Statement Dr. Osswalds in einer Internetmailingliste ergeben,<br />

als er nach seiner speziellen Technik und „Mechanik“ befragt,<br />

sinngemäß antwortete: „Man gebe mir irgendeine marktgängige<br />

Feile und ein potentes Desinfektionsmittel und ich behandele<br />

(fast) jeden Wurzelkanal erfolgreich, zur Not auch mitten in<br />

Timbuktu!“


OPT-Ausschnitt vom 6. Dezember 2011: Akute Pulpitis bei auf<br />

Kälte hypersensibel reagierendem, aber kaum klopfempfindlichem<br />

Zahn 45 mit distal sehr tiefer Karies. Klinische Diagnose:<br />

Lupenreine Vitalexstirpation.<br />

Kontrollaufnahme nach 3 medikamentösen Einlagen und<br />

Wurzelfüllung vom 14. Mai 2012. Die Überpressung des Sealers<br />

legt die Vermutung nahe, dass zum Zeitpunkt der Aufbereitung<br />

im Widerspruch zur klinischen Diagnose bereits eine partielle<br />

Gangrän mit beginnender apikaler Veränderung vorlag.<br />

nende) Gangrän anderes als ein gerade entstehender<br />

intradentaler Abszess? –, sondern auch jeglicher logischen<br />

Überlegung: Zum einen finden wir in der Mundhöhle nur<br />

überwiegend wenig virulente Erreger, mit denen der Patient<br />

seinen Frieden gemacht hat, weshalb man sie auch als<br />

„Hauskeime“ bezeichnet. Zum anderen kommt in der kurzen<br />

Zeit, in der man den Zahn „bedingt“ offen behandelt,<br />

kaum ein Keim an einem mit einem potenten Desinfektionsmittel<br />

getränkten Wattepellet vorbei. Darüber hinaus<br />

verhindern die ins Trepanationskavum gestopften Pellets<br />

zuverlässig den Einbiss von Speiseresten. Dass man den<br />

Patienten anhalten muss, auf der kontralateralen Seite<br />

zu essen, wodurch er den Zahn gleichzeitig schont („Was<br />

heilen soll, muss ruhig gestellt werden!“), versteht sich von<br />

selbst.<br />

Während ich die Einlage und die Watte einbringe, sage ich<br />

zu dem Patienten: „Ich versorge Ihren Zahn jetzt mit einem<br />

sehr potenten Medikament. Es handelt sich um eins der<br />

beiden wirksamsten Desinfektionsmittel, die wir in der<br />

Zahnheilkunde kennen. Schmeckt man, nicht wahr? Wie<br />

früher Mutters Brustwickel. Das ist der Kampfer, der ist leider<br />

unverzichtbar. Sie werden jetzt oft an mich denken. Da<br />

müssen Sie aber durch, wenn Sie den Zahn sicher erhalten<br />

und keine Wurzelspitzenresektion riskieren wollen!“<br />

Als Desinfektionsmittel setze ich dann Prof. Dr. Walkhoff’s<br />

ChKM-Lösung ein. Bisher habe bisher noch keinen Patienten<br />

erlebt, der sich angesichts einer drohenden chirurgischen<br />

Alternative gegen ChKM entschieden oder seinen Entschluss<br />

im Nachhinein bereut hätte. Das noch dazu vor dem Hintergrund<br />

der Einsparung ansonsten reichlich verordneter<br />

Antibiotika und Schmerzmittel, deren Verordnungsnotwendigkeit<br />

bei diesem Protokoll gegen Null tendiert. Und was<br />

meine eigene Nase betrifft: Was ist es für ein Genuss,<br />

wenn ein vorher stinkender Zahn zwei Tage später nur<br />

noch nach ChKM duftet. Es ist auch keineswegs so, dass<br />

unsere Praxis nach ChKM riecht. Das mag aber daran<br />

liegen, dass wir regelmäßig lüften und strikt darauf achten,<br />

das ChKM-Fläschchen geschlossen zu halten und ChKM<br />

mit einer einfachen, aber wirksamen Applikationstechnik<br />

nur im Zahn anzuwenden und keinen einzigen Tropfen zu<br />

verschütten.<br />

Hohe Misserfolgsrate trotz indikationsgerechter<br />

Behandlung?<br />

Die Therapie einer Erkrankung, das ist einer der wichtigsten<br />

Leitsätze der Medizin, wenn nicht der bedeutendste überhaupt,<br />

kann immer nur dann voraussagbar und langfristig<br />

erfolgreich sein, wenn sie indikationsgerecht erfolgt. Bei<br />

bakteriellen Infekten allgemein und bei der Behandlung<br />

der Endodontitis nebst ihren Komplikationen im Besonderen<br />

bedeutet dies, dass man die für den Infekt verantwortlichen<br />

Bakterien vor der definitiven Wurzelfüllung möglichst<br />

vollständig abtöten muss. Die weltweit unbefriedigenden<br />

(um nicht zu sagen grottenschlechten) und seit mehr als<br />

60 Jahren trotz aller mechanischer Aufrüstung unveränderten<br />

Ergebnisse beim endodontischen Zahnerhalt (1, 2, 3) <br />

Verlaufskontrolle vom 26. Februar 2014. Der überpresste Sealer<br />

ist bei apikal blanden Verhältnissen und klinisch anhaltender<br />

Beschwerdefreiheit bereits weitgehend resorbiert.<br />

F A C H L I C H E S<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

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zeigen jedoch deutlich, dass eben genau dieses Ziel bisher<br />

nicht erreicht wurde und wird.<br />

Schaut man in die wissenschaftliche Literatur, und hier insbesondere<br />

auf die Metaanalysen von Kojima et al. (1) aus<br />

dem Jahre 2004, die von Ng und seinen Mitautoren (2, 3)<br />

in 2008 eindrucksvoll bestätigt wurden, so ist für die hier<br />

besprochene klinische Diagnose „Verdacht auf partielle<br />

Gangrän“ keine explizite Erfolgsquote angegeben. Es kann<br />

jedoch vermutet werden, dass es sich bei den rund 10 %<br />

Zähnen, die trotz vermeintlich lupenreiner Vitalexstirpation<br />

innert relativ kurzer Zeit eine röntgenologisch evidente<br />

apikale Aufhellung, also einen chronischen Knocheninfekt<br />

entwickeln, der jederzeit exazerbieren kann, um Zähne mit<br />

bereits partiell ausgebildeter Gangrän handelt.<br />

Wenn die Ergebnisse, die unter Befolgung der<br />

Lehrmeinung zu erzielen sind, seit mehr als<br />

60 Jahren unverändert schlecht sind, gibt es im<br />

Grunde nur zwei Alternativen:<br />

Entweder man resigniert in der Überzeugung, dass<br />

die Endodontitis mit ihren Komplikationen eine in<br />

weiten Bereichen unheilbare Erkrankung ist. Eine<br />

solche Haltung ist mit Blick auf ihre Ätiologie, die<br />

Pathogenese und das seit 100 Jahren vollständig<br />

beschriebene anatomische Umfeld, in der sie abläuft,<br />

aus ärztlicher Sicht nicht hinnehmbar. Oder<br />

man entschließt sich endlich, diesen Infekt in jedem<br />

Fall anders und am besten indikationsgerecht<br />

zu behandeln, anstatt – wie die Hochschullehrer,<br />

erstarrt wie das Kaninchen vor der Schlange –,<br />

dogmatisch an einer Lehrmeinung festzuhalten, die<br />

international bereits seit Jahren als gescheitert gilt (4).<br />

Die aktuell noch gültige Lehrmeinung setzt auf Spülmittel<br />

Vor vielen Jahren mit einer 0,5 %igen Konzentration gestartet,<br />

ist man heute bei 5.25 %igen Lösungen von Natriumhypochlorit<br />

(NaOCl) mit hohem Nebenwirkungspotential<br />

angekommen. Und man steigert die Konzentration eines<br />

Desinfektionsmittels ja sicherlich dann nicht kontinuierlich,<br />

weil man mit den erzielten Ergebnissen zufrieden ist(4,<br />

10). Die Frage, warum insbesondere die Spezialisten bei<br />

dieser merkwürdigen Konzentration von 5,25 % angekommen<br />

sind, ist einfach beantwortet: Eine entsprechende<br />

Hypochlorit-Lösung wird als Grund- bzw. Toilettenreiniger<br />

in amerikanischen Baumärkten – preiswert – in Gallonengebinden<br />

angeboten. Immer noch unzufrieden mit den<br />

Ergebnissen wird jetzt die Steigerung der Einwirkungsdauer<br />

bis auf eine halbe Stunde pro Kanal, die Erwärmung<br />

auf deutlich mehr als die Körpertemperatur und die Ultraschallaktivierung<br />

empfohlen. Hauptargument für das sture<br />

Festhalten an NaOCl ist seine gewebeauflösende Wirkung.<br />

Leider wird mit entsprechenden, teilweise gravierenden<br />

und irreversiblen, mit einer hohen Dunkelziffer belasteten<br />

Nebenwirkungen jedoch auch lebendes Gewebe ähnlich<br />

gut aufgelöst. Das hat das Bundesamt für Arzneimittel<br />

veranlasst, konzentriertes Natriumhypochlorit mit einer<br />

Kontraindikation für die Anwendung außerhalb des Zahnes<br />

(offenes Foramen apicale) zu belegen(8,9). NaOCl ist also<br />

alles andere als geeignet, die an den Zahn angrenzenden,<br />

in schweren Fällen praktisch immer auch bakteriell infizierten<br />

Nachbargewebe zu desinfizieren(5). Wissenschaftlich durch<br />

zahlreiche Untersuchungen erwiesen ist, dass NaOCl<br />

bereits in der sehr geringen Konzentration von 1 % sehr<br />

gut desinfiziert und in der Lage ist, Biofilme aufzulösen, in<br />

denen sich Bakterien hartnäckig halten können, aber die<br />

Nebenkanälchen und Tubuli praktisch nicht penetrieren<br />

kann(6), die ja mindestens 50 % des endodontischen<br />

Hohlraumsystems ausmachen und sich jeglicher mechanischer<br />

Aufbereitung entziehen. Es kommt also schlicht und<br />

einfach nicht überall hin, wo sich Bakterien tummeln, bzw.<br />

darf es nicht einmal. Wir haben nach einem zum Glück<br />

reversiblen Zwischenfall NaOCl vor vielen Jahren vollständig<br />

aus unserer Praxis verbannt, sind darüber heilfroh, und<br />

vermissen es nicht.<br />

Als zweites Spülmittel wird Ethylendiamintetraacetat (EDTA)<br />

empfohlen, das selbst kaum desinfizierende Eigenschaften<br />

besitzt, aber den „smear layer“ auflösen soll, also die<br />

Schmierschicht, die beim Aufbereiten entsteht und die Eingänge<br />

zu den Nebenkanälchen und Tubuli verstopft. Anzumerken<br />

ist, dass EDTA genau wie NaOCl in Abhängigkeit<br />

von der Einwirkungszeit die organischen Bestandteile aus<br />

dem Dentin herauslöst und es somit nachhaltig schwächt.<br />

NaOCl zerfällt noch dazu sehr schnell und wird unwirksam.<br />

Beide Desinfektionsmittel sind also zur Langzeitdesinfektion<br />

ungeeignet. Wir haben kein EDTA in der Praxis und vermissen<br />

es nicht.<br />

Große Hoffnung wurde anfangs auf Chlorhexidin (CHX)<br />

gesetzt, weil es in vitro besonders gut gegen den<br />

Problemkeim Enterococcus faecalis wirkt, der fast in jedem<br />

wurzelkanalbehandelten Zahn mit apikaler Ostitis und<br />

ausgesprochen häufig auch bereits in gangränösen Zähnen<br />

nachgewiesen wird. Leider haben sich die guten in-vitro-<br />

Ergebnisse in klinischen Untersuchungen nicht bestätigt,<br />

wie, um nur ein Beispiel zu nennen, eine aktuelle prospektive<br />

in-vivo-Studie von Paiva aus dem Jahr 2012 an<br />

Zähnen mit apikaler Ostitis zeigt(11): Interessant ist diese<br />

Studie besonders deshalb, weil sie zeigt, dass ausgedehntes<br />

Spülen mit ultraschallaktiviertem Hypochlorit nebst<br />

zusätzlicher CHX-Anwendung nicht einmal in der Lage war,<br />

die Hauptkanäle bakterienfrei zu bekommen. Wie es dann<br />

in den Nebenkanälchen und Tubuli an Bakterien wimmelt,<br />

kann man sich unschwer vorstellen. Als Fazit fordern die<br />

32 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


Autoren dann auch folgerichtig, die Suche nach alternativen<br />

antimikrobiellen Substanzen zu verstärken. Die Wirkung<br />

von CHX scheint, das legen andere Studien nahe, in<br />

Gegenwart von Dentin und entzündlichem Eiweiß leider<br />

schlagartig an Wirkung zu verlieren. Zur Langzeitdesinfektion<br />

ist CHX also ungeeignet. Wir verwenden kein CHX in der<br />

Endodontie und vermissen es nicht.<br />

Als einziges Spülmittel benützen wir reichlich 3 %iges<br />

Wasserstoffsuperoxid (H 2 O 2 ) nach (fast) jeder Feile und<br />

vor jeder neuen medikamentösen Einlage, nicht so sehr<br />

wegen der desinfizierenden Wirkung, die zwar gut, aber<br />

nicht sehr gut ist, sondern einfach als Spülmittel, um den<br />

Kanal feucht und gängig zu halten und, H 2 O 2 schäumt ja<br />

recht gut, die Kanäle vom beim Feilen anfallenden Debris<br />

zu reinigen. Die Nebenwirkungen sind vernachlässigbar.<br />

Überpresst man 3 %iges H 2 O 2 doch einmal akzidentell,<br />

schmerzt es deutlich. Ganz im Gegensatz zum Zwischenfall<br />

mit NaOCl muss man aber nicht den Notarzt rufen, sondern<br />

kann sich beim Patienten entschuldigen und ihn beruhigen,<br />

dass der Schmerzzustand nach weniger als einer Minute<br />

vorbei sein wird, ohne bleibende Schäden zu verursachen.<br />

Insgesamt bleibt festzustellen, so lautet folgerichtig das<br />

Fazit von Fedorowicz et al.(7) im Jahre 2012 nach ihren<br />

systematischen Literaturstudien, dass zurzeit keine verlässliche<br />

wissenschaftliche Evidenz dafür gegeben ist, dass<br />

sich die Ergebnisse bei der Anwendung der gebräuchlichen<br />

Spülmittel ausreichend voneinander unterscheiden, um<br />

das eine oder das andere oder welche Kombination auch<br />

immer zu bevorzugen. Das ist vor dem Hintergrund, dass<br />

diese Desinfektionsmittel weite Bereiche des infizierten<br />

Hohlraumsystems und des Periapex gar nicht penetrieren<br />

können, auch nicht weiter verwunderlich.<br />

Will man in der Endodontie endlich vorankommen,<br />

kommt man an der Langzeitdesinfektion mit potenten<br />

Desinfektionsmitteln nicht vorbei!<br />

Das ergibt sich, wie ich aufgezeigt habe und jeder mit<br />

eigenen Augen sehen kann, wenn er sich die Illustration<br />

zu diesem Artikel anschaut, bei dem die Tubuli nicht<br />

einmal dargestellt sind, allein schon aus der Anatomie:<br />

Wir müssen Desinfektionsmittel einsetzen, die<br />

auf alle bisher nachgewiesenen Bakterien bakterizid<br />

wirken, und nicht nur sämtliche Bereiche des<br />

Hohlraumsytems penetrieren können, sondern<br />

darüber hinaus auch alle Nachbargewebe desinfizieren<br />

dürfen, ohne irreversible Nebenwirkungen<br />

zu verursachen. Zusätzlich müssen wir ihnen<br />

ausreichend Zeit lassen, ihre Arbeit zu verrichten.<br />

Die aktuelle Lehrmeinung empfiehlt, um nicht zu sagen<br />

dogmatisiert, als einzige Langzeiteinlage die Anwendung<br />

von Calziumhydroxid (Ca(OH) 2 ). Das ist vor dem Hintergrund<br />

der auf zahllosen Studien basierenden Metaanalyse von<br />

Waltimo et al. (12), die diesem Medikament nicht nur eine<br />

mangelhafte Desinfektionsleistung, sondern sogar eine<br />

vollständige Unwirksamkeit auf wesentliche endodontitisrelevante<br />

Keime bescheinigen, nur mit „nachhaltig beratungsresistent“<br />

zu bezeichnen. Die Autoren ziehen folgerichtig<br />

das Fazit, dass ihre Untersuchungsergebnisse nur<br />

den Schluss zulassen, deutlich wirksame medikamentöse<br />

Einlagen zu erforschen. Wenn man allerdings dem im<br />

zweiten Teil bereits erwähnten Bericht in den ZM (13)<br />

glauben darf, dann ist Professor Dr. Schäfer davon völlig<br />

unbeeindruckt schon einen ganz großen Schritt weiter.<br />

Er stellte nämlich angeblich daselbst die abenteuerliche<br />

Behauptung auf, eine medikamentöse Einlage mache nur<br />

bei devitalen Zähnen mit Fistel und ausgeprägter Symptomatik<br />

Sinn. Ich bin ja nur ein einfacher Allgemeinzahnarzt,<br />

möchte ihn jedoch diesbezüglich mit allem Respekt und<br />

der gebotenen Bescheidenheit darauf hinweisen, dass<br />

entsprechende, in diesem neuen Jahrtausend veröffentlichte<br />

Metaanalysen (1, 2, 3) zweifelsfrei belegen, dass<br />

auch die als modern auftretende Endodontologie in diesen<br />

Fällen – wenn überhaupt – gerade einmal eine Ausheilungsquote<br />

von 60 % aufweist. Auf die randomisierten prospektiven<br />

klinischen Studien des Kollegen Schäfer bezüglich der<br />

Anwendung seines neuesten „Geheimrezeptes“ (in Wasser<br />

und CHX gelöstem Ca(OH) 2 ), über die ebenfalls in den ZM<br />

berichtet wurde (13) darf mit Spannung gewartet werden.<br />

Wie es scheint, ist er zwischenzeitlich ins Lager der Homö -<br />

opathen übergewechselt, die, – mit Blick auf ihre exorbitanten<br />

Steigerungsraten beim NaOCl – ganz im Gegensatz<br />

zu den Endodontologen, die Überzeugung vertreten, dass<br />

Verdünnung die Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen<br />

unwirksamer Substanzen nachgerade potenziert.<br />

Welche wirklich potenten Desinfektionsmittel stehen uns<br />

also zur Langzeitdesinfektion zu Verfügung?<br />

Wenn wir genau hinschauen, sind es eigentlich nur zwei<br />

wissenschaftlich gut untersuchte: Formaldehyd und ChKM-<br />

Lösung nach Professor Dr. Walkhoff. Beiden ist gemeinsam,<br />

dass sie von der aktuell immer noch gültigen Lehrmeinung<br />

als obsolet betrachten werden. Darüber Ausführliches im<br />

nächsten Teil. <br />

—<br />

Dr. med. Dr. med dent. Rüdiger Osswald, München<br />

www.tarzahn.de<br />

Die Literaturliste können Sie unter<br />

https://www.kzvn.de/nzb/literaturlisten.html herunterladen<br />

oder unter www.nzb-redaktion@kzvn.de anfordern.<br />

Teil 4 des Behandlungsprotokolls folgt in der<br />

Juniausgabe des NZBs.<br />

Teil 1 „der sicher vitale Zahn“: NZB 03/2014, S. 30 ff<br />

Teil 2 „aktute Pulpitis“: NZB 04/2014, S. 28 ff<br />

F A C H L I C H E S<br />

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D I E I N D I K AT I O N S G E R E C H T E B E H A N D L U N G D E R B A K T E R I E L L E N E N D O D O N T I T I S D A S „T I M B U K T U - P R OTO K O L L“<br />

Partielle Gangrän –<br />

hochakute Pulpitis<br />

Zahn ist, wenn überhaupt, leicht klopfempfindlich, je nach Stadium im Röntgenbild<br />

keine oder allenfalls sehr diskret ausgeprägte apikale Ostitis beispielsweise in Form<br />

eines leicht verbreiterten Parodontalspaltes, unter Umständen (funktionelle Überlastung)<br />

klinisch bereits diskreter Lockerungsgrad, eventuell marginale Gingivitis und vestibuläre<br />

Druckdolenz ohne Schwellung<br />

Einer der beiden Regelfälle mit 3 medikamentösen Einlagen<br />

Ledermix, Watte, „bedingt“ offen für 1 bis 3 Tage (*)<br />

wenn dann nicht mehr oder nur noch sehr wenig klopfempfindlich (Regelfall bei richtiger Einschätzung)<br />

ChKM, Watte, Cavit für mindestens 1 Woche (**)<br />

Jodoformpaste, Watte, Zement für mindestens 2 Wochen bis 3 Monate (***)<br />

Ruhigstellung durch leichtes Außer-Kontakt-Schleifen, insbesondere bei den<br />

Lateralbewegungen (Powerzentrik)<br />

<br />

Nach (fast) jeder Feile druckloses Spülen mit 3 %igem H 2 O 2<br />

Wenn in einem der Stadien Beschwerden auftreten, einen Schritt zurück und mehr Geduld. In diesem<br />

Fall würde das bedeuten: ChKM, Watte, (bedingt) offen für 1 bis 3 Tage, eventuell 1 bis 2mal wiederholen,<br />

bis der Zahn nicht mehr oder nur noch wenig klopfempfindlich ist.<br />

In Fällen, in denen sich ein Zahn unter dieser Therapie partout nicht beruhigen will, ist eine Probe-WF<br />

für beispielsweise 3 Monate mit „Zauberpaste“ eine empfehlenswerte Alternative unter gleichzeitiger<br />

AB-Verordnung (****)<br />

Anweisungen für den Patienten:<br />

(*) Damit mögliche Fäulnisgase in den Mund entweichen und die Schmerzen in der Folge sistieren können, muss der Zahn<br />

zunächst einmal „bedingt offen” behandelt werden. Natürlich auch und gerade für ein Wochenende. Wenn man sich in<br />

der Einschätzung nicht sicher ist und keine Anrufe riskieren möchte, dann empfiehlt es sich generell, dass man zweifelhafte<br />

Zähne über eine Nacht oder das Wochenende „bedingt offen“ lässt.<br />

(**) Die Patienten sind stark unterschiedlich schmerzempfindlich. Deshalb macht es sehr viel Sinn, beim Klopftest nur moderat<br />

und vor allen Dingen erst einmal auf den Nachbarzahn zu klopfen, um sich ein Bild von der Reaktion des jeweiligen Patienten<br />

machen zu können. Ansonsten riskiert man möglicherweise, beim immer selben Behandlungsschritt festzukleben.<br />

(***) Dies im Sinne einer Probewurzelfüllung, die leicht entfernbar ist, falls es in der Folge des jetzt dichten Verschlusses<br />

mit einer Paste zu einer unerwarteten Exazerbation des Krankheitsgeschehens kommt, was, wenn auch selten, immer<br />

wieder einmal passieren kann.<br />

(****) Da es sich bei einer solchen Exazerbation mit anschließend hartnäckig therapieresistentem Verlauf wahrscheinlich<br />

um einen Abszess zwischen Knochen und Knochenhaut/Periost (stark druckdolente, bisweilen federnde vestibuläre<br />

Schwellung) handelt, dessen vollständige Ausbildung und Durchbruch man durch die Intervention zwar verhindert hat,<br />

den man aber auf der anderen Seite nicht vollständig rückbilden konnte, weil es schon zu spät war, ist hier die Gabe<br />

eines Antibiotikums angezeigt. Dies um so mehr, als in diesem Bereich, ganz anders als im Knochen selbst, die notwendigen<br />

therapeutischen Spiegel erreicht werden. Ich verordne, wenn keine Allergie besteht, Amoxicillin 1000, 2x 1 Tablette täglich<br />

für 5 Tage Dauer, bei Unverträglichkeit Doxycyclin 100, 2x1/die. Die auch heute noch immer wieder als Tatsache kolportierte<br />

Mär, es gäbe besonders gut, gut und weniger gut knochengängige Antibiotika, entbehrt jeglichen wissenschaftlichen Substrats<br />

und ist allein marketingbasiert. Außerhalb der Zahnmedizin wird sie inzwischen von kaum jemandem mehr nacherzählt.


Fotos: NZB-Archiv<br />

Wenn Knigge in die Praxis kommt – oder<br />

„Herzlich Willkommen in unserer Zahnarztpraxis“<br />

Am 28. März fand das erste „Knigge“-Seminar<br />

für Zahnarztpraxen in der KZVN statt – und<br />

war gleich ein großer Erfolg. Bereits kurze Zeit nach<br />

Ausschreibung der neuen Fortbildung war die Nachfrage<br />

so groß, dass wir noch einen Zusatztermin am Folgetag<br />

angeboten haben. Beide Seminare waren mit jeweils 25<br />

überwiegend weiblichen Teilnehmern restlos ausgebucht.<br />

Als Referentin für diese außergewöhnlichen Seminare<br />

konnten wir Frau Betül Hanisch aus Freiburg gewinnen.<br />

Frau Hanisch ist selbständige Business Knigge Trainerin für<br />

Fach- und Führungskräfte und überzeugt die Teilnehmer/-<br />

Business Knigge Trainerin Betül Hanisch aus Freiburg und<br />

Monika Popp, Leiterin Fortbildungsorganisation der KZVN (v.l.n.r.).<br />

innen mit einem strahlenden Lächeln davon, dass man<br />

mit Höflichkeit und guten Umgangsformen auch in der<br />

heutigen Zeit noch „up to date“ ist.<br />

Die Hauptthemen des Seminars sind: „Wie zeige ich dem<br />

Anderen /dem Patienten meine Wertschätzung?“, „Wie<br />

unterschiedlich reagieren und kommunizieren Mann und<br />

Frau“ und „Wie begrüße ich einen (neuen) Patienten in der<br />

Praxis, damit er sich bei uns willkommen fühlt?“<br />

Mit praxisnahen Beispielen stellt Frau Hanisch typische<br />

Situationen in der Zahnarztpraxis nach, um zu demonstrieren<br />

wie der Patient sich fühlt, wenn die Umgangsformen<br />

beachtet oder eben auch nicht beachtet werden.<br />

Kommunikation und die unterschiedlichen Wahrnehmungen<br />

sind ebenfalls ein großes Thema im Seminar. Dabei geht<br />

Frau Hanisch immer auf die unterschiedlichen Fragen und<br />

Probleme in den einzelnen Praxen ein, die die Teilnehmer<br />

mitgebracht haben.<br />

Viele Tipps für den Umgang mit dem Patienten und im<br />

Team, die Kleiderordnung in der Praxis und Antworten auf<br />

alle Fragen zum Thema Höflichkeit runden dieses wirklich<br />

unterhaltsame Seminar ab.<br />

Die Teilnehmer/-innen waren begeistert: die Beurteilung<br />

„einfach wahnsinnig gut und weiterzuempfehlen!“ trifft den<br />

Punkt genau.<br />

Für alle diejenigen, die an „Knigge“ interessiert sind, aber<br />

Frau Hanisch im März nicht erleben konnten, bieten wir<br />

das Knigge-Seminar im 2. Halbjahr 2014 erneut an. Wir<br />

empfehlen Ihnen aber, sich schnell anzumelden, da die<br />

Teilnehmerzahl begrenzt ist. Der neue Fortbildungsflyer<br />

mit allen neuen Seminarterminen wird im Juni an alle<br />

Zahnarztpraxen versandt. <br />

—<br />

Monika Popp<br />

Leiterin Fortbildungsorganisation der KZVN<br />

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Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

Aktuelle Urteile…<br />

© Sandor Jackal / Fotolia.com<br />

…AUS DER ARBEITSWELT<br />

…AUS DEM STEUERRECHT<br />

Urlaubsrecht: Auch europäisch gibt es<br />

nicht mehr als „15 Monate“<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass<br />

gesetzliche Urlaubsansprüche trotz Arbeitsunfähigkeit<br />

15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres<br />

verfallen. Denn aufgrund der Vorgaben des Europäischen<br />

Parlaments sei die Arbeitszeitgestaltung<br />

zwar unionsrechtskonform dahingehend auszulegen,<br />

dass der gesetzliche Urlaub nicht erlischt, wenn<br />

der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres<br />

und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und<br />

deshalb arbeitsunfähig ist. Diese Auslegung habe<br />

jedoch nur zur Folge, dass der „aufrechterhaltene<br />

Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen<br />

Urlaubsanspruch hinzutritt“.<br />

Besteht also die Arbeitsunfähigkeit auch am 31. März<br />

des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres<br />

fort, so kann der Anspruch auf Urlaub nicht weiter<br />

aufrechterhalten bleiben. (BAG, 9 AZR 63/11)<br />

Kündigung: Der Arbeitgeber bestimmt<br />

nicht allein über eine „Freistellung“<br />

Kündigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, so steht<br />

ihm nicht generell das Recht zu, den Arbeitnehmer<br />

bis zum Ende der Kündigungsfrist „freizustellen“.<br />

Dies insbesondere dann nicht, wenn der überwiegende<br />

Teil der Vergütung aus Provision besteht, also<br />

leistungs- und erfolgsabhängig ist. Nur „überwiegend<br />

schutzwürdige Interessen” des Arbeitgebers könnten<br />

die Freistellung rechtfertigen, die ihm weitere<br />

Beschäftigung im Betrieb auch für die Dauer der<br />

Kündigungsfrist „als unzumutbar erscheinen lassen“.<br />

(LAG Hamm, 14 SaGa 9/12)<br />

Steuerrecht: Kosten für die „Erstausbildung“<br />

haben mit „Werbung“ nichts zu tun, aber...<br />

Aufwendungen für ein „Erststudium“ sind keine steuerlichen<br />

Werbungskosten. Das Gesetz sieht dafür einen Betrag bis<br />

zu 6.000 Euro pro Jahr als steuerliche Sonderausgaben<br />

vor. Ist jedoch einem Studium bereits ein abgeschlossenes<br />

Erststudium oder eine abgeschlossene erste Berufsausbildung<br />

vorausgegangen, so zählen die nunmehr anfallenden<br />

Aufwendungen als Werbungskosten. Bedingung: Es<br />

besteht ein „hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer<br />

Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen<br />

Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit“.<br />

Entsprechendes gilt für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen<br />

nichtakademischen Berufsausbildung.<br />

(Der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben<br />

besteht darin, dass Werbungskosten, die in<br />

einem Kalenderjahr mangels ausreichender Einkünfte<br />

steuerlich keine Entlastung bringen, auf nachfolgende<br />

Jahre „vorgetragen“ werden können – Sonderausgaben<br />

hingegen nicht.) (BFH, VIII R 22/12)<br />

Steuerrecht/Verfahrensrecht: Auf „Einspruch per E-Mail“<br />

braucht nicht hingewiesen zu werden<br />

Die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung des Finanzamtes<br />

in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten,<br />

dass der Steuerzahler Einspruch dagegen auch per<br />

E-Mail einlegen kann. Es reicht aus, wenn angegeben ist,<br />

dass der Einspruch „schriftlich“ vorzunehmen ist. (Hier erkannte<br />

der Bundesfinanzhof an, dass der Steuerbescheid<br />

zu dieser Frage den maßgebenden Wortlaut aus der<br />

Abgabenordnung – § 357 Absatz 1 Satz 1 – aufführte.)<br />

(BFH, X R 2/12)<br />

36 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

Aktuelle Urteile…<br />

© Sandor Jackal / Fotolia.com<br />

…AUS DER ARBEITSWELT<br />

…AUS DEM STEUERRECHT<br />

Urlaubsrecht: Auch europäisch gibt es<br />

nicht mehr als „15 Monate“<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass<br />

gesetzliche Urlaubsansprüche trotz Arbeitsunfähigkeit<br />

15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres<br />

verfallen. Denn aufgrund der Vorgaben des Europäischen<br />

Parlaments sei die Arbeitszeitgestaltung<br />

zwar unionsrechtskonform dahingehend auszulegen,<br />

dass der gesetzliche Urlaub nicht erlischt, wenn<br />

der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres<br />

und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und<br />

deshalb arbeitsunfähig ist. Diese Auslegung habe<br />

jedoch nur zur Folge, dass der „aufrechterhaltene<br />

Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen<br />

Urlaubsanspruch hinzutritt“.<br />

Besteht also die Arbeitsunfähigkeit auch am 31. März<br />

des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres<br />

fort, so kann der Anspruch auf Urlaub nicht weiter<br />

aufrechterhalten bleiben. (BAG, 9 AZR 63/11)<br />

Kündigung: Der Arbeitgeber bestimmt<br />

nicht allein über eine „Freistellung“<br />

Kündigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, so steht<br />

ihm nicht generell das Recht zu, den Arbeitnehmer<br />

bis zum Ende der Kündigungsfrist „freizustellen“.<br />

Dies insbesondere dann nicht, wenn der überwiegende<br />

Teil der Vergütung aus Provision besteht, also<br />

leistungs- und erfolgsabhängig ist. Nur „überwiegend<br />

schutzwürdige Interessen” des Arbeitgebers könnten<br />

die Freistellung rechtfertigen, die ihm weitere<br />

Beschäftigung im Betrieb auch für die Dauer der<br />

Kündigungsfrist „als unzumutbar erscheinen lassen“.<br />

(LAG Hamm, 14 SaGa 9/12)<br />

Steuerrecht: Kosten für die „Erstausbildung“<br />

haben mit „Werbung“ nichts zu tun, aber...<br />

Aufwendungen für ein „Erststudium“ sind keine steuerlichen<br />

Werbungskosten. Das Gesetz sieht dafür einen Betrag bis<br />

zu 6.000 Euro pro Jahr als steuerliche Sonderausgaben<br />

vor. Ist jedoch einem Studium bereits ein abgeschlossenes<br />

Erststudium oder eine abgeschlossene erste Berufsausbildung<br />

vorausgegangen, so zählen die nunmehr anfallenden<br />

Aufwendungen als Werbungskosten. Bedingung: Es<br />

besteht ein „hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer<br />

Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen<br />

Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit“.<br />

Entsprechendes gilt für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen<br />

nichtakademischen Berufsausbildung.<br />

(Der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben<br />

besteht darin, dass Werbungskosten, die in<br />

einem Kalenderjahr mangels ausreichender Einkünfte<br />

steuerlich keine Entlastung bringen, auf nachfolgende<br />

Jahre „vorgetragen“ werden können – Sonderausgaben<br />

hingegen nicht.) (BFH, VIII R 22/12)<br />

Steuerrecht/Verfahrensrecht: Auf „Einspruch per E-Mail“<br />

braucht nicht hingewiesen zu werden<br />

Die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung des Finanzamtes<br />

in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten,<br />

dass der Steuerzahler Einspruch dagegen auch per<br />

E-Mail einlegen kann. Es reicht aus, wenn angegeben ist,<br />

dass der Einspruch „schriftlich“ vorzunehmen ist. (Hier erkannte<br />

der Bundesfinanzhof an, dass der Steuerbescheid<br />

zu dieser Frage den maßgebenden Wortlaut aus der<br />

Abgabenordnung – § 357 Absatz 1 Satz 1 – aufführte.)<br />

(BFH, X R 2/12)<br />

36 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


Rechtstipp<br />

© Matthias Eckert / Fotolia.com<br />

Meldung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung<br />

Bei der Erörterung der Schweigepflicht ist mir mehrfach die<br />

Frage zugetragen worden, wie der Arzt oder Zahnarzt sich<br />

verhalten darf, wenn er aus Anlass der Behandlung eines<br />

Kindes den Verdacht schöpft, dass ein Fall von Kindesmisshandlung<br />

vorliegt. Hier haben wir es mit einer Güterabwägung<br />

zu tun: Das vermeintlich gefährdete Kindeswohl<br />

ist abzuwägen mit den Interessen der Eltern, sie vor unberechtigten<br />

Vorwürfen zu schützen. Maßgebend ist insoweit<br />

§ 34 des Strafgesetzbuches (=StGB). Diese Bestimmung<br />

besagt vereinfacht, wer eine Rechtsgutverletzung (Schweigepflichtverletzung)<br />

begeht, um die Gefahr von einem<br />

anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn<br />

bei Abwägung der widerstreitenden Interessen das geschützte<br />

Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.<br />

Außerdem muss die Tat, nämlich die Verletzung der<br />

Schweigepflicht, ein angemessenes Mittel sein, die Gefahr<br />

abzuwenden.<br />

Wenden wir uns nach diesen theoretischen Erörterungen<br />

einem konkreten Fall zu, den das Kammergericht Berlin in<br />

seinem Urteil vom 27.06.2013 (20 U 19/12) zu entscheiden<br />

hatte. Während einer ärztlichen Behandlung wurde bei<br />

einem Säugling eine subdurale Blutung beidseits und<br />

Netzhautablösung beidseits diagnostiziert, die Fontanelle<br />

war vorgewölbt. Die Mitarbeiter des Arztes teilten dem<br />

Landeskriminalamt und dem Jugendamt mit, dass bei dem<br />

Säugling typische Verletzungen vorliegen, die auf ein sogenanntes<br />

Schütteltrauma hindeuten, deren Herkunft jedoch<br />

ungeklärt sei. Die Eltern des Kindes wurden vernommen<br />

und in Haft genommen. Sie machten den behandelnden<br />

Arzt wegen Verletzung der Schweigepflicht verantwortlich,<br />

© altanaka/Fotolia.com<br />

weil er durch seine Mitarbeiter das Landeskriminalamt<br />

und das Jugendamt informiert hätte. Sie verlangten wegen<br />

Verletzung der Schweigepflicht Schmerzensgeld.<br />

Das Kammergericht Berlin wies die Klage ab. Aus der<br />

Entscheidung sind folgende Lehren zu entnehmen:<br />

Entscheidend sei, dass der behandelnde Arzt angesichts<br />

der für ein Schütteltrauma typischen Verletzungen annehmen<br />

durfte, dass möglicherweise ein Fall der Kindesmisshandlung<br />

vorliegt. Das hätte der Arzt aus damaliger Sicht auch<br />

annehmen dürfen, wenn sich im Nachhinein herausstellt,<br />

dass die Verletzungen tatsächlich durch andere Umstände<br />

verursacht worden seien. Die strafrechtliche Beurteilung ist<br />

letztlich irrelevant und kann auch nicht von den Ärzten<br />

verlangt werden. Andererseits muss es sich um typische<br />

Verletzungen handeln, durch die der Verdacht der Kindesmisshandlung<br />

begründet ist. Maßgebend sind insoweit<br />

auch die Unfalldarstellungen der Eltern. Hat das Kind sich<br />

Hämatome zugezogen und ist es nach Darstellung der<br />

Eltern gegen den Türrahmen der Wohnzimmertür gestolpert,<br />

sind die Verletzung lebensnah und zwanglos schlüssig<br />

erklärt worden, da derartige Spielunfälle geradezu typisch<br />

für Kinder sind.<br />

Im Raum steht allein die Frage, ob eine Wiederholungsgefahr<br />

im Einzelfall anzunehmen ist, denn nur dann ist es<br />

trotz ärztlicher Schweigepflicht gerechtfertigt, dass die Ärzte<br />

die Behörden informieren, damit künftige Gesundheitsschäden<br />

abgewendet werden. Der Heilauftrag der behandelnden<br />

Ärzte umfasst nicht nur das Erkennen und die<br />

Behandlung von Erkrankungen, sondern auch die Vermeidung<br />

von künftigen Gesundheitsgefährdungen. Besteht der<br />

Verdacht vorsätzlich zugefügter Verletzungen, so liege die<br />

Wiederholungsgefahr auf der Hand. Auch wenn „nur“ eine<br />

vorsätzliche Körperverletzung im Raum steht, ist zumindest<br />

bei derart schwerwiegenden Verletzungen, die lebensbedrohlich<br />

sind, von einer Wiederholungsgefahr auszugehen.<br />

Das Gericht hat sodann anerkannt, dass Kindeseltern, die<br />

dem Verdacht einer Kindesmisshandlung ausgesetzt sind,<br />

erheblichen Belastungen unterliegen. Im entschiedenen<br />

Fall waren die Eltern bei den „psychosozialen Gesprächen“<br />

einer Vorverurteilung ausgesetzt. Die Gespräche waren<br />

klinikintern im Sinne einer Anschuldigung und Vorverurteilung<br />

empfunden worden. Das Gericht hält es ausdrücklich<br />

für wünschenswert, dass derartige „Konfrontationsgesprä-<br />

38 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


che“, deren Berechtigung und Notwendigkeit das Gericht<br />

nicht anzweifelt, von Seiten der entsprechenden Mitarbeiter<br />

unter dem Blickwinkel geführt werden, dass die Kindeseltern<br />

als nicht schuldig anzusehen sind und auch dementsprechend<br />

behandelt werden, solange aufgrund von Ermittlungen<br />

nicht das Gegenteil feststeht.<br />

Andererseits stellt das Gericht aber fest, dass Kindeseltern,<br />

die dem Verdacht einer Kindesmisshandlung ausgesetzt<br />

sind, solche Belastungen hinzunehmen haben, welche<br />

Maßnahmen auslösen, die in der Absicht getroffen werden,<br />

das vermeintlich gefährdete Kindeswohl, welches Vorrang<br />

vor den Befindlichkeiten der Eltern hat, zu schützen.<br />

Bemerkenswert sind auch die Ausführungen des Gerichts,<br />

dass entscheidend für die Berechtigung zum Bruch der<br />

Schweigepflicht ein Verdacht sei und es nicht Aufgabe der<br />

Ärzte sei, einen Verdacht „auszuermitteln“, d.h. definitiv zu<br />

klären, welche Ursache eine Verletzung hat. Ausreichend<br />

sei allein, dass die betreffenden Verletzungen typischerweise<br />

durch Kindesmisshandlung hervorgerufen werden und<br />

insoweit ein „begründeter“ Verdacht vorhanden ist.<br />

Die Entscheidung des Gerichts stellt Maßstäbe auf, die im<br />

Falle des Verdachts der Kindesmisshandlung aufgrund<br />

diesbezüglich typischer Verletzungen nicht nur von Ärzten,<br />

sondern auch von Zahnärzten und eigentlich allen Stellen,<br />

bei denen begründeter Verdacht entsteht, zu beachten sind.<br />

Eine Offenbarung und damit eine Verletzung der Schweigepflicht<br />

ist in diesen Fällen gerechtfertigt und damit<br />

straffrei. Leichtfertige Behauptungen sind dagegen wegen<br />

der hierdurch hervorgerufenen Folgen für die Kindeseltern<br />

nicht strafbefreiend, wobei dem Anzeigenden nicht die<br />

Pflicht obliegt, zu entscheiden, ob andere Ursachen die<br />

Verletzungen herbeigeführt haben könnten. <br />

Wencke Boldt,<br />

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />

Hildesheimer Straße 3330169 Hannover<br />

Tel.: 0511 8074-995, Fax: 0511 8074-997<br />

F A C H L I C H E S<br />

— Quelle: www.zfn-online.de 39<br />

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M A I 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S


Handwerkerleistungen und<br />

haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

KRITISCHE PUNKTE ZUR ABZUGSFÄHIGKEIT AB 2014<br />

Ausgangslage<br />

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) erlässt zu<br />

wichtigen Vorschriften regelmäßig Anwendungsschreiben,<br />

die für die Finanzverwaltung bindend sind und die von<br />

Zeit zu Zeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.<br />

Im Fall des BMF-Schreibens zur Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen<br />

gem. § 35a Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) führt die Überarbeitung Anfang 2014 bei einigen<br />

Sachverhalten zu Fallstricken für die Steuerzahler.<br />

Neubaumaßnahmen<br />

Nach Auffassung des BMF sind handwerkliche Tätigkeiten<br />

im Rahmen einer Neubaumaßnahme nicht begünstigt.<br />

Kosten für Neubaumaßnahmen sind alle Aufwendungen für<br />

die Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung.<br />

Eine eindeutige Abgrenzung, wann eine Neubaumaßnahme<br />

beendet ist und damit begünstigte Aufwendungen für<br />

Modernisierungen oder Reparatur vorliegen, erfolgt in dem<br />

Schreiben des BMF jedoch nicht. Hierzu wird vielmehr auf<br />

die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung<br />

verwiesen.<br />

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat z.B. mit Urteil vom 13.07.2011<br />

entschieden, dass umfangreiche Gartengestaltungen, die<br />

erstmalig drei Jahre nach Erstellung eines Einfamilienhauses<br />

vorgenommen wurden, keine Neubaumaßnahme sind,<br />

sondern abziehbare Handwerkerleistungen.<br />

In Frage kommende Aufwendungen sollten daher in der<br />

Steuererklärung geltend gemacht werden.<br />

Straßen- und Gehwegreinigung, Winterdienst<br />

Aufwendungen für Straßen- und Gehwegreinigung sowie<br />

für Winterdienst auf öffentlichen Flächen und Gehwegen<br />

vor dem Grundstück sollen laut BMF ebenfalls nicht steuerlich<br />

begünstigt sein.<br />

Werden neben den öffentlichen auch private Flächen<br />

gereinigt, sind nach Auffassung des BMF nur die auf den<br />

privaten Teil entfallenden Kosten abzugsfähig, wenn sie<br />

auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind.<br />

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat jedoch mit Urteil<br />

vom 23.08.2012 entschieden, dass die bestehende Räumund<br />

Reinigungspflicht der Hauseigentümer die steuerliche<br />

Begünstigung rechtfertige und den Abzug der Reinigungskosten<br />

zugelassen.<br />

© donatas1205/Fotolia.com<br />

Gegen das Urteil wurde Revision beim BFH eingelegt, der<br />

nun über diese Frage zu entscheiden hat. In der Praxis<br />

empfiehlt es sich daher, Aufwendungen für die Gehwegreinigung<br />

und den Winterdienst auf öffentlichen Wegen steuerlich<br />

geltend zu machen. Lehnt das Finanzamt den Abzug<br />

ab, sollte gegen den Bescheid Einspruch eingelegt und mit<br />

Verweis auf das ausstehende Urteil des BFH das Ruhen<br />

des Verfahrens beantragt werden.<br />

Schornsteinfegerleistungen<br />

Die Kosten für Schornsteinfegerleistungen wurden bisher<br />

in vollem Umfang zum Abzug zugelassen. Dies gilt auch<br />

weiterhin für den Veranlagungszeitraum 2013.<br />

Ab 2014 sind laut BMF Schornsteinfegerleistungen jedoch<br />

aufzuteilen.<br />

Aufwendungen für Kehrarbeiten, Reparatur- und Wartungskosten<br />

sind dabei als Handwerkerleistungen steuerlich<br />

begünstigt und abziehbar.<br />

Kosten für Mess- oder Überprüfungsarbeiten sowie<br />

die Feuerstättenschau sind hingegen nicht zum Abzug<br />

zugelassen.<br />

Der Abzug der begünstigten Aufwendungen ist nur möglich,<br />

soweit sie in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.<br />

Fazit<br />

Die Finanzverwaltung versucht wieder einmal, Steuerermäßigungen<br />

restriktiv zu begegnen. <br />

—<br />

Tino Koch, Steuerberater, Fachberater im ambulanten<br />

Gesundheitswesen (IHK), Geschäftsführer der<br />

Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH, Hannover<br />

40 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | M A I 2 0 14


© Igor Dutina/Fotolia.com<br />

Honorarkürzung<br />

wegen eines fehlenden<br />

Fortbildungsnachweises?<br />

Nein Danke!!!<br />

Haben Sie Ihren Erfassungsbogen<br />

schon bei der KZVN eingereicht?<br />

Wer muss<br />

einreichen?<br />

Alle Zahnärzte/ärztinnen, deren Frist zum Nachweis der<br />

Fortbildungsverpflichtung zum 30.06.2014 endet.<br />

Was muss<br />

eingereicht werden?<br />

Ein Erfassungsbogen, auf dem 125 Fortbildungspunkte mit<br />

den entsprechenden Fortbildungsthemen aufgeführt sind.<br />

Wo muss<br />

eingereicht werden?<br />

KZVN, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />

Tel. 0511 8405-101; Fax: 0511 59097040<br />

Wann muss<br />

eingereicht werden?<br />

Bis spätestens 30.06.2014<br />

Was geschieht, wenn Sie den Erfassungsbogen<br />

verspätet einreichen?<br />

Ihr Honorar muss zumindest in den nächsten vier Quartalen<br />

um 10 % und ggf. dann um 25 % gekürzt werden (§ 95d SGB V).


Terminliches<br />

56. SYLTER WOCHE<br />

FORTBILDUNGSKONGRESS<br />

DER <strong>ZAHNÄRZ</strong>TEKAMMER<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

02.-06.06.2014<br />

Ort: Sylt/Westerland<br />

Thema: „Schöne Zähne!“<br />

Informationen:<br />

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein<br />

Westring 496<br />

24106 Kiel<br />

Tel.: 0431 260926-82<br />

Fax: 0431 260926-15<br />

E-Mail: info@sylterwoche.de<br />

Internet: www.sylterwoche.de<br />

DER WEG IN DIE EIGENE PRAXIS<br />

15.10.2014<br />

Ort: KZVN Hannover<br />

Informationen:<br />

KZV Niedersachsen<br />

Referat Öffentlichkeitsarbeit<br />

Zeißstraße 11<br />

30519 Hannover<br />

Tel.: 0511 8405-420 oder -430<br />

E-Mail: pressestelle@kzvn.de<br />

BEZIRKSSTELLE VERDEN<br />

18.06.2014<br />

Referent: Prof. Dr. Edgar Schäfer<br />

Thema: Chemo-mechanische<br />

Aufbereitung des Wurzelkanals<br />

Ort: Haags Hotel Niedersachsenhof,<br />

Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Walter Schulze<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen/<br />

Bezirksstelle Verden, Nordstr. 5,<br />

27356 Rotenburg/W.<br />

Tel.: 04261 3665, Fax: 04261 4742<br />

E-Mail: drws.walter@t-online.de<br />

DENTAL GOLF-CUP 2014<br />

ANLÄSSLICH DER<br />

56. SYLTER WOCHE<br />

06.06.2014<br />

Ort: Sylt/Westerland<br />

Thema: Charity-Turnier zugunsten<br />

„Familien in Not“<br />

Informationen:<br />

Marine-Golf-Club Sylt e. V.<br />

Flughafen 69<br />

25980 Sylt/Westerland<br />

Tel.: 04651 927575<br />

Fax: 04651 927155<br />

E-Mail: marinegolf@t-online.de<br />

PRAXIS UND FAMILIE ERFOLGREICH<br />

KOMBINIEREN –<br />

GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

FÜR (ZAHN-)MEDIZINER<br />

24.10.2014<br />

Ort: KZVN Hannover<br />

Informationen:<br />

KZV Niedersachsen<br />

Referat Öffentlichkeitsarbeit<br />

Zeißstraße 11<br />

30519 Hannover<br />

Tel.: 0511 8405-420 oder -430<br />

E-Mail: pressestelle@kzvn.de<br />

XXII. WELTKONGRESS DER INTERNATIONA-<br />

LEN VEREINIGUNG ZUR VERBESSERUNG<br />

DER MUNDGESUNDHEIT VON MENSCHEN<br />

MIT BEHINDERUNG (IADH)<br />

02.-04.10.2014<br />

Ort: Berlin<br />

Informationen:<br />

OEMUS MEDIA AG<br />

Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig<br />

Germany<br />

Tel.: 0341 48474-308<br />

Fax: 0341 48474-390<br />

E-Mail: event@oemus-media.de<br />

Internet: www.iadh2014.com<br />

Dr. Karl-Heinz<br />

Dreiocker ist<br />

gestorben<br />

Am 09. April verstarb nach kurzer<br />

schwerer Krankheit der Vorsitzende<br />

des Disziplinarausschusses der KZVN,<br />

Dr. Karl-Heinz Dreiocker, im Alter von<br />

75 Jahren.<br />

Dr. Dreiocker wurde 1939 in Prenzlau/<br />

Uckermark geboren und wuchs in<br />

Lübeck auf. Zum Ende seiner beruflichen<br />

Laufbahn war Karl-Heinz Dreiocker<br />

(1989 bis zu seiner Pensionierung im<br />

Dezember 2004) als Präsident des<br />

Verwaltungsgerichts Hannover tätig, wo<br />

er den Vorsitz der Disziplinarkammer<br />

hatte und die Zuständigkeit für Verwaltungsrechtssachen<br />

aus dem öffentlichen<br />

Dienstrecht in seiner Verantwortung lag.<br />

Im April 2005 übernahm Dr. Dreiocker<br />

das Amt des Vorsitzenden des Disziplinarausschusses<br />

der KZVN – eine<br />

Aufgabe, die er mit Engagement und<br />

Begeisterung bis zum Schluss ausfüllte<br />

und lebte.<br />

Seine Fachkompetenz, sein konsequentes<br />

Denken und Handeln und sein<br />

wertschätzender Umgang mit anderen<br />

Menschen haben ihm sicherlich nicht<br />

nur in diesem Amt Achtung und Respekt<br />

eingebracht.<br />

Bezeichnend ist, dass er es sich trotz<br />

seiner Erkrankung nicht hat nehmen<br />

lassen, einen möglichen Nachfolger<br />

für das Amt des Vorsitzenden vom<br />

Disziplinarausschuss vorzuschlagen.<br />

Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme<br />

gilt seiner Familie. <br />

—<br />

Der Vorstand der KZVN<br />

42 T E R M I N L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 14


Persönliches<br />

Fotos: NZB-Archiv<br />

Zum Tod von<br />

Dr. Joachim Wömpner<br />

Für den Vorstand der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung Niedersachsen (KZVN) habe ich<br />

die traurige Pflicht, den plötzlichen Tod meines Freundes,<br />

des Zahnarztes und des Vorsitzenden der Vertreterversammlung<br />

der KZVN, Dr. Joachim Wömpner, mitzuteilen.<br />

Dr. Joachim Wömpner ist während eines Aufenthaltes in<br />

den USA unerwartet im Kreise seiner Familie verstorben.<br />

Der Vorstand, alle Kolleginnen und Kollegen und die vielen<br />

Seminarteilnehmer, die seine außergewöhnliche Persönlichkeit<br />

kennenlernen und seinen jahrzehntelangen und<br />

kompetenten Einsatz für die niedersächsische<br />

Kollegenschaft und weit darüber hinaus erfahren durften,<br />

sind tief betroffen von dem menschlichen Verlust und der<br />

großen Lücke, die der Verstorbene im berufspolitischen<br />

Geschehen hinterlässt.<br />

„Mein Engagement soll der Kollegin, dem Kollegen und<br />

den Mitarbeitern in der Praxis nützen“. So lautete Joachim<br />

Wömpners Devise, und danach handelte er konsequent in<br />

seiner mehr als 20jährigen berufspolitischen Arbeit. Sein<br />

profundes Fachwissen und seine langjährige Tätigkeit in<br />

unterschiedlichen Fachbereichen und Gremien bildeten die<br />

Basis seines kompetenten und zugewandten Auftretens.<br />

Bereits 1993 wurde er Mitglied im Vorstand der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen, deren Vizepräsident er von 1997<br />

bis 2005 war. Seit 2010 bekleidete er das verantwortungsvolle<br />

Amt des Vorsitzenden der Vertreterversammlung der<br />

KZVN, das er stets souverän ausfüllte. Gerade in diesem<br />

Amt zeichnete er sich dadurch aus, dass er der Mehrheitsund<br />

der Oppositionsfraktion gleichermaßen gerecht wurde,<br />

was ihm eine hohe Anerkennung und Achtung seiner<br />

stets sachlich geführten Argumentation von allen Seiten<br />

eintrug.<br />

Beeindruckend war die Konsequenz, mit der er sich neuen<br />

Herausforderungen widmete. Dabei halfen ihm neben seinem<br />

fachlichen und berufspolitischen Wissen und Können<br />

auch die elektronischen Medien, derer er sich – beruflich<br />

wie privat – seit vielen Jahren begeistert bediente. Hierdurch<br />

glänzten seine professionell gestalteten Vorträge und<br />

erschlossen so dem Zuhörer, untermalt durch seine launige<br />

Vortragsweise, damit selbst trockenste Themen. Aktuell<br />

lagen ihm das Qualitätsmanagement und die Hygieneanforderungen<br />

in den Praxen ganz besonders am Herzen. So<br />

begegnete er beispielsweise den vielen und komplizierten<br />

Vorschriften und den daraus in den Praxisteams entstehenden<br />

Ängsten, indem er die Vorschriften in seinen Vorträgen<br />

herunterbrach, so dass die Kursteilnehmer erkennen konnten,<br />

wie relativ einfach es sein kann, wenn man seine Arbeit<br />

an bestimmten Punkten systematisiert.<br />

Unser ganzes Mitgefühl gilt seiner Familie und insbesondere<br />

seiner Frau, die seinen unermüdlichen Einsatz für<br />

die Kollegenschaft stets mit getragen und ermöglicht hat.<br />

Joachim Wömpner hat sich um die niedersächsische<br />

Kollegenschaft verdient gemacht.<br />

Wir werden den Kollegen und Freund sehr vermissen. <br />

—<br />

Für den Vorstand der KZVN<br />

Dr. Jobst-W. Carl<br />

T E R M I N L I C H E S<br />

P E R S Ö N L I C H E S<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | P E R S Ö N L I C H E S<br />

43


Niederlassungshinweise<br />

AUSZUG AUS DER ZULASSUNGS VERORDNUNG<br />

FÜR VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TE (ZV-Z)<br />

§ 18<br />

(1) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. In dem<br />

Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz<br />

und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung<br />

die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind<br />

beizufügen<br />

a) Ein Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem der<br />

Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das<br />

Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der<br />

Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten<br />

Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,<br />

b) Bescheinigungen über die seit der Approbation<br />

ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten,<br />

c) gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19 a Abs. 2<br />

Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende<br />

Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird.<br />

(2) Ferner sind beizufügen:<br />

1. ein Lebenslauf,<br />

2. ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />

3. Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher<br />

niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen<br />

war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen<br />

Niederlassung oder Zulassung und der Grund<br />

einer etwaigen Beendigung ergeben,<br />

4. eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung<br />

bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse<br />

unter Angabe des frühestmöglichen Endes des<br />

Beschäftigungsverhältnisses,<br />

5. eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder<br />

alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf<br />

Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten<br />

fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogenoder<br />

Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass<br />

gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des<br />

zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen.<br />

(3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte<br />

Abschriften beigefügt werden.<br />

(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz<br />

2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt<br />

werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt<br />

glaubhaft zu machen.<br />

Kolleginnen und Kollegen, die sich in Niedersachsen<br />

niederlassen möchten, wenden sich bitte an die<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />

Tel. 0511 8405-323/361, E-Mail: info@kzvn.de.<br />

Antragsformulare können entweder bei der Geschäftsstelle<br />

des Zulassungsausschusses Niedersachsen<br />

angefordert oder unter www.kzvn.de als PDF-Dokument<br />

heruntergeladen werden.<br />

Bitte achten Sie darauf, bei der Einreichung der Anträge<br />

zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sämtliche in § 18<br />

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z)<br />

aufgeführten Unterlagen beizufügen.<br />

GEMEINSAME AUSÜBUNG DER<br />

VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHEN TÄTIGKEIT<br />

(Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft)<br />

Bei Anträgen auf Genehmigung der gemeinsamen<br />

Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist<br />

grundsätzlich die Vorlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages<br />

notwendig.<br />

Bitte achten Sie bei entsprechenden Anträgen darauf,<br />

den Gesellschaftsvertrag spätestens bis zum Abgabetermin<br />

bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

einzureichen.<br />

VERLEGUNGEN<br />

Nach § 24 Abs. 7 ZV-Z ist im Falle einer Verlegung des<br />

Vertragszahnarztsitzes grundsätzlich ein entsprechender<br />

Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten. Die<br />

Verlegung ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss<br />

diesem Antrag stattgegeben hat.<br />

SITZUNGEN DES<br />

ZULASSUNGSAUSSCHUSSES<br />

NIEDERSACHSEN FÜR <strong>ZAHNÄRZ</strong>TE<br />

Alle Anträge an den Zulassungsausschuss Niedersachsen<br />

sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen<br />

rechtzeitig bis zum Abgabetermin bei der<br />

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover, in<br />

Urschrift und eigenhändig unterschrieben einzureichen.<br />

44 K Z V N | N Z B | M A I 2 0 14


© diego cervo / iStockphoto.com<br />

Abgabe bis 13.05.2014<br />

Sitzungstermin 11.06.2014<br />

Abgabe bis 22.08.2014<br />

Sitzungstermin 17.09.2014<br />

Abgabe bis 24.10.2014<br />

Sitzungstermin 19.11.2014<br />

HINWEISE AUF PRAXISORTE<br />

FÜR NIEDERLASSUNGEN<br />

a) Vertragszahnärzte<br />

Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />

Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines<br />

Nordsee-Kurbades ist auf der Insel Norderney ein<br />

Vertragszahnarztsitz vakant.<br />

Planungsbereich Landkreis Leer:<br />

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines<br />

Nordsee-Kurbades ist aus der Insel Borkum ein<br />

Vertragszahnarztsitz vakant.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />

26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />

E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />

b) Fachzahnärzte für Kieferorthopädie<br />

In folgenden Planungsbereichen besteht Bedarf an<br />

Fachzahnärzten für Kieferorthopädie:<br />

Verwaltungsstelle Braunschweig<br />

Planungsbereich Landkreis Gifhorn:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Gifhorn mit 33.747 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 47,4 % versorgt.<br />

Planungsbereich Landkreis Peine:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Peine mit 24.905 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 48,2 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Braunschweig der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Helmut Peters, Münzstraße 9,<br />

38100 Braunschweig, Tel. 0531 13605, Fax 0531 4811315,<br />

E-Mail: braunschweig@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Lüneburg<br />

Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg mit<br />

8.168 zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 49,0 %<br />

versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Lüneburg der KZVN,<br />

Vorsitzender: Zahnarzt Thomas Koch, Sülztorstraße 1,<br />

21335 Lüneburg, Tel. 04131 732770, Fax 04131 732772,<br />

E-Mail: lueneburg@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Oldenburg<br />

Planungsbereich Landkreis Oldenburg:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Oldenburg mit 24.601 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 32,5 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Oldenburg der KZVN,<br />

Vorsitzende: Zahnärztin Silke Lange, Bloher Landstraße 24,<br />

26160 Bad Zwischenahn, Tel. 0441 6990288,<br />

Fax 0441 691650, E-Mail: oldenburg@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />

Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Aurich mit 36.272 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 44,1 % versorgt.<br />

Planungsbereich Landkreis Leer:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Leer mit 32.390 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 43,2 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />

26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />

E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />

BITTE NICHT VERGESSEN:<br />

—<br />

Stand 25.04.2014<br />

Das BSG-Urteil von 1989 gilt nach wie vor (interne Beratung<br />

der Kassen durch Dritte, ob Leistungszusage oder Einleitung<br />

eines Vertragsgutachtens), und wer sich als Zahnarzt dem<br />

MDK zur Verfügung stellt, unterstützt die Kassen bei ihrem<br />

rechtswidrigen Verhalten!<br />

— NZB-Redaktion<br />

K Z V N<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | K Z V N<br />

45


Fotos: NZB-Archiv<br />

Arbeitstreffen von KZVN-Vorstand &<br />

Verwaltungsstellenvorsitzenden<br />

SITZUNG AM 23. APRIL IN DER KZVN<br />

Die jährlichen Zusammenkünfte von KZVN-<br />

Vorstand und den Vorsitzenden der Verwaltungsstellen<br />

sind ein bewährtes Instrument, um Sachfragen<br />

aus den Verwaltungsstellen nicht nur in großer Runde,<br />

sondern auch in der gebotenen Ausführlichkeit zu besprechen,<br />

gemeinsame Positionen zu entwickeln und zukünftige<br />

Projekte abzustimmen.<br />

Traditionell steht der Bericht des Vorstandes als erster<br />

Tagesordnungspunkt auf der Agenda. Allerdings wirkte bei<br />

diesem Treffen die Nachricht vom plötzlichen Tod des Vorsitzenden<br />

der Vertreterversammlung der KZVN, Dr. Joachim<br />

Wömpner, und auch vom Ableben von Dr. Karl-Heinz<br />

Dreiocker, dem ehemaligen Vorsitzenden des Disziplinar-<br />

Ausschusses, auch in dieser Runde nach und verlangte<br />

nach Innehalten und Gedenken. Der Vorstandsvorsitzende<br />

der KZVN, Dr. Jobst-W. Carl, fand auch hierfür die richtigen<br />

Worte.<br />

Verwaltungsstellenversammlungen: Themen & Termine<br />

Inhaltlich stand das Frühjahrstreffen an diesem Tag neben<br />

den Routinethemen zur organisierten Notfallbereitschaft<br />

und vertragszahnärztlichen Rechten und Pflichten als<br />

Konsequenzen aus der Zulassung ganz im Zeichen der<br />

anstehenden Verwaltungsstellenversammlungen, die am<br />

27. Mai in Verden ihren Anfang nehmen. In Vorbereitung<br />

darauf gab es für die aus ganz Niedersachsen angereisten<br />

Verwaltungsstellenvorsitzenden „schwere Kost“.<br />

Dr. Thomas Nels, stellvertretender KZVN-Vorstandsvorsitzender,<br />

berichtet über die Hintergründe und Details zur vertragszahnärztlichen<br />

Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in<br />

stationären Pflegeeinrichtungen.<br />

In einem Parforceritt führte Dr. Thomas Nels, stellvertretender<br />

Vorsitzender der KZVN, die Teilnehmer/-innen durch das<br />

Thema „Vertragszahnärztliche Versorgung von pflegebedürftigen<br />

Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen<br />

ab 01.04.2014“. Dabei waren die gesetzlichen Grundlagen<br />

und Definitionen, die Abrechnungsvoraussetzungen/-<br />

möglichkeiten von Besuchen von Patienten im häuslichen<br />

Umfeld und in stationären Pflegeeinrichtungen mit/ohne<br />

Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V zentrale Themen.<br />

Grundsätzlich – so das Fazit von Dr. Nels – ist die in § 87<br />

Abs. 2 SGB V beschriebene Zielsetzung, die zahnmedizinische<br />

Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit<br />

46 K Z V N | N Z B | M A I 2 0 14


Behinderungen in der häuslichen und stationären Betreuung<br />

durch Zahnärzte zu verbessern, zu begrüßen. Und dies<br />

nicht nur in Hinblick auf die demografische Entwicklung in<br />

Deutschland und die absehbare Entwicklung, dass ältere<br />

Menschen ihren Lebensabend zunehmend in Einrichtungen<br />

der Alten- und Seniorenbetreuung verbringen.<br />

„Unsere Kolleginnen und Kollegen fühlen sich seit jeher<br />

ihren Patientinnen und Patienten auch dann verpflichtet,<br />

wenn diese pflegebedürftig werden. Insofern sind die<br />

neuen Regelungen als erster Schritt zur Verbesserung<br />

der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen für die<br />

zahnmedizinische Versorgung immobiler Patienten zu<br />

werten. Wichtig sind sie auch deshalb, weil damit das<br />

bereits bestehende Engagement der Zahnärzteschaft für<br />

ihre pflegebedürftigen Patienten Anerkennung findet“ –<br />

so Dr. Thomas Nels.<br />

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) & Budgetsituation<br />

D.M.D. Henner Bunke, Vorsitzender des Finanz- und Verwaltungsausschusses<br />

der KZVN, informierte die Teilnehmer<br />

umfassend über die Themen „Leistungsabrechnung 2013“,<br />

„HVM-Systematik in 2014“ und „Budgetsituation“.<br />

D.M.D. Henner Bunke, Vorsitzender vom Finanz- und Verwaltungsausschuss<br />

der KZVN, erläutert den Abschluss der Leistungsabrechnung<br />

und die Vergütungsverhandlungsabschlüsse aus 2013<br />

in ihren Auswirkungen auf das Budget und den HVM 2014.<br />

Fazit<br />

„Wer sich detailliert über die für die eigene Praxis relevanten<br />

Themen informieren möchte, wer wissen will, was in seiner<br />

Verwaltungsstelle wichtig ist, der sollte sich die Zeit für die<br />

Teilnahme an der Versammlung in seiner Verwaltungsstelle<br />

nehmen“ – so der Vorstandsvorsitzende Dr. Carl.<br />

Und vielleicht auch die Chance nutzen, im Anschluss an<br />

den offiziellen Part mit Kolleginnen und Kollegen zu klönen.<br />

„Cape diem“. <br />

— st-dr<br />

VERWALTUNGSSTELLENVERSAMMLUNGEN IM ÜBERBLICK<br />

Verwaltungsstelle Datum Beginn Tagungshaus/Ort<br />

Verden Dienstag, 27.05.2014 18:00 Uhr Niedersachsenhof, Verden<br />

Stade Mittwoch, 04.06.2014 16:00 Uhr Stadeum, Stade<br />

Wilhelmshaven & Oldenburg Donnerstag, 05.06.2014 18:00 Uhr CityClub Hotel, Oldenburg<br />

Hannover Dienstag, 10.06.2014 18:00 Uhr Hotel Hennies, Altwarmbüchen<br />

Lüneburg Mittwoch, 11.06.2014 16:00 Uhr Castanea Resort, Lüneburg<br />

Hildesheim & Göttingen Mittwoch, 18.06.2014 16:00 Uhr Burghotel, Nörten-Hardenberg<br />

Braunschweig Mittwoch, 25.06.2014 16.00 Uhr Waldhaus Oelper, Braunschweig<br />

Osnabrück Donnerstag, 26.06.2014 18:00 Uhr Steigenberger Hotel, Osnabrück<br />

Ostfriesland Mittwoch, 02.07.2014 16:00 Uhr Seminarhotel, Aurich<br />

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Multitalent unter den Bondings. Das Universal-<br />

Flaschenadhäsiv punktet mit dem Plus an Inhalt,<br />

dem Plus an Zuverlässigkeit und dem Plus an<br />

Können. Der Nachfolger des seit über fünf Jahren<br />

erfolgreich in der Praxis eingesetzten Futurabond<br />

M bietet dem Anwender flexible Lösungen für<br />

jede Bondingsituation. Das gilt zum einen für<br />

die Ätztechnik: Ob Total-Etch, Selective-Etch oder<br />

Self-Etch – die Ätztechnik kann je nach Indikation<br />

oder gemäß der persönlichen Präferenz des<br />

Zahnarztes frei gewählt und angewendet werden.<br />

Dank einer neuen Monomertechnologie ist ein<br />

Überätzen des Dentins ausgeschlossen – postoperative<br />

Sensitivitäten werden also verhindert.<br />

Wesentlich flexibler als konventionelle Flaschenbondings<br />

ist Futurabond M+ zum anderen auch<br />

hinsichtlich seines Einsatzspektrums: Es ist nicht<br />

nur bei direkten und indirekten Restaurationen<br />

verlässlich einsetzbar, sondern bietet einen sicheren<br />

Haftverbund zu diversen Materialien wie<br />

Metallen, Zirkon- und Aluminiumoxid sowie Silikatkeramik<br />

– und das ohne zusätzlichen Primer.<br />

In Verbindung mit Futurabond M+ DCA, dem Aktivator<br />

für Dualhärtung, ist das Universal-Adhäsiv<br />

mit allen selbst- und dualhärtenden Composites<br />

auf Methacrylatbasis uneingeschränkt kompatibel.<br />

M A I 2 0 14 | N Z B | K Z V N<br />

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Nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

Kleinanzeigen erscheinen als fortlaufender Text ohne<br />

Hervorhebungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten<br />

Text in Druckschrift gut leserlich in die unten stehenden<br />

Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes<br />

Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Zeilen werden<br />

im NZB veröffentlicht wie von Ihnen im Formular<br />

vorgegeben. Die Anzahl der (angefangenen) Zeilen<br />

und damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie<br />

selbst. Bei Chiffre Anzeigen rechnen Sie zur Zeilengebühr<br />

noch die Gebühr von 10,- EUR für die Chiffre Nr.<br />

hinzu. – Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihre Einzugsermächtigung<br />

für den Bankeinzug erforderlich.<br />

Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der<br />

17. des Vormonats vor Erscheinen der Zeitschrift.<br />

Das NZB macht Sommerpause. Es erscheint 2014<br />

Mitte Juli eine Doppelausgabe. Das darauf folgende<br />

NZB wird wieder Mitte September veröffentlicht.<br />

Folgende Kleinanzeige bitte<br />

nur einmal<br />

in den nächsten Ausgaben<br />

veröffentlichen unter der Rubrik:<br />

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SEPA – Basislastschrift:<br />

Ich ermächtige die KZVN, einmalig eine Zahlung von meinem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut<br />

an, die von der KZVN auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem<br />

Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

Vorname und Name (Kontoinhaber)<br />

Straße und Hausnummer<br />

Postleitzahl und Ort<br />

IBAN<br />

DE<br />

Zeilengebühr<br />

Die Anzeige soll unter Chiffre<br />

erscheinen, Chiffregebühr 10,- EUR<br />

Die Anzeige soll auch im Internet<br />

erscheinen (www.assistentenboerse.de)<br />

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