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kundmachung - Marktgemeinde Reutte

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MARKTGEMEINDE REUTTE<br />

KUNDMACHUNG<br />

Aktenzeichen: BAU-129-2011 <strong>Reutte</strong>, am 02.05.2012<br />

Datei: Straßenbau Anna-Dengel-Weg_129-2011.doc Sachbearbeiter: Sonnweber / DW 24<br />

e-mail: helmuth.sonnweber@reutte.at<br />

Betrifft: Öffentliche Gemeindestraßen – Straßenbaubewilligung für den Neubau der<br />

öffentlichen Gemeindestraße „Anna-Dengel-Wege“<br />

K U N D M A C H U N G<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> als Vertreterin des öffentlichen Gutes, <strong>Reutte</strong>, Obermarkt 1,<br />

hat beim Bürgermeister der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> um die Erteilung der Straßenbaubewilligung<br />

für den Neubau der öffentlichen Erschließungsstraße „Anna-Dengel-Weg“<br />

im BU-Steineberg, gem. § 41 Tiroler Straßengesetz, LGBl.Nr. 13/1989 idgF, angesucht.<br />

Baubeschreibung<br />

In den Jahren 2010 - 2011 wurde im Bereich „Steineberg“ ein privates Baulandumlegungsverfahren<br />

der Grundeigentümer Plansee SE und Gundolf unter Miteinbeziehung<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> durchgeführt. Das Verfahren wurde im September 2011 abgeschlossen.<br />

Da Bauabsichten in diesem Gebiet bestehen, ist die in diesem Gebiet geplante öffentliche<br />

Erschließungsstraße, welche bereits die Bezeichnung „Anna-Dengel-Weg“ erhalten<br />

hat, zu errichten.<br />

Das Gelände des Bebauungsgebietes ist nahezu eben.<br />

Der Regelquerschnitt ist wie folgt geplant:<br />

Bei einer Kronenbreite von 6m soll eine 5,50m breite Fahrbahn mit beidseitigen Banketten<br />

von 0,25m ausgeführt werden.<br />

Geplanter Querschnittsaufbau:<br />

Deckschicht: AC11<br />

bituminöse Tragschicht: AC16<br />

Feinplanie<br />

Frostkoffer<br />

- 1 -<br />

3 cm<br />

8 cm<br />

10 cm<br />

60 cm<br />

Die Neigungsverhältnisse des Weges wurden weitgehend an das bestehende Gelände<br />

angepasst.<br />

Die Entwässerung der Straße soll über Böschungen bzw. Mulden in die angrenzenden<br />

Grundstücke bzw. im Endausbau über Straßeneinläufe in die Ortskanalisation erfolgen.<br />

Das Grundstück für die öffentlichen Erschließungsstraße (Gst. 2691, KG <strong>Reutte</strong>) wurden<br />

bereits im Zuge des Baulandumlegungsverfahrens gebildet, so dass keine Grundablösen<br />

mehr erforderlich sind.


Folgende Grundstücke, welche sich alle in der KG <strong>Reutte</strong> befinden, sind durch vor beschriebene<br />

Straßenbaumaßnahmen betroffen:<br />

Grundstück Einlagezahl Eigentümer<br />

2691<br />

2668<br />

2423<br />

520<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> – öffentliches Gut<br />

vertr. durch Bgm.-Stellv. Dietmar Koler<br />

Obermarkt 1, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

Die technischen Daten sowie die sonstigen Angaben sind dem im <strong>Marktgemeinde</strong>amt<br />

<strong>Reutte</strong> – Bauamt aufliegenden Detailprojekt zu entnehmen.<br />

Über dieses Ansuchen wird gem. § 41 AVG sowie § 42 Tiroler Straßengesetz die mündliche<br />

Verhandlung auf<br />

angeordnet.<br />

Dienstag, den 22. Mai 2012<br />

mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer<br />

um 08:45 Uhr an Ort und Stelle<br />

(Treffpunkt: Dr.-Alfons-Blaas-Straße)<br />

Bei der mündlichen Verhandlung werden die Grundlagen für die Entscheidung über die<br />

Erteilung der Straßenbaubewilligung geprüft. Sofern bei der mündlichen Verhandlung<br />

Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich des Erwerbes betroffener Grundflächen, zustande<br />

kommen bzw. solche Vereinbarungen bereits vorher abgeschlossen wurden,<br />

wird deren Beurkundung im Baubewilligungsbescheid veranlasst werden.<br />

Es steht den Parteien frei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder gemäß § 10<br />

AVG einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen<br />

ermächtigt ist, zu entsenden.<br />

Allfällige Beweisdokumente bzw. Beweisunterlagen sind zur Verhandlung mitzubringen.<br />

Gemäß § 42 Abs. 1 AVG verlieren Personen ihre Stellung als Partei soweit sie nicht<br />

spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der<br />

Verhandlung Einwendungen erheben.<br />

Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares<br />

Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein<br />

Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehenes trifft, kann binnen zwei Wochen<br />

nach Wegfall des Hindernisses, jedoch bis spätestens bis zum Zeitpunkt der<br />

rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche<br />

Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen,<br />

bei der das Verfahren anhängig ist.<br />

Parteien und sonstige Beteiligte, die etwas vorzubringen haben, werden eingeladen, bei<br />

der Verhandlung zu erscheinen.<br />

Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Behelfe liegen bis zum Tage der Verhandlung<br />

beim <strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Reutte</strong> – Bauabteilung zur Einsicht während der<br />

Amtsstunden auf.<br />

Die Entwurfsbehelfe liegen beim <strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Reutte</strong> – Bauamt – während der<br />

Amtsstunden bis zum Verhandlungstag zur Einsicht auf.<br />

Angeschlagen am: 02.05.2012<br />

Abgenommen am: 22.05.2012<br />

Der Bürgermeister:<br />

gez.<br />

Alois Oberer<br />

- 2 -

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