kundmachung - Marktgemeinde Reutte
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MARKTGEMEINDE REUTTE<br />
KUNDMACHUNG<br />
Aktenzeichen: BAU-129-2011 <strong>Reutte</strong>, am 02.05.2012<br />
Datei: Straßenbau Anna-Dengel-Weg_129-2011.doc Sachbearbeiter: Sonnweber / DW 24<br />
e-mail: helmuth.sonnweber@reutte.at<br />
Betrifft: Öffentliche Gemeindestraßen – Straßenbaubewilligung für den Neubau der<br />
öffentlichen Gemeindestraße „Anna-Dengel-Wege“<br />
K U N D M A C H U N G<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> als Vertreterin des öffentlichen Gutes, <strong>Reutte</strong>, Obermarkt 1,<br />
hat beim Bürgermeister der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> um die Erteilung der Straßenbaubewilligung<br />
für den Neubau der öffentlichen Erschließungsstraße „Anna-Dengel-Weg“<br />
im BU-Steineberg, gem. § 41 Tiroler Straßengesetz, LGBl.Nr. 13/1989 idgF, angesucht.<br />
Baubeschreibung<br />
In den Jahren 2010 - 2011 wurde im Bereich „Steineberg“ ein privates Baulandumlegungsverfahren<br />
der Grundeigentümer Plansee SE und Gundolf unter Miteinbeziehung<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> durchgeführt. Das Verfahren wurde im September 2011 abgeschlossen.<br />
Da Bauabsichten in diesem Gebiet bestehen, ist die in diesem Gebiet geplante öffentliche<br />
Erschließungsstraße, welche bereits die Bezeichnung „Anna-Dengel-Weg“ erhalten<br />
hat, zu errichten.<br />
Das Gelände des Bebauungsgebietes ist nahezu eben.<br />
Der Regelquerschnitt ist wie folgt geplant:<br />
Bei einer Kronenbreite von 6m soll eine 5,50m breite Fahrbahn mit beidseitigen Banketten<br />
von 0,25m ausgeführt werden.<br />
Geplanter Querschnittsaufbau:<br />
Deckschicht: AC11<br />
bituminöse Tragschicht: AC16<br />
Feinplanie<br />
Frostkoffer<br />
- 1 -<br />
3 cm<br />
8 cm<br />
10 cm<br />
60 cm<br />
Die Neigungsverhältnisse des Weges wurden weitgehend an das bestehende Gelände<br />
angepasst.<br />
Die Entwässerung der Straße soll über Böschungen bzw. Mulden in die angrenzenden<br />
Grundstücke bzw. im Endausbau über Straßeneinläufe in die Ortskanalisation erfolgen.<br />
Das Grundstück für die öffentlichen Erschließungsstraße (Gst. 2691, KG <strong>Reutte</strong>) wurden<br />
bereits im Zuge des Baulandumlegungsverfahrens gebildet, so dass keine Grundablösen<br />
mehr erforderlich sind.
Folgende Grundstücke, welche sich alle in der KG <strong>Reutte</strong> befinden, sind durch vor beschriebene<br />
Straßenbaumaßnahmen betroffen:<br />
Grundstück Einlagezahl Eigentümer<br />
2691<br />
2668<br />
2423<br />
520<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> – öffentliches Gut<br />
vertr. durch Bgm.-Stellv. Dietmar Koler<br />
Obermarkt 1, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
Die technischen Daten sowie die sonstigen Angaben sind dem im <strong>Marktgemeinde</strong>amt<br />
<strong>Reutte</strong> – Bauamt aufliegenden Detailprojekt zu entnehmen.<br />
Über dieses Ansuchen wird gem. § 41 AVG sowie § 42 Tiroler Straßengesetz die mündliche<br />
Verhandlung auf<br />
angeordnet.<br />
Dienstag, den 22. Mai 2012<br />
mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer<br />
um 08:45 Uhr an Ort und Stelle<br />
(Treffpunkt: Dr.-Alfons-Blaas-Straße)<br />
Bei der mündlichen Verhandlung werden die Grundlagen für die Entscheidung über die<br />
Erteilung der Straßenbaubewilligung geprüft. Sofern bei der mündlichen Verhandlung<br />
Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich des Erwerbes betroffener Grundflächen, zustande<br />
kommen bzw. solche Vereinbarungen bereits vorher abgeschlossen wurden,<br />
wird deren Beurkundung im Baubewilligungsbescheid veranlasst werden.<br />
Es steht den Parteien frei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder gemäß § 10<br />
AVG einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen<br />
ermächtigt ist, zu entsenden.<br />
Allfällige Beweisdokumente bzw. Beweisunterlagen sind zur Verhandlung mitzubringen.<br />
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG verlieren Personen ihre Stellung als Partei soweit sie nicht<br />
spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der<br />
Verhandlung Einwendungen erheben.<br />
Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares<br />
Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein<br />
Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehenes trifft, kann binnen zwei Wochen<br />
nach Wegfall des Hindernisses, jedoch bis spätestens bis zum Zeitpunkt der<br />
rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche<br />
Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen,<br />
bei der das Verfahren anhängig ist.<br />
Parteien und sonstige Beteiligte, die etwas vorzubringen haben, werden eingeladen, bei<br />
der Verhandlung zu erscheinen.<br />
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Behelfe liegen bis zum Tage der Verhandlung<br />
beim <strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Reutte</strong> – Bauabteilung zur Einsicht während der<br />
Amtsstunden auf.<br />
Die Entwurfsbehelfe liegen beim <strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Reutte</strong> – Bauamt – während der<br />
Amtsstunden bis zum Verhandlungstag zur Einsicht auf.<br />
Angeschlagen am: 02.05.2012<br />
Abgenommen am: 22.05.2012<br />
Der Bürgermeister:<br />
gez.<br />
Alois Oberer<br />
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