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Datei herunterladen (222541336_1.pdf) - Marktgemeinde Reutte

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MARKTGEMEINDE REUTTE<br />

KUNDMACHUNG<br />

Aktenzeichen: BAU-32-2011 <strong>Reutte</strong>, am 24.10.2011<br />

<strong>Datei</strong>: Straßenbau BU-Gebiet Hofäcker_32-2011.doc Sachbearbeiter: Sonnweber / DW 24<br />

e-mail: helmuth.sonnweber@reutte.at<br />

Betrifft: Öffentliche Gemeindestraßen – Straßenbaubewilligung für den Neubau der<br />

Erschließungsstraßen im BU-Gebiet Hofäcker<br />

K U N D M A C H U N G<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> als Vertreterin des öffentlichen Gutes, <strong>Reutte</strong>, Obermarkt 1,<br />

hat beim Bürgermeister der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> um die Erteilung der Straßenbaubewilligung<br />

für den Neubau der Erschließungsstraßen - „Hofäckerstraße“, „Hermannstraße“,<br />

„Gustav-Lenke-Straße“ sowie der Verlängerungen der „Albert-Schweitzer-<br />

Straße“ sowie der „Ämilian-Hafner-Straße“ – im BU-Gebiet Hofäcker, gem. § 41 Tiroler<br />

Straßengesetz, LGBl.Nr. 13/1989 idgF, angesucht.<br />

Baubeschreibung<br />

Im Jahre 1995 wurde im Bereich der sog. „Hofäcker“, im Zentrum der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Reutte</strong>, ein Baulandumlegungsverfahren eingeleitet. Der Abschluss des Verfahrens erfolgte<br />

im Jahre 2009.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> beabsichtigt nun, da vermehrt Bauabsichten in diesem Gebiet<br />

bekannt gegeben wurden, die erforderlichen Erschließungsstraßen zu errichten.<br />

Folgende Erschließungsstraßen sind geplant:<br />

Gst. 2626, KG <strong>Reutte</strong>: Verlängerung der „Albert-Schweitzer-Straße“ von der Hofäckerstraße<br />

bis zur Schulstraße<br />

Gst. 2631, KG <strong>Reutte</strong>: „Hofäckerstraße“ von der Planseestraße bis zum östlichen<br />

Ende des Gst. 2630, KG <strong>Reutte</strong><br />

Gst. 2636, KG <strong>Reutte</strong>: „Gustav-Lenke-Straße“ – Verbindungstraße zwischen der Albert-Schweitzer-Straße<br />

und der Hofäckerstraße; „Albert-Schweitzer-Straße“ Bestand<br />

mit kurzer Verlängerung bis zur Hofäckerstraße<br />

Gst. 2651, KG <strong>Reutte</strong>: „Hermannstraße“ – Verbindungsstraße zwischen der Albert-<br />

Schweitzer-Straße und der Breitenwanger Straße<br />

Gst. 2656, KG <strong>Reutte</strong>: Verlängerung der „Ämilian-Hafner-Straße“ vom derzeitigen<br />

nordöstlichen Ende bis zur Breitenwanger Straße<br />

Das Gelände des Bebauungsgebietes ist nahezu eben.<br />

Die Regelquerschnitte sind wie folgt geplant:<br />

Gst. 2631: Bei einer Kronenbreite von 10m soll eine 5,00m breite Fahrbahn mit beidseitigen<br />

Banketten, ein 2,50m breiter Rad- und Gehweg mit beidseitigen Banketten<br />

sowie ein dazwischen liegender 1,00m breiter Grünstreifen ausgeführt werden.<br />

- 1 -


Gste. 2626, 2636, 2651: Bei einer Kronenbreite von 6m soll eine 5,00m breite Fahrbahn<br />

mit beidseitigen Banketten ausgeführt werden.<br />

Gst. 2656: Bei einer Kronenbreite von 5m soll eine 4,00m breite Fahrbahn mit beidseitigen<br />

Banketten ausgeführt werden.<br />

Geplanter Querschnittsaufbau:<br />

Deckschicht: AC11deck, 70/100,A1,G1<br />

bituminöse Tragschicht: AC22trag, 70/100,T2,G5<br />

ungebundene obere Tragschicht<br />

ungebundene untere Tragschicht<br />

- 2 -<br />

3 cm<br />

8 cm<br />

10 cm<br />

>50 cm<br />

Die Neigungsverhältnisse der Wege wurden weitgehend an das bestehende Gelände<br />

angepasst.<br />

Die Entwässerung der Straßen erfolgt bis zu einer Verbauung des Gebietes über Böschungen<br />

bzw. Mulden in die angrenzenden Grundstücke. Im Endausbau soll die Entwässerung<br />

über Straßeneinläufe, im Bereich der Hofäckerstraße (Gst. 2631) über eine<br />

Entwässerungsmulde (Grünstreifen) erfolgen.<br />

Die Grundstücke für die öffentlichen Erschließungsstraßen wurden bereits im Zuge des<br />

Baulandumlegungsverfahrens gebildet, so dass im Wesentlichen keine Grundablösen<br />

mehr erforderlich sind. Lediglich im Bereich mancher Kurven sind noch geringfügige<br />

Grundinanspruchnahmen notwendig (ca. 1 bis max. 4m²), da die Kurvenradien bei der<br />

Grundstücksbildung polygonal gebildet wurden, tatsächlich jedoch eine ausgerundete<br />

Ausführung erfolgen muss. Bei einigen Grundstücken ist weiters eine vorübergehende<br />

Grundinanspruchnahme zur Ausbildung von Mulden, Dämmen bzw. Einschnitten, als<br />

Übergangslösung bis zur endgültigen Nutzung der privaten Grundstücke erforderlich.<br />

Bis auf wenige Ausnahmen konnten mit den betroffenen Grundeigentümern<br />

bereits im Vorfeld Übereinkommen bezüglich dieser Grundinanspruchnahmen<br />

abgeschlossen werden, welche im zu erlassenden Bewilligungsbescheid beurkundet<br />

werden.<br />

Folgende Grundstücke, welche sich alle in der KG <strong>Reutte</strong> befinden, sind durch vor beschriebene<br />

Straßenbaumaßnahmen betroffen:<br />

Grundstück Einlagezahl Eigentümer<br />

2652/1 1618 Angerer Paul, Kaiser Lothar-Straße 39/Top 1, 6600 Breitenwang<br />

2652/2<br />

2652/3<br />

2639/2 1810 Dr. Johannes Bauer, Knollengutweg 12, 5411 Oberalm<br />

2638/1 1811 Dr. Lioba Bauer, Vinzensgasse 16, 1180 Wien<br />

2638/2<br />

2637/1 1812 Bauer Theresia, Schulstraße 13, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

2637/2<br />

2646/1 2030 Dr. Biedermann Birgit, Hechenbergweg 7, 6020 Innsbruck<br />

2646/3<br />

2648 82 Biedermann Margit, Schneeburggasse 76b, 6020 Innsbruck<br />

2654<br />

2646/2 2031 Dr. Biedermann Rainer, Negrellistraße 9/7, 6020 Innsbruck<br />

2646/4<br />

2625 974 Alpen Creativ Bau GmbH, Langgasse 5, 6460 Imst


2643 981 Evangelische Pfarrgemeinde A.B. <strong>Reutte</strong>, Albert Schweizer-<br />

Straße 4, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

2634 1768 Frischhut Klaudia, Ehrenbergstraße 18, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

2653/2 2017 Götzhaber Klaus, Winkl 34, 6610 Wängle<br />

2653/1 455 Mag. Nina Götzhaber, Steideleweg 3a, 6600 Ehenbichl<br />

2655 475 Notar Mag. Ruetz, Verlassenschaft nach Frau Ulrike Pfurtscheller,<br />

Untermarkt 16, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

Ihrenberger Blanka, Schulstraße 11/Top 1, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

Pfurtscheller Gerhard, Schulstraße 11/Top 2, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

2649 1939 Kerber Leo, Zeillerstraße 5, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

2620/2<br />

2627/1<br />

2627/2<br />

2635<br />

2622 1597 Leitl Gerhard, Ehrenbergstraße 27, 660 <strong>Reutte</strong><br />

2647/1 753 Plansee SE, Metallwerk Plansee-Straße 71, 6600 Breitenwang<br />

2657 833 DI August Wilhelm Sagemüller, Sonnenbichl 3, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

2644 989 Mag. Christine Raffl, Albert Schweitzer-Straße 6, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

DI Bernhard Neuner, Albert Schweitzer-Straße 6, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

2650 266 Röm.-Kath. Pfarrkirche zu St. Peter und Paul, Planseestraße 49,<br />

2658 6600 Breitenwang<br />

2639/1 2024 Mag. Klaus Schennach, Feldweg 2, 6600 Ehenbichl<br />

2624 1219 Schweitzer Karl, Edwald 32, 6320 Angerberg<br />

2628 730 Walch Gertraud, Zeillerstraße 2, 6600 <strong>Reutte</strong><br />

Die technischen Daten sowie die sonstigen Angaben sind dem im <strong>Marktgemeinde</strong>amt<br />

<strong>Reutte</strong> – Bauamt aufliegenden Detailprojekt zu entnehmen.<br />

Über dieses Ansuchen wird gem. § 41 AVG sowie § 42 Tiroler Straßengesetz die mündliche<br />

Verhandlung auf<br />

Mittwoch, den 23. November 2011<br />

mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer<br />

um 08:30 Uhr an Ort und Stelle<br />

(Treffpunkt: Volksschule Schulstraße - Vorplatz Zeillerstraße)<br />

angeordnet.<br />

Bei der mündlichen Verhandlung werden die Grundlagen für die Entscheidung über die<br />

Erteilung der Straßenbaubewilligung geprüft. Sofern bei der mündlichen Verhandlung<br />

Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich des Erwerbes betroffener Grundflächen, zustande<br />

kommen bzw. solche Vereinbarungen bereits vorher abgeschlossen wurden,<br />

wird deren Beurkundung im Baubewilligungsbescheid veranlasst werden.<br />

Es steht den Parteien frei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder gemäß § 10<br />

AVG einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen<br />

ermächtigt ist, zu entsenden.<br />

- 3 -


Allfällige Beweisdokumente bzw. Beweisunterlagen sind zur Verhandlung mitzubringen.<br />

Gemäß § 42 Abs. 1 AVG verlieren Personen ihre Stellung als Partei soweit sie nicht<br />

spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der<br />

Verhandlung Einwendungen erheben.<br />

Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares<br />

Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein<br />

Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehenes trifft, kann binnen zwei Wochen<br />

nach Wegfall des Hindernisses, jedoch bis spätestens bis zum Zeitpunkt der<br />

rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche<br />

Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen,<br />

bei der das Verfahren anhängig ist.<br />

Parteien und sonstige Beteiligte, die etwas vorzubringen haben, werden eingeladen, bei<br />

der Verhandlung zu erscheinen.<br />

Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Behelfe liegen bis zum Tage der Verhandlung<br />

beim <strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Reutte</strong> – Bauabteilung zur Einsicht während der<br />

Amtsstunden auf.<br />

Die Entwurfsbehelfe liegen beim <strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Reutte</strong> – Bauamt – während der<br />

Amtsstunden bis zum Verhandlungstag zur Einsicht auf.<br />

Der Bürgermeister:<br />

gez.<br />

Alois Oberer<br />

Angeschlagen am: 25.10.2011<br />

Abgenommen am: 23.11.2011<br />

- 4 -

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