Datei herunterladen (222541336_1.pdf) - Marktgemeinde Reutte
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MARKTGEMEINDE REUTTE<br />
KUNDMACHUNG<br />
Aktenzeichen: BAU-32-2011 <strong>Reutte</strong>, am 24.10.2011<br />
<strong>Datei</strong>: Straßenbau BU-Gebiet Hofäcker_32-2011.doc Sachbearbeiter: Sonnweber / DW 24<br />
e-mail: helmuth.sonnweber@reutte.at<br />
Betrifft: Öffentliche Gemeindestraßen – Straßenbaubewilligung für den Neubau der<br />
Erschließungsstraßen im BU-Gebiet Hofäcker<br />
K U N D M A C H U N G<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> als Vertreterin des öffentlichen Gutes, <strong>Reutte</strong>, Obermarkt 1,<br />
hat beim Bürgermeister der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> um die Erteilung der Straßenbaubewilligung<br />
für den Neubau der Erschließungsstraßen - „Hofäckerstraße“, „Hermannstraße“,<br />
„Gustav-Lenke-Straße“ sowie der Verlängerungen der „Albert-Schweitzer-<br />
Straße“ sowie der „Ämilian-Hafner-Straße“ – im BU-Gebiet Hofäcker, gem. § 41 Tiroler<br />
Straßengesetz, LGBl.Nr. 13/1989 idgF, angesucht.<br />
Baubeschreibung<br />
Im Jahre 1995 wurde im Bereich der sog. „Hofäcker“, im Zentrum der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Reutte</strong>, ein Baulandumlegungsverfahren eingeleitet. Der Abschluss des Verfahrens erfolgte<br />
im Jahre 2009.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reutte</strong> beabsichtigt nun, da vermehrt Bauabsichten in diesem Gebiet<br />
bekannt gegeben wurden, die erforderlichen Erschließungsstraßen zu errichten.<br />
Folgende Erschließungsstraßen sind geplant:<br />
Gst. 2626, KG <strong>Reutte</strong>: Verlängerung der „Albert-Schweitzer-Straße“ von der Hofäckerstraße<br />
bis zur Schulstraße<br />
Gst. 2631, KG <strong>Reutte</strong>: „Hofäckerstraße“ von der Planseestraße bis zum östlichen<br />
Ende des Gst. 2630, KG <strong>Reutte</strong><br />
Gst. 2636, KG <strong>Reutte</strong>: „Gustav-Lenke-Straße“ – Verbindungstraße zwischen der Albert-Schweitzer-Straße<br />
und der Hofäckerstraße; „Albert-Schweitzer-Straße“ Bestand<br />
mit kurzer Verlängerung bis zur Hofäckerstraße<br />
Gst. 2651, KG <strong>Reutte</strong>: „Hermannstraße“ – Verbindungsstraße zwischen der Albert-<br />
Schweitzer-Straße und der Breitenwanger Straße<br />
Gst. 2656, KG <strong>Reutte</strong>: Verlängerung der „Ämilian-Hafner-Straße“ vom derzeitigen<br />
nordöstlichen Ende bis zur Breitenwanger Straße<br />
Das Gelände des Bebauungsgebietes ist nahezu eben.<br />
Die Regelquerschnitte sind wie folgt geplant:<br />
Gst. 2631: Bei einer Kronenbreite von 10m soll eine 5,00m breite Fahrbahn mit beidseitigen<br />
Banketten, ein 2,50m breiter Rad- und Gehweg mit beidseitigen Banketten<br />
sowie ein dazwischen liegender 1,00m breiter Grünstreifen ausgeführt werden.<br />
- 1 -
Gste. 2626, 2636, 2651: Bei einer Kronenbreite von 6m soll eine 5,00m breite Fahrbahn<br />
mit beidseitigen Banketten ausgeführt werden.<br />
Gst. 2656: Bei einer Kronenbreite von 5m soll eine 4,00m breite Fahrbahn mit beidseitigen<br />
Banketten ausgeführt werden.<br />
Geplanter Querschnittsaufbau:<br />
Deckschicht: AC11deck, 70/100,A1,G1<br />
bituminöse Tragschicht: AC22trag, 70/100,T2,G5<br />
ungebundene obere Tragschicht<br />
ungebundene untere Tragschicht<br />
- 2 -<br />
3 cm<br />
8 cm<br />
10 cm<br />
>50 cm<br />
Die Neigungsverhältnisse der Wege wurden weitgehend an das bestehende Gelände<br />
angepasst.<br />
Die Entwässerung der Straßen erfolgt bis zu einer Verbauung des Gebietes über Böschungen<br />
bzw. Mulden in die angrenzenden Grundstücke. Im Endausbau soll die Entwässerung<br />
über Straßeneinläufe, im Bereich der Hofäckerstraße (Gst. 2631) über eine<br />
Entwässerungsmulde (Grünstreifen) erfolgen.<br />
Die Grundstücke für die öffentlichen Erschließungsstraßen wurden bereits im Zuge des<br />
Baulandumlegungsverfahrens gebildet, so dass im Wesentlichen keine Grundablösen<br />
mehr erforderlich sind. Lediglich im Bereich mancher Kurven sind noch geringfügige<br />
Grundinanspruchnahmen notwendig (ca. 1 bis max. 4m²), da die Kurvenradien bei der<br />
Grundstücksbildung polygonal gebildet wurden, tatsächlich jedoch eine ausgerundete<br />
Ausführung erfolgen muss. Bei einigen Grundstücken ist weiters eine vorübergehende<br />
Grundinanspruchnahme zur Ausbildung von Mulden, Dämmen bzw. Einschnitten, als<br />
Übergangslösung bis zur endgültigen Nutzung der privaten Grundstücke erforderlich.<br />
Bis auf wenige Ausnahmen konnten mit den betroffenen Grundeigentümern<br />
bereits im Vorfeld Übereinkommen bezüglich dieser Grundinanspruchnahmen<br />
abgeschlossen werden, welche im zu erlassenden Bewilligungsbescheid beurkundet<br />
werden.<br />
Folgende Grundstücke, welche sich alle in der KG <strong>Reutte</strong> befinden, sind durch vor beschriebene<br />
Straßenbaumaßnahmen betroffen:<br />
Grundstück Einlagezahl Eigentümer<br />
2652/1 1618 Angerer Paul, Kaiser Lothar-Straße 39/Top 1, 6600 Breitenwang<br />
2652/2<br />
2652/3<br />
2639/2 1810 Dr. Johannes Bauer, Knollengutweg 12, 5411 Oberalm<br />
2638/1 1811 Dr. Lioba Bauer, Vinzensgasse 16, 1180 Wien<br />
2638/2<br />
2637/1 1812 Bauer Theresia, Schulstraße 13, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
2637/2<br />
2646/1 2030 Dr. Biedermann Birgit, Hechenbergweg 7, 6020 Innsbruck<br />
2646/3<br />
2648 82 Biedermann Margit, Schneeburggasse 76b, 6020 Innsbruck<br />
2654<br />
2646/2 2031 Dr. Biedermann Rainer, Negrellistraße 9/7, 6020 Innsbruck<br />
2646/4<br />
2625 974 Alpen Creativ Bau GmbH, Langgasse 5, 6460 Imst
2643 981 Evangelische Pfarrgemeinde A.B. <strong>Reutte</strong>, Albert Schweizer-<br />
Straße 4, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
2634 1768 Frischhut Klaudia, Ehrenbergstraße 18, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
2653/2 2017 Götzhaber Klaus, Winkl 34, 6610 Wängle<br />
2653/1 455 Mag. Nina Götzhaber, Steideleweg 3a, 6600 Ehenbichl<br />
2655 475 Notar Mag. Ruetz, Verlassenschaft nach Frau Ulrike Pfurtscheller,<br />
Untermarkt 16, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
Ihrenberger Blanka, Schulstraße 11/Top 1, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
Pfurtscheller Gerhard, Schulstraße 11/Top 2, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
2649 1939 Kerber Leo, Zeillerstraße 5, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
2620/2<br />
2627/1<br />
2627/2<br />
2635<br />
2622 1597 Leitl Gerhard, Ehrenbergstraße 27, 660 <strong>Reutte</strong><br />
2647/1 753 Plansee SE, Metallwerk Plansee-Straße 71, 6600 Breitenwang<br />
2657 833 DI August Wilhelm Sagemüller, Sonnenbichl 3, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
2644 989 Mag. Christine Raffl, Albert Schweitzer-Straße 6, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
DI Bernhard Neuner, Albert Schweitzer-Straße 6, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
2650 266 Röm.-Kath. Pfarrkirche zu St. Peter und Paul, Planseestraße 49,<br />
2658 6600 Breitenwang<br />
2639/1 2024 Mag. Klaus Schennach, Feldweg 2, 6600 Ehenbichl<br />
2624 1219 Schweitzer Karl, Edwald 32, 6320 Angerberg<br />
2628 730 Walch Gertraud, Zeillerstraße 2, 6600 <strong>Reutte</strong><br />
Die technischen Daten sowie die sonstigen Angaben sind dem im <strong>Marktgemeinde</strong>amt<br />
<strong>Reutte</strong> – Bauamt aufliegenden Detailprojekt zu entnehmen.<br />
Über dieses Ansuchen wird gem. § 41 AVG sowie § 42 Tiroler Straßengesetz die mündliche<br />
Verhandlung auf<br />
Mittwoch, den 23. November 2011<br />
mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer<br />
um 08:30 Uhr an Ort und Stelle<br />
(Treffpunkt: Volksschule Schulstraße - Vorplatz Zeillerstraße)<br />
angeordnet.<br />
Bei der mündlichen Verhandlung werden die Grundlagen für die Entscheidung über die<br />
Erteilung der Straßenbaubewilligung geprüft. Sofern bei der mündlichen Verhandlung<br />
Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich des Erwerbes betroffener Grundflächen, zustande<br />
kommen bzw. solche Vereinbarungen bereits vorher abgeschlossen wurden,<br />
wird deren Beurkundung im Baubewilligungsbescheid veranlasst werden.<br />
Es steht den Parteien frei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder gemäß § 10<br />
AVG einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen<br />
ermächtigt ist, zu entsenden.<br />
- 3 -
Allfällige Beweisdokumente bzw. Beweisunterlagen sind zur Verhandlung mitzubringen.<br />
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG verlieren Personen ihre Stellung als Partei soweit sie nicht<br />
spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der<br />
Verhandlung Einwendungen erheben.<br />
Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares<br />
Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein<br />
Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehenes trifft, kann binnen zwei Wochen<br />
nach Wegfall des Hindernisses, jedoch bis spätestens bis zum Zeitpunkt der<br />
rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche<br />
Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen,<br />
bei der das Verfahren anhängig ist.<br />
Parteien und sonstige Beteiligte, die etwas vorzubringen haben, werden eingeladen, bei<br />
der Verhandlung zu erscheinen.<br />
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Behelfe liegen bis zum Tage der Verhandlung<br />
beim <strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Reutte</strong> – Bauabteilung zur Einsicht während der<br />
Amtsstunden auf.<br />
Die Entwurfsbehelfe liegen beim <strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Reutte</strong> – Bauamt – während der<br />
Amtsstunden bis zum Verhandlungstag zur Einsicht auf.<br />
Der Bürgermeister:<br />
gez.<br />
Alois Oberer<br />
Angeschlagen am: 25.10.2011<br />
Abgenommen am: 23.11.2011<br />
- 4 -