BAUREGLEMENT - Gemeinde Reutigen

BAUREGLEMENT - Gemeinde Reutigen BAUREGLEMENT - Gemeinde Reutigen

10.06.2014 Aufrufe

e. Baubewilligung Das Baubewilligungsverfahren ist im übergeordneten Recht, insbesondere im Baubewilligungsdekret, abschliessend geregelt. Im Baureglement werden keine Vorschriften des übergeordneten Rechts wiederholt. f. Detailerschliessung Die Neuanlage und der Ausbau von Detailerschliessungsanlagen erfordern eine gültige Überbauungsordnung. Der Gemeinderat kann auf eine Überbauungsordnung verzichten, wenn die zweckmässige und den Bestimmungen der kantonalen Baugesetzgebung entsprechende Gestaltung der Detailerschliessungsanlagen tatsächlich und rechtlich gesichert ist. Es gibt unterschiedliche Baubewilligungsverfahren mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Kleinere Bauvorhaben können baubewilligungsfrei sein. Die Gemeindeverwaltung steht bei Fragen gerne zur Verfügung: Telefon: 033 657 80 10 / E-Mail: gemeinde@reutigen.ch siehe Art. 106, 107 BauG Art. 14 SBG g. Besitzstandsgarantie Bestehende Bauten und Anlagen, welche von einer Baubeschränkung betroffen und dadurch rechtswidrig werden, geniessen den Schutz der Besitzstandsgarantie. Diese ist im übergeordneten Recht geregelt: Aufgrund bisherigen Rechts bewilligte oder bewilligungsfreie Bauten und Anlagen dürfen unterhalten, zeitgemäss erneuert und - soweit dadurch ihre Rechtswidrigkeit nicht verstärkt wird - auch umgebaut oder erweitert werden. siehe Art. 82 BauG h. Zuständigkeit Die Zuständigkeiten sind im übergeordneten Recht sowie im Organisationsreglement und -verordnung der Gemeinde Reutigen geregelt.

INHALTSVERZEICHNIS A NUTZUNGSZONEN 1 Art. 1 Art der Nutzung 1 Art. 2 Mass der Nutzung 2 Art. 3 Landwirtschaftszone / Bauernhofzone 2 Art. 4 Grünzone 3 Art. 5 Zonen für öffentliche Nutzung 3 Art. 6 Bestehende Überbauungsordnungen 4 B QUALITÄT DES BAUENS UND NUTZENS 5 Weiterentwicklung von Orts- und Landschaftsbild 5 Art. 7 Grundsatz 5 Art. 8 Dachgestaltung 6 Art. 9 Aussenraumgestaltung 7 Art. 10 Energie 7 Respektvoller Umgang mit dem Bestehenden 8 Art. 11 Baudenkmäler 8 Art. 12 Ortsbildgebiet 8 Art. 13 Archäologie 8 Art. 14 Landschaftsschutzgebiet "Ob dem Dorf" 9 Art. 15 Landschaftsschongebiet "Moos" 9 Art. 16 Naturschutzgebiete 9 Art. 17 Trockenstandorte 10 Art. 18 Feuchtgebiet von reg. Bedeutung Harnischlinge 10 Art. 19 Einzelbäume, Baumgruppen und -reihen 10 Art. 20 Hecken, Feld- und Ufergehölze 10 Art. 21 Schädliche Pflanzen 11 Art. 22 Geologische Objekte 11 Art. 23 Historische Verkehrswege 11 Art. 24 Bauen in Gefahrengebieten 11 Art. 25 Gefahrengebiet mit erheblicher Gefährdung 12

INHALTSVERZEICHNIS<br />

A NUTZUNGSZONEN 1<br />

Art. 1 Art der Nutzung 1<br />

Art. 2 Mass der Nutzung 2<br />

Art. 3 Landwirtschaftszone / Bauernhofzone 2<br />

Art. 4 Grünzone 3<br />

Art. 5 Zonen für öffentliche Nutzung 3<br />

Art. 6 Bestehende Überbauungsordnungen 4<br />

B QUALITÄT DES BAUENS UND NUTZENS 5<br />

Weiterentwicklung von Orts- und Landschaftsbild 5<br />

Art. 7 Grundsatz 5<br />

Art. 8 Dachgestaltung 6<br />

Art. 9 Aussenraumgestaltung 7<br />

Art. 10 Energie 7<br />

Respektvoller Umgang mit dem Bestehenden 8<br />

Art. 11 Baudenkmäler 8<br />

Art. 12 Ortsbildgebiet 8<br />

Art. 13 Archäologie 8<br />

Art. 14 Landschaftsschutzgebiet "Ob dem Dorf" 9<br />

Art. 15 Landschaftsschongebiet "Moos" 9<br />

Art. 16 Naturschutzgebiete 9<br />

Art. 17 Trockenstandorte 10<br />

Art. 18 Feuchtgebiet von reg. Bedeutung Harnischlinge 10<br />

Art. 19 Einzelbäume, Baumgruppen und -reihen 10<br />

Art. 20 Hecken, Feld- und Ufergehölze 10<br />

Art. 21 Schädliche Pflanzen 11<br />

Art. 22 Geologische Objekte 11<br />

Art. 23 Historische Verkehrswege 11<br />

Art. 24 Bauen in Gefahrengebieten 11<br />

Art. 25 Gefahrengebiet mit erheblicher Gefährdung 12

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