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BAUREGLEMENT - Gemeinde Reutigen

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ZUM EINSTIEG<br />

Nicht alles ist regelbar:<br />

a. Fairnessgrundsatz<br />

b. Qualitätssicherung<br />

Wichtige Erläuterungen zu diesem Reglement:<br />

c. Baurechtliche Grundordnung; Zonenplan und Baureglement<br />

d. Übergeordnetes Recht<br />

e. Baubewilligung<br />

f. Detailerschliessung<br />

g. Besitzstandsgarantie<br />

h. Zuständigkeit<br />

Die weit verbreiteten baurechtlichen Grundordnungen aus den 80er und<br />

frühen 90er Jahre sind geprägt von der Vorstellung, mit einer bis ins Detail<br />

gehenden Normierung liessen sich Siedlungen von hoher städtebaulicher<br />

und architektonischer Qualität verwirklichen. Dieser Regelungsmenge zum<br />

Trotz ist das Ergebnis oft ernüchternd. Bau- und Planungsrecht sind zwar<br />

unentbehrliche Hilfsmittel, aber keine Garantie für gute Siedlungs- und<br />

architektonische Qualität. Gute Siedlungsqualität ist vielmehr das Ergebnis<br />

von gegenseitigem Verständnis und der Wahrnehmung von Verantwortung<br />

durch alle Beteiligten.<br />

Lesehilfe<br />

Der Kommentar in der rechten Spalte des Baureglements dient der Verständlichkeit,<br />

erläutert Begriffe und liefert u.a. die notwendigen Hinweise auf andere Artikel,<br />

Erlasse oder Grundlagen.

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