BAUREGLEMENT - Gemeinde Reutigen
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ZUM EINSTIEG<br />
Nicht alles ist regelbar:<br />
a. Fairnessgrundsatz<br />
b. Qualitätssicherung<br />
Wichtige Erläuterungen zu diesem Reglement:<br />
c. Baurechtliche Grundordnung; Zonenplan und Baureglement<br />
d. Übergeordnetes Recht<br />
e. Baubewilligung<br />
f. Detailerschliessung<br />
g. Besitzstandsgarantie<br />
h. Zuständigkeit<br />
Die weit verbreiteten baurechtlichen Grundordnungen aus den 80er und<br />
frühen 90er Jahre sind geprägt von der Vorstellung, mit einer bis ins Detail<br />
gehenden Normierung liessen sich Siedlungen von hoher städtebaulicher<br />
und architektonischer Qualität verwirklichen. Dieser Regelungsmenge zum<br />
Trotz ist das Ergebnis oft ernüchternd. Bau- und Planungsrecht sind zwar<br />
unentbehrliche Hilfsmittel, aber keine Garantie für gute Siedlungs- und<br />
architektonische Qualität. Gute Siedlungsqualität ist vielmehr das Ergebnis<br />
von gegenseitigem Verständnis und der Wahrnehmung von Verantwortung<br />
durch alle Beteiligten.<br />
Lesehilfe<br />
Der Kommentar in der rechten Spalte des Baureglements dient der Verständlichkeit,<br />
erläutert Begriffe und liefert u.a. die notwendigen Hinweise auf andere Artikel,<br />
Erlasse oder Grundlagen.