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Restaurator im Handwerk – Ausgabe 2009 / 2010 - Kramp & Kramp

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Zentralverband des Deutschen <strong>Handwerk</strong>s (ZDH)<br />

<strong>Restaurator</strong> <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong><br />

Definition des Berufsbildes<br />

Grundlage der Fortbildungsmaßnahme <strong>Restaurator</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong> sind die jeweiligen Prüfungsordnungen<br />

für die einzelnen <strong>Handwerk</strong>sberufe. Die<br />

Prüfungsordnungen wurden vom Zentralverband<br />

des Deutschen <strong>Handwerk</strong>s, den betroffenen zentralen<br />

Fachverbänden und den Gewerkschaften<br />

erarbeitet und abgest<strong>im</strong>mt. Die Einsetzung von<br />

Prüfungsausschüssen und die Abnahme von Prüfungen<br />

zum geprüften <strong>Restaurator</strong> <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong><br />

ist ausschließlich Sache der <strong>Handwerk</strong>skammern.<br />

Deren Vollversammlungen verabschieden die Prüfungsordnungen,<br />

die dann von dem zuständigen<br />

Landesministerium als oberste Aufsichtsbehörde<br />

zu genehmigen sind.<br />

An Prüfungen zum <strong>Restaurator</strong> <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong><br />

können nur solche Personen teilnehmen, die über<br />

einen Meisterbrief verfügen oder einem Meister<br />

gleichgestellt sind, d. h. bereits die höchste <strong>im</strong><br />

<strong>Handwerk</strong> zu vergebene Qualifikation - den Meistertitel<br />

- erreicht und sich auf dem Weg dahin<br />

in ihren Lehr- und Gesellenjahren qualifizierte<br />

fachpraktische Fähigkeiten in der handwerklichen<br />

Denkmalpflege angeeignet haben.<br />

Die zusätzliche Berufsbezeichnung ist nur <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit dem jeweiligen <strong>Handwerk</strong>sberuf<br />

zu führen, z. B. <strong>Restaurator</strong> <strong>im</strong> Tischlerhandwerk,<br />

<strong>Restaurator</strong> <strong>im</strong> Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk<br />

usw..<br />

Die Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen<br />

zum <strong>Restaurator</strong> <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong> regeln die Fortbildungsinhalte,<br />

die laufend mit den Forderungen<br />

der Denkmalpflege abgest<strong>im</strong>mt werden.<br />

Das vorliegende Papier wurde vom ZDH-<br />

Hauptausschuss Kultur auf der Grundlage einer<br />

Studie des Deutschen Zentrums für <strong>Handwerk</strong><br />

und Denkmalpflege Johannesberg Fulda e. V. erarbeitet<br />

und vom ZDH-Präsidium am 21. September<br />

1992 beschlossen.<br />

Berufsbild und Tätigkeitsmerkmale des<br />

<strong>Restaurator</strong>s <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong><br />

Der <strong>Restaurator</strong> <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong> ist und bleibt<br />

<strong>Handwerk</strong>er. Durch seinen Meisterbrief ist er als<br />

<strong>Handwerk</strong>er ausgewiesen und beherrscht die traditionellen<br />

<strong>Handwerk</strong>stechniken in Theorie und<br />

Praxis. Durch den Weiterbildungslehrgang werden<br />

sein Wissen und sein Können in der Denkmalpflege<br />

vertieft.<br />

Der <strong>Restaurator</strong> <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong> hat gelernt,<br />

mit wissenschaftlichen Konzepten und Gutachten<br />

umzugehen. Er wirkt bei der Aufstellung restaurativer<br />

Konzepte mit und ist in der Lage, diese<br />

umzusetzen. Die Erstellung von Bild- und Wortdokumentationen<br />

hat grundlegende Bedeutung<br />

für seine Tätigkeit. Wissenschaftliche Untersuchungen<br />

verlangen die Zusammenarbeit verschiedener<br />

Disziplinen, um <strong>im</strong> eigenen Berufsfeld ein<br />

denkmalgerechtes Ergebnis zu erzielen.<br />

Der <strong>Restaurator</strong> <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong> steht in der<br />

handwerklichen Tradition, Original-Substanz<br />

durch meisterliches Können zu konservieren, zu<br />

restaurieren, zu renovieren und ggf. zu rekonstruieren.<br />

Bearbeitung und Einsatz authentischen Materials<br />

gehören ebenso dazu, wie der Umgang mit<br />

modernen Ersatzmitteln. Er kennt die Grundsätze<br />

der Reversibilität von Instandsetzungsmaßnahmen<br />

und weiß auch sein handwerkliches Können für<br />

Reparaturmaßnahmen einzusetzen, die einzig<br />

dazu dienen, Originalsubstanzen zu erhalten.<br />

Der <strong>Restaurator</strong> <strong>im</strong> <strong>Handwerk</strong> führt Arbeiten<br />

an Denkmalen aus. Um die historische Aussage<br />

und die künstlerische Besonderheit eines Denkmals<br />

und seiner Teile zu erkennen, hat er seine

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