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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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herzustellen, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

aufgestellten Verkehrszeichen samt Hilfseinrichtungen für die<br />

Verkehrsregelung sowie Abschrankung sind zu entfernen.<br />

Beschädigungen der Fahrbahn sind unverzüglich zu beseitigen. Auf<br />

solche Gefahrenstellen ist durch Anbringung des Gefahrenzeichens<br />

„Querrinne“ (§ 50 Z 1 StVO 1960, BGBl 159/1960 idF 86/1989) mit der<br />

Zusatztafel „Unebene Fahrbahn“ (§ 54 StVO 1960, BGBl 159/1960 idF<br />

518/1994) hinzuweisen.<br />

e) Das Zu- und Abfahren zu bzw. von innerhalb der Arbeitsstelle gelegenen<br />

Haus- und Grundstückseinfahrten ist <strong>im</strong> Einvernehmen mit den<br />

Grundstückbesitzern ausreichend zu gewährleisten.<br />

2) Im Übrigen wird die Berufung der Berufungswerberin als unbegründet abgewiesen.<br />

Vbgm. Nöbauer dankt für den Bericht.<br />

Wortmeldungen:<br />

GV Ganglbauer-Buchner sagt, es zeigt dies wieder, wie manche Dinge ausufern<br />

können, wenn der 1. Bescheid gepasst hätte, wäre uns das erspart geblieben.<br />

Unter normalen Umständen hätte diese Angelegenheit mit einem Telefonat erledigt<br />

werden können. Wenn jedoch ein Bescheid notwendig ist, sollte er so ausgestellt<br />

werden, dass er einigermaßen passt und nicht beschränkt auf sechs Paletten, nachdem<br />

man weiß, dass Baumaschinen, Sand etc. gelagert werden. Kennt man die Situation<br />

dort, weiß man, dass dort die Möglichkeiten für Lagerungen nicht so gegeben sind. Es<br />

ist schade, dass hier so ein Verwaltungsaufwand betrieben wird, für eine Sache, die es<br />

eigentlich nicht wert ist.<br />

AL Schwödiauer sagt, er kann das nicht mit einem Telefonat bewilligen, das wäre eine<br />

rechtswidrige Handlung. Besonders problematisch ist es, wenn bekannt ist, dass die<br />

nachbarlichen Verhältnisse nicht die besten sind.<br />

Sie hätte diese wahrscheinlich so abgelagert, dass die Nachbarn nicht mehr ausfahren<br />

hätten können. Dann hätte Frau Gabriel gesagt, er als Amtsleiter hätte ihr das so<br />

bewilligt.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Haböck fragt, ob es mehrere solche Bescheide gibt. Ihm sei aufgefallen, dass<br />

an einer anderen Stelle die Baumaterialen nicht so abgesichert sind, wie es <strong>im</strong><br />

Bescheid vorgeschrieben wird.<br />

AL Schwödiauer sagt, er kann nur in diesem Fall Aussagen tätigen. Missstände<br />

müssten angezeigt werden, wenn welche vorliegen. Ihm ist kein weiterer solcher Fall<br />

bekannt.<br />

GV Mag. Rumpelsberger sagt, offensichtlich ist <strong>im</strong> Zuge dieses Prozesses auch schon<br />

ein Gespräch mit einem Volksanwalt erfolgt bzw. ein Schreiben gerichtet worden. Sie<br />

möchte dem gesamten <strong>Gemeinde</strong>rat ersparen, dass er sich von ganz Österreich<br />

auslachen lassen muss. Sie fragt sich, ob es in der Vergangenheit einen solch<br />

ähnlichen Bescheid mit diesen Beschränkungen gegeben hat. Sie möchte nicht, dass<br />

Frau Gabriel mit einem Bescheid auftaucht, in dem solche Auflagen nicht erteilt wurden.<br />

AL Schwödauer sagt, es würde - je nach örtlichen Gegebenheiten - alle Antragsteller<br />

diese Auflagen erteilt bekommen. Meist haben bisher nur Baufirmen angesucht und<br />

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