GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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GV Mag. Rumpelsberger fragt, ob dies eine Abweichung vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstandsbeschluss ist?<br />
Bgm. Lachmair sagt, dass dies mit dem <strong>Gemeinde</strong>vorstandsbeschluss gar nichts zu<br />
tun hat, weil <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand nur um die Beauftragung der Planungskosten<br />
gesprochen wurde.<br />
GV Mag. Rumpelsberger sagt, dass mit der Gehsteigverlängerung Richtung<br />
Sportplatz sobald als möglich begonnen werden sollte, und mit den Parkplätzen<br />
gegenüber der Sportunion gewartet werden kann.<br />
Bgm. Lachmair möchte darauf hinweisen, dass es durch diverse Verhandlungen wie<br />
zB.: Förderungsansuchen, Wasserrechtsverhandlungen länger andauern kann und<br />
möglicherweise erst <strong>im</strong> Jahr 2005 mit der Verlängerung begonnnen werden kann.<br />
Denn ein so großes Projekt benötigt auch eine Menge Zeit.<br />
GV Hartl sagt, der <strong>Gemeinde</strong>rat sollte heute beschließen, dass Grundverhandlungen<br />
mit den Grundeigentümern gemacht werden um eine zügige Durchführung des<br />
Projektes zu gewähren.<br />
GV Mag. Rumpelsberger sagt, dass die Aussage von Al. Schwödiauer nicht<br />
st<strong>im</strong>men kann, denn der Straßenbau wird mit ca. 50 % gefördert und wenn man dies<br />
über das Kanalprojekt laufen ließ würde es nur mit ca. 30 % gefördert.<br />
Al. Schwödiauer gibt Frau Mag. Rumpelsberger recht, dass die Förderung be<strong>im</strong><br />
Straßenbau rund 50% und be<strong>im</strong> Kanalbau ca. 28 % + 10 % Landesdarlehen sind.<br />
Fraglich ist nur, wie man den Beitrag von der <strong>Gemeinde</strong> (rund € 36.336,00)<br />
finanziert.<br />
Be<strong>im</strong> Kanalprojekt könnte man die Kosten ins Darlehen unterbringen.<br />
Wenn man es über die Förderung vom Straßenbau macht, hätte man diese Kosten<br />
als Abgang.<br />
GV Ganglbauer sagt, dass es ganz klar ist den Gehsteig bei der Kanalplanung<br />
miteinzubinden, um sich be<strong>im</strong> Unterbau eine Menge Kosten zu sparen. Wichtig ist<br />
nur, dass das Projekt BA03 vorangetrieben wird.<br />
Bgm. Lachmair erklärt, dass der Gehsteig Rathner zu den gegeben Kosten von<br />
€ 6.000,00 beschlossen wird. 50 % (€ 3.000,00) zahlt das Land und restlichen 50 %<br />
muss die <strong>Gemeinde</strong> bezahlen.<br />
GV Ganglbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Übereinkommen<br />
mit der Landesstraßenverwaltung über die Kostenübernahme von 50 % der<br />
Planungs- und Baukosten (einschließlich Grundeinlöse) lt.<br />
Regierungsbeschluss vom 27.4.2002, Zl. Bau/S-I/L-7/2-1992 für die<br />
Verlängerung des Gehsteiges (Rathner jun.) beschließen.<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch erheben der Hand:<br />
einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
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