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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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GV Mag. Rumpelsberger fragt, ob dies eine Abweichung vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstandsbeschluss ist?<br />

Bgm. Lachmair sagt, dass dies mit dem <strong>Gemeinde</strong>vorstandsbeschluss gar nichts zu<br />

tun hat, weil <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand nur um die Beauftragung der Planungskosten<br />

gesprochen wurde.<br />

GV Mag. Rumpelsberger sagt, dass mit der Gehsteigverlängerung Richtung<br />

Sportplatz sobald als möglich begonnen werden sollte, und mit den Parkplätzen<br />

gegenüber der Sportunion gewartet werden kann.<br />

Bgm. Lachmair möchte darauf hinweisen, dass es durch diverse Verhandlungen wie<br />

zB.: Förderungsansuchen, Wasserrechtsverhandlungen länger andauern kann und<br />

möglicherweise erst <strong>im</strong> Jahr 2005 mit der Verlängerung begonnnen werden kann.<br />

Denn ein so großes Projekt benötigt auch eine Menge Zeit.<br />

GV Hartl sagt, der <strong>Gemeinde</strong>rat sollte heute beschließen, dass Grundverhandlungen<br />

mit den Grundeigentümern gemacht werden um eine zügige Durchführung des<br />

Projektes zu gewähren.<br />

GV Mag. Rumpelsberger sagt, dass die Aussage von Al. Schwödiauer nicht<br />

st<strong>im</strong>men kann, denn der Straßenbau wird mit ca. 50 % gefördert und wenn man dies<br />

über das Kanalprojekt laufen ließ würde es nur mit ca. 30 % gefördert.<br />

Al. Schwödiauer gibt Frau Mag. Rumpelsberger recht, dass die Förderung be<strong>im</strong><br />

Straßenbau rund 50% und be<strong>im</strong> Kanalbau ca. 28 % + 10 % Landesdarlehen sind.<br />

Fraglich ist nur, wie man den Beitrag von der <strong>Gemeinde</strong> (rund € 36.336,00)<br />

finanziert.<br />

Be<strong>im</strong> Kanalprojekt könnte man die Kosten ins Darlehen unterbringen.<br />

Wenn man es über die Förderung vom Straßenbau macht, hätte man diese Kosten<br />

als Abgang.<br />

GV Ganglbauer sagt, dass es ganz klar ist den Gehsteig bei der Kanalplanung<br />

miteinzubinden, um sich be<strong>im</strong> Unterbau eine Menge Kosten zu sparen. Wichtig ist<br />

nur, dass das Projekt BA03 vorangetrieben wird.<br />

Bgm. Lachmair erklärt, dass der Gehsteig Rathner zu den gegeben Kosten von<br />

€ 6.000,00 beschlossen wird. 50 % (€ 3.000,00) zahlt das Land und restlichen 50 %<br />

muss die <strong>Gemeinde</strong> bezahlen.<br />

GV Ganglbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Übereinkommen<br />

mit der Landesstraßenverwaltung über die Kostenübernahme von 50 % der<br />

Planungs- und Baukosten (einschließlich Grundeinlöse) lt.<br />

Regierungsbeschluss vom 27.4.2002, Zl. Bau/S-I/L-7/2-1992 für die<br />

Verlängerung des Gehsteiges (Rathner jun.) beschließen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

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