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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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ungelegen, weil wir in dieser Verordnung Erleichterungen unterbringen<br />

konnten. So wurde in der Verordnung fixiert, dass die Gartenhütte eine<br />

bebaute Fläche von 35m² haben durften, zuzüglich 1 m Dachvorsprung.<br />

Diese Verordnung beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung am<br />

14.10.1999.<br />

Mittlerweile sind mehr als 4 Jahre vergangen und es wurden einige<br />

„Hütten“ neu gebaut. Dabei wurde festgestellt, dass die Verordnung von<br />

den Grundstücksbesitzern in vielen Fällen anders ausgelegt wurde, als<br />

sie vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen wurde.<br />

Wir haben daher mit Raumplaner DI. Lueger den gesamten<br />

Anlagenbereich neu aufgenommen und wurde der Verordnungstext mit<br />

Planbeilage erarbeitet. In seiner Begründung zur Änderung argumentiert<br />

Lueger, dass es bei der Anwendung der Verordnung Interpretations- und<br />

Umsetzungsprobleme gibt.<br />

Insbesondere sollen Differenzierungen zwischen<br />

Kleingartenhauptgebäuden, Kleingartennebengebäuden und<br />

Geräteschuppen sowie überdeckten Terrassen, Dachvorsprüngen und<br />

von Überdachungen der Außentreppenanlagen klare nachvollziehbare<br />

Aussagen getroffen werden.<br />

Lueger hat einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der heute beschlossen<br />

werden soll.<br />

Antrag von Bgm. Lachmair: Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

möge die Verordnung für die Dauerkleingartensiedlung in vorliegender<br />

Form beschließen.<br />

Wortmeldungen:<br />

<strong>GR</strong>. Ing. Eduard Haböck: „Hätte man von vorn herein einen größeren<br />

Gestaltungsfreiraum zugelassen, müsste die Verordnung nicht schon<br />

wieder geändert werden.“<br />

Dazu Bgm. Lachmair: „Wir haben den Besitzern den größtmöglichen<br />

Gestaltungsfreiraum gelassen. Mehr war aufgrund des gesetzlichen<br />

Rahmens nicht möglich. Nachdem es sich hier um eine „Holschuld“ der<br />

Kleingartler handelt, bzw. Elias nicht die richtigen Auskünfte erteilt hat,<br />

wurde oftmals entgegen der Verordnung gebaut. Da kann man nicht der<br />

<strong>Gemeinde</strong> den Vorwurf machen, sie hätte die Verordnung zu eng<br />

ausgelegt.“<br />

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