GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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Von der Familie Preining wurde ja bekanntlich (am 6.5.2002) ein<br />
Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes eingereicht, wobei unter<br />
anderem eine zweigeschossige Baubaubarkeit beantragt wurde.<br />
In zahlreichen Raumordnungsausschusssitzungen wurden die Vor- und<br />
Nachteile besprochen, es wurden Sachverständigengutachten eingeholt<br />
und die Fachabteilung des Landes Oberösterreich mit dieser Thematik<br />
befasst.<br />
Das offizielle Verfahren zum Thema „Preining“ ist aber schon<br />
abgeschlossen.<br />
Letztendlich den Ausschlag für den heutigen Änderungsantrag hat aber<br />
die Raumordnungsausschusssitzung am 29. Jänner 2004 gegeben, bei<br />
dem ein völlig unbeeinflusster Raumplaner (DI. Lueger) die Situation<br />
neuerlich erörterte. Dabei wurde auch die Thematik „Preining“ noch<br />
einmal aufgerollt. Alle Fraktionen waren vertreten und sich einig, dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat den Änderungsantrag wie folgt vorzuschlagen:<br />
Be<strong>im</strong> Bebauungsplan Nr. 14 „Aigner Kreuz“ soll die<br />
Übermauerungshöhe von derzeit 1,20m auf max. 1,50m ermöglicht<br />
werden.<br />
Antrag von Vzbgm. Nöbauer:<br />
„Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Grundsatzbeschluss<br />
für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Aigner Kreuz“ wie<br />
vorhin vorgetragen fassen.“<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: St<strong>im</strong>menthaltung: Ing.<br />
Eduard Haböck<br />
Alle anderen: einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
TOP. 6) Dauerkleingartensiedlung – Grundsatzbeschluss über die<br />
Änderung der Verordnung<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Ursprünglich regelte die Bebaubarkeit von Dauerkleingartenanlagen das<br />
sog. „Dauerkleingartengesetz“. Darin war festgeschrieben, dass<br />
Gartenhütten einschließlich Dachvorsprünge nicht größer als 35 m² sein<br />
dürfen.<br />
Dieses Dauerkleingartengesetz wird aber bis zum Jahr 2008<br />
aufgelassen und es haben die <strong>Gemeinde</strong>n eigene<br />
Dauerkleingartenverordnungen zu erlassen. Uns kam das nicht<br />
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