GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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Das Finanzjahr 2003 schließt mit einem kleineren Sollfehlbetrag ab als der Voranschlag ausgewiesen hat. Die positive Entwicklung ergab sich durch verschiedene Mehreinnahmen sowie durch Minderausgaben. Die wesentlichen Mehr- oder Minderausgaben sowie Mehr- und Mindereinnahmen können auf den Seiten 91 – 96 des Rechnungsabschlusses entnommen werden. Nachdem in den Fraktionen, im Prüfungsausschuss und im Gemeindevorstand auf Einzelheiten bereits eingegangen wurde, wird auf eine nähere Erläuterung verzichtet. GR. Luckeneder Gerhard weiter: „Ich beantrage die Genehmigung der vom Prüfungsausschuss geprüften Haushalts- und Kassenrechnung der ordentlichen und ausserordentlichen Gebarung sowie die Vermögens- und Schuldenrechnung für das Finanzjahr 2003.“ Abstimmung durch Erheben der Hand: einstimmige Annahme TOP 4) Volksanwaltschaft – Stellungnahme zum Verfahren Preining Bürgermeister Lachmair berichtet: Mit Schreiben vom 23.10.2003 ersucht die Volksanwaltschaft zum Thema „Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Preining (Seebacher)“ um eine Stellungnahme des Gemeinderates. Vorweg zum relativ langen Zeitraum zwischen Aufforderung um Stellungnahme und der nunmehrigen Beschlussfassung ist zu sagen, dass mehrere Ausschusssitzungen zu dieser Thematik statt gefunden haben, mehrere Gespräche mit den Betroffenen und Beteiligten erforderlich waren und auch Stellungnahmen aus fachlicher Sicht einzuholen waren. Es wird nun folgender Vorschlag an die Volksanwältin Frau Dr. Rosemarie Bauer zur Beantwortung ihres Ersuchens unterbreitet, der im Wesentlichen folgende Kernaussagen beinhaltet: 1) Eine Änderung des BBPL. von EG+DG. auf 2 Vollgeschosse kann nicht erfolgen. 4
2) Die zulässige Übermauerung (Kniestock) von derzeit 1,2 m wird auf 1,5 m ausgeweitet (vorbehaltlich der Zustimmung der OÖ. Landesregierung) Antrag von Bgm. Lachmair: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, in Beantwortung des Ersuchens der Volksanwaltschaft um Abgabe einer Stellungnahme zum Thema „Änderungsansuchen des BBPl. Aigner Kreuz“ der Eheg. Seebacher mitzuteilen, dass im gegenständlichen Bereich keine zweigeschossige Bebauung ermöglicht werden kann, dass jedoch der Bebauungsplan insofern abgeändert wird, dass eine Übermauerung des Erdgeschosses von derzeit 1,20m auf bis zu 1,50m – vorbehaltlich der Genehmigung der Oö. Landesregierung - erfolgen kann. Bgm. Lachmair weiter: „Wir haben hier sehr viel Zeit investiert und stelle die Angelegenheit noch einmal zur Diskussion. Auch habe ich erfahren, dass die Eheg. Seebacher ohnehin nicht mehr in der Aigner-Kreuz- Siedlung bauen wollen.“ Wortmeldungen: GV. Ganglbauer-Buchner: DI. Lueger war bei seiner Beratung wirklich völlig unbefangen und auch er hat uns gesagt, dass eine zweigeschossige Bebauung hier nicht gut ist. Vielmehr regt er an, die Kniestockhöhe von derzeit max. 1,20 m auf 1,50 m zuzulassen. Keine weitere Wortmeldungen! Abstimmung durch Erheben der Hand: eine Stimmenthaltung (GR. Ing. Eduard Haböck) 17 x Antragsannahme Frau Mag. Rumpelsberger Karin erklärt sich befangen TOP. 5) Änderung des BBPl. Aigner-Kreuz – Grundsatzbeschluss Der Bürgermeister berichtet: Wie im vorigen Tagesordnungspunkt hingewiesen, soll der Bebauungsplan Aigner Kreuz geändert werden, um eine Übermauerung des Kniestockes von derzeit max. 1,20m auf bis zu 1,50m zu ermöglichen. 5
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Das Finanzjahr 2003 schließt mit einem kleineren Sollfehlbetrag ab als<br />
der Voranschlag ausgewiesen hat.<br />
Die positive Entwicklung ergab sich durch verschiedene Mehreinnahmen<br />
sowie durch Minderausgaben.<br />
Die wesentlichen Mehr- oder Minderausgaben sowie Mehr- und<br />
Mindereinnahmen können auf den Seiten 91 – 96 des<br />
Rechnungsabschlusses entnommen werden.<br />
Nachdem in den Fraktionen, <strong>im</strong> Prüfungsausschuss und <strong>im</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand auf Einzelheiten bereits eingegangen wurde, wird auf<br />
eine nähere Erläuterung verzichtet.<br />
<strong>GR</strong>. Luckeneder Gerhard weiter:<br />
„Ich beantrage die Genehmigung der vom Prüfungsausschuss geprüften<br />
Haushalts- und Kassenrechnung der ordentlichen und<br />
ausserordentlichen Gebarung sowie die Vermögens- und<br />
Schuldenrechnung für das Finanzjahr 2003.“<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
TOP 4) Volksanwaltschaft – Stellungnahme zum Verfahren Preining<br />
Bürgermeister Lachmair berichtet:<br />
Mit Schreiben vom 23.10.2003 ersucht die Volksanwaltschaft zum<br />
Thema „Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Preining<br />
(Seebacher)“ um eine Stellungnahme des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
Vorweg zum relativ langen Zeitraum zwischen Aufforderung um<br />
Stellungnahme und der nunmehrigen Beschlussfassung ist zu sagen,<br />
dass mehrere Ausschusssitzungen zu dieser Thematik statt gefunden<br />
haben, mehrere Gespräche mit den Betroffenen und Beteiligten<br />
erforderlich waren und auch Stellungnahmen aus fachlicher Sicht<br />
einzuholen waren.<br />
Es wird nun folgender Vorschlag an die Volksanwältin Frau Dr.<br />
Rosemarie Bauer zur Beantwortung ihres Ersuchens unterbreitet, der <strong>im</strong><br />
Wesentlichen folgende Kernaussagen beinhaltet:<br />
1) Eine Änderung des BBPL. von EG+DG. auf 2 Vollgeschosse<br />
kann nicht erfolgen.<br />
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