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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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Wir haben <strong>im</strong> Ausschuss beschlossen, eine Grander-Wasserbelebung<br />

incl. Sanomag-Naturmagneten für unseren Wasserturm anzukaufen.<br />

Diese Technologie wurde Probeweise auf 6 Monate angekauft. Wir<br />

haben innerhalb eines halben Jahres volles Rückgaberecht.<br />

Wir haben uns <strong>im</strong> Ausschuss auch überlegt, welche Kriterien wir setzen<br />

wollen, damit wir entscheiden können, ob wir das/die Gerät/e behalten<br />

oder zurück geben. Das ist natürlich sehr schwierig, weil eine etwaige<br />

Verbesserung des Trinkwassers nicht messbar ist. Wir haben uns daher<br />

entschieden, <strong>im</strong> September einen Fragebogen auszuschicken, um so die<br />

Zufriedenheit der Bürger zu erkunden. Erst nach Auswertung dieser<br />

Fragebögen werden wir entscheiden, ob wir die Anlage behalten.<br />

zu TOP 3) Altstoffsammelplatz – weitere Vorgehensweise:<br />

Es ist schon länger in Diskussion, ob der Altstoffsammelplatz be<strong>im</strong><br />

Bauhof nicht ausverlagert werden kann. Durch die Anlieferungen zu den<br />

unmöglichsten Zeiten, fühlen sich die unmittelbaren Nachbarn gestört.<br />

Es hat ein Gespräch mit Herrn Strauch und Herrn Schuster gegeben. Im<br />

Ausschuss sind wir aber zu keinem besseren Standort gekommen. Bgm.<br />

Lachmair hat eine neue Variante vorgeschlagen, die ev. mit dem Bau der<br />

Parkplätze bei der Sportanlage realisiert werden könnte. Es muss das<br />

aber noch ausdiskutiert und mit dem Grundbesitzer verhandelt werden.<br />

zu TOP 4) Müllgrundgebühr für 2-Wohnbesitzer?:<br />

Die Situation ist die, dass Sperrmüll auch von „Zweitwohnsitzern“ und<br />

aus leerstehenden Gebäuden anfällt, von diesen jedoch keine<br />

Abfallgebühren an die <strong>Gemeinde</strong> gezahlt werden.<br />

Da haben wir uns geeinigt, dass die Abfallgrundgebühr (Tarif:<br />

Mehrpersonen-Haushalte € 20,46) auch von jenen Grundbesitzern<br />

eingehoben werden soll, die in <strong>Hofkirchen</strong> keinen Hauptwohnsitz haben,<br />

aber sich in <strong>Hofkirchen</strong> aufhalten (zB. eine Hütte, Kleingartensiedlung,<br />

Zweitwohnsitze und auch Besitzer leerstehender Häuser)<br />

Dann ist es noch um die Erledigung aus der letzten Sitzung gegangen<br />

und um die Bachsäuberungsaktion der JVP, die am 24.4. statt finden<br />

sollte bzw. nun am 8. Mai nachgeholt wird. Anmerkung: Wurde wiederum<br />

verschoben.<br />

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