GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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Wir haben <strong>im</strong> Ausschuss beschlossen, eine Grander-Wasserbelebung<br />
incl. Sanomag-Naturmagneten für unseren Wasserturm anzukaufen.<br />
Diese Technologie wurde Probeweise auf 6 Monate angekauft. Wir<br />
haben innerhalb eines halben Jahres volles Rückgaberecht.<br />
Wir haben uns <strong>im</strong> Ausschuss auch überlegt, welche Kriterien wir setzen<br />
wollen, damit wir entscheiden können, ob wir das/die Gerät/e behalten<br />
oder zurück geben. Das ist natürlich sehr schwierig, weil eine etwaige<br />
Verbesserung des Trinkwassers nicht messbar ist. Wir haben uns daher<br />
entschieden, <strong>im</strong> September einen Fragebogen auszuschicken, um so die<br />
Zufriedenheit der Bürger zu erkunden. Erst nach Auswertung dieser<br />
Fragebögen werden wir entscheiden, ob wir die Anlage behalten.<br />
zu TOP 3) Altstoffsammelplatz – weitere Vorgehensweise:<br />
Es ist schon länger in Diskussion, ob der Altstoffsammelplatz be<strong>im</strong><br />
Bauhof nicht ausverlagert werden kann. Durch die Anlieferungen zu den<br />
unmöglichsten Zeiten, fühlen sich die unmittelbaren Nachbarn gestört.<br />
Es hat ein Gespräch mit Herrn Strauch und Herrn Schuster gegeben. Im<br />
Ausschuss sind wir aber zu keinem besseren Standort gekommen. Bgm.<br />
Lachmair hat eine neue Variante vorgeschlagen, die ev. mit dem Bau der<br />
Parkplätze bei der Sportanlage realisiert werden könnte. Es muss das<br />
aber noch ausdiskutiert und mit dem Grundbesitzer verhandelt werden.<br />
zu TOP 4) Müllgrundgebühr für 2-Wohnbesitzer?:<br />
Die Situation ist die, dass Sperrmüll auch von „Zweitwohnsitzern“ und<br />
aus leerstehenden Gebäuden anfällt, von diesen jedoch keine<br />
Abfallgebühren an die <strong>Gemeinde</strong> gezahlt werden.<br />
Da haben wir uns geeinigt, dass die Abfallgrundgebühr (Tarif:<br />
Mehrpersonen-Haushalte € 20,46) auch von jenen Grundbesitzern<br />
eingehoben werden soll, die in <strong>Hofkirchen</strong> keinen Hauptwohnsitz haben,<br />
aber sich in <strong>Hofkirchen</strong> aufhalten (zB. eine Hütte, Kleingartensiedlung,<br />
Zweitwohnsitze und auch Besitzer leerstehender Häuser)<br />
Dann ist es noch um die Erledigung aus der letzten Sitzung gegangen<br />
und um die Bachsäuberungsaktion der JVP, die am 24.4. statt finden<br />
sollte bzw. nun am 8. Mai nachgeholt wird. Anmerkung: Wurde wiederum<br />
verschoben.<br />
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