GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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Am 09. Dezember 2003 fand im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes von 16.00 bis 18.00 Uhr im Beisein des Bürgermeisters eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt. Zu TOP 1) Aufgaben des Prüfungsausschusses und Vorgehen Wesentliche Aufgaben des Prüfungsausschusses sind: Festzustellen, ob die Gebarung a) sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sowie in Übereinstimmung mit dem Gemeindevorschlag geführt wird, b) den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht und c) richtig verrechnet wird. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind vertraulich zu behandeln; vierteljährlich ist eine Sitzung vorzunehmen. Zu TOP 2) Übergabe durch den Obmann der letzten Periode Ing. Haböck zeigte anhand der letzten Verhandlungsschrift vom 15. September 2003 die noch offenen Angelegenheiten auf. Die in der Verhandlungsschrift unter „Allfälliges“ angeführten Außenstände der Gemeinde sind noch immer offen. Zu TOP 3) Belegprüfung vom 01.09. bis 30.11.2003 Die Belege im o. a. Zeitraum wurden überprüft. Die aufgetretenen Fragen konnten weitgehend in der Sitzung geklärt werden. Zu TOP 4) Organisation der Gemeindeverwaltung Es liegen sowohl eine Dienststellenbeschreibung als auch ein Geschäftsverteilungsplan am Gemeindeamt auf. In diese Unterlagen kann auch Einsicht genommen werden. Zu TOP 5) Wird den Bestimmungen der §§ 21, 47, 67 des Gem.HKRO entsprochen Der Gesetzestext über Anweisung und Anweisungsrecht, Verwahrung sicherungsbedürftiger Sachen und Aufbewahrung der Bücher und Belege wird verlesen. Es wurde festgehalten, dass allen darin enthaltenen Punkten Folge geleistet wird und keinerlei Beanstandung zu erkennen ist. GR. Luckender weiter: Und nun zur Sitzung vom 1. März 2004: 22

Am 01. März 2004 fand im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes von 17.00 bis 18.50 Uhr im Beisein des Bürgermeisters eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt. Zu TOP 1) Urlaubsanspruch der Bediensteten per 31.03.2004 Alle Bediensteten haben einen Urlaubsanspruch von 5 Wochen pro Jahr. Festgestellt wurde, dass einige Bedienstete relativ viele Urlaubstage aus dem Jahr 2003 ins Jahr 2004 übernommen haben. Durch die zahlreichen Winterdiensteinsätze sowie Störungen bei Pumpanlagen und Wasserversorgungsanlage haben die Bauhofarbeiter viele Überstunden leisten müssen, weshalb für den Erholungsurlaub die Zeitausgleichstunden herangezogen wurden Der PA empfiehlt, dass die Bediensteten den jährlichen Urlaubsanspruch so weit als möglich aufbrauchen sollen. Zu TOP 2) Überstunden- bzw. Mehrleistungsabgeltung im Jänner 2004 Die Überstunden von AL Schwödiauer werden mit einer Überstundenpauschale abgegolten. Bei den übrigen Bediensteten der Verwaltung werden die Überstunden von Sitzungen entweder ausbezahlt oder in Zeitausgleich abgegolten. Wenn ein Bediensteter Überstunden leistet, um zu einem anderen Zeitpunkt frei zu bekommen, erfolgt der Zeitausgleich 1:1. Die Mehrleistungen vom Reinigungspersonal werden ausbezahlt, eine Abgeltung in Zeitausgleich wäre schwierig, da beide Reinigungsfrauen nur teilzeitbeschäftigt sind. Beim Bauhofpersonal sind die Überstunden derzeit so geregelt, dass ein Drittel ausbezahlt wird und zwei Drittel in Zeitausgleich abgegolten werden. Da heuer und im vorigen Jahr enorm viele Überstunden, darunter auch Nachtstunden, angefallen sind, empfiehlt der PA, die Überstunden auszubezahlen. Zu TOP 3) Belegprüfung vom 01.12.03 bis 31.01.2004 23

Am 09. Dezember 2003 fand <strong>im</strong> Sitzungsz<strong>im</strong>mer des<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtes von 16.00 bis 18.00 Uhr <strong>im</strong> Beisein des<br />

Bürgermeisters eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt.<br />

Zu TOP 1) Aufgaben des Prüfungsausschusses und Vorgehen<br />

Wesentliche Aufgaben des Prüfungsausschusses sind:<br />

Festzustellen, ob die Gebarung<br />

a) sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sowie in<br />

Übereinst<strong>im</strong>mung mit dem <strong>Gemeinde</strong>vorschlag geführt wird,<br />

b) den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht und<br />

c) richtig verrechnet wird.<br />

Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind vertraulich zu<br />

behandeln; vierteljährlich ist eine Sitzung vorzunehmen.<br />

Zu TOP 2) Übergabe durch den Obmann der letzten Periode<br />

Ing. Haböck zeigte anhand der letzten Verhandlungsschrift vom 15.<br />

September 2003 die noch offenen Angelegenheiten auf.<br />

Die in der Verhandlungsschrift unter „Allfälliges“ angeführten<br />

Außenstände der <strong>Gemeinde</strong> sind noch <strong>im</strong>mer offen.<br />

Zu TOP 3) Belegprüfung vom 01.09. bis 30.11.2003<br />

Die Belege <strong>im</strong> o. a. Zeitraum wurden überprüft. Die aufgetretenen<br />

Fragen konnten weitgehend in der Sitzung geklärt werden.<br />

Zu TOP 4) Organisation der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Es liegen sowohl eine Dienststellenbeschreibung als auch ein<br />

Geschäftsverteilungsplan am <strong>Gemeinde</strong>amt auf. In diese Unterlagen<br />

kann auch Einsicht genommen werden.<br />

Zu TOP 5) Wird den Best<strong>im</strong>mungen der §§ 21, 47, 67 des<br />

Gem.HKRO entsprochen<br />

Der Gesetzestext über Anweisung und Anweisungsrecht, Verwahrung<br />

sicherungsbedürftiger Sachen und Aufbewahrung der Bücher und<br />

Belege wird verlesen.<br />

Es wurde festgehalten, dass allen darin enthaltenen Punkten Folge<br />

geleistet wird und keinerlei Beanstandung zu erkennen ist.<br />

<strong>GR</strong>. Luckender weiter: Und nun zur Sitzung vom 1. März 2004:<br />

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