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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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Dazu Bgm. Lachmair: „Im Weberweg sind es zwei oder drei in der<br />

Hochhausstraße ebenfalls zwei oder drei. Die Grundbesitzer haben sich<br />

noch nicht festgelegt, ob sie an die Grundgrenze zurückrücken oder<br />

lieber bezahlen wollen.“<br />

Abst<strong>im</strong>mung über den von GV. Ganglbauer-Buchner gestellten Antrag<br />

durch Erheben der Hand:<br />

Antragsbefürwortung: 18x<br />

St<strong>im</strong>menthaltung: 1x (<strong>GR</strong>. Ing. Haböck)<br />

__________________________________________________________<br />

B I T T L E I H V E R T R A G<br />

abgeschlossen am heutigen Tag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong> als Verleiherin einerseits und Herrn und Frau als<br />

Entleiher anderseits wie folgt:<br />

I.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> überlässt gegen jederzeitigen<br />

Wiederruf bittleihweise an Herrn und Frau , und diese Letzteren<br />

übernehmen bittleihweise von der Erstgenannten die in dem Vertrag<br />

beigehefteten Lageplan angelegte Teilfläche aus dem zum Gutsbestand<br />

der KG , , vorgetragenen Liegenschaft gehörigen<br />

Grundstück Nr. , <strong>im</strong> Ausmaß von ca. m². Die Entleiher<br />

verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Entgeltes <strong>im</strong> Betrag von<br />

EURO , in Worten , excl. MWSt., welches für das Jahr<br />

20 innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach<br />

Vertragsunterfertigung spesenfrei zu entrichten ist und in keinem<br />

Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der vertragsgegenständlichen<br />

Grundfläche steht. Ab dem Jahr 20 ist der Pauschalbetrag bis 31.<br />

Jänner eines jeden Jahres an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />

spesenfrei zu bezahlen. Die Parteien sind in Kenntnis, dass eine<br />

grundbücherliche Sicherstellung des gegenständlichen<br />

Vertragsverhältnisses nicht möglich ist.<br />

II.<br />

Dieser Vertrag erwächst mit seiner Unterfertigung in Rechtskraft. Eine<br />

gemeindeaufsichtsbehördliche Genehmigung dieses Vertrages erschein<br />

nicht notwendig, da infolge der einseitigen Auflösungsmöglichkeit der<br />

20

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