GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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Dazu Bgm. Lachmair: „Im Weberweg sind es zwei oder drei in der<br />
Hochhausstraße ebenfalls zwei oder drei. Die Grundbesitzer haben sich<br />
noch nicht festgelegt, ob sie an die Grundgrenze zurückrücken oder<br />
lieber bezahlen wollen.“<br />
Abst<strong>im</strong>mung über den von GV. Ganglbauer-Buchner gestellten Antrag<br />
durch Erheben der Hand:<br />
Antragsbefürwortung: 18x<br />
St<strong>im</strong>menthaltung: 1x (<strong>GR</strong>. Ing. Haböck)<br />
__________________________________________________________<br />
B I T T L E I H V E R T R A G<br />
abgeschlossen am heutigen Tag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong> als Verleiherin einerseits und Herrn und Frau als<br />
Entleiher anderseits wie folgt:<br />
I.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> überlässt gegen jederzeitigen<br />
Wiederruf bittleihweise an Herrn und Frau , und diese Letzteren<br />
übernehmen bittleihweise von der Erstgenannten die in dem Vertrag<br />
beigehefteten Lageplan angelegte Teilfläche aus dem zum Gutsbestand<br />
der KG , , vorgetragenen Liegenschaft gehörigen<br />
Grundstück Nr. , <strong>im</strong> Ausmaß von ca. m². Die Entleiher<br />
verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Entgeltes <strong>im</strong> Betrag von<br />
EURO , in Worten , excl. MWSt., welches für das Jahr<br />
20 innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach<br />
Vertragsunterfertigung spesenfrei zu entrichten ist und in keinem<br />
Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der vertragsgegenständlichen<br />
Grundfläche steht. Ab dem Jahr 20 ist der Pauschalbetrag bis 31.<br />
Jänner eines jeden Jahres an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />
spesenfrei zu bezahlen. Die Parteien sind in Kenntnis, dass eine<br />
grundbücherliche Sicherstellung des gegenständlichen<br />
Vertragsverhältnisses nicht möglich ist.<br />
II.<br />
Dieser Vertrag erwächst mit seiner Unterfertigung in Rechtskraft. Eine<br />
gemeindeaufsichtsbehördliche Genehmigung dieses Vertrages erschein<br />
nicht notwendig, da infolge der einseitigen Auflösungsmöglichkeit der<br />
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