GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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10.06.2014 Aufrufe

GR. Ing. Haböck weiter: „Warum wird die Ausschreibung nicht öffentlich gemacht? Warum nur drei Anbieter?“ Dazu AL. Schwödiauer: „Weil die Auftragssumme so niedrig ist, braucht man das Verfahren nicht öffentlich ausschreiben. Eine öffentliche Ausschreibung würde nur zusätzlich Zeit kosten, weil bei einer öffentl. Ausschr. viel längere Fristen einzuhalten sind.“ GR. Mag. Rumpelsberger: „Dass wir uns darüber freuen, dass der Hort in die Volksschule gebaut werden soll, brauche ich nicht zu wiederholen. Ich möchte auch positiv erwähnen, dass wir jetzt für das verbleibende Jahr eine Lösung gefunden haben und dass für das Aufgaben machen ein Raum in der Schule genutzt werden kann. Zum Thema Bau des Hortraumes: „Das wird ja in den Ferien 2005 sein, nehme ich an?“ Dazu Bgm. Lachmair: „ Es ist unser Ziel, dass wir in den Ferien 2004/05 mit den Bauarbeiten beginnen. Wir sind aber auf die Zustimmung des Landes Oö: angewiesen. Wir müssen zuvor die Finanzierung sichern!“ Abstimmung über den Antrag von GR. Ing. Nestler durch Erheben der Hand: einstimmige Annahme TOP. 14) Nutzung von öffentlichem Gut für private Zwecke – Bittleihverträge Der Bürgermeister berichtet: Seit der Vermessung des Weberweges wurden wir mit der Thematik befasst: Grundstückseinfriedungen stehen manchmal auf öffentlichem Grund! An manchen Stellen ist die volle Breite des öffentlichen Gutes notwendig und es muss in solchen Fällen auf die Einhaltung der Grundgrenze gedrängt werden. Bei manchen Situationen kann die Verkehrssicherheit sogar ein Einrücken der Einfriedung innerhalb des Privatgrundstückes erfordern. Und auch an Stellen, wo es die Verkehrssituation nicht erfordert, ist die Grundgrenze einzuhalten. Nur in bestimmten Ausnahmefällen soll der Abschluss eines Bittleihvertrages möglich werden. Unter welchen Umständen kann ein Bittleihvertrag abgeschlossen werden? 18

- Durch diesen Gemeinderatsbeschluss erhält niemand das Recht, öffentlichen Grund mit dem Hintergedanken zu beanspruchen, nachträglich um Abschluss eines Bittleihvertrages anzusuchen. - Vielmehr soll der Bittleihvertrag eine Ausnahme bilden und soll danach getrachtet werden, dass die Grundgrenzen genauestens eingehalten werden. - Nur wenn das öffentliche Gut im Einzelfall wirklich entbehrlich ist, kann ein Bittleihvertrag geschlossen werden. - Wenn der Grundbesitzer sorglos und ohne sich um die genaue Grundgrenze zu kümmern eine Einfriedung auf öffentl. Gut baut, kann im Nachhinein der Bittleihvertrag nicht geschlossen werden. Grundsätze des Bittleihvertrages: - der Bittleihvertrag kann von der Gemeinde ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgekündigt werden - im Kündigungsfall ist vom Entleiher auf seine Kosten der Urzustand herzustellen - sämtliche damit verbundenen Kosten sind vom Entleiher zu tragen - Bei einer Erneuerung der Einfriedung ist diese zumindest auf die Grundgrenze zurückzusetzen. - Eine Ersitzung des Grundstücksteiles wird ausgeschlossen. Als Entgelt pro m² wird vom Raumordnungsausschuss ein Betrag in Höhe von € 1,-- incl. Mwst. vorgeschlagen. Antrag von Bgm. Lachmair: „Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, Bittleihverträge lt. beiliegendem Formblatt (siehe unten) und einem Entgelt von € 1,-- je m² (incl. Mwst.) zu genehmigen. Im Einzelfall ist für den Abschluss der Bürgermeister zuständig.“ Wortmeldungen: GV. Ganglbauer. „Wir haben die Angelegenheit im Ausschuss besprochen. Im Weberweg haben wir wirklich dieses Problem. Mit Betroffenen habe ich gesprochen, sie können mit dem € 1,-- pro m² leben.“ GR. Ing. Haböck: „Ich möchte wissen, wie viele Grundbesitzer im Weberweg und wie viele in der Hochhausstraße betroffen sind? Die zweite Frage ist, warum das vor dem Asphaltieren nicht gleich korrigiert wird?“ 19

- Durch diesen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss erhält niemand das<br />

Recht, öffentlichen Grund mit dem Hintergedanken zu<br />

beanspruchen, nachträglich um Abschluss eines<br />

Bittleihvertrages anzusuchen.<br />

- Vielmehr soll der Bittleihvertrag eine Ausnahme bilden und soll<br />

danach getrachtet werden, dass die Grundgrenzen genauestens<br />

eingehalten werden.<br />

- Nur wenn das öffentliche Gut <strong>im</strong> Einzelfall wirklich entbehrlich<br />

ist, kann ein Bittleihvertrag geschlossen werden.<br />

- Wenn der Grundbesitzer sorglos und ohne sich um die genaue<br />

Grundgrenze zu kümmern eine Einfriedung auf öffentl. Gut<br />

baut, kann <strong>im</strong> Nachhinein der Bittleihvertrag nicht geschlossen<br />

werden.<br />

Grundsätze des Bittleihvertrages:<br />

- der Bittleihvertrag kann von der <strong>Gemeinde</strong> ohne Angabe von<br />

Gründen jederzeit aufgekündigt werden<br />

- <strong>im</strong> Kündigungsfall ist vom Entleiher auf seine Kosten der<br />

Urzustand herzustellen<br />

- sämtliche damit verbundenen Kosten sind vom Entleiher zu<br />

tragen<br />

- Bei einer Erneuerung der Einfriedung ist diese zumindest auf<br />

die Grundgrenze zurückzusetzen.<br />

- Eine Ersitzung des Grundstücksteiles wird ausgeschlossen.<br />

Als Entgelt pro m² wird vom Raumordnungsausschuss ein Betrag in<br />

Höhe von € 1,-- incl. Mwst. vorgeschlagen.<br />

Antrag von Bgm. Lachmair: „Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

möge beschließen, Bittleihverträge lt. beiliegendem Formblatt (siehe<br />

unten) und einem Entgelt von € 1,-- je m² (incl. Mwst.) zu genehmigen.<br />

Im Einzelfall ist für den Abschluss der Bürgermeister zuständig.“<br />

Wortmeldungen:<br />

GV. Ganglbauer. „Wir haben die Angelegenheit <strong>im</strong> Ausschuss<br />

besprochen. Im Weberweg haben wir wirklich dieses Problem. Mit<br />

Betroffenen habe ich gesprochen, sie können mit dem € 1,-- pro m²<br />

leben.“<br />

<strong>GR</strong>. Ing. Haböck: „Ich möchte wissen, wie viele Grundbesitzer <strong>im</strong><br />

Weberweg und wie viele in der Hochhausstraße betroffen sind? Die<br />

zweite Frage ist, warum das vor dem Asphaltieren nicht gleich korrigiert<br />

wird?“<br />

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