GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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Dies wird ermöglicht durch das Schreiben der Abteilung, Bildung, Jugend<br />
und Sport vom 23. März 2004, aus dem hervorgeht, dass unser<br />
Vorhaben unterstützt wird.<br />
Baumeister Sturm hat die Grobkostenschätzung erstellt und wurde dafür<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand beauftragt. Für die Beaufragung der Planungs,<br />
Bauleitungs- und örtlichen Bauaufsichtsarbeiten (einschl. der<br />
Baustellenkoordination) ist nun aufgrund der Auftragshöhe der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat zuständig.<br />
Diese Kosten werden auf rd. € 18.000,-- geschätzt.<br />
Auswahl des Vergabeverfahrens:<br />
Es könnten die Arbeiten als Direktauftrag vergeben werden. Besser ist<br />
aber, wenn das<br />
„nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung“ gewählt wird.<br />
Es sollen mind. drei Angebote eingeholt werden. Der Auftrag wird dann<br />
nach dem Bestbieterprinzip vergeben. Die Entscheidung behält sich der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat in der nächsten Sitzung vor.<br />
Dieser Auftrag ist eine „Prioritäre Dienstleitung“ und unterliegt somit den<br />
strengen Regeln des Bundesvergabegesetzes (CPC-Referenz Nr. 867)<br />
Antrag von <strong>GR</strong>. Ing. Nestler: „Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
möge den Beschluss fassen, die Arbeiten für die Planung- Bauleitung<br />
und örtl. Bauaufsicht einschl. der Baustellenkoordination für die<br />
Errichtung von Hort-Räumlichkeiten auszuschreiben. Dabei ist das „Nicht<br />
offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ anzuwenden.“<br />
Wortmeldungen:<br />
<strong>GR</strong>. Ing. Haböck: „Wenn wir heuer den Auftrag über die Planungs- und<br />
Bauaufsichtsarbeiten vergeben, heißt das ja auch, dass wir heuer noch<br />
zu bauen beginnen?<br />
Bei der zweiten Frage geht es um die Kosten der rd. € 18.000,--: Sind<br />
diese <strong>im</strong> Budget 2004 vorgesehen?“<br />
Dazu AL. Schwödiauer: „Das sind Vorleistungen, die nur anfallen, wenn<br />
die Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Verzögert sich der<br />
Baubeginn, brauchen auch die Ausgaben nicht getätigt werden. Zu den<br />
Kosten ist zu sagen, dass heuer kaum mehr welche anfallen werden. Die<br />
erste Abschlagszahlung wird ev. <strong>im</strong> Dezember gestellt und auch das ist<br />
noch ungewiss. Die Möglichkeit etwaige Kosten <strong>im</strong><br />
Nachtragsvoranschlag zu berücksichtigen besteht ja auch noch.“<br />
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