GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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Verhandlungsschrift<br />
über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 29. April 2004<br />
Tagungsort: Sitzungsz<strong>im</strong>mer des <strong>Gemeinde</strong>amtes<br />
Anwesende:<br />
1) Vorsitzender Bgm. Lachmair Johann (ÖVP)<br />
2) Vizebürgermeister Nöbauer Alois (ÖVP)<br />
3) <strong>Gemeinde</strong>vorstand Ganglbauer-Buchner Ra<strong>im</strong>und (SPÖ)<br />
4) <strong>Gemeinde</strong>vorstand Resch Isolde (ÖVP)<br />
5) <strong>Gemeinde</strong>rat Schachner Karl (ÖVP)<br />
6) <strong>Gemeinde</strong>rat Zehetner Karin (ÖVP)<br />
7) <strong>Gemeinde</strong>rat Ing. Hintringer Walter (ÖVP)<br />
8) <strong>Gemeinde</strong>rat Ing. Nestler Thomas (ÖVP)<br />
9) <strong>Gemeinde</strong>rat Schachner Mario (ÖVP)<br />
10) <strong>Gemeinde</strong>rat Leutgeb Maria (ÖVP)<br />
11) <strong>Gemeinde</strong>rat Hiesmayr Wolfgang (ÖVP)<br />
12) <strong>Gemeinde</strong>rat Luckeneder Gerhard (SPÖ)<br />
13) <strong>Gemeinde</strong>rat Brauer Friedrich (SPÖ)<br />
14) <strong>Gemeinde</strong>rat Ganglbauer-Buchner Gisela (SPÖ)<br />
15) <strong>Gemeinde</strong>rat Vollert Erich (SPÖ)<br />
16) <strong>Gemeinde</strong>rat Altenhofer Wolfgang (SPÖ)<br />
17) <strong>GR</strong>EM. Mag. Karin Rumpelsberger (SPÖ)<br />
18) <strong>GR</strong>EM. Moser Alfred (SPÖ)<br />
19) <strong>GR</strong>EM. Ing. Haböck Eduard (FPÖ)<br />
Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes: AL Schwödiauer Josef<br />
Schriftführer:<br />
AL. Schwödiauer Josef<br />
Entschuldigt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Mag. Kiesl Franz (SPÖ)<br />
Strobl Markus (FPÖ)<br />
Altenhofer Brigitta (SPÖ)<br />
Bürgermeister Lachmair stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />
b) alle Mitglieder rechtzeitig schriftlich eingeladen wurden,<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />
1
d) die Verhandlungsschriften der Sitzung vom 12. Februar 2004<br />
aufliegt.<br />
Tagesordnung<br />
1) Befragung des <strong>Gemeinde</strong>rates durch die Bevölkerung<br />
2) Bericht des Bürgermeisters<br />
3) Rechnungsabschluss 2003<br />
4) Volksanwaltschaft – Stellungnahme zum Verfahren Preining<br />
5) Änderung des BBPl. Aigner-Kreuz – Grundsatzbeschluss<br />
6) Dauerkleingartensiedlung – Änderung der Verordnung<br />
7) Wasserfassungsanlage „Mayr <strong>im</strong> Haag“ – Auftragserteilung für<br />
Schutzgebietsbest<strong>im</strong>mung<br />
8) Straßenbauprogramm 2003 bis 2008 – Änderung des<br />
Finanzierungsplanes<br />
9) Straßenbeleuchtung – Änderung des Finanzierungsplanes<br />
10) Erweiterung der Straßenbeleuchtung <strong>im</strong> Jahr 2004 -<br />
Grundsatzbeschluss<br />
11) Sanierung des Wasserturmes – Einreichung eine Klage wegen<br />
mangelhafter Bauausführung<br />
12) Integration des Hortes in das Gebäude der Volksschule –<br />
Grundsatzbeschluss<br />
13) Integration des Hortes in das Gebäude der Volksschule –<br />
Ausschreibung der Planungs- Bauleitungs- und<br />
Bauaufsichtsarbeiten<br />
14) Nutzung von öffentlichem Gut für private Zwecke – Abschluss<br />
von „Bittleihverträgen“<br />
15) Allfälliges<br />
a) Bericht des Prüfungsausschusses (9.12., 1.3.)<br />
b) Bericht des Bau- und Raumordnungsausschusses (4.3. und<br />
15.4.)<br />
c) Bericht des Ausschusses für Schule-, Sport- und<br />
Kindergarten (9.3.)<br />
d) Bericht des Ausschusses für örtliche Umweltfragen (29.3.)<br />
e) Bericht des Ausschusses für Kulturangelegenheiten (5.2.)<br />
f) Bericht des Straßenausschusses (22.3.)<br />
g) Bericht des Jagdausschusses (17.3.)<br />
h) Bericht über die Straßenbefahrung vom 23.4.<br />
i) Sonstiges<br />
2
TOP 1) Befragung des <strong>Gemeinde</strong>rates durch die Bevölkerung<br />
Bgm. Lachmair fragt die Zuhörer, ob Anfragen an den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vorgebracht werden? Nachdem von den Zuhörern keine Reaktion<br />
kommt, schreitet Bgm. Lachmair zum nächsten Tagesordnungspunkt<br />
TOP. 2) Bericht des Bürgermeisters<br />
Bgm. Lachmair berichtet:<br />
1) Durch das neue Verkehrskonzept werden für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
künftig relativ hohe Kosten zukommen (für <strong>Hofkirchen</strong> rd. €<br />
9.200,--) Die Kosten wurden bisher von Bund und Land<br />
getragen.<br />
Nachdem die <strong>Gemeinde</strong>n mitzahlen müssen, soll auch das<br />
Angebot verbessert werden. Bisher hatten wir zwei<br />
Fahrtmöglichkeiten nach Linz, künftig werden es 7 sein (je<br />
Richtung), an Samstagen werden 4 Kurspaare angeboten.<br />
Neu wird auch eine zusätzliche Vormittagsverbindung an<br />
Steyr. Zusätzlich wird es Rufbusse an Sonn- und Feiertagen<br />
geben.<br />
Vor Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat wird es noch<br />
Informationen geben<br />
2) Schreiben der Sportunion über Ausbau und Erweiterung der<br />
Sportanlage (Beilage).<br />
3) Schreiben von LR. Viktor Sigl über den Ausbau des<br />
Breitbandinternets in Oberösterreich (Beilage).<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
TOP. 3) Rechnungsabschluss 2003<br />
Bürgermeister Lachmair ersucht den Obmann-Stellvertreter des<br />
Prüfungsausschusses, Herrn <strong>GR</strong>. Luckeneder Gerhard um seinen<br />
Bericht. Dieser Berichtet:<br />
ORDENTLICHER HAUSHALT<br />
Einnahmen 2003 € 1,525.992,05<br />
Ausgaben 2003 € 1,560.964,39<br />
Soll-Abgang € 34.972,34<br />
============<br />
3
Das Finanzjahr 2003 schließt mit einem kleineren Sollfehlbetrag ab als<br />
der Voranschlag ausgewiesen hat.<br />
Die positive Entwicklung ergab sich durch verschiedene Mehreinnahmen<br />
sowie durch Minderausgaben.<br />
Die wesentlichen Mehr- oder Minderausgaben sowie Mehr- und<br />
Mindereinnahmen können auf den Seiten 91 – 96 des<br />
Rechnungsabschlusses entnommen werden.<br />
Nachdem in den Fraktionen, <strong>im</strong> Prüfungsausschuss und <strong>im</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand auf Einzelheiten bereits eingegangen wurde, wird auf<br />
eine nähere Erläuterung verzichtet.<br />
<strong>GR</strong>. Luckeneder Gerhard weiter:<br />
„Ich beantrage die Genehmigung der vom Prüfungsausschuss geprüften<br />
Haushalts- und Kassenrechnung der ordentlichen und<br />
ausserordentlichen Gebarung sowie die Vermögens- und<br />
Schuldenrechnung für das Finanzjahr 2003.“<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
TOP 4) Volksanwaltschaft – Stellungnahme zum Verfahren Preining<br />
Bürgermeister Lachmair berichtet:<br />
Mit Schreiben vom 23.10.2003 ersucht die Volksanwaltschaft zum<br />
Thema „Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Preining<br />
(Seebacher)“ um eine Stellungnahme des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
Vorweg zum relativ langen Zeitraum zwischen Aufforderung um<br />
Stellungnahme und der nunmehrigen Beschlussfassung ist zu sagen,<br />
dass mehrere Ausschusssitzungen zu dieser Thematik statt gefunden<br />
haben, mehrere Gespräche mit den Betroffenen und Beteiligten<br />
erforderlich waren und auch Stellungnahmen aus fachlicher Sicht<br />
einzuholen waren.<br />
Es wird nun folgender Vorschlag an die Volksanwältin Frau Dr.<br />
Rosemarie Bauer zur Beantwortung ihres Ersuchens unterbreitet, der <strong>im</strong><br />
Wesentlichen folgende Kernaussagen beinhaltet:<br />
1) Eine Änderung des BBPL. von EG+DG. auf 2 Vollgeschosse<br />
kann nicht erfolgen.<br />
4
2) Die zulässige Übermauerung (Kniestock) von derzeit 1,2 m wird<br />
auf 1,5 m ausgeweitet (vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung der OÖ.<br />
Landesregierung)<br />
Antrag von Bgm. Lachmair: Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
möge beschließen, in Beantwortung des Ersuchens der<br />
Volksanwaltschaft um Abgabe einer Stellungnahme zum Thema<br />
„Änderungsansuchen des BBPl. Aigner Kreuz“ der Eheg. Seebacher<br />
mitzuteilen, dass <strong>im</strong> gegenständlichen Bereich keine zweigeschossige<br />
Bebauung ermöglicht werden kann, dass jedoch der Bebauungsplan<br />
insofern abgeändert wird, dass eine Übermauerung des Erdgeschosses<br />
von derzeit 1,20m auf bis zu 1,50m – vorbehaltlich der Genehmigung der<br />
Oö. Landesregierung - erfolgen kann.<br />
Bgm. Lachmair weiter: „Wir haben hier sehr viel Zeit investiert und stelle<br />
die Angelegenheit noch einmal zur Diskussion. Auch habe ich erfahren,<br />
dass die Eheg. Seebacher ohnehin nicht mehr in der Aigner-Kreuz-<br />
Siedlung bauen wollen.“<br />
Wortmeldungen:<br />
GV. Ganglbauer-Buchner:<br />
DI. Lueger war bei seiner Beratung wirklich völlig unbefangen und auch<br />
er hat uns gesagt, dass eine zweigeschossige Bebauung hier nicht gut<br />
ist. Vielmehr regt er an, die Kniestockhöhe von derzeit max. 1,20 m auf<br />
1,50 m zuzulassen.<br />
Keine weitere Wortmeldungen!<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: eine St<strong>im</strong>menthaltung (<strong>GR</strong>. Ing.<br />
Eduard Haböck)<br />
17 x Antragsannahme<br />
Frau Mag. Rumpelsberger Karin erklärt<br />
sich befangen<br />
TOP. 5) Änderung des BBPl. Aigner-Kreuz – Grundsatzbeschluss<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Wie <strong>im</strong> vorigen Tagesordnungspunkt hingewiesen, soll der<br />
Bebauungsplan Aigner Kreuz geändert werden, um eine Übermauerung<br />
des Kniestockes von derzeit max. 1,20m auf bis zu 1,50m zu<br />
ermöglichen.<br />
5
Von der Familie Preining wurde ja bekanntlich (am 6.5.2002) ein<br />
Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes eingereicht, wobei unter<br />
anderem eine zweigeschossige Baubaubarkeit beantragt wurde.<br />
In zahlreichen Raumordnungsausschusssitzungen wurden die Vor- und<br />
Nachteile besprochen, es wurden Sachverständigengutachten eingeholt<br />
und die Fachabteilung des Landes Oberösterreich mit dieser Thematik<br />
befasst.<br />
Das offizielle Verfahren zum Thema „Preining“ ist aber schon<br />
abgeschlossen.<br />
Letztendlich den Ausschlag für den heutigen Änderungsantrag hat aber<br />
die Raumordnungsausschusssitzung am 29. Jänner 2004 gegeben, bei<br />
dem ein völlig unbeeinflusster Raumplaner (DI. Lueger) die Situation<br />
neuerlich erörterte. Dabei wurde auch die Thematik „Preining“ noch<br />
einmal aufgerollt. Alle Fraktionen waren vertreten und sich einig, dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat den Änderungsantrag wie folgt vorzuschlagen:<br />
Be<strong>im</strong> Bebauungsplan Nr. 14 „Aigner Kreuz“ soll die<br />
Übermauerungshöhe von derzeit 1,20m auf max. 1,50m ermöglicht<br />
werden.<br />
Antrag von Vzbgm. Nöbauer:<br />
„Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Grundsatzbeschluss<br />
für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Aigner Kreuz“ wie<br />
vorhin vorgetragen fassen.“<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: St<strong>im</strong>menthaltung: Ing.<br />
Eduard Haböck<br />
Alle anderen: einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
TOP. 6) Dauerkleingartensiedlung – Grundsatzbeschluss über die<br />
Änderung der Verordnung<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Ursprünglich regelte die Bebaubarkeit von Dauerkleingartenanlagen das<br />
sog. „Dauerkleingartengesetz“. Darin war festgeschrieben, dass<br />
Gartenhütten einschließlich Dachvorsprünge nicht größer als 35 m² sein<br />
dürfen.<br />
Dieses Dauerkleingartengesetz wird aber bis zum Jahr 2008<br />
aufgelassen und es haben die <strong>Gemeinde</strong>n eigene<br />
Dauerkleingartenverordnungen zu erlassen. Uns kam das nicht<br />
6
ungelegen, weil wir in dieser Verordnung Erleichterungen unterbringen<br />
konnten. So wurde in der Verordnung fixiert, dass die Gartenhütte eine<br />
bebaute Fläche von 35m² haben durften, zuzüglich 1 m Dachvorsprung.<br />
Diese Verordnung beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung am<br />
14.10.1999.<br />
Mittlerweile sind mehr als 4 Jahre vergangen und es wurden einige<br />
„Hütten“ neu gebaut. Dabei wurde festgestellt, dass die Verordnung von<br />
den Grundstücksbesitzern in vielen Fällen anders ausgelegt wurde, als<br />
sie vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen wurde.<br />
Wir haben daher mit Raumplaner DI. Lueger den gesamten<br />
Anlagenbereich neu aufgenommen und wurde der Verordnungstext mit<br />
Planbeilage erarbeitet. In seiner Begründung zur Änderung argumentiert<br />
Lueger, dass es bei der Anwendung der Verordnung Interpretations- und<br />
Umsetzungsprobleme gibt.<br />
Insbesondere sollen Differenzierungen zwischen<br />
Kleingartenhauptgebäuden, Kleingartennebengebäuden und<br />
Geräteschuppen sowie überdeckten Terrassen, Dachvorsprüngen und<br />
von Überdachungen der Außentreppenanlagen klare nachvollziehbare<br />
Aussagen getroffen werden.<br />
Lueger hat einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der heute beschlossen<br />
werden soll.<br />
Antrag von Bgm. Lachmair: Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
möge die Verordnung für die Dauerkleingartensiedlung in vorliegender<br />
Form beschließen.<br />
Wortmeldungen:<br />
<strong>GR</strong>. Ing. Eduard Haböck: „Hätte man von vorn herein einen größeren<br />
Gestaltungsfreiraum zugelassen, müsste die Verordnung nicht schon<br />
wieder geändert werden.“<br />
Dazu Bgm. Lachmair: „Wir haben den Besitzern den größtmöglichen<br />
Gestaltungsfreiraum gelassen. Mehr war aufgrund des gesetzlichen<br />
Rahmens nicht möglich. Nachdem es sich hier um eine „Holschuld“ der<br />
Kleingartler handelt, bzw. Elias nicht die richtigen Auskünfte erteilt hat,<br />
wurde oftmals entgegen der Verordnung gebaut. Da kann man nicht der<br />
<strong>Gemeinde</strong> den Vorwurf machen, sie hätte die Verordnung zu eng<br />
ausgelegt.“<br />
7
GV. Ganglbauer-Buchner: „Einen Versuch es jedenfalls Wert, dass wir<br />
das ändern, ansonsten müssten wir da Abbruchbescheide ausstellen<br />
und das wollen wir alle nicht. Die neue Verordnung muss aber dann<br />
wirklich eingehalten werden, weil ansonsten dort richtige Wohnhäuser<br />
entstehen würden.“<br />
Keine weiteren Wortmeldungen!<br />
Abst<strong>im</strong>mung über den von Bgm. Lachmair gestellten Antrag durch<br />
Erheben der Hand:<br />
Antragsannahme: 18 x<br />
Ablehnung: 0<br />
St<strong>im</strong>menthaltung: 1 x (<strong>GR</strong>. Ing. Eduard Haböck)<br />
TOP. 7) Wasserfassungsanlage „Mayr <strong>im</strong> Haag“ – Auftragserteilung<br />
für Schutzgebietsbest<strong>im</strong>mung<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Fachlicherseits wurde von den Sachverständigen des Landes für die<br />
künftige Nutzung der Quelle „Mayr <strong>im</strong> Haag“ ein sehr großes<br />
Schutzgebiet ausgewiesen. Große Flächen davon werden agrarisch<br />
genutzt. Das wiederum würde bedeuten, dass wir als Betreiber hohe<br />
Ausgleichszahlungen an die Landwirte zu zahlen hätten.<br />
Eine Verkleinerung des Schutzgebietes wäre zwar möglich, es müsste<br />
aber nachgewiesen werden, dass etwaige Schadstoffe von den Feldern<br />
her nicht in das Quellwasser gelangen können.<br />
Diesen Nachweis müssten wiederum die Betreiber der<br />
Gewinnungsanlage erbringen. Und so haben wir ein Angebot von Dr.<br />
Peter Baumgartner eingeholt, der diese Untersuchung durchführen kann.<br />
Die Angebotskosten betragen lt. Angebot vom 10.2.2004 € 5.910,97<br />
excl. Mwst. Nachdem vorgesehen ist, dass die <strong>Gemeinde</strong>n Wolfern und<br />
<strong>Hofkirchen</strong> die Quelle gemeinsam nutzen, werden daher auch die<br />
Kosten halbiert. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> hat daher mit Kosten in Höhe<br />
€ 2.955,50 zu rechnen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Wolfern hat den Auftrag bereits erteilt, damit keine<br />
wertvolle Zeit verloren geht.<br />
Das Prüfungsergebnis liegt noch nicht vor.<br />
8
Bgm. Lachmair bringt dem <strong>Gemeinde</strong>rat noch den letzten Prüfbericht<br />
über die Wasseruntersuchung zur Kenntnis (Beilage).<br />
Wortmeldungen:<br />
<strong>GR</strong>. Mag. Karin Rumpelsberger:<br />
„Wurde <strong>im</strong> Umweltausschuss besprochen, dass das erhoben werden<br />
soll?“<br />
Dazu Hr. Schwödiauer: „Im Umweltausschuss wurde diese Sache mit<br />
der Schutzgebietsfeststellung behandelt.“<br />
<strong>GR</strong>. Mag. Rumpelsberger weiter: „Die Quelle Mayr <strong>im</strong> Haag stand schon<br />
zur Diskussion als die <strong>Gemeinde</strong> eine Wasserversorgung baute. Warum<br />
ist dann der Wasserturm gebaut worden und nicht die Quelle Mayr <strong>im</strong><br />
Haag erschlossen worden?<br />
Dazu Hr. Schwödiauer: „Damals ist es am Besitzer gelegen, der das<br />
einfach nicht wollte.“<br />
<strong>GR</strong>. Hiesmayr: „Bei der Ausweisung unseres Schutzgebietes be<strong>im</strong><br />
Wasserturm hätten wir uns einen anderen Fachmann suchen müssen.<br />
Nachdem die Feststellung des Wassereinzugsgebietes und des<br />
geologischen Aufbaues sehr kostensparend durchgeführt wurde, ist<br />
einfach ein sehr großes Schutzgebiet ausgewiesen worden. Das soll bei<br />
der Quelle „Mayr <strong>im</strong> Haag“ vermieden werden. Hier soll von vorn herein<br />
genau eruiert werden, wie groß das Schutzgebiet unbedingt sein muss.<br />
Dadurch kann sich die <strong>Gemeinde</strong> Ausgleichszahlungen sparen. Für den<br />
Fall, dass unsere Quelle einmal ausfallen sollte, ist auch wichtig eine<br />
Ersatzquelle zu haben.“<br />
Antrag von <strong>GR</strong>. Hiesmayr: „Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
möge beschließen, für die hydrogeologische Untersuchung des<br />
Quellschutzgebietes „Mayr <strong>im</strong> Haag“ den Auftrag an das technische Büro<br />
Dr. Peter Baumgartner, Traunkirchen mit einer Anbotsumme von €<br />
5.910,97 erteilen. 50% der Kosten sind von der Marktgemeinde Wolfern<br />
zu übernehmen.“<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
9
TOP. 8) Straßenbauprogramm 2003 bis 2008 – Änderung des<br />
Finanzierungsplanes<br />
Bürgermeister Lachmair berichtet:<br />
„Ing. Walter Hintringer hat <strong>im</strong> Jahre 2002 eine Grobkostenschätzung für<br />
die nächsten 5 Jahre erarbeitet.<br />
Die Gesamtkosten wiesen einen Betrag in Höhe € 542.000,-- aus.<br />
Bei den Vorsprachen bei den Referenten erhielten wir folgende Zusagen:<br />
BZ. (Landesrat Ackerl)<br />
In den Jahren 2003 bis 2006 (=4x) jeweils € 30.000,-- = € 120.000,--<br />
Landesbeitrag (LH-Stvtrt. Hiesl)<br />
Im Jahr 2003 40% der Gesamtkosten, in den nächsten 4 Jahren jeweils<br />
35%<br />
In der Sitzung am 24. April 2003 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat schließlich den<br />
Finanzierungsplan beschlossen. Allerdings wurden die Ausgaben so<br />
gekürzt, dass nur ein Teil des Bauprogramms verwirklicht werden<br />
könnte.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> urgierte mehrmals und versuchte, mehr Mittel zu<br />
bekommen.<br />
Gelungen ist das aber erst be<strong>im</strong> Vorsprachetermin am 9.3.2004. Der<br />
Landesrat sagte zu, die BZ. in den Jahren 2004, 2005 und 2006 um<br />
jeweils € 25.000,-- aufzustocken.<br />
Dadurch ergibt sich ein neuer Finanzierungsplan:<br />
2003 2004 2005 2006 2007 Summe<br />
Ausgaben<br />
(Baukosten) 115.000,00 110.500,00 102.610 110.000,00 80.000,00 518.110,00<br />
Finanzierungsmit<br />
tel<br />
Anteilsbeitrag<br />
oH. 9.100,00 10.000,00 32.860,00 51.960,--<br />
I-Beiträge 55.825,00 2.610,00 6.500,00 19.140,00 84.075,00<br />
Landeszuschuss 46.000,00 38.675,00 35.900,00 38.500,00 28.000,00 187.075,00<br />
Bedarfszuweisun<br />
g 30.000,00 55.000,00 55.000,00 55.000,00 - 195.000,00<br />
76.000,00 149.500,00 102.610,00 110.000,00 80.000,00 518.110,00<br />
10
2003 und 2004: Die Gesamtkosten betrugen knapp € 115.000,--. Dafür<br />
erhalten wir € 30.000,-- BZ und 40% Landeszuschuss. Die<br />
Interessentenbeiträge wurden der allgemeinen Straßenbaurücklage<br />
zugeführt. Die Umbuchung ist für das Jahr 2004 in Höhe von € 55.825,--<br />
vorgesehen. Dabei ist mit Datum 1.1.2004 ein Rücklagenstand in Höhe €<br />
35.250,-- vorhanden. Der Rest wird durch neuerliche<br />
Interessentenbeiträge und einer Rücklagenzuführung aus den<br />
Aufschließungsbeiträgen ROG. bzw. aus dem oH. aufgebracht.<br />
2005: An Ausgaben werden rd. € 102.610,-- anfallen. 35% dieser Kosten<br />
werden durch einen Landesbeitrag abgedeckt. BZ. in Höhe € 55.000,--<br />
wurden zugesichert. Der Rest wird durch I-Beiträge bzw. eine Zuführung<br />
aus dem oH. abgedeckt.<br />
2006: Die Baukosten werden mit € 110.000,-- begrenzt. Einnahmenseitig<br />
werden wieder 35% durch einen Landesbeitrag abgedeckt und €<br />
55.000,-- werden an BZ. eingenommen. Der Rest wird durch I-Beiträge<br />
bzw. durch einen Beitrag aus dem oH. abgedeckt.<br />
2007: Ausgaben sind vorgesehen in Höhe € 80.000,-- Einnahmenseitig<br />
ist der Landesbeitrag in Höhe von 35% der Ausgaben zugesagt.<br />
Bedarfszuweisungsmittel gibt es keine mehr. Die restlichen Mittel<br />
müssen daher durch Zuführungen aus dem oH. und durch I-Beiträge<br />
aufgebracht werden.<br />
Antrag von GV. Ganglbauer-Buchner: „Ich stelle den Antrag, den in<br />
der Sitzung am 24.4.2003 beschlossenen Finanzierungsplan für das<br />
Straßenbauprogramm 2003 bis 2008 gegen den soeben vorgetragenen<br />
zu ersetzen.“<br />
Wortmeldungen:<br />
<strong>GR</strong>. Ing. Haböck: Ist der geänderte Finanzierungsplan schon <strong>im</strong><br />
heurigen Budget berücksichtigt worden?<br />
Dazu AL. Schwödiauer: „Es geht hier durchwegs um Beträge der<br />
kommenden Jahre die geändert werden. Diese sind ohnehin noch nicht<br />
<strong>im</strong> Budget. Das Jahr 2003 ist bereits abgeschlossen. Für das Jahr 2004<br />
ist ein Nachtragsvoranschlag vorgesehen. Der <strong>Gemeinde</strong>abteilung geht<br />
es in erster Linie darum, dass der Kostenrahmen eingehalten wird und<br />
keinesfalls überschritten wird. Wenn Aufwendungen nicht exakt mit den<br />
Jahresbeträgen zusammen hängen, ist das keine Tragik!“<br />
11
Abst<strong>im</strong>mung über den von GV. Ganglbauer-Buchner gestellten Antrag<br />
durch Erheben der Hand: einst<strong>im</strong>mige Annahme.<br />
TOP. 9) Straßenbeleuchtung – Änderung des Finanzierungsplanes<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Den Finanzierungsplan für die Straßenbeleuchtung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
bereits in seiner Sitzung am 14.10.2001 beschlossen. Aufgrund des<br />
Sprechtages bei LR. Stockinger hat dieser zusätzlich für die Jahre 2006<br />
und 2007 jeweils € 10.000,-- zugesichert. Der Finanzierungsplan ist<br />
daher wie folgt abzuändern:<br />
Finanzierungsmittel bis 2003 2004 2005 2006 2007<br />
gesamt in<br />
€<br />
Rücklagen 30.434,00 5.777,00 36.211,00<br />
Anteilebetrag oH. 10.000,00 - 4.660,00 5.000,00 5.000,00 24.660,00<br />
Interessentenbeitr.<br />
Landeszuschuss -<br />
Bedarfszuweisungsm<br />
ittel 29.068,00 10.900,00 10.900, 10.000,0 10.000,0 70.868,00<br />
69.502,00 16.677,00 15.560,0 15.000,0 15.000,0 131.739,00<br />
Der Finanzierungsvorschlag des Landes enthält nicht nur 2x zusätzlich<br />
BZ. in Höhe von je. € 10.000,-- sondern auch Anteilsbeträge oH. von je €<br />
5.000,--. Es wird nicht leicht werden, diese Anteilsbeträge aufbringen zu<br />
können.<br />
Antrag von GV. Ganglbauer-Buchner Ra<strong>im</strong>und: „Ich stelle den Antrag,<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Finanzierungsplan für die Erweiterung der<br />
Straßenbeleuchtung entsprechend dem Vorschlag der Abteilung<br />
<strong>Gemeinde</strong>n vom 15.3.2004, Zl. Gem-311173/273-2003-Sec/Pl neu<br />
beschließen. Jener aus dem Jahre 2001 (Gem-311173/169-2001-rei/Dr,<br />
vom 26.6.2001) möge gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden.“<br />
Wortmeldungen:<br />
<strong>GR</strong>. Ing. Haböck: „Wie hoch ist der Fehlbetrag <strong>im</strong> Jahr 2003?“<br />
Dazu AL. Schwödiauer: „Aus dem Jahr 2003 ist ein Fehlbetrag in Höhe<br />
rd. € 31.000,-- ins Jahr 2004 zu übernehmen. Wichtig ist auch hier der<br />
<strong>Gemeinde</strong>abteilung, dass die Gesamtkosten nicht überschritten werden.<br />
Wir werden in den nächsten Jahren ein reduziertes Programm fahren<br />
müssen!“<br />
12
<strong>GR</strong>. Schachner: „Meine Frage dazu, wie viel haben wir schon<br />
verbraucht? Wie viel bleibt uns noch übrig?<br />
Dazu AL. Schwödiauer: „€ 103.000,-- haben wir schon verbraucht. Es<br />
sind nur mehr rd. € 20.000,-- übrig.“<br />
Dazu <strong>GR</strong>. Schachner: „Das heißt, nach der Berghubersiedlung ist<br />
Schluss? Bis 2007 ist dann alles verbraucht?“<br />
Dazu GV. Ganglbauer: „Ja, so sieht es aus! Dann müssen wir uns<br />
wieder um Mittel umsehen.“<br />
Abst<strong>im</strong>mung über den von GV. Ganglbauer-Buchner gestellten Antrag<br />
per Handzeichen: einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
TOP. 10) Erweiterung der Straßenbeleuchtung <strong>im</strong> Jahr 2004 –<br />
Grundsatzbeschluss<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Bevor die Straßenbeleuchtung ausgeschrieben werden kann, die <strong>im</strong> Jahr<br />
2004 angeschafft werden soll, muss entsprechend dem<br />
Bundesvergabegesetz der Grundsatzbeschluss gefasst werden. Dies<br />
deshalb, weil dem Anbieter ein Recht auf Auftragsvergabe zukommt. Es<br />
ist nicht mehr möglich, eine Ausschreibung durchzuführen und dann zB.<br />
aus Kostengründen den Auftrag nicht zu erteilen.<br />
Heuer soll die Berghubersiedlung (ohne Sinnsiedlung) mit<br />
Beleuchtungskörpern ausgestattet werden.<br />
Vorgehensweise:<br />
1) Kostenschätzung<br />
Die Kabel werden durch das Bauhofpersonal in Eigenregie verlegt.<br />
Daher brauchen nur die Masten mit Beleuchtungskörpern und deren<br />
Montage ausgeschrieben werden.<br />
Ermittlung der geschätzten Kosten<br />
Incl. Ust. Stück Preis<br />
Masten incl. Versetzung € 900,00 15 € 13.500,00<br />
Einbinden in best. Anlage pauschal (1x) € 300,00 1 2.300,00<br />
Incl. Schaltkasten (€ 2.000,--) 1<br />
Gesamtkostenschätzung € 15.800,00<br />
13
Die Kosten wurden aus Rechnungen des Vorjahresntnommen.<br />
Aus dem Rechnungsabschluss 2003 und dem Finanzierungsplan ist<br />
ersichtlich, dass für die Straßenbeleuchtung bis einschl. 2007 nur noch<br />
knapp rd. € 20.000,-- zur Verfügung stehen! Zu den € 15.800,-- kommen<br />
noch etwaige Kosten für die Verlegung der Leitungen.<br />
2) Auswahl des Vergabeverfahrens<br />
Bei einem Auftrag bis € 20.000,-- könnte eine Direktvergabe erfolgen. Es<br />
soll aber trotzdem ein „Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung“<br />
angewendet werden. Als Zuschlagskriterium soll ausschließlich das<br />
Billigstbieterprinzip angewendet werden!<br />
3) Ausschreibung<br />
Es wird vom <strong>Gemeinde</strong>amt die Ausschreibung vorbereitet. Mind. drei<br />
Fachfirmen werden eingeladen, ein Angebot einzureichen. Die Frist für<br />
die Einreichung der Angebote hat ab Versenden der Ausschreibung<br />
mind. 22 Tage zu betragen.<br />
4) Auftragserteilung<br />
In der darauf folgenden <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wird der Auftrag an den<br />
Billigstbieter erteilt.<br />
Antrag von GV. Ganglbauer-Buchner:<br />
Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge für die Ausschreibung der<br />
Ausstattung der Berghubersiedlung mit einer Straßenbeleuchtung den<br />
Grundsatzbeschluss fassen. Als Ausschreibungsverfahren ist das „Nicht<br />
offenes Verfahren ohne Bekanntmachung“ anzuwenden.<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
TOP. 11) Sanierung des Wasserturmes - Einreichung einer Klage<br />
wegen mangelhafter Bauausführung<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
14
Bekanntlich ist ja bei der Wasserturmsanierung der Behälter so<br />
mangelhaft abgedichtet worden, dass er seit der Sanierung an den<br />
Seitenwänden und an der Unterseite des Bodens tropft.<br />
Mehrere Mängelbehebungsversuche wurden durchgeführt, allerdings<br />
ohne Erfolg.<br />
Auftragnehmer war die Firma Mayr-Bau aus Steyr. Um nun die<br />
Gewährleistungsfrist nicht zu versäumen, müssen wir als Auftraggeber<br />
tätig werden und die Firma auf „Verbesserung“ klagen.<br />
Wir haben Herrn Dr. Nöbauer beauftragt, uns in dieser Angelegenheit zu<br />
vertreten und er hat eine Klageschrift vorbereitet (Beilage). Die<br />
Fraktionen haben ein Kopie erhalten.<br />
Der Wasserturm ist einsatzbereit und die Versorgungssicherheit für<br />
<strong>Hofkirchen</strong> gegeben. Es tut mir auch leid, gegen die bauausführende<br />
Firma so vorgehen zu müssen. Wir haben uns auch in einem Gespräch<br />
um eine andere Lösung bemüht. Leider war die Fa. Mayr-Bau nicht<br />
kompromissbereit.<br />
Antrag von ‚Bgm. Lachmair: „Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
möge den Beschluss fassen, die Firma Mayr-Bau entsprechend der<br />
vorliegenden Klageschrift des Herrn Mag.Dr. Peter Nöbauer vor Gericht<br />
zu klagen.“<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
TOP. 12) Integration des Hortes in das Gebäude der Volksschule –<br />
Grundsatzbeschluss<br />
Der Bürgermeister ersucht <strong>GR</strong>. Ing. Nestler um seinen Bericht. Dieser<br />
berichtet:<br />
„Nachdem von der Abteilung Bildung, Jugend und Sport überraschender<br />
Weise schon mit Datum 23. März 2004 die Zusage erteilt wurde, dass<br />
der Bedarf für den Hort mit 13 Anmeldungen ausreicht und die<br />
nachhaltige Auslastung nicht weiter nachgewiesen werden muss, kann<br />
der nächste Schritt gesetzt werden.<br />
Mehrere Räumlichkeiten für den Hort standen zur Diskussion. Als die<br />
sinnvollste hat sich jene herauskristallisiert, die die Aufstockung der<br />
Garderobe und des Werkraumes - bzw. der Klasse neben dem<br />
Werkraum der Volksschule vorsieht. Die Fraktionen sind sich darüber<br />
15
einig und so soll heute der Grundsatzbeschluss darüber gefasst<br />
werden.“<br />
Antrag von <strong>GR</strong>. Ing. Nestler: „Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
möge den Grundsatzbeschluss fassen, bauliche Maßnahmen zu setzen,<br />
um den Hort <strong>im</strong> Gebäude der Volksschule integrieren zu können.“<br />
Wortmeldungen:<br />
GV. Ganglbauer-Buchner: „Ich glaube es ist das die beste Lösung und<br />
wir können diesem Antrag nur zust<strong>im</strong>men.“<br />
Bgm. Lachmair: „Diesbezüglich haben wir schon sehr viel erarbeitet.<br />
Wichtig war auch, dass wir be<strong>im</strong> Landeshauptmann vorgesprochen<br />
haben. Wenn auch damals Herr Schwarzbauer das anders gesehen hat,<br />
ist der Plan und die Grobkostenschätzung zum Zeitpunkt der Vorsprache<br />
schon der Abt. Schule vorgelegen. Eine Woche später haben wir<br />
bescheid bekommen, dass unsere Bedarfserhebung akzeptiert wird. Es<br />
war nicht fair, dass wir da über die Hofkirchner Argumente kritisiert<br />
worden sind, „wir hätten das Projekt nicht eingereicht“. In Wirklichkeit<br />
haben wir zügig gearbeitet und ist durch das Amt keine Verzögerung<br />
eingetreten.“<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand: einst<strong>im</strong>mige Annahme.<br />
TOP. 13) Integration des Hortes in das Gebäude der Volksschule –<br />
Ausschreibung der Planungs- Bauleitungs- und<br />
Bauaufsichtsarbeiten<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Die Grobkostenschätzung mit den beiden Variantenvorschlägen wurde ja<br />
schon von Bmst. Sturm erarbeitet. Diese wurde ja auch be<strong>im</strong> Land<br />
eingereicht. Nun können wir einen Schritt weiter gehen und ich ersuche<br />
den Obmann des Ausschusses Schule, Sport und Kindergarten, Herrn<br />
<strong>GR</strong>. Ing. Nestler um seinen Bericht. Dieser berichtet:<br />
„In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport- und Kindergarten<br />
angelegenheiten am 9.3.2004 hat der Ausschuss beschlossen, diesen<br />
Grundsatzbeschluss erst in der Juli-Sitzung fassen zu wollen. Wenn wir<br />
diesen Beschluss aber bereits heute fassen, können wir in der Juli-<br />
Sitzung bereits den Baumeister beauftragen und wir gewinnen so Zeit.<br />
16
Dies wird ermöglicht durch das Schreiben der Abteilung, Bildung, Jugend<br />
und Sport vom 23. März 2004, aus dem hervorgeht, dass unser<br />
Vorhaben unterstützt wird.<br />
Baumeister Sturm hat die Grobkostenschätzung erstellt und wurde dafür<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand beauftragt. Für die Beaufragung der Planungs,<br />
Bauleitungs- und örtlichen Bauaufsichtsarbeiten (einschl. der<br />
Baustellenkoordination) ist nun aufgrund der Auftragshöhe der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat zuständig.<br />
Diese Kosten werden auf rd. € 18.000,-- geschätzt.<br />
Auswahl des Vergabeverfahrens:<br />
Es könnten die Arbeiten als Direktauftrag vergeben werden. Besser ist<br />
aber, wenn das<br />
„nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung“ gewählt wird.<br />
Es sollen mind. drei Angebote eingeholt werden. Der Auftrag wird dann<br />
nach dem Bestbieterprinzip vergeben. Die Entscheidung behält sich der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat in der nächsten Sitzung vor.<br />
Dieser Auftrag ist eine „Prioritäre Dienstleitung“ und unterliegt somit den<br />
strengen Regeln des Bundesvergabegesetzes (CPC-Referenz Nr. 867)<br />
Antrag von <strong>GR</strong>. Ing. Nestler: „Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
möge den Beschluss fassen, die Arbeiten für die Planung- Bauleitung<br />
und örtl. Bauaufsicht einschl. der Baustellenkoordination für die<br />
Errichtung von Hort-Räumlichkeiten auszuschreiben. Dabei ist das „Nicht<br />
offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ anzuwenden.“<br />
Wortmeldungen:<br />
<strong>GR</strong>. Ing. Haböck: „Wenn wir heuer den Auftrag über die Planungs- und<br />
Bauaufsichtsarbeiten vergeben, heißt das ja auch, dass wir heuer noch<br />
zu bauen beginnen?<br />
Bei der zweiten Frage geht es um die Kosten der rd. € 18.000,--: Sind<br />
diese <strong>im</strong> Budget 2004 vorgesehen?“<br />
Dazu AL. Schwödiauer: „Das sind Vorleistungen, die nur anfallen, wenn<br />
die Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Verzögert sich der<br />
Baubeginn, brauchen auch die Ausgaben nicht getätigt werden. Zu den<br />
Kosten ist zu sagen, dass heuer kaum mehr welche anfallen werden. Die<br />
erste Abschlagszahlung wird ev. <strong>im</strong> Dezember gestellt und auch das ist<br />
noch ungewiss. Die Möglichkeit etwaige Kosten <strong>im</strong><br />
Nachtragsvoranschlag zu berücksichtigen besteht ja auch noch.“<br />
17
<strong>GR</strong>. Ing. Haböck weiter: „Warum wird die Ausschreibung nicht öffentlich<br />
gemacht? Warum nur drei Anbieter?“<br />
Dazu AL. Schwödiauer: „Weil die Auftragssumme so niedrig ist, braucht<br />
man das Verfahren nicht öffentlich ausschreiben. Eine öffentliche<br />
Ausschreibung würde nur zusätzlich Zeit kosten, weil bei einer öffentl.<br />
Ausschr. viel längere Fristen einzuhalten sind.“<br />
<strong>GR</strong>. Mag. Rumpelsberger: „Dass wir uns darüber freuen, dass der Hort<br />
in die Volksschule gebaut werden soll, brauche ich nicht zu wiederholen.<br />
Ich möchte auch positiv erwähnen, dass wir jetzt für das verbleibende<br />
Jahr eine Lösung gefunden haben und dass für das Aufgaben machen<br />
ein Raum in der Schule genutzt werden kann.<br />
Zum Thema Bau des Hortraumes: „Das wird ja in den Ferien 2005 sein,<br />
nehme ich an?“<br />
Dazu Bgm. Lachmair: „ Es ist unser Ziel, dass wir in den Ferien 2004/05<br />
mit den Bauarbeiten beginnen. Wir sind aber auf die Zust<strong>im</strong>mung des<br />
Landes Oö: angewiesen. Wir müssen zuvor die Finanzierung sichern!“<br />
Abst<strong>im</strong>mung über den Antrag von <strong>GR</strong>. Ing. Nestler durch Erheben der<br />
Hand: einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
TOP. 14) Nutzung von öffentlichem Gut für private Zwecke –<br />
Bittleihverträge<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Seit der Vermessung des Weberweges wurden wir mit der Thematik<br />
befasst:<br />
Grundstückseinfriedungen stehen manchmal auf öffentlichem Grund!<br />
An manchen Stellen ist die volle Breite des öffentlichen Gutes notwendig<br />
und es muss in solchen Fällen auf die Einhaltung der Grundgrenze<br />
gedrängt werden. Bei manchen Situationen kann die Verkehrssicherheit<br />
sogar ein Einrücken der Einfriedung innerhalb des Privatgrundstückes<br />
erfordern. Und auch an Stellen, wo es die Verkehrssituation nicht<br />
erfordert, ist die Grundgrenze einzuhalten. Nur in best<strong>im</strong>mten<br />
Ausnahmefällen soll der Abschluss eines Bittleihvertrages möglich<br />
werden.<br />
Unter welchen Umständen kann ein Bittleihvertrag abgeschlossen<br />
werden?<br />
18
- Durch diesen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss erhält niemand das<br />
Recht, öffentlichen Grund mit dem Hintergedanken zu<br />
beanspruchen, nachträglich um Abschluss eines<br />
Bittleihvertrages anzusuchen.<br />
- Vielmehr soll der Bittleihvertrag eine Ausnahme bilden und soll<br />
danach getrachtet werden, dass die Grundgrenzen genauestens<br />
eingehalten werden.<br />
- Nur wenn das öffentliche Gut <strong>im</strong> Einzelfall wirklich entbehrlich<br />
ist, kann ein Bittleihvertrag geschlossen werden.<br />
- Wenn der Grundbesitzer sorglos und ohne sich um die genaue<br />
Grundgrenze zu kümmern eine Einfriedung auf öffentl. Gut<br />
baut, kann <strong>im</strong> Nachhinein der Bittleihvertrag nicht geschlossen<br />
werden.<br />
Grundsätze des Bittleihvertrages:<br />
- der Bittleihvertrag kann von der <strong>Gemeinde</strong> ohne Angabe von<br />
Gründen jederzeit aufgekündigt werden<br />
- <strong>im</strong> Kündigungsfall ist vom Entleiher auf seine Kosten der<br />
Urzustand herzustellen<br />
- sämtliche damit verbundenen Kosten sind vom Entleiher zu<br />
tragen<br />
- Bei einer Erneuerung der Einfriedung ist diese zumindest auf<br />
die Grundgrenze zurückzusetzen.<br />
- Eine Ersitzung des Grundstücksteiles wird ausgeschlossen.<br />
Als Entgelt pro m² wird vom Raumordnungsausschuss ein Betrag in<br />
Höhe von € 1,-- incl. Mwst. vorgeschlagen.<br />
Antrag von Bgm. Lachmair: „Ich stelle den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
möge beschließen, Bittleihverträge lt. beiliegendem Formblatt (siehe<br />
unten) und einem Entgelt von € 1,-- je m² (incl. Mwst.) zu genehmigen.<br />
Im Einzelfall ist für den Abschluss der Bürgermeister zuständig.“<br />
Wortmeldungen:<br />
GV. Ganglbauer. „Wir haben die Angelegenheit <strong>im</strong> Ausschuss<br />
besprochen. Im Weberweg haben wir wirklich dieses Problem. Mit<br />
Betroffenen habe ich gesprochen, sie können mit dem € 1,-- pro m²<br />
leben.“<br />
<strong>GR</strong>. Ing. Haböck: „Ich möchte wissen, wie viele Grundbesitzer <strong>im</strong><br />
Weberweg und wie viele in der Hochhausstraße betroffen sind? Die<br />
zweite Frage ist, warum das vor dem Asphaltieren nicht gleich korrigiert<br />
wird?“<br />
19
Dazu Bgm. Lachmair: „Im Weberweg sind es zwei oder drei in der<br />
Hochhausstraße ebenfalls zwei oder drei. Die Grundbesitzer haben sich<br />
noch nicht festgelegt, ob sie an die Grundgrenze zurückrücken oder<br />
lieber bezahlen wollen.“<br />
Abst<strong>im</strong>mung über den von GV. Ganglbauer-Buchner gestellten Antrag<br />
durch Erheben der Hand:<br />
Antragsbefürwortung: 18x<br />
St<strong>im</strong>menthaltung: 1x (<strong>GR</strong>. Ing. Haböck)<br />
__________________________________________________________<br />
B I T T L E I H V E R T R A G<br />
abgeschlossen am heutigen Tag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong> als Verleiherin einerseits und Herrn und Frau als<br />
Entleiher anderseits wie folgt:<br />
I.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> überlässt gegen jederzeitigen<br />
Wiederruf bittleihweise an Herrn und Frau , und diese Letzteren<br />
übernehmen bittleihweise von der Erstgenannten die in dem Vertrag<br />
beigehefteten Lageplan angelegte Teilfläche aus dem zum Gutsbestand<br />
der KG , , vorgetragenen Liegenschaft gehörigen<br />
Grundstück Nr. , <strong>im</strong> Ausmaß von ca. m². Die Entleiher<br />
verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Entgeltes <strong>im</strong> Betrag von<br />
EURO , in Worten , excl. MWSt., welches für das Jahr<br />
20 innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach<br />
Vertragsunterfertigung spesenfrei zu entrichten ist und in keinem<br />
Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der vertragsgegenständlichen<br />
Grundfläche steht. Ab dem Jahr 20 ist der Pauschalbetrag bis 31.<br />
Jänner eines jeden Jahres an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />
spesenfrei zu bezahlen. Die Parteien sind in Kenntnis, dass eine<br />
grundbücherliche Sicherstellung des gegenständlichen<br />
Vertragsverhältnisses nicht möglich ist.<br />
II.<br />
Dieser Vertrag erwächst mit seiner Unterfertigung in Rechtskraft. Eine<br />
gemeindeaufsichtsbehördliche Genehmigung dieses Vertrages erschein<br />
nicht notwendig, da infolge der einseitigen Auflösungsmöglichkeit der<br />
20
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> keine Belastung einer<br />
unbeweglichen Sache erfolgt.<br />
III.<br />
Die Entleiher werden nunmehr ab dem Tag der Unterfertigung dieses<br />
Vertrages berechtigt, die vertragsgegenständliche Grundfläche zu<br />
benützen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> ist berechtigt, das<br />
gegenständliche Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von<br />
Gründen durch einseitige Erklärung aufzulösen. Die Entleiher haben in<br />
diesem Falle die Anlage auf ihre Kosten zu entfernen und den Urzustand<br />
wieder herzustellen.<br />
IV.<br />
Die Verleiherin haftet weder für eine best<strong>im</strong>mte Beschaffenheit noch für<br />
ein genau best<strong>im</strong>mtes Flächenmaß der vertragsgegenständlichen<br />
Grundfläche.<br />
V.<br />
Sämtliche mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und<br />
allfällige Gebühren tragen die Entleiher alleine.<br />
VI.<br />
Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet.<br />
TOP. 15) Allfälliges<br />
a) Bericht der Prüfungsausschusses<br />
Bürgermeister Lachmair ersucht den Obmann-Stellvertreter der<br />
Prüfungsausschusses, Herrn <strong>GR</strong>. Luckeneder Gerhard um seine<br />
Berichte. Dieser berichtet:<br />
„Ich habe über zwei Sitzungungen zu berichten. Eine fand am 9.<br />
Dezember 2003 statt und die andere am 1. März 2004.<br />
Zur Sitzung am 9.12.2003:<br />
21
Am 09. Dezember 2003 fand <strong>im</strong> Sitzungsz<strong>im</strong>mer des<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtes von 16.00 bis 18.00 Uhr <strong>im</strong> Beisein des<br />
Bürgermeisters eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt.<br />
Zu TOP 1) Aufgaben des Prüfungsausschusses und Vorgehen<br />
Wesentliche Aufgaben des Prüfungsausschusses sind:<br />
Festzustellen, ob die Gebarung<br />
a) sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sowie in<br />
Übereinst<strong>im</strong>mung mit dem <strong>Gemeinde</strong>vorschlag geführt wird,<br />
b) den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht und<br />
c) richtig verrechnet wird.<br />
Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind vertraulich zu<br />
behandeln; vierteljährlich ist eine Sitzung vorzunehmen.<br />
Zu TOP 2) Übergabe durch den Obmann der letzten Periode<br />
Ing. Haböck zeigte anhand der letzten Verhandlungsschrift vom 15.<br />
September 2003 die noch offenen Angelegenheiten auf.<br />
Die in der Verhandlungsschrift unter „Allfälliges“ angeführten<br />
Außenstände der <strong>Gemeinde</strong> sind noch <strong>im</strong>mer offen.<br />
Zu TOP 3) Belegprüfung vom 01.09. bis 30.11.2003<br />
Die Belege <strong>im</strong> o. a. Zeitraum wurden überprüft. Die aufgetretenen<br />
Fragen konnten weitgehend in der Sitzung geklärt werden.<br />
Zu TOP 4) Organisation der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Es liegen sowohl eine Dienststellenbeschreibung als auch ein<br />
Geschäftsverteilungsplan am <strong>Gemeinde</strong>amt auf. In diese Unterlagen<br />
kann auch Einsicht genommen werden.<br />
Zu TOP 5) Wird den Best<strong>im</strong>mungen der §§ 21, 47, 67 des<br />
Gem.HKRO entsprochen<br />
Der Gesetzestext über Anweisung und Anweisungsrecht, Verwahrung<br />
sicherungsbedürftiger Sachen und Aufbewahrung der Bücher und<br />
Belege wird verlesen.<br />
Es wurde festgehalten, dass allen darin enthaltenen Punkten Folge<br />
geleistet wird und keinerlei Beanstandung zu erkennen ist.<br />
<strong>GR</strong>. Luckender weiter: Und nun zur Sitzung vom 1. März 2004:<br />
22
Am 01. März 2004 fand <strong>im</strong> Sitzungsz<strong>im</strong>mer des <strong>Gemeinde</strong>amtes von<br />
17.00 bis 18.50 Uhr <strong>im</strong> Beisein des Bürgermeisters eine Sitzung des<br />
Prüfungsausschusses statt.<br />
Zu TOP 1) Urlaubsanspruch der Bediensteten per 31.03.2004<br />
Alle Bediensteten haben einen Urlaubsanspruch von 5 Wochen pro<br />
Jahr. Festgestellt wurde, dass einige Bedienstete relativ viele<br />
Urlaubstage aus dem Jahr 2003 ins Jahr 2004 übernommen<br />
haben.<br />
Durch die zahlreichen Winterdiensteinsätze sowie Störungen bei<br />
Pumpanlagen und Wasserversorgungsanlage haben die<br />
Bauhofarbeiter viele Überstunden leisten müssen, weshalb für den<br />
Erholungsurlaub die Zeitausgleichstunden herangezogen wurden<br />
Der PA empfiehlt, dass die Bediensteten den jährlichen<br />
Urlaubsanspruch so weit als möglich aufbrauchen sollen.<br />
Zu TOP 2) Überstunden- bzw. Mehrleistungsabgeltung <strong>im</strong> Jänner<br />
2004<br />
Die Überstunden von AL Schwödiauer werden mit einer<br />
Überstundenpauschale abgegolten.<br />
Bei den übrigen Bediensteten der Verwaltung werden die<br />
Überstunden von Sitzungen entweder ausbezahlt oder in<br />
Zeitausgleich abgegolten.<br />
Wenn ein Bediensteter Überstunden leistet, um zu einem anderen<br />
Zeitpunkt frei zu bekommen, erfolgt der Zeitausgleich 1:1.<br />
Die Mehrleistungen vom Reinigungspersonal werden ausbezahlt, eine<br />
Abgeltung in Zeitausgleich wäre schwierig, da beide<br />
Reinigungsfrauen nur teilzeitbeschäftigt sind.<br />
Be<strong>im</strong> Bauhofpersonal sind die Überstunden derzeit so geregelt, dass<br />
ein Drittel ausbezahlt wird und zwei Drittel in Zeitausgleich abgegolten<br />
werden.<br />
Da heuer und <strong>im</strong> vorigen Jahr enorm viele Überstunden, darunter<br />
auch Nachtstunden, angefallen sind, empfiehlt der PA, die<br />
Überstunden auszubezahlen.<br />
Zu TOP 3) Belegprüfung vom 01.12.03 bis 31.01.2004<br />
23
Die Überprüfung der Belege <strong>im</strong> Zeitraum Dezember 2003 bis Ende<br />
Jänner 2004 ergab keine Beanstandungen.“<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
b) Bericht des Bau- und Raumordnungsausschusses<br />
Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Raumordnungs- und<br />
Bauausschuss, Vzbgm. Nöbauer um seine Berichte. Dieser berichtet:<br />
„Der Raumordnungsausschuss hat seit der letzten <strong>GR</strong>-Sitzung zwei<br />
Mal getagt. Einmal am 4. März und einmal am 15. April.<br />
Zur Sitzung vom 4. März:<br />
Es wurden folgende Themen behandelt:<br />
TOP 1) Kanal BA03;<br />
TOP 2) Betreubares Wohnen;<br />
TOP 3) Kinder-Hort<br />
TOP 4) Allfälliges.<br />
zu TOP 1) Kanal BA03:<br />
Entsorgungskonzept:<br />
Das Entsorgungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> sieht <strong>im</strong><br />
Gesamtzeitraum von 15 Jahren 3 Blöcke vor, und wurde am 07.<br />
Dezember 2000 vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen.<br />
1) Block: Stolz, Distelberg Zeitraum (1-5 Jahre)<br />
2) Block: Lindinger, Lichtenberg, Lehnern Zeitraum (6-10<br />
Jahre)<br />
3) Block: Rappersdorf, Zauner, Schwalsberger Zeitraum (11-15<br />
Jahre)<br />
Diese 3 Blöcke entsprechen der „Gelben Linie“, welche am 02. Juli 1998<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen wurde.<br />
Nachdem der BA01 fertig gestellt wurde und der BA02 der Endphase<br />
zugeht, ist es an der Zeit sich Gedanken über den BA 03 zu machen.<br />
Zum BA 03 ist jedenfalls vorgesehen:<br />
- Kanalsanierungen (Kanäle der Schadensklasse III – Altbestand)<br />
– Die Teilsanierung von bestehenden Kanälen (und Schächten)<br />
24
ist unbedingt durchzuführen, denn dafür besteht ein Auftrag der<br />
Wasserrechtsbehörde. Für die Sanierung ist ein Betrag von<br />
EURO 900.000.- vorgesehen.<br />
- Anschlüsse von unbebauten Bauparzellen (für die<br />
Vorschreibung einer Bereitstellungsgebühr<br />
- die Bauparzellen von Herrn Wieser Josef <strong>im</strong> Lilienweg<br />
- Kanalanschluss für die Parzelle 38 (gegenüber Haus Förstner –<br />
Parzelle .37). Hier ist aber mit den Grundbesitzern Schachner<br />
Walter und Margarete noch abzuklären, ob innerhalb von 10<br />
Jahren auch eine Bauabsicht besteht.<br />
Für die Bereiche „Lindinger“ und „Lichtenberg“ (beides Kiebach) wurde<br />
vom Amtsleiter angeregt, eine Pflanzenkläranlage oder eine<br />
vollbiologische Kleinkläranlage zu errichten bzw. Vergleichskosten<br />
einzuholen.<br />
Im Zuge einer Diskussion kämen für den Bereich in Kiebach folgende 5<br />
Varianten in Frage:<br />
• Variante 1: Anschluss der Bereiche „Lindinger“ und<br />
„Lichtenberg“ an den Kanal in St. Marien (Pumpwerk<br />
Weichstetten)<br />
• Variante 2: Anschluss der Bereiche „Lindinger“,<br />
„Lichtenberg“ und die Siedlung Hainbach aus dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet von Wolfern an den Kanal in St. Marien<br />
(Pumpwerk Weichstetten)<br />
• Variante 3: Der Bau einer Pflanzenkläranlage für die<br />
Bereiche Lindinger“ und „Lichtenberg“<br />
• Variante 4: Der Bau einer vollbiologischen Kläranlage für die<br />
Bereiche Lindinger“ und „Lichtenberg“<br />
• Variante 5: Verlegung des Kanales von Kiebach<br />
(Bittermann) bis zum Lehnerweg<br />
Herr DI Haslinger wird alle 5 Varianten für die <strong>Gemeinde</strong> kalkulieren. Die<br />
Kosten für diese Varianten werden bei der nächsten<br />
Bauausschusssitzung besprochen.<br />
In den Bauabschnitt 03 ist laut Herrn DI Haslinger die Kanalüberprüfung<br />
von der Fa. Zaussinger (ca. EURO 73.000.-) kostenmäßig mit<br />
einzubeziehen.<br />
Der Bauabschnitt 02 ist bis auf das Retentionsbecken Riedl und<br />
verschiedene Hausanschlüsse fertig gestellt.<br />
zu TOP 2) Betreubares Wohnen:<br />
25
Hier wurden vorerst die Kriterien festgelegt: Ein Kriterium ist jedenfalls<br />
die leichte Erreichbarkeit von Geschäft, Kirche und Bank.<br />
Folgende Grundstücke kommen in die engere Wahl:<br />
1) Spielplatz der <strong>Gemeinde</strong> (Parzelle 116/2).<br />
2) Das Grundstück von Frau Kroiher Adelheid (Teil der Parzelle<br />
121/1)<br />
3) Das Grundstück von Arbeithuber Franz (Parzelle 48)<br />
4) Die Grundstücke von Herrn Voglsam Franz (Parzellen 116/9<br />
und 120/1)<br />
Nach längerer Diskussion ist man <strong>im</strong> Ausschuss zum Entschluss<br />
gekommen, den Parzellen von Herrn Voglsam Franz den Vorzug zu<br />
geben. Sind diese beiden Grundstück zu klein, oder gibt es von der<br />
Proportion ein Problem, steht jedenfalls das Grundstück 116/2 (der<br />
Spielplatz) – welches der <strong>Gemeinde</strong> gehört – zur Verfügung. Der jetzige<br />
Spielplatz würde zwar etwas kleiner, doch würde er der Volksschule<br />
erhalten bleiben.<br />
Wir haben darüber abgest<strong>im</strong>mt und wir haben uns einst<strong>im</strong>mig auf das<br />
Grundstück des Herrn Voglsam geeinigt.<br />
Weitere Vorgehensweise: Seitens der <strong>Gemeinde</strong> wird mit Herrn<br />
Voglsam Franz Kontakt aufgenommen, ob die oa. Parzellen noch zum<br />
Verkauf frei stehen. In weiterer Folge werden verschieden Bauträger<br />
gebeten, hier ein Projekt zu erstellen.<br />
zu TOP 3) Kindert-Hort:<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde rein informativ für die Mitglieder des<br />
Bauausschussess aufgenommen.<br />
Der Ausschuss für Schule-, Sport-, Kindergarten-, Jugend- und<br />
Familienangelegenheiten wird den Bedarf an einen Kinder-Hort erheben.<br />
zu TOP 4) Allfälliges:<br />
a) Mietkaufwohnungen: Da die Nachfrage, speziell von Mietkauf-<br />
Wohnungen steigt, wäre jetzt die Umsetzung eines Projektes sehr<br />
entscheidend für <strong>Hofkirchen</strong>. Es wäre zu bedauern, wenn in<br />
nächster Zeit Jugendliche zwischen 20 und 35 Jahre (dies sind 188<br />
HofkirchnerInnen, wobei anzunehmen ist, dass in nächster Zeit<br />
sicherlich 20 bis 30 in <strong>Hofkirchen</strong> eine Wohnung beziehen würden)<br />
aus <strong>Hofkirchen</strong> wegziehen müssten. Ein Vorschlag einer<br />
26
Wohnanlage von DI Motz liegt dieser Verhandlungsschrift bei.<br />
Dieser Vorschlag wäre auf Parzelle 113/1, KG <strong>Hofkirchen</strong>, <strong>im</strong><br />
Anschluss an der Mayrfeldsiedlung. Ein Gespräch mit dem<br />
Grundbesitzer, Herrn Riedl hat man bereits geführt, eine<br />
Verkaufsbereitschaft von Herrn Riedl wäre gegeben.<br />
b) Schreiben von Frau Gabriel: GV Ganglbauer-Buchner Ra<strong>im</strong>und<br />
verweist auf ein Schreiben der <strong>Gemeinde</strong>bürgerin GABRIEL<br />
Gertraud. Frau Gabriel wurde aufgrund eines illegalen<br />
Anschlusses an den Regenwasserkanal aufgefordert, eine<br />
Anschlussgebühr zu zahlen. Der Obmann des Bauausschusses,<br />
Herr Nöbauer verweist auf den Straßenausschuss, der sich mit<br />
diesem Schreiben eigentlich befassen müsste. Es handelt sich um<br />
den Kanal für die Straßenentwässerung.<br />
Die Themen Dauerkleingartenverordnung und „Fam. Seebacher wurden<br />
heute schon behandelt.<br />
Zur Sitzung vom 15. April:<br />
Hier haben wir die Themen „Betreubares Wohnen“ und<br />
Dauerkleingartensiedlung behandelt. Über die Dauerkleingartenanlage<br />
brauche ich nicht mehr berichten, weil das Thema heute schon<br />
behandelt wurde.<br />
Für das „Betreubare Wohnen“ haben wir den Archt. Pitschmann<br />
eingeladen. Er hat sich Gedanken zu diesem Thema gemacht. Er ist der<br />
Überzeugung, dass die Voglsamparzelle sich am besten für das<br />
„betreubare Wohnen“ eignet. Auch Herrn Arch. Lueger haben wir<br />
befragt, welche Parzellen für das „betreubare Wohnen“ am geeignetsten<br />
sind. Auch er hat uns mitgeteilt, dass die Voglsamparzellen geeignet<br />
sind und der Schulturnplatz nicht.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat xxx hat die Variante des Schulturnplatzes vorgestellt. Von<br />
verschiedenen Bauträgern liegen mehrere Entwürfe vor, welche dem<br />
Ausschuss auch vorgestellt wurden. Schlussendlich wurde <strong>im</strong> Ausschuss<br />
ein zweites Mal über den Standort abgest<strong>im</strong>mt und es wurde einst<strong>im</strong>mig<br />
bis auf eine St<strong>im</strong>menthaltung von ... wegen Befangenheit wieder für die<br />
Voglsamgründe entschieden.<br />
Wortmeldungen:<br />
<strong>GR</strong>. Schachner Karl: „St<strong>im</strong>mt es, dass € 900.000,-- für die<br />
Kanalsanierungen bereitzustellen sind? Aufgrund welcher Tatsachen ist<br />
man zu dieser Summe gekommen?<br />
27
Dazu Bgm. Lachmair: „Die Firma Zaussinger hat die bestehenden<br />
Kanäle mittels Kamera begutachtet. Aufgrund der Schadensbilder hat<br />
das Büro Spirk die Sanierungskosten ermittelt.“<br />
Keine weiteren Wortmeldungen.<br />
c) Bericht des Auschusses für Schule-, Sport- und<br />
Kindergartenangelegenheiten<br />
Bgm. Lachmair ersucht den Obmann des Ausschusses für Schule-.<br />
Sport- und Kindergartenangelegenheiten, Herrn <strong>GR</strong>. Ing. Nestler um<br />
seinen Bericht. Dieser berichtet:<br />
„Unsere Sitzung war am 9. März 2004. Wir haben drei<br />
Tagesordnungspunkte gehabt.<br />
1. Auswertung der Fragebögen und weitere<br />
Vorgangsweise (Schülernachmittagsbetreuung +<br />
Kindergartenöffnungszeiten)<br />
2. Jugendraum<br />
3. Allfälliges<br />
Zu TOP 1.) Auswertung der Fragebögen und weitere Vorgangsweise<br />
Die Auswertung der verbindlichen Anmeldung zur<br />
Schülernachmittagsbetreuung und der Erhebung über eine Erweiterung<br />
der Kindergartenöffnungszeiten wurde an alle Anwesenden in Kopie<br />
verteilt.<br />
a) Schülernachmittagsbetreuung<br />
Für die Schülernachmittagsbetreuung gibt es derzeit 13<br />
verbindliche Anmeldungen, wobei trotz Verbindlichkeit bei 2<br />
Kindern der Besuch der Nachmittagsbetreuung noch <strong>im</strong>mer<br />
unsicher ist (die Anmeldungen sind als Beilage 1 der<br />
Verhandlungsschrift angeschlossen). Grundsätzlich zeigt sich aber<br />
auf Grund der Anmeldung von zumindest 11 Kindern der Bedarf an<br />
einer derartigen Einrichtung. Auch wenn anhand der<br />
Einwohnerstatistik die Anzahl der Schüler in den nächsten Jahren<br />
aus derzeitiger Sicht sinken wird, wird vom Ausschuss einhellig die<br />
Meinung vertreten, dass <strong>im</strong> Gegensatz dazu der Anteil der Eltern<br />
die eine derartige Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen<br />
wollen, steigen wird und somit doch mit einem kontinuierlichen<br />
Bedarf von 10 – 15 Betreuungsplätzen auch in den nächsten<br />
28
Jahren zu rechnen sein wird. Außerdem ist zu berücksichtigen,<br />
dass <strong>Hofkirchen</strong> eine Zuzugsgemeinde ist und sich die Anzahl der<br />
schulpflichtigen Kinder auch nach obenhin entwickeln könnte.<br />
Obmann Ing. Nestler informiert den Ausschuss über die<br />
Vorsprache be<strong>im</strong> LR. Dr. Stockinger am 9.3.2004, wo bezüglich der<br />
finanziellen Unterstützung der Umbaumaßnahmen <strong>im</strong> Bereich der<br />
Volksschule für die Einrichtung einer Schülernachmittagsbetreuung<br />
erste Gespräche stattgefunden haben. LR. Stockinger wurde <strong>im</strong><br />
Zuge dieses Gesprächs die Notwendigkeit der Realisierung des<br />
Projektes nochmals dargelegt, auf Grund der angespannten<br />
finanziellen Situation des Landes ist aus des Ressorts von LR.<br />
Stockinger jedoch erst ab dem Jahr 2006 eine finanzielle<br />
Unterstützung des Vorhabens zu erwarten. LR. Stockinger hat auch<br />
noch den Auftrag erteilt, vor einer Konkretisierung des Projektes<br />
jedenfalls ein kostendämpfendes Verfahren durchzuführen.<br />
Bgm. Lachmair stellt fest, dass für das kommende Schuljahr<br />
(2004/05) die vom Ausschuss angestrebte Aufstockung für die<br />
Einrichtung einer Schülernachmittagsbetreuung <strong>im</strong> Bereich der<br />
Volksschule nicht realisierbar ist und erst bei entsprechender<br />
Zusage finanzieller Mittel von Seiten des Landes <strong>im</strong> Jahr 2005<br />
(Sommer) die Herstellung der Baumaßnahmen möglich erscheint.<br />
Im Ausschuss wird in weiterer Folge vereinbart, dass bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 1. Juli 2004 ein Grundsatzbeschluss für<br />
die Aufstockung der Volksschule zur Unterbringung einer<br />
Schülernachmittagsbetreuung getroffen wird.<br />
Nachdem wir schon vom Land eine positive Stellungnahme<br />
bekommen haben, haben wir diesen Grundsatzbeschluss schon<br />
früher als erwartet in der heutigen Sitzung machen können.<br />
Wir haben natürlich auch diskutiert, was wir bis zur Fertigstellung<br />
der Räumlichkeiten in der Volksschule machen. Wir sind überein<br />
gekommen, das Musikhe<strong>im</strong> noch ein Jahr zu beanspruchen. Ich<br />
habe auch schon mit Resch Herbert darüber gesprochen. Die<br />
Musik hat ihre Zust<strong>im</strong>mung gegeben, dass wir um ein weiteres Jahr<br />
die Räumlichkeiten für die Schülernachmittagsbetreuung haben<br />
können.<br />
Weiters ist auch noch eine Vertragsverlängerung mit der<br />
Organisation SALE auszuhandeln. Das hat AL. Schwödiauer<br />
abgeklärt. Seitens der SALE wurde die Zust<strong>im</strong>mung für die<br />
Vertragsverlängerung um ein Jahr bereits mündlich zugesagt.<br />
Allerdings werden die Gebühren erhöht werden müssen. Es ist aber<br />
noch nicht ganz klar, ab wann wir die Erhöhungen in Kauf nehmen<br />
müssen.<br />
Ansonsten bleibt alles be<strong>im</strong> Alten. Sale ist auch weiterhin<br />
verpflichtet zu schauen, dass sie uns eine geeignete Hortbetreuerin<br />
29
zur Verfügung stellt und auch der Vertrag mit Frau Hiesmayr wird<br />
verlängert. Sie ist ja eine Hofkirchnerin und wir sind alle bestens mit<br />
ihr zufrieden.<br />
b) Erweiterung der Kindergartenöffnungszeiten<br />
Von 45 ausgegebenen Erhebungsbögen wurden 28 retourniert.<br />
Grundsätzlich kann anhand der Auswertung festgestellt werden,<br />
dass ein Bedarf für die Erweiterung der Kindergartenöffnungszeiten<br />
vorhanden ist. Da bei früheren Erhebungen bezüglich einer<br />
Erweiterung der Kindergartenöffnungszeiten bei bekannt werden<br />
der tatsächlichen Kosten für die zusätzliche Betreuung am<br />
Nachmittag keine Interessenten mehr übrig geblieben sind, soll<br />
nunmehr die Caritas beauftragt werden, für verschiedene<br />
Betreuungsvarianten die Kosten zu ermitteln. Frau Ebmer wird die<br />
Caritas schriftlich ersuchen, anhand der derzeit abgegebenen<br />
Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2004/05 die Kosten für eine<br />
Erweiterung der Betreuung bis 14.00 Uhr, 15.00 Uhr und 16.00 Uhr<br />
unter Berücksichtigung einer Kinderanzahl über 10 und unter 10<br />
Kindern zu ermitteln.<br />
Nach Vorliegen der Kostenrechnung durch die Caritas kann dann<br />
von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> der erhöhte Elternbeitrag für die<br />
Nachmittagsbetreuung festgesetzt werden. In weiterer Folge ist<br />
vorgesehen, die betroffenen Eltern zum Elternabend am 11. Mai <strong>im</strong><br />
Kindergarten einzuladen, wo die verschiedenen Varianten mit den<br />
damit verbundenen Kosten vorgestellt werden. Im Rahmen dieser<br />
Veranstaltung soll dann von den Eltern, die eine<br />
Nachmittagsbetreuung <strong>im</strong> Kindergarten benötigen, eine<br />
verbindliche Anmeldung abgegeben werden. Und dann – wenn<br />
genug Anmeldungen einlangen, muss man schauen, ob die<br />
Öffnungszeiten ausgedehnt werden können oder wenn der Bedarf –<br />
aus welchen Gründen auch <strong>im</strong>mer nicht gegeben ist, das<br />
bestehende Modell beibehalten wird.<br />
Wir hätten als 2. Tagesordnungspunkt das Thema „Jugendraum“<br />
behandelt. Schachner Mario konnte leider nicht dabei. So haben<br />
wir verschiedene Sachen durchbesprochen. Was sehr erfreulich<br />
ist, die Betreuung des Jugendraumes ist bis Sommer sicher<br />
gestellt. Das heisst, die Betreuer sind bis dahin eingeteilt, und die<br />
Jugendlichen werden opt<strong>im</strong>al betreut. Ein kleines Problem ist mit<br />
der AKM aufgetreten. Wir wurden von ihr hingewiesen, dass für<br />
das Abspielen von Musik <strong>im</strong> Jugendraum eine Abgabe zu zahlen<br />
ist.<br />
30
Dazu Bgm. Lachmair: Ich habe mit einem Vertreter der AKM<br />
persönlich Kontakt aufgenommen. Dieser teilte mir mit, dass sobald<br />
<strong>im</strong> Jugendraum ein Musikstück angespielt wird, die Abgabe zu<br />
entrichten ist. AL. Schwödiauer hat ein Ansuchen bei der Abt.<br />
Jugendförderung gestellt und ersucht, es mögen diese Kosten vom<br />
Land bezahlt werden. Ein Rückmeldung des Landes liegt aber noch<br />
nicht vor.<br />
<strong>GR</strong>. Nestler weiter: „Unter Allfälliges hat Obmann-Stellvertreterin<br />
Ganglbauer Gisela berichtet, dass <strong>im</strong> Rahmen der Gesunden<br />
<strong>Gemeinde</strong> zB. der Lovetour-Bus oder Vorträge über Suchtprävention<br />
für Jugendliche nach <strong>Hofkirchen</strong> gebracht werden könnten. Eine<br />
Absprache mit dem Jugendreferenten hat es schon gegeben.“<br />
Als Ergänzung noch für die Schülernachmittagsbetreuung: GV.<br />
Rumpelsberger hat es ja bereits angesprochen! Für die<br />
Schülernachmittagsbetreuung stehen die Klassenz<strong>im</strong>mer der<br />
Volksschule offen. Das sieht <strong>im</strong> Klartext so aus, dass die Kinder<br />
zuerst in das Musikhe<strong>im</strong> gehen um dort Mittagessen zu können.<br />
Dann gehen alle Kinder wieder in die Volksschule. Dort werden<br />
Hausübungen gemacht oder der Lernstoff vertieft. Anschließend kann<br />
<strong>im</strong> Turnsaal gespielt werden oder je nach Witterung <strong>im</strong> Freien oder <strong>im</strong><br />
Musikhe<strong>im</strong> der Nachmittag verbracht werden.<br />
Soviel zur letzten Schulausschusssitzung.<br />
Nun möchte ich noch über das Schreiben der Abt. Bildung vom<br />
23.4.04 berichten, wo über die Aufstockung der Volksschule<br />
abgesprochen wird (Beilage).<br />
Wortmeldungen:<br />
GV. Mag. Rumpelsberger: „Werden bei der Veranstaltung am 11. Mai<br />
bei der es um die Öffnungszeiten und um die Tarife geht, auch jene<br />
Eltern eingeladen, deren Kinder erst <strong>im</strong> Herbst den Kindergarten<br />
besuchen werden, auch eingeladen?“<br />
Dazu <strong>GR</strong>. Ing. Nestler: „Soviel ich weiß, sind nur jene eingeladen, die<br />
auch den Anmeldebogen abgegeben haben. Das lässt sich aber leicht<br />
eruieren. Nachdem ich mich wegen der Einladung noch mit der<br />
Kindergartenleiterin absprechen muss, kann ich dafür sorgen, dass<br />
alle in Frage kommenden Eltern zu dieser Besprechung eingeladen<br />
werden.“<br />
31
<strong>GR</strong>. Altenhofer berichtet vom Bolzplatz in der Aigner-Kreuz Siedlung:<br />
„In der Aigner Kreuz-Siedlung musste der Bolzplatz gesperrt werden,<br />
weil es da ein Problem mit einem Anrainer gegeben hat. Es wurde der<br />
Grundstücksbesitzer mit Klage bedroht, wenn der Bolzplatz weiter<br />
betrieben wird. Dann wurde der Platz vom Bürgermeister gesperrt.<br />
Ich habe daraufhin mit Frau Weissenböck darüber gesprochen und<br />
sie hat sich bereit erklärt, ihre unbebaute Parzelle für Spielzwecke zur<br />
Verfügung zu stellen. Ich habe heute wieder mit ihr gesprochen und<br />
ihr gesagt, dass da ein Vertrag mit ihr geschlossen wird. Es steht dem<br />
Ganzen nichts mehr <strong>im</strong> Wege.“<br />
c) Bericht des Umweltausschusses<br />
Bgm. Lachmair ersucht den Obmann-Stellvertreter des Ausschusses<br />
für örtliche Umweltfragen, Herrn <strong>GR</strong>. Hiesmayr um seinen Bericht.<br />
Dieser berichtet:<br />
„Der Umweltausschuss hat seine letzte Sitzung am 29. März abgehalten<br />
wir haben da folgende Themen behandelt:<br />
TOP 1) Mülltipps - Endabst<strong>im</strong>mung;<br />
TOP 2) Fragebogen Grander-Wasser fertig stellen – weitere<br />
Vorgehensweise;<br />
TOP 3) Altstoffsammelplatz – weiter Vorgehensweise<br />
TOP 4) Müllgebühr für 2-Wohnbesitzer?;<br />
TOP 5) Allfälliges.<br />
1) Erledigung aus der letzten Sitzung;<br />
2) Tagungen, Seminare, Veranstaltungen;<br />
3) Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung;<br />
4) Sonstiges.<br />
zu TOP 1) Mülltipps - Endabst<strong>im</strong>mung:<br />
Wir haben <strong>im</strong> Ausschuss die Mülltipps überarbeitet und Herr<br />
Koppensteiner hat sich bereit erklärt, dass er sie für uns neu druckt. Die<br />
Kosten werden durchwegs durch Werbeeinschaltungen gedeckt.<br />
zu TOP 2) Fragebogen Grander-Wasser fertig stellen – weitere<br />
Vorgehensweise:<br />
32
Wir haben <strong>im</strong> Ausschuss beschlossen, eine Grander-Wasserbelebung<br />
incl. Sanomag-Naturmagneten für unseren Wasserturm anzukaufen.<br />
Diese Technologie wurde Probeweise auf 6 Monate angekauft. Wir<br />
haben innerhalb eines halben Jahres volles Rückgaberecht.<br />
Wir haben uns <strong>im</strong> Ausschuss auch überlegt, welche Kriterien wir setzen<br />
wollen, damit wir entscheiden können, ob wir das/die Gerät/e behalten<br />
oder zurück geben. Das ist natürlich sehr schwierig, weil eine etwaige<br />
Verbesserung des Trinkwassers nicht messbar ist. Wir haben uns daher<br />
entschieden, <strong>im</strong> September einen Fragebogen auszuschicken, um so die<br />
Zufriedenheit der Bürger zu erkunden. Erst nach Auswertung dieser<br />
Fragebögen werden wir entscheiden, ob wir die Anlage behalten.<br />
zu TOP 3) Altstoffsammelplatz – weitere Vorgehensweise:<br />
Es ist schon länger in Diskussion, ob der Altstoffsammelplatz be<strong>im</strong><br />
Bauhof nicht ausverlagert werden kann. Durch die Anlieferungen zu den<br />
unmöglichsten Zeiten, fühlen sich die unmittelbaren Nachbarn gestört.<br />
Es hat ein Gespräch mit Herrn Strauch und Herrn Schuster gegeben. Im<br />
Ausschuss sind wir aber zu keinem besseren Standort gekommen. Bgm.<br />
Lachmair hat eine neue Variante vorgeschlagen, die ev. mit dem Bau der<br />
Parkplätze bei der Sportanlage realisiert werden könnte. Es muss das<br />
aber noch ausdiskutiert und mit dem Grundbesitzer verhandelt werden.<br />
zu TOP 4) Müllgrundgebühr für 2-Wohnbesitzer?:<br />
Die Situation ist die, dass Sperrmüll auch von „Zweitwohnsitzern“ und<br />
aus leerstehenden Gebäuden anfällt, von diesen jedoch keine<br />
Abfallgebühren an die <strong>Gemeinde</strong> gezahlt werden.<br />
Da haben wir uns geeinigt, dass die Abfallgrundgebühr (Tarif:<br />
Mehrpersonen-Haushalte € 20,46) auch von jenen Grundbesitzern<br />
eingehoben werden soll, die in <strong>Hofkirchen</strong> keinen Hauptwohnsitz haben,<br />
aber sich in <strong>Hofkirchen</strong> aufhalten (zB. eine Hütte, Kleingartensiedlung,<br />
Zweitwohnsitze und auch Besitzer leerstehender Häuser)<br />
Dann ist es noch um die Erledigung aus der letzten Sitzung gegangen<br />
und um die Bachsäuberungsaktion der JVP, die am 24.4. statt finden<br />
sollte bzw. nun am 8. Mai nachgeholt wird. Anmerkung: Wurde wiederum<br />
verschoben.<br />
33
d) Kulturangelgenheiten<br />
Bgm. Lachmair ersucht den Obmann des Kulturausschusses, <strong>GR</strong>.<br />
Schachner um seinen Bericht. Dieser berichtet:<br />
„Wir haben unsere letzte Sitzung am 5. Februar gehabt. Wir hatten eine<br />
Fahrt zum Musical „Elisabeth“ nach Wien organisiert. Leider waren alle<br />
Karten für Februar ausverkauft. Wir haben uns daher für den Herbst<br />
Karten organisiert. Die Fahrt findet am 26.9. statt. Ein paar Karten sind<br />
noch frei. Wenn also noch jemand Lust hat mitzufahren, so möge er sich<br />
bitte noch anmelden.“<br />
e) Bericht des Straßenausschusses<br />
Bürgermeister Lachmair ersucht den Obmann des Straßenausschusses,<br />
Herr GV. Ganglbauer-Buchner um seinen Bericht. Dieser berichtet:<br />
„Einige Themen des Straßenausschusses haben wir heute schon<br />
behandelt. Auf diese möchte ich jetzt nicht mehr eingehen.<br />
Heuer soll die „Hochhausstraße“ und der „Weberweg“ asphaltiert<br />
werden. Der Weberweg ist ja derzeit schon in Arbeit. Die<br />
Hochhausstraße soll <strong>im</strong> Sommer, wenn das Gasthaus Pickl<br />
Betriebsurlaub hat, neu asphaltiert werden.<br />
Im TOP. 3 haben wir die Einfriedung zum öffentlichen Gut behandelt. Es<br />
hat ja bekanntlich die Berufung der Eheg. Ellmer Horst und Sandra<br />
gegeben. Seit dem Jahr 1991 steht <strong>im</strong> Oö. Straßengesetz, dass das<br />
Zurückrücken mit Einfriedungen von der Grundgrenze nur<br />
vorgeschrieben werden darf, wenn ansonsten die gefahrlose Benützung<br />
der Straße nicht möglich wäre (§18). Wir haben <strong>im</strong> Ausschuss den<br />
Standpunkt vertreten, dass <strong>im</strong> betreffenden Bereich keine Gefährdung<br />
der Straßenbenützung gegeben ist, auch wenn an die Grundgrenze<br />
gebaut wird. Zumal ist dort eine Siedlungsstraße und die Straße ist mit 6<br />
m Breite genug. Wir haben dann <strong>im</strong> Ausschuss abgest<strong>im</strong>mt. Drei<br />
St<strong>im</strong>men haben sich dafür ausgesprochen. Das waren xxx. Für ein<br />
Abrücken um 60 cm haben sich ausgesprochen die <strong>Gemeinde</strong>räte xxx.<br />
Unter „Allfälliges“ haben wir uns mit einem Schreiben der Frau Gabriel<br />
befasst. Da geht es um die Vorschreibung der Anschlussgebühr für den<br />
Reinwasserkanal, weil sie ja ihr Reinwasser von der Garageneinfahrt<br />
über das Rigol in den Reinwasserkanal der <strong>Gemeinde</strong> ableitet. Hier ist<br />
zu sagen, dass sie das anfallende Wasser ja auf eigenem Grund und<br />
34
Boden zB. über einen Sickerschacht entsorgen könnte, was sie aber<br />
nicht akzeptieren will.<br />
xxx hat dann ein Lob dem Winterdienst ausgesprochen. Es war heuer<br />
wirklich ein Rekordwinter und es hat -glaube ich - kaum Reklamationen<br />
von der Bevölkerung gegeben.<br />
xxx hat den Kreuzungsbereich der Niederneukirchner-Landesstraße<br />
(Bereich Haus Hartl Sigenot) angesprochen, dort hat es ja in den letzten<br />
Jahren mehrere Unfälle gegeben. Es wurde angeregt, eine Stopptafel<br />
anzubringen oder eine Hinweistafel zur Stopptafel. Ein<br />
Erledigungsschreiben des Sachverständigen Ing. Kriechmair liegt bereits<br />
vor, und es wird eine Ankündigungstafel angebracht werden. Ich hoffe,<br />
dass sich da eine Besserung ergibt.“<br />
Wortmeldungen dazu von <strong>GR</strong>. Ing. Hintringer:<br />
„Das Abst<strong>im</strong>mungsverhalten einer nicht öffentlichen Sitzung darf in einer<br />
öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung nicht bekannt gegeben werden!“<br />
Dazu <strong>GR</strong>. Mag. Rumpelsberger: „Lieber Alois, das ist mir vorhin auch<br />
aufgefallen. Als es um das „Betreubare Wohnen“ gegangen ist, wurde<br />
xxx auch namentlich genannt.“<br />
Dazu Bgm. Lachmair: „Das war aber kein Abst<strong>im</strong>mungsergebnis sondern<br />
ein positives Hervorheben des Engagements von xxx. Da ist ein<br />
Unterschied!“<br />
<strong>GR</strong>. Rumpelsberger: „Die Sitzung ist aber trotzdem vertraulich, ob es<br />
eine Abst<strong>im</strong>mung war oder nicht!“<br />
<strong>GR</strong>. Schachner: „ Ich habe prinzipiell eine Frage zum Schreiben der Frau<br />
Gabriel: Ich glaube, in einem Punkt hat Frau Gabriel recht. Wenn wir<br />
Frau Gabriel vorschreiben, sie muss ihr anfallendes Wasser auf eigenem<br />
Grund und Boden ableiten bzw. zur Versickerung bringen, so ist das<br />
nach unserem Abwassergesetz in Ordnung. Wir müssen aber mit<br />
gleichem Maß messen. Ich bin davon überzeugt, dass viele Hofkirchner<br />
dieser Tatsache auch nicht gerecht werden. Es sollte sich ein Ausschuss<br />
einmal damit eingehend damit befassen, weil es in der Praxis anders<br />
läuft. Sehr viele Hauseinfahrten werden auf den öffentlichen Grund<br />
entwässert.“<br />
Dazu AL. Schwödiauer: „Genau genommen bräuchte sich damit kein<br />
Ausschuss befassen, denn wenn auch der Ausschuss dann sagen<br />
würde, dass einiges toleriert würde, wäre das nicht richtig. Es steht <strong>im</strong><br />
35
Gesetz festgeschrieben, dass Niederschlagswasser nicht auf die Straße<br />
geleitet werden darf. Diese Vollziehung muss der Bürgermeister<br />
wahrnehmen.“<br />
Bgm. Lachmair: „Bei den Straßenbauten ziehen wir das nun rigoros<br />
durch. Wer seine Abwässer über den Reinwasserkanal der <strong>Gemeinde</strong><br />
entsorgt, muss die Anschlussgebühr zahlen. In der Vergangenheit ist<br />
das nicht so streng kontrolliert worden. Bei Frau Gabriel ist das eine<br />
Besonderheit. Nachdem sie bei den Nachbarn ganz genau auf Punkt<br />
und Beistrich auf die Einhaltung der gesetzl. Vorschriften pocht, sind nun<br />
auch sie kleinlich bei ihr. Es ist das ein ungutes Thema und man macht<br />
sich da sicher keine Freunde.“<br />
<strong>GR</strong>. Altenhofer: „Auch ich habe das Schreiben der Frau Gabriel<br />
bekommen. Aufgrund dessen bin ich auch durch die Siedlungen<br />
gefahren und ich habe auch festgestellt – so wie der Schachner Karl<br />
sagt – wird das ein gewaltiges Problem.“<br />
Bgm. Lachmair: „Wir bauen die Regenwasserkanäle ja um die Straßen<br />
zu entwässern. Wenn nun ein Grundbesitzer an uns herantritt, so lassen<br />
wir ihn anschließen. Er muss allerdings die vom <strong>GR</strong>. einmal<br />
beschlossene Anschlussgebühr zahlen. Überall wo wir nun<br />
Straßenbauten machen, weisen wir vehement darauf hin, dass kein<br />
Reinwasser auf öffentliches Gut geleitet werden darf. Dass es bei<br />
Altbeständen oftmals anders ist, mag durchaus sein.“<br />
f) Bericht des Jagdausschusses<br />
Bgm. Lachmair ersucht das Mitglied des Jagdausschusses, <strong>GR</strong>. Vollert<br />
um seinen Bericht. Dieser berichtet:<br />
„Am 17. März fand <strong>im</strong> Gasthaus Weinbauer die Sitzung des<br />
Jagdausschusses statt. Es wurde erfreulicher Weise berichtet, dass der<br />
Verbiss zurück gegangen ist. Auch wurde der Abschussplan<br />
beschlossen. Er wurde gegenüber dem Vorjahr gesenkt.“<br />
g) Bericht über die Straßenbefahrung<br />
Bgm. Lachmair ersucht den Obmann des Straßenausschusses, GV.<br />
Ganglbauer-Buchner um seinen Bericht. Dieser berichtet: „Am 23. April<br />
haben wir die Straßenbefahrung gemacht. Zu sanieren ist die Ipfmühl-<br />
<strong>Gemeinde</strong>straße <strong>im</strong> Bereich der Kreuzung zum Güterweg Lanzenberg II,<br />
da gibt es Löcher, die saniert werden müssen. Im Lanzenberg sind die<br />
Kabelkünetten der Straßenbeleuchtung zu zuasphaltieren.<br />
36
Berghubersiedlung: Im Erlenweg (Bereich Hintringer Walter) sind auch<br />
einige Löcher <strong>im</strong> Asphalt. Im Hoisbauerweg ist bei der Einfahrt der<br />
Thannstraße auch eine Stelle, die ausgebessert gehört. Im<br />
Pühringerweg ist bei der kleinen Brücke eine schlechte Stelle. Aber da<br />
ist ohnehin noch einmal eine Begehung mit der Güterwegmeisterei,<br />
wenn der GW. Weinbauer asphaltiert wird. Der Wanderweg Krottenthal<br />
weist <strong>im</strong> Bereich des Hauses „Mayr <strong>im</strong> Rath“ einige schadhafte Stellen<br />
auf. Im Bereich des Zwergelwaldes gibt es in NNK das Ansinnen, dass<br />
der Verbindungsweg asphaltiert wird. Wir sollten ab unserer<br />
<strong>Gemeinde</strong>grenze das Wegerl auch asphaltieren. Im Hametwald gibt es<br />
derzeit keine Durchfahrtsmöglichkeit. Wir werden in der nächsten<br />
Ausschusssitzung die Grundverhältnisse und Wege prüfen. Weiters<br />
haben wir uns auch die Parkmöglichkeiten be<strong>im</strong> Sportplatz angesehen.<br />
Wir hoffen, dass auch dort eine bessere Lösung zustande kommt.“<br />
Wortmeldung:<br />
<strong>GR</strong>. Ing. Nestler: „Warum soll die Verbindung vom Neuhauser zum<br />
Zwergerlwald asphaltiert werden? Meine Meinung ist, dass man nicht<br />
jeden Weg befestigen muss.“<br />
h) Sonstiges<br />
Der Bürgermeister berichtet: „ Der Verbindungsweg von der Tischlerei-<br />
Zehetner in Richtung des neuen Rückhaltebeckens zum sog.<br />
Hintringerweg wurde bereits fertig gestellt. Es ist dies eine gelungene<br />
Sache und wird sehr gern angenommen. Ein Danke auch an die<br />
Zukunftswerkstätte, die die Schilder für die Bezeichnung der einzelnen<br />
Bäume und Sträucher angebracht hat.<br />
Der Salzverbrauch in den vergangenen Jahren betrug<br />
Im Winter 2001/02 21.875 kg<br />
2002/03 83.950 kg<br />
2003/04 126.590 kg<br />
Der große Salverbrauch <strong>im</strong> letzten Jahr kommt nicht nur durch den<br />
strengen Winter, wir haben auch generell auf Salzstreuung umgestellt.<br />
Splitt wird kaum noch eingesetzt.<br />
Zur Information: Wir werden <strong>im</strong> nächsten Kindergartenjahr um 20 Kinder<br />
weniger haben! In den letzten Jahren hatten wir rd. 50 Kinder.<br />
Wir haben auch die Zusage vom Bürgermeister der Hauptstadt Linz,<br />
Herrn Dobusch, dass wir <strong>im</strong> Jahr 2007 in Linz den Maibaum aufstellen.<br />
Die Hauptvereine wissen bescheid. Wir wurden aber auch schon<br />
37
eingeladen be<strong>im</strong> heurigen Maibaumaufstellen dabei zu sein, um zu<br />
sehen, wie eine solche Veranstaltung über die Bühne geht.“<br />
Der Bürgermeister verteilt an alle <strong>Gemeinde</strong>räte die von der<br />
<strong>Gemeinde</strong>abteilung zur Verfügung gestellte 2. aktualisierte Auflage der<br />
Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />
<strong>GR</strong>. Ing. Walter Hintringer: „Nach der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung war<br />
ein Herr unter den Zuhörern, der mich zur Rede gestellt hat und mich<br />
fürchterlich beleidigt hat. Das war „unter der Gürtellinie“ – sprich bei mir<br />
„bei der linken Gehirnhälfte.“ Ich habe gesagt, ich klage ihn. Nach drei<br />
oder zwei Tagen hat mir das nicht mehr so viel ausgemacht. Ich habe<br />
erwartet, dass er sich bei mir nach dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
entschuldigen soll. Ich glaube aber, er hat „gleitende Dienstzeit“. Zuerst<br />
kommt er um 5 Minuten zu spät und ist dann nach 20.00 Uhr wieder fort.<br />
Ich habe gehofft, dass er die Entschuldigung ausspricht und nun ist er<br />
wieder fort. Da fällt mir ein Spruch ein von Ghandy, der einmal der 1.<br />
Staatsmann war. Er hat so gesagt: „Der Schwache kann nicht verzeihen.<br />
Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken!“ Ich bin der Starke!<br />
Gegen die Verhandlungsschrift vom 12. Februar 2004 wurden keine<br />
Einwendungen vorgebracht. Sie gilt somit als beschlossen.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und keine sonstigen<br />
Wortmeldungen und Anträge vorliegen, schließt der Vorsitzende die<br />
Sitzung um 21:40 Uhr.<br />
Schriftführer<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Der Vorsitzende beurkundet, dass gegen die vorliegende Verhandlungs<br />
schrift in der Sitzung am ....................... keine Einwendungen erhoben<br />
wurden.<br />
<strong>Hofkirchen</strong>, am ..................<br />
Der Bürgermeister:<br />
38