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GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Auftrag für die<br />

Planung, Bauleitung und Bauaufsicht (einschl. Baustellenkoordination) des<br />

BA 04 an das Planungsbüro Spirk & Partner lt. vorliegendem Anbot mit einer<br />

Auftragssumme von € 71.893,81 vergeben und den Auftrag für die Planung,<br />

Bauleitung und Bauaufsicht (einschl. Baustellenkoordination) des BA 05 dem<br />

„Ingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft“ Kurz mit einer<br />

Auftragssumme von insgesamt € 8.284,96 vergeben.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 5)<br />

Bebauungsplan Nr. 17 „ <strong>Hofkirchen</strong> Süd-Bokreith“<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

In der Sitzung am 16. März 2006 haben wir den Grundsatzbeschluss gefasst, den<br />

Bebauungsplan Bokreith zu ändern.<br />

Worum geht’s?<br />

- es sollen die Parzellen allgemein etwas kleiner werden, dadurch entstehen<br />

um 5 Parzellen mehr<br />

- Kurvenradien werden einheitlich gestaltet (nur geringfügige Korrekturen)<br />

- Eine Verbindungsstraße und ein –weg für etwaige künftige<br />

Weiterparzellierung wurde neu eingezeichnet<br />

- Die Legende wurde angepasst<br />

- Bei der Parzelle Nr. 30 wird die öffentliche Zufahrt kürzer<br />

- Die Parzellen werden exakt rechtwinkelig ausgerichtet, wodurch die<br />

Grundstücksausnutzung verbessert wird<br />

(Bgm. Lachmair und Al. Schwödiauer erläutern die Änderungen mittels Beamer dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />

Die Grundstücke sind noch unbebaut, daher kann auch niemand nachteilig betroffen<br />

sein. Mit den Anrainern wurde Kontakt aufgenommen und der Hinweis auf die<br />

Änderung öffentlich verlautbart.<br />

Auch von den Abteilungen des Landes wurden keine Bedenken zur beabsichtigten<br />

Änderung geäußert.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Änderung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 17 „Bokreith“ in vorliegender Form beschließen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

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