GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
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Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Auftrag für die<br />
Planung, Bauleitung und Bauaufsicht (einschl. Baustellenkoordination) des<br />
BA 04 an das Planungsbüro Spirk & Partner lt. vorliegendem Anbot mit einer<br />
Auftragssumme von € 71.893,81 vergeben und den Auftrag für die Planung,<br />
Bauleitung und Bauaufsicht (einschl. Baustellenkoordination) des BA 05 dem<br />
„Ingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft“ Kurz mit einer<br />
Auftragssumme von insgesamt € 8.284,96 vergeben.<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
TOP 5)<br />
Bebauungsplan Nr. 17 „ <strong>Hofkirchen</strong> Süd-Bokreith“<br />
Bgm. Lachmair berichtet:<br />
In der Sitzung am 16. März 2006 haben wir den Grundsatzbeschluss gefasst, den<br />
Bebauungsplan Bokreith zu ändern.<br />
Worum geht’s?<br />
- es sollen die Parzellen allgemein etwas kleiner werden, dadurch entstehen<br />
um 5 Parzellen mehr<br />
- Kurvenradien werden einheitlich gestaltet (nur geringfügige Korrekturen)<br />
- Eine Verbindungsstraße und ein –weg für etwaige künftige<br />
Weiterparzellierung wurde neu eingezeichnet<br />
- Die Legende wurde angepasst<br />
- Bei der Parzelle Nr. 30 wird die öffentliche Zufahrt kürzer<br />
- Die Parzellen werden exakt rechtwinkelig ausgerichtet, wodurch die<br />
Grundstücksausnutzung verbessert wird<br />
(Bgm. Lachmair und Al. Schwödiauer erläutern die Änderungen mittels Beamer dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />
Die Grundstücke sind noch unbebaut, daher kann auch niemand nachteilig betroffen<br />
sein. Mit den Anrainern wurde Kontakt aufgenommen und der Hinweis auf die<br />
Änderung öffentlich verlautbart.<br />
Auch von den Abteilungen des Landes wurden keine Bedenken zur beabsichtigten<br />
Änderung geäußert.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Änderung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 17 „Bokreith“ in vorliegender Form beschließen.<br />
Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />
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