GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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10.06.2014 Aufrufe

Der Ausschuss merkt an, dass die derzeitige Kanalgebührenordnung für diese Fall- Konstellation schon eine Regelung aufweist; und zwar im § 4 Abs. 1 lit.c der wie folgt lautet: Wenn Wasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird, das nicht aus der Ortswasserversorgungsanlage bezogen wird und diese Menge nicht durch eine Wasseruhr gemessen wird, haben dies die Grundbesitzer der Gemeinde zu melden, und zahlen pro abgeschlossener Wohneinheit eine Pauschale von EURO 393,86 (exklusive USt.) jährlich. Wenn die Gemeinde der Meinung ist, dass diese Bürger diesen Pauschalbetrag bezahlen sollen, dann soll er auch vorgeschrieben werden. Der Prüfungsausschuss soll diese Vorschreibungen dann prüfen. Biomüllverrechnung (WSG-Blöcke) Derzeit stehen in der WSG-Wohnanlage 5 x 120 l Tonnen zur Verfügung. Pro Haushalt bedeutet dies, dass 13 Liter zur Verfügung stehen. Die Kosten werden aber der WSG pro Haushalt vorgeschrieben; und zwar zum üblichen Preis einer 23 l – Biotonne. Eine Abmeldung eines Haushaltes in der WSG-Wohnanlage vom Biotonnen-System ist nicht möglich. Die insgesamt vorgeschriebene Biotonnengebühr wird von der WSG auf alle Mieter aufgeteilt. Es können sich Mieter auch nicht von den Kosten für die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Heizungsanlage oder von den Kosten eines Kinderspielplatzes mit dem Argument abmelden, dass sie diese Anlage nicht benützen. AVE – Tierkörperverwertung Die Tierkörperverwertung wurde privatisiert und in verschiedenen Orten wurden Sammelstellen aufgelassen. Die für Hofkirchen zuständige Sammelstelle befindet sich in Niederneukirchen. Diese Sammelstelle bleibt allerdings bestehen. Sperrmüllsammlung (Sperrmüllkarte) Die bezirksweite Sperrmüllsammlung beginnt mit 01. Juli 2006. Ab diesem Zeitpunkt können die GemeindebürgerInnen Sperrabfall und Altholz in allen Altstoffsammelzentren des Bezirkes Linz-Land kostenlos zu den jeweiligen Zeiten abgeben. Die BürgerInnen werden über von der Gemeinde informiert und sie erhalten auch eine eigene Sperrmüllkarte pro Haushalt zur Verfügung gestellt. Da nicht jeder die Möglichkeit hat seinen Sperrmüll dort abzugeben, wird die Gemeinde die Abholung (1x im Jahr) beibehalten. Weiters werden nun mögliche Alternativen bezüglich eines zweiten Standbeins für Hofkirchen im Umweltausschuss geprüft. GV Mag. Kiesl wollte zu jeder Besprechung der Wasserfassungsanlage eingeladen werden. Leider bekam er bis dato keine Einladung. -14-

Keine Wortmeldungen. ************************************************** GR Ing. Haböck berichtet von der letzten Prüfungsausschusssitzung vom 13. Juni 2006: Zwei Dringlichkeitsanträge auf Grund der Sitzung des Umweltausschusses vom 12. Juni 2006 wurden als TOP 6 und TOP 7 aufgenommen. Zu TOP 1) Verfügungsmittel des Bürgermeisters Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters für 2005 sind im vorgesehenem Rahmen geblieben; 529,58 € wurden nicht verbraucht. Zu TOP 2) Versicherungen Vom Amtsleiter wurde eine Aufstellung über alle Versicherungsverträge der Gemeinde Hofkirchen vorgelegt. Die Gesamtprämien für 2006 betragen 9.215,- € Vor Auslaufen der UNIQA - Vorideg Haftpflichtversicherung im Jahr 2009 soll Angebot von anderen Versicherungen eingeholt werden. Bis auf Waldbrandversicherung konnten alle Fragen geklärt werden. Zu TOP 3) Offene Gerichtsverfahren Zwei Gerichtsverfahren sind noch offen. Sanierung des Wasserturmes Das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Im Wesentlichen muss die Versicherung vom Büro Spirk & Partner zahlen, weil sich das Mittel, das ausgeschrieben war, nicht dehnt sondern starr ist. Prozesskosten der Gemeinde 17.153,23 € Arbeitsaufwand der Gemeinde 4.692,20 € Verlorener Aufwand der Fa. Mayr-Bau 16.000,00 € Die Gemeinde erhält von der Fa. Mayr-Bau 7.060,40 € ( ergibt sich aus Abrechnung - bisher bezahlter Rechnungen, abzüglich verlorener Aufwand. Alles andere teilen sich die Versicherung vom Büro Spirk & Partner und die Fa. Mayr-Bau. Wiederherstellung eines Traktorweges. Der Landwirt wurde vom Gericht schuldig gesprochen, die Grundgrenze und den öffentlichen Weg teilweise eingeackert zu haben. Er muss die Verfahrenskosten zahlen, für die Grenzwiederherstellung aufkommen und den Weg wieder als Traktorweg herstellen. Nachdem der Landwirt aber die Verfahrenskosten nicht bezahlt hat, musste Exekution beantragt werden. Auch mit der Vermessung gibt es noch Unstimmigkeiten, weil er mit seinem Geometer zu keiner Einigung kommt. Für den 29. Juni 2006 wurde ein neuer Begehungstermin mit dem Geometer vereinbart. -15-

Keine Wortmeldungen.<br />

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<strong>GR</strong> Ing. Haböck berichtet von der letzten Prüfungsausschusssitzung vom 13. Juni<br />

2006:<br />

Zwei Dringlichkeitsanträge auf Grund der Sitzung des Umweltausschusses vom 12.<br />

Juni 2006 wurden als TOP 6 und TOP 7 aufgenommen.<br />

Zu TOP 1) Verfügungsmittel des Bürgermeisters<br />

Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters für 2005 sind <strong>im</strong> vorgesehenem Rahmen<br />

geblieben; 529,58 € wurden nicht verbraucht.<br />

Zu TOP 2) Versicherungen<br />

Vom Amtsleiter wurde eine Aufstellung über alle Versicherungsverträge der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hofkirchen</strong> vorgelegt. Die Gesamtprämien für 2006 betragen 9.215,- €<br />

Vor Auslaufen der UNIQA - Vorideg Haftpflichtversicherung <strong>im</strong> Jahr 2009 soll<br />

Angebot von anderen Versicherungen eingeholt werden.<br />

Bis auf Waldbrandversicherung konnten alle Fragen geklärt werden.<br />

Zu TOP 3) Offene Gerichtsverfahren<br />

Zwei Gerichtsverfahren sind noch offen.<br />

Sanierung des Wasserturmes<br />

Das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Im Wesentlichen muss die Versicherung vom<br />

Büro Spirk & Partner zahlen, weil sich das Mittel, das ausgeschrieben war, nicht dehnt<br />

sondern starr ist.<br />

Prozesskosten der <strong>Gemeinde</strong> 17.153,23 €<br />

Arbeitsaufwand der <strong>Gemeinde</strong> 4.692,20 €<br />

Verlorener Aufwand der Fa. Mayr-Bau 16.000,00 €<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erhält von der Fa. Mayr-Bau 7.060,40 € ( ergibt sich aus Abrechnung - bisher<br />

bezahlter Rechnungen, abzüglich verlorener Aufwand.<br />

Alles andere teilen sich die Versicherung vom Büro Spirk & Partner und die Fa. Mayr-Bau.<br />

Wiederherstellung eines Traktorweges.<br />

Der Landwirt wurde vom Gericht schuldig gesprochen, die Grundgrenze und den öffentlichen<br />

Weg teilweise eingeackert zu haben. Er muss die Verfahrenskosten zahlen, für die<br />

Grenzwiederherstellung aufkommen und den Weg wieder als Traktorweg herstellen.<br />

Nachdem der Landwirt aber die Verfahrenskosten nicht bezahlt hat, musste Exekution<br />

beantragt werden.<br />

Auch mit der Vermessung gibt es noch Unst<strong>im</strong>migkeiten, weil er mit seinem Geometer zu<br />

keiner Einigung kommt.<br />

Für den 29. Juni 2006 wurde ein neuer Begehungstermin mit dem Geometer vereinbart.<br />

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