GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

hofkirchen.info
von hofkirchen.info Mehr von diesem Publisher
10.06.2014 Aufrufe

Ich denke, dass es sich hier um eine faire Vereinbarung handelt, wo nicht nur der Umwidmungswerber verdient und die Gemeinde die Aufschließungskosten zu tragen hat, sondern wo auch die Gemeinde für Häuslbauer oder Wohnungssuchende kostendeckend Bauland schafft. Die Vereinbarung (siehe Beilage) unterliegt nicht der Genehmigungspflicht der Aufsichtsbehörde. GR Mader bedankt sich bei Bgm. Lachmair und Al. Schwödiauer für die gute Ausarbeitung des Vertrages. Keine weiteren Wortmeldungen. Bgm. Lachmair stellt den Antrag, der Gemeinderat möge vorliegende Vereinbarung mit dem Landwirt Riedl zur Kenntnis nehmen und gegenzeichnen. Abstimmung durch Erheben der Hand: einstimmige Annahme TOP 10) Einzeländerung des Flächenwidmungsplanes Nr. II, 11 „Stolzgraben“ - Grundsatzbeschluss Bgm. Lachmair berichtet: Wie im vorigen Tagesordnungspunkt berichtet, ist im Anschluss an die Mayrfeldsiedlung noch eine Fläche von rd. 10.000 m² als Bauland gewidmet. Damit die gesamte Fläche bis zum Stolzgraben (Bereich Lebenshilfe) bebaut werden kann, müssen also noch die restl. ca. 18.000m² der Parzelle Nr. 113/1 als Bauland ausgewiesen werden. Im ÖEK ist die Erweiterung des Siedlungsgebietes bereits vorgesehen. In der Stellungnahme des Ortsplaners werden keine Bedenken geäußert. Heute soll einmal der Grundsatzbeschluss gefasst werden. Daraufhin werden die Anrainer und die Abteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung mit der Thematik befasst und zur Abgabe von Stellungnahmen eingeladen. Voraussichtlich in der Dezembersitzung wird das Verfahren dann soweit durch sein, dass wir den endgültigen Beschluss fassen können. Vbgm. Nöbauer sagt, dass man über die Einzeländerung bezüglich des Flächenwidmungsplanes Nr. II, 11 „Stolzgraben“ im Ausschuss sehr ausführlich diskutiert hat und sich grundsätzlich einig war. GV Mag. Kiesl sagt, dass er darauf hinweisen will, dass dies nur ein Grundsatzbeschluss ist und auf die Einwendungen der Bewohner der Mayrfeldsiedlung eingegangen werden muss. Wenn auf die Einwendungen eingegangen wird, kann man den Grundsatzbeschluss beschließen. 8

Bgm. Lachmair sagt, dass auf die Wünsche der Bürger von Hofkirchen immer eingegangen wurde und die bestmöglichste Lösung angestrebt wurde. Natürlich wird das auch bei diesem Wunsch der Bewohner der Mayrfeldsiedlung der Fall sein und der Gemeinderat, Gemeindevorstand bzw. die Ausschüsse müssen sich hier noch mal genau die Problematik überlegen und Lösungsvorschläge erarbeiten. GV Resch möchte anmerken, dass man dieses Projekt nicht nur für Auswärtige macht, sondern für die Jugend bzw. Bürger von Hofkirchen. Man kann nicht immer eine gewisse Bevölkerung bevorzugen, denn dieses Projekt wird auch für Hofkirchner und Hofkirchnerinnen gemacht bzw. bebaut. GV Mag. Kiesl sagt, dass er ja nicht dieses Projekt bzw. eine Erweiterung in Frage stellt, sondern nur die Straße die sich durch die Siedlung entlang ziehen würde und diese mit den Wohnungen verbinden würde. Hier sollte man sich noch einmal eine bessere Lösung für die Bewohner des Mayrfelds überlegen. Nach längerer Diskussion weist Bgm. Lachmair den Gemeinderat hin, dass Aussagen bzw. Meinungen und Vorschläge von diversen Ausschüssen nicht im Gemeinderat ausgesprochen werden dürfen. Schon gar nicht dürfen Namen genannt werden. Im Ausschuss wird über vieles diskutiert und beraten, dies hat aber hier im Gemeinderat nichts zu tun. Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. II, Änderung Nr. 11 „Stolzgraben“ fassen. Abstimmung durch Erheben der Hand: einstimmige Annahme TOP 11) Erlassung des BBPl. Nr. 18 „Stolzgraben“ - Grundsatzbeschluss Bgm. Lachmair berichtet: Die Parzelle Nr. 113/1, die derzeit als Feld genutzt wird, soll bebaut werden. Mit vorigem Beschluss wird der Flächenwidmungsplan geändert, der die rechtliche Basis für die Bebaubarkeit bildet. Für eine möglichst geordnete Bebauung ist die Erlassung eines Bebauungsplanes sinnvoll. Wir haben uns im Raumordnungsausschuss und mit dem Ortsplaner sehr ausführlich beraten. Auch hat es bereits Gespräche mit einem Bauträger gegeben. Nachdem von Mitgliedern des ROA im Vorfeld die Bewohner der angrenzenden Mayrfeldsiedlung in die Diskussion eingebunden wurden, haben wir auch schon auf deren Bedenken eingehen können. Insbesondere wurden verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgesehen und ein Durchfahrtsverbot zur sogenannten Voglsamsiedlung in den BBPl. aufgenommen. 9

Bgm. Lachmair sagt, dass auf die Wünsche der Bürger von <strong>Hofkirchen</strong> <strong>im</strong>mer<br />

eingegangen wurde und die bestmöglichste Lösung angestrebt wurde. Natürlich wird<br />

das auch bei diesem Wunsch der Bewohner der Mayrfeldsiedlung der Fall sein und<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat, <strong>Gemeinde</strong>vorstand bzw. die Ausschüsse müssen sich hier noch<br />

mal genau die Problematik überlegen und Lösungsvorschläge erarbeiten.<br />

GV Resch möchte anmerken, dass man dieses Projekt nicht nur für Auswärtige<br />

macht, sondern für die Jugend bzw. Bürger von <strong>Hofkirchen</strong>. Man kann nicht <strong>im</strong>mer<br />

eine gewisse Bevölkerung bevorzugen, denn dieses Projekt wird auch für<br />

Hofkirchner und Hofkirchnerinnen gemacht bzw. bebaut.<br />

GV Mag. Kiesl sagt, dass er ja nicht dieses Projekt bzw. eine Erweiterung in Frage<br />

stellt, sondern nur die Straße die sich durch die Siedlung entlang ziehen würde und<br />

diese mit den Wohnungen verbinden würde. Hier sollte man sich noch einmal eine<br />

bessere Lösung für die Bewohner des Mayrfelds überlegen.<br />

Nach längerer Diskussion weist Bgm. Lachmair den <strong>Gemeinde</strong>rat hin, dass<br />

Aussagen bzw. Meinungen und Vorschläge von diversen Ausschüssen nicht <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat ausgesprochen werden dürfen. Schon gar nicht dürfen Namen genannt<br />

werden. Im Ausschuss wird über vieles diskutiert und beraten, dies hat aber hier <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat nichts zu tun.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den<br />

Grundsatzbeschluss für die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. II,<br />

Änderung Nr. 11 „Stolzgraben“ fassen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 11) Erlassung des BBPl. Nr. 18 „Stolzgraben“ -<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Die Parzelle Nr. 113/1, die derzeit als Feld genutzt wird, soll bebaut werden. Mit<br />

vorigem Beschluss wird der Flächenwidmungsplan geändert, der die rechtliche Basis<br />

für die Bebaubarkeit bildet. Für eine möglichst geordnete Bebauung ist die Erlassung<br />

eines Bebauungsplanes sinnvoll.<br />

Wir haben uns <strong>im</strong> Raumordnungsausschuss und mit dem Ortsplaner sehr ausführlich<br />

beraten. Auch hat es bereits Gespräche mit einem Bauträger gegeben.<br />

Nachdem von Mitgliedern des ROA <strong>im</strong> Vorfeld die Bewohner der angrenzenden<br />

Mayrfeldsiedlung in die Diskussion eingebunden wurden, haben wir auch schon auf<br />

deren Bedenken eingehen können. Insbesondere wurden verkehrsberuhigende<br />

Maßnahmen vorgesehen und ein Durchfahrtsverbot zur sogenannten<br />

Voglsamsiedlung in den BBPl. aufgenommen.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!