GR-Protokoll - .PDF - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

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Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Baumeisterarbeiten des BA 03 lt. Vergabevorschlag des Büros Spirk & Partner an die Firma C. Peters, Linz mit einer Anbotsumme von € 419.632,35 vorbehaltlich der Zustimmung der Oö. Landesregierung erteilen. Abstimmung durch Erheben der Hand: einstimmige Annahme TOP 7) Einzeländerung des FLWPL. Nr. II, Änderung Nr. 12 „Voglsamsiedlung“ - Beschlussfassung Bgm. Lachmair berichtet: Als wir mit dem Ortsplaner ein geeignetes Grundstück für das „betreubare Wohnen“ suchten, und in der sog. Voglsamsiedlung fündig wurden, machte uns der Ortsplaner auf einen kleinen Widmungsfehler aufmerksam: Die Widmungsgrenze „Dorfgebiet“ zu „Wohngebiet“ geht inmitten von Bauparzellen durch. Nördlich der Voglsamsiedlung befindet sich die sog. Mayrfeldsiedlung welche als Wohngebiet gewidmet ist. Östlich der Voglsamsiedlung befinden sich der KG, die VS. und das Gemeindeamt. Land- und forstwirtschaftliche Gebäude bestehen im Planungsraum nicht. Dadurch sind die Voraussetzungen der Widmung als „Dorfgebiet“ nicht gegeben. Es wurde uns vom Ortsplaner empfohlen, anhand einer Einzelumwidmung das gesamte Gebiet das vom BBPl. Nr. 16 „Voglsam“ erfasst ist, als „Wohngebiet“ auszuweisen. Für dieses Einzeländerungsverfahren wurde in der Sitzung am 16.12.2004 der Grundsatzbeschluss gefasst. In der Folge wurde die Änderungsabsicht kund gemacht und die Bevölkerung zur Abgabe von Stellungnahmen eingeladen. Es liegt nur eine Stellungnahme vor, die sich gegen die beabsichtigte Änderung ausspricht: Dr. Erich Kaltenbrunner hat namens der Anrainer Ing. Manfred und Martina Kroiss, Mayrfeld 6 eine mehrseitige Stellungnahme eingebracht. Der Raumordnungsausschuss und auch der Ortsplaner wurden mit der Einwendung konfrontiert und wir haben uns ausführlich damit befasst. In seiner Stellungnahme widerlegt Ortsplaner Lueger die Behauptungen von Dr. Kaltenbrunner und können die befürchteten negativen Einflüsse auf die dortigen Bewohner bzw. Anrainer nicht nachvollzogen werden. Den Fraktionen ist die Stellungnahme von Dr. Kaltenbrunner zur Kenntnis gebracht worden. GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass er dem Beschluss nur zustimmen kann, da das Betreute Wohnen eine Bereicherung für Hofkirchen ist. Keine weiteren Wortmeldungen. Vbgm. Nöbauer stellt daher den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. II, Änderung Nr. 12 in vorliegender Form beschließen. Abstimmung durch Erheben der Hand: einstimmige Annahme 6

TOP 8) Wohnen) Änderung des BBPl. Nr. 16 „Voglsam“ Nr. 1 (betreubares Bgm. Lachmair berichtet: Als Standort für unser „betreubares Wohnens“ wurden zwei Parzellen von Voglsam Franz ausgewählt. Nachdem der Bebauungsplan aber ua. zwei Einzelbebauungen vorsieht, und eine zweigeschossige Bebauung nicht zulässt, muss der Bebauungsplan geändert werden. In der Sitzung am 16.12.2004 wurde dafür der Grundsatzbeschluss gefasst. Die Änderung wurde kund gemacht und die Betroffenen eingeladen, sich zur beabsichtigten Änderung zu äußern. Als einzige negative Stellungnahme hat Herr Dr. Kaltenbrunner namens der Anrainer Ing. Manfred und Martina Kroiss ein mehrseitiges Schreiben eingereicht. Der Raumordnungsausschuss und auch der Ortsplaner wurden damit befasst und wie beim vorigen Tagesordnungspunkt wurde festgestellt, dass die Familie Kroiss durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht wesentlich negativ beeinträchtigt wird und die Änderung den Planungszielen der Gemeinde (ÖEK) entspricht. Den Fraktionen wurde eine Kopie des Schreibens übermittelt. Die Behauptungen von Dr. Kaltenbrunner sind weder fachlich - noch sachlich nachvollziehbar. Keine Wortmeldungen. Bgm. Lachmair stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 – „Voglsam“, Änderung Nr. 1 lt. vorliegendem Änderungsplan beschließen. Abstimmung durch Erheben der Hand: einstimmige Annahme TOP 9) Vereinbarung mit Riedl hinsichtlich Baulandwidmung Bgm. Lachmair berichtet: Zwischen dem Stolzgraben und der Mayrfeldsiedlung befindet sich ein Grundstück (Parz. 113/1) mit einer Fläche von rd. 28.611 m². Davon sind bereits ca. 10.000 m² als Bauland gewidmet; ca. 18.611 m² sollen nun noch zusätzlich als Bauland ausgewiesen werden. Die Nettobaufläche beträgt rd. 25.873m². Besitzer der Parzelle ist der Landwirt Wilhelm Riedl. Riedl möchte die Parzelle umgehend vermarkten und bebauen. Die Gemeinde, die für die Aufschließung des Grundstückes zuständig ist, kann nicht in so kurzer Zeit die nötige Infrastruktur schaffen. Daher verpflichtet sich Riedl, freiwillig der Gemeinde entgegen zu kommen, um das Ziel einer möglichst raschen Vermarktung und Bebauung zu erreichen. In der letzten GV-Sitzung wurde ein Vereinbarungsentwurf besprochen. Riedl hat seinerseits bereits seine Zustimmung erteilt und die Vereinbarung unterzeichnet. 7

Vbgm. Nöbauer stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Auftrag für die<br />

Baumeisterarbeiten des BA 03 lt. Vergabevorschlag des Büros Spirk & Partner<br />

an die Firma C. Peters, Linz mit einer Anbotsumme von € 419.632,35<br />

vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung der Oö. Landesregierung erteilen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

TOP 7) Einzeländerung des FLWPL. Nr. II, Änderung Nr. 12<br />

„Voglsamsiedlung“ - Beschlussfassung<br />

Bgm. Lachmair berichtet:<br />

Als wir mit dem Ortsplaner ein geeignetes Grundstück für das „betreubare Wohnen“<br />

suchten, und in der sog. Voglsamsiedlung fündig wurden, machte uns der Ortsplaner<br />

auf einen kleinen Widmungsfehler aufmerksam: Die Widmungsgrenze „Dorfgebiet“<br />

zu „Wohngebiet“ geht inmitten von Bauparzellen durch. Nördlich der<br />

Voglsamsiedlung befindet sich die sog. Mayrfeldsiedlung welche als Wohngebiet<br />

gewidmet ist. Östlich der Voglsamsiedlung befinden sich der KG, die VS. und das<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt. Land- und forstwirtschaftliche Gebäude bestehen <strong>im</strong> Planungsraum<br />

nicht. Dadurch sind die Voraussetzungen der Widmung als „Dorfgebiet“ nicht<br />

gegeben. Es wurde uns vom Ortsplaner empfohlen, anhand einer Einzelumwidmung<br />

das gesamte Gebiet das vom BBPl. Nr. 16 „Voglsam“ erfasst ist, als „Wohngebiet“<br />

auszuweisen.<br />

Für dieses Einzeländerungsverfahren wurde in der Sitzung am 16.12.2004 der<br />

Grundsatzbeschluss gefasst. In der Folge wurde die Änderungsabsicht kund<br />

gemacht und die Bevölkerung zur Abgabe von Stellungnahmen eingeladen.<br />

Es liegt nur eine Stellungnahme vor, die sich gegen die beabsichtigte Änderung<br />

ausspricht: Dr. Erich Kaltenbrunner hat namens der Anrainer Ing. Manfred und<br />

Martina Kroiss, Mayrfeld 6 eine mehrseitige Stellungnahme eingebracht. Der<br />

Raumordnungsausschuss und auch der Ortsplaner wurden mit der Einwendung<br />

konfrontiert und wir haben uns ausführlich damit befasst. In seiner Stellungnahme<br />

widerlegt Ortsplaner Lueger die Behauptungen von Dr. Kaltenbrunner und können<br />

die befürchteten negativen Einflüsse auf die dortigen Bewohner bzw. Anrainer nicht<br />

nachvollzogen werden.<br />

Den Fraktionen ist die Stellungnahme von Dr. Kaltenbrunner zur Kenntnis gebracht<br />

worden.<br />

GV Ganglbauer-Buchner sagt, dass er dem Beschluss nur zust<strong>im</strong>men kann, da das<br />

Betreute Wohnen eine Bereicherung für <strong>Hofkirchen</strong> ist.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Vbgm. Nöbauer stellt daher den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes Nr. II, Änderung Nr. 12 in vorliegender Form<br />

beschließen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

einst<strong>im</strong>mige Annahme<br />

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